Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Schriftlntung: R. T e tz n e r Der Samenbau Nr. 2 1S. Hornung 1934 die erschreckende Konkurrenz des Auslandes nicht Saaten Nicolaisen Aufbewahrung -er Sämereien Hauptbedingung ist allerdings, daß die Samen am tiger verlieren, wenn man (sie warm gelegen auf reif und vollkommen trocken sind und daß die Auf- bewahrt. Otto Kundin, Freital-DreSden. bare Mängel dem Saatgut anhaften können, weist " 's l in seinen Ausführungen unter Heran ziehung verschiedner Beispiele auf alles Beachtens- Oie Gründung einer Reichs- vereinigung von pflanzen- züchiern des Gartenbaus Joh. Boettner d. I. erhielt den Auftrag, eine Keichsvereimgung von Pslanzenzüchtern des Garten tenbaus zu bilden. Diese Reichsvereinigung wird alle Aufgaben auf dem Gebiet der deutschen Ge müse- und Blumensamen-Züchtung zu betreuen haben. Sachbearbeiter wird die Unterabteilung Garten des Reichsnährstands sein. Wir haben Grund, uns dieser Beauftragung so wohl in persönlicher, als auch in sachlicher Hinsicht sehr zu freuen. Wurde doch dadurch die Betreuung der Belange der deutschen Gemüse- und Blumen samenzüchtung in die Hände von Gartenbauern ge legt. Ter deutsche Gartenbau stellt ja nicht allein ein beträchtliches Kontingent an Samenzüchtern, -anbauern und -Vermehrern, sondern er ist auch gleichzeitig der größte Verbraucher von Gemüse- und Blumensamen. Hieraus geht seine starke An teilnahme an der Gestaltung, Zielgebung und För derung der Samenzüchtung eindringlich hervor. Anregungen und Anforderungen des praktischen Gemüse- und Blumenbaus dürfen unter dieser Lei tung eine verständnisvolle, fördernde Berücksichti gung erwarten. nur denkbar ist, wenn durch die wertmäßige Rück vergütung der Import auf einen verhältnismäßig kleinen Kreis von Züchterfirmen beschränkt bleibt. Lurch die werrmäßige Rückvergütung wird natür lich der Kreis der Firmen, die ohne Zoll zu zahlen importieren dürfen außerordentlich klein; denn die mengenmäßig« Rückvergütung hätte zweifellos zwecks Vermeidung der Zollbezahlung weitere Kreise am Export interessiert und ganz bestimmt auch einen mengenmäßig bedeutend höheren Exporterreichenlas sen. Die deutschen Gemüse- und Blumensamenzüchter, insbesondre ein gewisser Kreis, erhoffen durch ihren Vorschlag eine Förderung ihrer eignen Agrar flächen und deren erhöhte Ausnützungsmöglichkeit zur Samenzucht und die Jnteressenpunkle verschie ben sich naturgemäß auch innerhalb dieses Kreises, je nachdem die Ausnützung eigner Agrarflächen möglich und ihnen wünschenswert erscheint. Die deutsche Landwirtschaft als solche ist bisher am Gemüsesamenbau nur sehr beschränkt beteiligt. ES besteht ja auch bei den an sich geringen Agrar flächen, die zum Gemüsesamenbau notwendig sind, nur ein ganz minimales Interesse der gesamten deutschen Landwirtschaft für den Gemüsesamenbau; denn ein erhöhtes und allgemein auflebendes In teresse am deutschen Gemüsesamenbau würde ja in ganz kurzer Zeit zu einer verheerenden Ueber- produktion und besonders bei abgesperrten Grenzen Sämereien werden niemals in ihrer Keimkraft bewahmngsräume nicht etstra feucht oder dunsttg, vom Frost beschädigt und man kann sie ohne Be- sondern trocken liegen. Benu-rkt sei hierbei, daß alle denken auf Böden oder in Speichern aufbewahren Samen viel leichter leiden rind ihre Keimkraft zei- Werimäßige oder mengen mäßige Zotlrückvergütung jok. flkom. ttokmsnn, Nürnberg Anmerkung der Schriftleitung: Unter Bezug aus den in Beilage Samenbau Nr. 1 (siehe Gartenbauwirtschaft Nr. 4) er schienenen Artikel desselben Verfassers und unsrer Einsührungsworie dazu, geben wir Herrn Hofmann nochmals das Wort zu Aus führungen über Vorschläge zur Aollsrage für Gemüsesamen. Wir haben den Eindruck, daß derartige Stimmen bisher nicht genügend ge hört worden sind und fordern auch mit dieser Veröffentlichung nochmals zur Mitarbeit an unsrem, dem deutschen Samenbau dienenden praktische Anweisungen zur Durchführung der Art der Untersuchungen. Da aber auch nach Beachtung all dieser Vorsichtsmaßregeln versteckte, erst beim Auflaufen oder während des Wachstums erkenn ¬ schwierigen Frage gefunden werden. In der richtigen Erkenntnis, daß für die deutsche Gesamrwittschäft Zölle auf Gemüse- und Blumen- samen von schädlicher Auswirkung insbesondre auf unsren Export sein müssen, hatte die G. F. P. be schlossen, solche Zölle von der Regierung nur zu erbitten, wenn gleichzeitig durch ein Z o l l- rückvergütungssystem der Versuch gemacht wird, die deutschen Autzenhandels- interessen nach Möglichkeit zu wahren. Labci ist von dem Gedankengang ausgegangen worden, daß das vom deutschen Jnlandsmarkt durch Zölle ohne Rückvergütung abgesperrte Ausland sich not- gärungen auf unsre bisherigen Exportmärkie in einer Weise stürzen muß, der wir bei verminderter Konkurrenzfähigkeit zwangsläufig auf diesen Märk ten erliegen müssen. Im Jahre 1832 betrug die wertmäßige Einfuhr 2 072 000 Mk und die wert mäßige Ausfuhr 1 564 000 All für die Pos. 21b des deutschen Zolltarifs. Es ist aber anzunehmen, daß durch die mit der Statistik nicht erfaßten kleinen Sendungen für das Ausland beinahe mit einem wertmäßigen Ausgleich der Ein- und Ausfuhrzahlen in dieser Pos. gerechnet werden kann. Lie G.F.P. hatte nun beschlossen, die notwen dige Rückvergütung der Regierung wertmäßig in Ler Weise vorzuschlagen, daß 50A- des Ausfuhr werts von der Restbsregierung den Exporteuren rückvergütet werden sollen, daß aber diese Rückver gütung nur der betreffenden Exportfirma insoweit zugute kommen darf, als. Lie für Sie Ausfuhr be zahlten Beträge zur Rückvergütung bezahlter Zölle aber natürlich niemals über die Höhe des von der einzelnen Firma bezahlten Zolls Anrechnung finden soll. . 7 ; Die Auswirkungen dieser wertmäßigen Rück- bergütungsidee sollen hier nicht Weiler erörtert werden. Sie erscheinen aber schwierig, weil eine andre Gruppierung der bisherigen Zoll-Pos. 21 des deutschen Zolltariss notwendig wird und diese Veränderung bei den Verhandlungen mit den ein zelnen Ländern die jeweilige Kündigung der be treffenden Verträge bedingt, woran nicht in allen Fällen ein deutsches Interesse bestehen dürfte. Diese Schwierigkeiten der Veränderungen von Zoll-Posi tionen zu umgehen, wäre also Wohl ein wichtiger Moment und deshalb ist in folgenden Darlegungen von der Annahme ausgegangen, daß auf die Zoll- Pos. 21b des deutschen Zolltarifs ein gleichmäßiger Zoll von 100 All per cir gelegt wird, mit der Mög lichkeit der mengenmäßigen Zollrückvergütung, die man sich wie folgt denken kann: ' Zeder Exporteur von 100 Kilo Gemüsesamen Ler Pos. 21d gewinnt durch den Export das Recht, Lie gleiche Menge der Pos. 21b dafür einzuführen Md zwar sollte der Freischein oder Ausfuhrschein, Ler geschaffen werden müßte, nur das Recht auf Rückvergütung der von der betreffenden Firma be zahlten Zölle geben und nicht übertragbar sein. Auch könnte selbstverständlich niemals von einer Firma eine höhere Rückvergütung verlangt werden als der bezahlte Zoll. Der Ausbau dieser Scheine zu einem handelsmäßigcn Wert würde wohl gefähr liche Auswirkungen insofern haben, als dadurch An reiz zu llnlerschleifen geschaffen würde, was wohl nicht der Fall ist, wenn diese Ausfuhrscheine nur für den betreffenden Exporteur Gültigkeit haben und kein weiteres Recht geben als die anteilige Rückvergütung bezahlter Zölle. Die technische Seite der Sache wäre an sich wohl ohne zu großen Aufwand an staatlichen Mitteln sauber zu lösen; denn die Zollbehörden brauchen nur einen der in Zukunft in duplo auszufertigenden l zur Katastrophe führen. Geholfen kann also der , Landwirtschaft, so weit sie am Samenbau inter« > essiert ist, nur dadurch werden, daß man für die- jenigen Artikel, die in Deutschland genau so gut , oder bester als wie im Ausland zu Samen gebaut werden können, auf dem Weltmarkt Platz schafft, also ins Ausland das deutsche Produkt hineinzwingt und dies dürfte auf keinem Weg besser zu erreichen sein als durch Abhängigkeitsmachung von Export und Import im mengenmäßigen Sinn. Der deutsche Samenhandel in seiner Gesamtheit wird durch die mengenmäßige Koppelung von Im port und Export, wenn er die Zölle vermeiden will, gezwungen, im erhöhten Maße zu exportieren, und dies kann, volkswirtschaftlich gesehen, bei unsrer Devisennot nur ein Vorteil sein. Wir wollen lieber eine Konkurrenz einer erhöhten Zahl deutscher Fir men im Ausland auf uns nehmen, wenn wir den Erfolg haben, damit das Ausland vom Verkauf dieser deutschen Artikel abzubringen, weil nur so in Deutschland Platz und Möglichkeit geschaffen wird, die spezifisch deutschen Artikel in größerem Maßstab als bisher anzubauen. Zusammenfassung: Versucht man die Interessen des deutschen Züch ters, des deutschen Landwirts und des deutschen Samenhandels zusammenzufassen, so kann das Hauptziel nur das sein, einen gesunden Binnen markt zu schaffen. Dieser gesunde Binnenmarkt kann niemals erreicht werden, wenn das durch unsre Zollmaßnahmen getroffene Ausland sich zu einem Abwehrkampf bereit macht und uns damit den größ ten Teil unsres bisherigen Exports nimmt. Des halb ist der wertmäßige Rückvergütungsgedanke von der G. F. P. als unteilbares Ganze mit dem Zoll ersuchen der Regierung vorgelegt worden, aber volkswirtschaftlich gesehen ist die mengenmäßige Koppelung von Import und Export wahrscheinlich die erfolgreichere. Wir haben im Jahre 1931 ge wichtsmäßig 14 215 cir eingemhrt und 10 826 clr der Pos. 21b ausgeführt. Wir haben im Jahre 1932 14 193 ckr eingeführt, aber nur 8103 ckr aus- geführt. Legt man dis statistischen Zahlen des Jahres 1932 zugrunde, so würden bei der mengen mäßigen Koppelung rund 6000 cir Gemüsesamen der Pos. 21b verzollt werden müssen, wenn es nicht gelingen sollte, den Export auf die Höhe des Im ports von 14 193 cir hinaufzubringen. Allgemein rechnet man gezwungenermaßen mit einem weiteren Zurückgehen unsres Exports, so daß die automa tische Drosselung der zollfreien Einfuhr sich eigent lich noch erhöht auswirkcu müßte. Man kann aber annehmen, daß die immerhin sehr hohen Zölle für die Pos. 21b durch die Ausfuhrscheinidee mit Rück vergütung der Zölle, sei sie nun wertmäßig oder mengenmäßig, einen bedeutenden Anreiz zum er höhten Export gibt, also volkswirtschaftlich gesehen eine Branche davon befreien, daß für ihre Artikel Geld ins Ausland kommt, und das wichtige ist wohl, dies durch Maßnahmen zu erreichen, die keinen zu großen Schadenherd im Inland Hervor rufen. In dieser Hinsicht hat die mengen mäßige Koppelung den unbedingten Vorteil, daß sie elastisch und für die Gesamtheit der interessierten Kreise tragbar ist. Die G. F. P. hat zwar zunächst die wertmäßige Rückvergütung befürwortet, sollte aber dieselbe 'wegen der damit notwendigen Ver änderungen der 'Zoll-Positionen oder aus andren Gründen auf Schwierigkeiten stoßen, so sollen die vorstehenden Ausführungen darlegen, daß durch die mengenmäßige Koppelung unsrer Gemüsesamen- Ein- und Ausfuhr die Einfuhr der Samen, die im Ausland unter günstigeren Bedingungen erzeugt werden können, zwar unbelastet bleibt, aber der Anbau der deutschen Artikel geschützt und durch erhöhten Export gefördert werden dürfte, wobei in . gleicher Weise das Ziel erreicht wird, daß das Ausland für seinen Import aus die deutsche Vermittlung angewiesen ist und nicht, wie bisher, ungestört selbst bis zum Gärtner oder Land wirt herunter dem deutschen Anbau Konkurrenz machen kann. statistischen Scheine, der ja die betreffende Ausfuhr- Position genau und verpflichtend ausweisen mutz, der betreffenden Firma zurückgeben und auf Grund dieses Scheins könnte dann die Rückvergütung des Zolls für die betreffende Menge beantragt werden, dergestalt, daß der Exporteur von 100 Kilo Gemüse samen der Pos. 21b den gleichen Zollsatz, den er bezahlt hat, nämlich 100 All per 100 Kilo vergütet bekoinmen kann. Vergegenwärtigen wir uns nun die Auswirkung dieser Matznahmen auf die einzelnen Interessen gruppen, so ist folgendes zu sagen: Eine Interessengruppe erhält durch diese Maß nahme nur einen Zollschutz für die deutschen Artikel, das heißt nur für diejenigen Gemüsesamenarten, die in Deutschland rentabel und ohne zu großes Ernterisiko angebaut werden können und zwar des halb einen unbedingten Schutz auf diese in Deutsch land gut zu erntenden Artikel, weil, wie durch Fach leute jederzeir belegt werden kann, die Artikel, die in Deutschland rentable Samenernten geben, gleich zeitig diejenigen sind, die gewichtsmäßig in viel größeren Mengen gehandelt und konsumiert werden als die sogenannten Auslandsartikel. Es ist gleich gültig, ob wir Spmatsamen als Jnlandsartikel, Karottensamen als Auslandsartikel oder Radies- und Rettichsauren als Jnlandsartikel und Salat samen als Auslandsartikel oder Petersiliensamen als Jnlandsartikel und Tomatensamen als Aus landsartikel gegenüberstellen, immer werden die in Deutschland gut zu erntenden Sarnenarten in ihrem Gesamtvolumen gewichtmäßig um ein viel faches überlegen sein und darauf gründet sich die Annahme, daß die mengenmäßige Rückvergütung von selbst einen absoluten Schutz für die deutschen Artikel bedeuten mutz, weil jede deutsche Firma, die z. B. auf die Idee käme, ihre Jmportfreischeine für die Einfuhr dieser deutschen Artikel zu verwenden — ich nenne als Beispiel Spinatfamen — sofort in die Gefahr käme, den vollen Zoll zu bezahlen. Sie könnte vielmehr ihre Freischeine zwangsläufig nur für die in ihrem Gewichtsvolumen geringeren Aus- landsariikel verwenden, wodurch praktisch der deutsche Anbau der sogenannten deutschen Artikel von der Auslandskonkurrenz vollständig geschützt wäre. Allerdings wäre der bisherige Import der Auslandsartikel den betreffenden Exportfirmen weiterhin ungehindert möglich und dies würde be deuten, Latz wir praktisch auf den Auslandsmärkten Als Heft 8 der Schriftenreihe „Obst und Gemüse in Landwirtschaft und verarbeitender Industrie" ist im Verlag E. Appelhans L Comp-, Braunschweig, ein tzandbüchlein über „Saaten" erschienen, in dem über alles Wichtige, mit dem Saatgut zusammen hängende, in knapper und für den Praktiker klarer Form berichtet wird. Bitter ho ff formuliert zunächst den Begriff „handelsübliche Saat", der zu sehr verschiednen und willkürlichen Auslegungen führen kann, dahin gehend, daß die „Durchschnittsqualität der letzten Erntet maßgeblich sein müsse, da ein fest umrissener Begriff für die obige Bezeichnung nicht vorhanden sei. Herzog kommt nach Klarlegung der Begriffe „Züchtersaat" und „Handelsware' und einem Hin weis auf die hohen Unkosten, die gerade z. B. bei Erbsen und Bohnen mit der Züchtung verbunden seien und wofür die heutigen Preise keinen Entgelt zu schaffen imstande sind, zu der Forderung, auch für Gemüsesamen-Saatgut feste, gesetzliche Normen zu schaffen. In Belgien, Däneniark und England ist dies bereits der Fall. In einem andren Abschnitt des Handbüchleins weist Stolle aus die Notwendigkeit hin, jedes Saatgut bei Empfang sofort zu prüfen, was sowohl im Interests der Lieferanten, als der Käufer zur Vermeidung von Mißhelligkeiteu liege. Bei Schä den, die sich evtl, während des Wachstums zeigen, sei eine vorherige Untersuchung zur Beurteilung der Schadenursachen eine gute Grundlage. Stoffert formuliert die Begriffe „Gebrauchswert, Keimfähig keit, Keimenergie und Keimkraft" unter Angabe der normalen Zeitdauer des Keimens für die ver schiednen Gemüsearten in klarer Form und gibt werte bei „Beanstandungen von Saaten nach der Keimung im freien Lande" hin. Da gerade derartige, spät erkennbare Schäden dem Anbauer viel größere Verluste bringen können als sofort erkennbare, hat er in seinem eigensten Interesse vor allem darauf zu achten, nur bei einwandfreien Samenfirmen „anerkanntes Saatgut" zu kaufen und einen ent sprechenden Preis nicht zu scheuen. Durch besondre Gewährsvereinbarungen mit den Samenfirmen kann der Käufer sich außerdem bei größeren Liefe rungen vor Schäden bewahren. Anerkannte Züch tersirmen rechtfertigen am sichersten aber die im Samenhandel unerläßliche Forderung: „Treu und Glauben, Vertrauen und Gegenvertrauen". Ueber den Sinn und die Art des Züchtens von Gemüsesaaten, das nichts mit dem tzeranziehen von Pflanzen zu tun hat, macht Bonne aufklärende Ausführungen. Wie der Züchter unter Berücksichtig gung von Korrelationen nach Festlegung des Zucht ziels durch Kombinationszüchtung oder Bastardie rung mühsam die Sorten schafft, die die vielseitigen Ansprüche der Aubauer zu befriedigen versuchen, wie sich nach Erzielung einer Zuchtsorte die sich über nishrere Jahre erstreckende feldmsißige Prüfung an schließt, wird an einem Beispiel Her Erbsenzüchtung erläutert. / zu spüren bekämen, weil cw kacto die Einfuhr der heme mch Nns^ wnchngsten^ zollfrei ohne weiteres DiLn Vorschlag ^t man zunächst nicht zuge- ganz scharfe Beleuchtung der sicher nickt sehr stimmt, well man auch jur die Auslcm eichach liegenden Belange des Samenbaus und ^"gt «5 Oberes Pre.smveau erzielen Null., was Samerwerkehrs kann die für alle Beteiligten tragbare und befriedigende Lösung dieser Verzeichnis -er von -er Lan-esbauernschafi Provinz Sachsen anerkannten Gemüsesaaten ^933 Sonderabdruck aus „Landwirtschaftliche - Wochenschrift", Heft 51/52/1933, Seite 951/52 Anmerkung der Schriftleitung x > Die Landesbauernschaft Provinz Sachsen, Hauptabteilung II, Halle (Saale), hat uns das Verzeichnis der 1933 anerkannten Saaten zur Verfügung gestellt. Dieses Verzeichnis findet lebhaftes Interesse in Gemüsebauerkreisen. Zur Erleichterung zahlreichen Schriftwechsels —beim Reichsnährstand und sicher auch bei der Landes- bauernschaft Provinz Sachsen — bringen wir hier das Verzeichnis nochmals unsrem großen Leserkreis zur Kenntnis. Nachstehend angeführte Gemüsesorten wurden im Feldbestande auf Sortenreinheit, Ausgeglichenheit, Gesundheit sowie bei Fremdbefruchtern aus Freisein von Fremdbefruchtungsgefahr besichtigt. Auf Grund dieser Feldbesichtigung wurde für diese Gemüsesaaten die vorläufige Anerkennung ausgesprochen. Anerkanntes Gemüsesaatgut bietet höchste Gewähr für sichere Ernten und Ausgeglichenheit innerhalb der Sorte. Hierbei sei von vielen hier einlaufenden Beschwerden bei Ankauf von Saatgut von unbekann ten Händlern nur zum Teil auf die katastrophale Saatgutlieferung von Zwiebelsamen im verflossenen Jahr hingewiesen. Nicht nur im kleinen Parzellen anbau, sondern auch auf sehr großen Plänen waren häufig ausgesprochene Gemische von Sorten zu sehen. Diese Schäden, die sich dann im Absatz und in der Verwertung so außerordentlich ungünstig be« merkbar machen, lasten sich ohne weiteres vermei den, wenn man beim Ankauf der Sämereien in allererster Linie anerkanntes Saatgut berücksichtigt. Man disponiere deswegen auch rechtzeitig und kauf» früh genug, damit man auch sicher iu den Besitz anerkannten Gemüsesaatguts kommen kann. Bei den nachstehend als anerkannt ausgeführten Gemüsesorten ist nur der Züchtername genannt, Die genaue Anschrift des Züchters ist aus dem am Schluß befindlichen Anschriftcnverzeichuis zu er« sehen. , St.-S. — Stammsaat. — Orig. — Original, s 1. Schalcrbsen. Allerfr. Mai, Orig.: Barth. — St.-S. Mette, Pabst, Terra, van Waveren L de Bres. Aviator, St.-S.: Terra. Askania Schnabel, grünbl., St.-S.: Terra. Automobil, St.-S.: Terra. Blue Bird, St.-S.: Terra. Bountiful, St.-S.: Nehme, Daiker L Otto. Terra, v. Waveren L de Bres. Buchsbaum 1, St.-S.: Terra. Buchsbaum Schnabel, St.-S.: Nehme, Terra. Expreß, St.-S.: Nehme, Terra. Early Bird, St.-S.: Terra. Folger, dünnschalig, Orig.: Waldmann. Folger, grünbl., St.-S.: Terra, v. Waveren L ds Bres. Gladiator, St.-S.: Terra. Konservenkönigin, St.-S.: Terra. Laxtons Superb, St.-S.: Terra. L'Unique, St.-S.: Terra. Monopol, St.-S.: Terra. Petit Provencal, St.-S.: Terra. Pilot, St.-S.: Terra. Riesen-Viktoria, Orig.: Waldmann. Saxa, St.-S.: Nehme, Daiker L Otto, Terra, v. Waveren L de Bres. Schnabel, großsch., mit gedr. Korn, St.-S.: Terra, v. Waveren L de Bres. Schnabel, grünbl., St.-S.: Mette, Terra, v. Wave ren L de Bres. Schnabel, französ., St.-S.: Terra. Serpette, Expreß, St.-S.: Terra. 2. Markenerbsen. Admiral Beatty, St.-S.: Terra. Aldermann, St.-S.: Terra, v. Waveren L de Bres< Askania-Wunder, St.-S.: Terra. Brunonia, St.-S.: Sachs. Canning, St.-S.: Terra. Daisy, St.-S.: Terra. Desiance, St.-S.: Terra. Delikateß, St.-S.: Beyme, Terra, v. Waveren L da Bres. Deo II, Orig.: Daiker L Otto. Duplex, St.-S.: Terra. Gradus, St.-S.: Terra. Greenmantle, St.-S.: Terra. Harwestman, St.-S.: v. Waveren L de Bres. Hundredfold, St.-S.: Terra. Kelvedon, St.-S.: Terra, v. Waveren L de Bros. Laxtons Progreß, St.-S.: Terra, v. Waveren L de Bres. Lincoln, St.-S.: Nehme, Terra, v. Waveren L de Bres. Little Marvel, St.-S.: Terra. Lord Chancelor, St.-S.: Terra. Market Gardener, St.-S.: v. Waveren L de Bres, Non plus ultra, St.-S.: Terra. Onward, St.-S.: Terra. Peerleb, St.-S.: Terra. Pionier, St.-S.: Terra. Progreß, St.-S.: Terra. Riesen, St.-S.: Heinemann. Royale Salute, St.-S.: Terra. Salzmünder Konservenkönigin, Orig.: Wentzel. Senator, St.-S.: Mette, Terra, v. Waveren & ds Bres. Telefon, St.-S.: Daiker L Otto, Terra, v. Waveren L de BreS. Fortsetzung folgt. Für den Inhalt verantwortlich: R. Tetzner« Berlin-Biesdorf. 8 ^eser Beilage erscheint am
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)