Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Daumschule Nr. 2 8. Hornung 1934 Schriftleitung R. Tetzner sandt sind, wird empfohlen, das Frühjahrsgeschäft auf der Grundlage der Katalogpreise abzuwickeln, sofern keine Unterbietungen dadurch entstehen. Bor In der Aussprache ergeben sich noch folgende Emscheidungen bzw. Klärungen. Forstbaum- schulen sind sür die Erzeugnisgruppen der übri gen Baumschulen als Wiederverkäufen aufzufassen und erhalten den Wiederverkäuferrabatt von LZA>. Lie Landesfachgruvpen stellen sofori im Einver- Jn jeder Mitgliederliste ist deutlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Anführung der Mitglieder in dieser Liste auf keinen Fall als Nachweis der Mit gliedschaft auf Grund Lc» Wortlauts des deutsw- holländifchen Handelsvertrags vom 15. 12. 1933 gilt, ferner daß die Mügliedschaft auf den Stichtag der Listenaufftellung beschränkt ist und die Lifte naturgemäß Veränderungen unterliegt. Für die Gcschäftsleitung der Fachgruppe Baum schulen im Reichsnährstand ergibt sich die Notwen digkeit einer Klärung hinsichtlich einer „Z chwar- zen Liste"; es ist unerläßlich, den Schutz der reellen Betriebe vor Schädigern des Berufs ficher- zustellen. Professor Maurer berichtet, daß die Beteilig gung an der B e st ä n d e st a t i st i 1 befriedigend, aber noch nicht genügend war; insbesondre muß der Kreis der neu hinzugetrctenen Mitglieder künftig Mitarbeiten. Es muß allen.Berufsangehörigen endlich klar werden, wie berufsschädigend eine laue oder zurückhaltende Anteilnahme an statistischen Fragen ist. Professor Ebert weift auf Lie Möglichkeit eines umfassen den Ausbau berufsstatlstischer Erhebung durch den Baumsch ulp flanzenv erkeh r: s) zwischen Mitgliedern der Fachgruppe. stands hält die dem Erzeugnisaustausch unter den Mitgliedern dienende Angebote- und Ge sucherliste für ein unentbehrliches Hilfsmittel« Sie bittet daher den Reichsnährstand, das Er scheinen derselben auch in Zukunft gewährleisten zu wollen." Vor Erledigung des Punkts II der Tagesord nung ergreift Professor Ebert, Leiter der Unter abteilung Garten, das Wort, um in Hinblick auf Lie Arbeit der Fachgruppe Baumschulen im Reichs nährstand Weg und Ziel zu weisen. Er übermit telt die Grüße unsres obersten Amtswalters der Unterabteilung Garten im Reichsnährstand, Pg. Boettner, der am Erscheinen leider krankheitshalber verhindert war. Eberts Ausführungen über das ge samte Organisationsbilü des Reichsnährstands, insbesondre der für uns wichtigsten Hauptabtei lungen I und II, werden mit größtem Interesse entgegengenommen. Besonders eindringlich wird die engste Zusammenarbeit mit,den Hauptabteilun gen II, Abteilungen „Garten" der Landesbauern- schasten, empfohlen. Vor Anwendung von Phan tasienamen in Amtsbezeichnungen wird gewarnt; das Wort „Führer" soll nicht mehr gebraucht wer den. Amtsbezeichnungen werden durch die künftige Satzung des Reichsnährstands geregelt. Professor Ebert.regt ganz besonders an, die Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstand durch wichtige Mitteilungen aus der Profts mit ihr in engster Fühlung zu halten. T.-O.: lll. Die zukünftige Arbeit der Unter abteilung Garten des Reichsnährstands für die deutschen Baumschulen. Die voraufgegangcnen Arbeiten des Preisaus schusses standen im Zeichen vorbereitender Arbei ten um Len Preis- und Qualitäts- schutz, und als neue, ganz besonders wichtige Auf gabe, Ler Einführung von Züchter schutzpreisen; Berichterstatter ist Preisaus schußobmann Wendland. Für die Gewährung und Sicherung dieser Ziele erbittet Lie Fachgruppe den .Schutz des Reichsnährstands. vorher vom Pg. Nagel energisch gesorderten Züch terschutz gänzlich vermissen läßt. Ta Kölle unab- weislicher anderweitiger Arbeücn wegen abrcijen muß, wird die Erwiderung seitens Ler Vertreter Schleswig-Holsteins auf später verlegt. T.-O.: kl. b) Kaffenbericht. Den Kassenbericht erstattet Wendland; er gibt eine geschlossene Uebersicht über die Kassen- und Vermögenslage. Tie ausführlichen Unrer- lagen Les Berichts werden zu den Akten gereicht. Fachgruppenleiter Berndt erstattet dem Schatz meister wärnrsten Dank für die geleistete Arbeit. Auf Anfrage wird geklärt, daß weiter noch Zah lungen für rückständige Beiträge und sonstige Forderungen der Fach gruppe cntgegennehmen Lj Las Schatzmcifteramt für rückständige Forde rungen der Fachgruppe, dj die Landesfachgruppen für eigne Forderungen. T.-O.; II, c) Auflösung des Bundes deutscher Baumschulenbcsitzer. Tie Versammlung beschließt folgendermaßen: „Aus Grund der ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstands vom 8. Julmond sXii.j 1933 befchließt der Bund deutscher Baumschulenbesitzer e. V. seine Aus lösung." Fachgruppenleiier Berndt schließt hieran einen kurzen Rückblick aus die zielklare, verantwortungs bewußte uüd berusssördernde Arbeit des Bundes Der Rückblick auf das Herbstgeschäft ergibt die sehr ernste Darstellung, daß ein weiterer, bedroh licher Rückgang des Umsatzes festzustellen ist. Die aus andren Gebieten spürbare Wirtschaftsbelebung kommt bei unsren Erzeugnissen deshalb noch nicht zum Ausdruck, weil in den betreffenden Verbrau cherkreisen andre Ausgaben vorangestellt werden. Von saft vernichtender Wirkung auf die deutschen Baumschulen ist vor allem der fast gänzliche Ausfall der Käufe von Behörden und Ver waltungen. Auch das fast völlige Erliegen unsrer Ausfuhr mutz in diesem Zusammenhang ge nannt werden. Zu den M i n d e st p r e i s e n weist der Bericht erstatter auf eine Preisliste hin, die der Regierung mit der Bitte um Schutz dieser Preise unterbreitet worden ist. Ta die Entscheidung im Augenblick der Verhandlung noch nicht gefallen ist, können die Mitglieder Fachgruppe Baumschulen erst nach Vor liegen derselben unterrichtet werden. Sobald die Entscheidung gefallen ist, werden die Preise und Preisdisziplinen unverzüglich bekanntgemacht. Bei dieser Bekanntmachung werden auch die Fragen der Rabatte, der regionalen Preise, sowie aller zur Unterrichtung der Mitglieder notwendigen Anord nungen und gesetzlichen Bestimmungen berück sichtigt. Ter Fachgruppenleiter Berndt bestimmt, datz auf Grund der erfolgenden Benachrichtigung über die Preise, die Preisdisziplin, die Qualität»- und Mar- kenetikettsbestimmungen die Landesfach- gruppen unverzüglich Versammlun- Händler gehören organisatorisch zum Landhandels bund. Nachlässe für Sammelbestellun gen der Verbände und Vereine sind laut Rabattgesetz unzulässig. Die Tätigkeit von Vertretern und Hand- lungsr eisenden und dementsprechend die Gewährung von Vertreterprovisionen ist zulässig und handelsüblich. Die Vertreter müs sen schriftlich verpflichtet werden, datz sie an die Käufer keine Anteile ihrer Provisionen abtreten dürfen. Als Vertreter sind nur Fachleute zugelas sen, die im Obstbau oder dem von ihnen sonst ver tretenen Spezialgebiet Erfahrung haben. Da die Nachweise über die Gestehungskosten den Beweis erbringen, datz die Rentabilität der deut schen Baumschulen bei den derzeitigen Preisen und unter Berücksichtigung der selbst gewählten, schar fen Qualitätsdisziplin gefährdet ist, wird seitens der Fachgruppe insbesondre ein gewisser Kreis von Obstbaubeamten eindringlich ersucht, die unter schärsster Kalkulation aufgestellten Preise nicht mehr zu bekämpfen. Tie Versendung von gedruckten und vervielfältig ten Vorzugsangeboten für Mitglie der Ler Fachgruppe Baumschulen wird auf d^n Kreis derjenigen Baumfchulcn beschränkt, die die Berechtigung zur Führung des Markenetiketts erworben haben. Ter Abschluß von Anbauverträgen soll angelegentlichst gefördert werden. Die Ge- fchäftsleitung der Fachgruppe Baumschulen wird ein Vertragsmuster zur Verfügung stellen. In längerer Besprechung nimmt als Antrag steller Pg. Nagel zu dem Antrag der L F. Schleswig-Holstein Stellung und es wird aus der Versammlung hierauf erwidert. Verhand lungsleiter Berndt stellt zusammenfassend fest, daß der Antragsteller über seine Vorschläge zur Umgestaltung der Preisfestsetzung und Preisdiszi plin eingehend gehört worden ist. Es ist hieraus weiter festgestellt wordeu, daß der Antrag zahl reiche Widersprüche enthält und insbesondre die vorher entschieden geforderten Züchterschutzpreise gänzlich aufgibt. Schließlich wird fcstgeftellt, daß, abweichend von dem Antragsteller, die heutige Amtswaltertagung die Festlegung von Z ü ch t e r s ch u tz p r e i s e n als not wendig erkannt und dementspre chend beschlossen hat. Folgender Antrag Mohrenweiser wird angenommen: „Die Fachgruppe Baumschulen beschließt, daß in sämtlichen Katalogen und Angeboten Säm linge von Doucin, Paradies und Quitten nicht mehr angeboten und gehandelt werden dürfen." Ein weiterer Antrag Mohrenweis er wird nach Abänderung in einem Punkt wie folgt angenommen: „Tie Fachgruppe Baumschulen beschließt, daß in Privatkatalogen keine Wildlinge angeboten werden dürfen und daß an diese Kundengruppe keine Wildlinge irgendwelcher Art verkauft wer den dürfen." Ein dritter Antrag Mohrenweiser Es erfolgt eine eingehende Berichterstattung sei tens Scholz über die von ihm geleisteten um fangreichen Arbeiten über die Vorbereitungen zur Einführung de» Markenetiketts. Verhandlungs leiter Berndt stellt fest, datz nunmehr diese wich tige Arbeit der Fachgruppe Baumschulen, die eine außerordentliche Maßnahme zum Schutz der Käu fer darstellt, nach erfolgter Bekanntgabe an den Reichsnährstand zur Durchführung reif ist. Die Geschäftsleitung Ler Fachgruppe Baumschulen wird das Markenetikett nunmehr unverzüglich einführen. Tetzner gibt eine Ueberücht über umfassende Aufklärungs- und Propagandamatznahmen für das Markenetikett. Eine durchgreifende Aufklärungs arbeit über diese bedeutsame Maßnahme ist un erläßlich, weil es selbstverständlich nur möglich ist, den Baumschulen derartige Qualitätsleistungen aüfzubürden, wenn in den Verbrau cher- kreisen die Aufnahmebereitschaft für deutsche Qualitätserzeugnisse von Baum schulpflanzen vorhanden ist. Würde weiterhin immer noch billigerer, aber minderwertiger Ware seitens der Verbraucher der Vorzug gegeben, so würde diese Maßnahme be stimmt nicht aufrecht zu erhalten sein, nicht zuletzt . L-m Schaden des deutschen Obst- und Gartenbaus. Reichsnährstand hin. Die Fachgruppe beschließt« wird angenommen: „Die Fachgruppe Baumschulen beschließt, daß mit der Fachgruppe Samenbau und mit Lem Samenhandel sofort Fühlung ausgenommen wird, daß aus den Privatkatalogen die Ange bote in Wildlingssämereien herausbleiben." Betreffend Spindelbäume stellt die Fach gruppe Baumschulen fest, daß solche mindestens zweijährig veredelte Bäume sein müssen und die Ankündigung einjähriger Veredlungen als Spin delbäume unzulässig ist. Ein Antrag, der eine Klärung darüber be zweckt, ob Gartenbaubetriebe, Behörden und Ver- walrungen bei den Forst baumschulen auch andre Baumschulerzeugnisse als Forst pflanzen kaufen dürfen, wird der Hauptabteilung II des Reichsnährstands als Material zugeleitet werden. Zur Frage der Preisdisziplin erläutert Tetzner kurz die Lage in der letzten Zeit unter Hinweis darauf, datz im Hinblick auf die kommen den Matznahmen der Preisstützung alle Matznah men hinsichtlich des Qualitätsschutzes selbstverständ lich mit erörtert werden müssen, weil die Preis frage bei unsern Bestrebungen immer nur im Zu sammenhang mit der Qualitätsleistung behandelt wurde uud beide nur im Zusammenhang aufrecht zu erhalten sind. Tie Einführung des ges. gesch. Markenetiketts als Gütezeichen für deutsche Baumschul- Qualitätserzeugniff e. deutscher Baumschulenbesitzer in Len 26 Jahren seines Bestehens und er gibt der Hossnung Aus druck, Laß es unter dem Schutz Les Reichsnähr stands gelingen möge, die deutschen Baumschulen, — - einen wichtigen Zweig der deutschen Bodeuwirt- nehmen mir Ler Fachgruppe Baumschulen im schäft, zu erhalten und sie aus schwerer Absatznot Reichsnährstand Lie Mitgliederlisten fest. Wieder zu neuem Gedeihen aufwärts zu führen. "" c Die erngekadenen Amtswalter sind vollzählig er schienen, desgl. die Mitglieder des Preis- und des Ausschusses sür Arbeit und Produktion; serner sind aus einer Reihe von Landesbauernschaftsgebieten zweite Vertreter der Landesfachgruppen Baum schulen anwesend. Fachgruppenleiter Berndt be grüßt die Erschienenen, voran Reichsunterabtei- lungsleiier Professor Dr. Ebert. T.-O.: I. Eingänge, Mitteilungen. Es wird auf die am Freitag, dem 26. im Har tung, in Berlin stattfindende Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gartenkuliur hingewiesen. Desgl. aus die „Grüne Woche" vom 27. I. bis 4. 2. Ent schuldigt sehlt der Vertreter der Obstbau-Verbrau- cherschaft, Menger; sür den Vertreter der Badischen Obstbau-Veichraucherschaft, Schroth, ist Jben-Ett- lingen erschienen. Es wurde berichtet, datz der Bei rat, der Preis- und der Produktionsausschutz vor bereitende Sitzungen abgehalten haben. T.-O-: II. Rechenschaftsbericht über unsre Arbeit im Jahr des ierussständischen Aufbaus. s) Geschäftsbericht. Tetzner erstattet zusammenfaffend den Bericht über die wichtigsten Arbeiten Ler Fachgruppe Baurstschulen im deutschen c-:chicksalswenLejahr 1933. Berichterstatter satzte die geleistete Arbeit in sol- ge-nde Abschnitte zusammen: Ueberwindung der Wirtschaftskrise, Zusammenschlutz aller Baum schulen und Eingliederung derselben über den Reichsverband des Deutschen Gartenbaus in Len Reichsnährstand, Förderung der Oualitätserzeu- gung durch Preis- und Qualiiätsschutz, Ausblick in die Arbeiten der Fachgruppe Baumschulen unter dem Schutz des Reichsnährstands. Fachgruppeu- leiter Berndt dankt dem Berichterstatter bestens für Lie geleistete Arbeit und insbesondre dafür, daß ihm trotz der durch die Umgliederungen unvermeid baren Erschwernisse und der gewaltigen Steigerung die Wetterführung der wichtigen Arbeiten der Fach gruppe störungslos gelang. Es werden Ausführungen von Pg. Kölle zum Niederschrift über die Amtswalter-Tagung -er Fachgruppe Baumschulen am 23. im Hartung 4934 in Goslar (Harz), Hotel „Oer Achtermann" > Scholz berichtet weiter über andre Arbeiten LeZ Ausschusses für Arbeits- und Produktionsfragen. , Das Problem derAnbauregelung wird vom , Ausschuß noch eingehend geprüft. Es wird vor jeder Vermehrung des Anbaus zunächst eindringlichst gewarnt. Für Rhododendron und Freiland«. ' azaleen sind Qualitätsbezeichnun gen geschaffen und von der Fachgruppe Baumschulen angenommen worden. Quali tätsware deutscher Erzeugung, die diesen schar fen Qualitätsbezeichnungen entspricht, darf das Markenetikett Ler Fachgruppe Baumschulen tragen. (Wortlaut der Qualitätsbezeichnungen an andrer Stelle dieses Blattes. Die Schriftltg.) Eine Anregung Tan tau, das hollän dische Vorgehen betreffs Vernichtung über schüssiger Mengen von Blumenzwiebeln anzukaufen und zu vernichten, aus deutsche Rosen- Pflanzen zu übertragen, wird nach sorgfältiger Prüfung als z. Zt. nicht durchführbar erklärt. Dem für unsre Betriebe nunmehr lebenswichtig gewordenen Punkt der Absatzförderung, dem in der letzten Zeit fortgesetzt hingebende Ar beit unter eindringlichster Darstellung unsrer Not lage gewidmet worden war, wurde auf An regung Teschendorff hin durch die nach folgende Entschließung Ausdruck gegeben: „Die heute in Goslar tagende Fachgruppe der deutschen Baumschulen bittet den Reichsnähr stand, bei der Reichsregierung zu beantragen, Laß aus Mitteln Les Arbeitsbeschaffungspro gramms und, falls diese schon verwendet wor den sind, au» andren Mitteln mindesten» zehn Millionen Reichsmark sür das Frühjahr 1934 den Gemeinden und Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden möchten, zwecks Ankauf von Baumschulpflanzen. Zur Begründung: Der Umsatzrückgang im Be hördengeschäft beträgt seit dem Jahr 1928: 73 bi» 80A>, während die Unkosten in den Baum schulen prozentual nicht annähernd zurückgegan gen sind. Der Rückgang beträgt hier nur 85 bis 40^-. Der Bedarf in sämtlichen Gemeinden ist ein sehr großer. Die Gemeinden haben je doch keine Mittel, um den Baumschulen, die Aus- träge zu erteilen. Es würde also ein großes Nationalvermögen, man schätzt ca. 15 Millionen an Pflanzenbeständen in diesem Frühjahr, ver loren gehen, wenn die Gemeinden nicht in Lie Lage versetzt würden, im Frühjahr 1934 ihre Aufträge den deutschen Baumschulen zu erteilen. Das würde serner bedeuten, daß eine große An zahl Arbeiter brotlos würden, während bei zur VersugungsteUung der 10 Millionen Reichsmark die deutschen Baumschulen wieder neue Arbeits kräfte einstellen könnten. Die deutschen Baumschulen, die vor dem vol len Zusammenbruch stehen, erwarten von dem Reichsnährstand tatkräftigste Unterstützung bei der Reichsregierung." Es wird weiterhin beschlossen, diese Entschließung auch der Hauptabteilung I de» Reichsnährstand» zu unterbreiten und um Unterstützung zu bitten. Die Fachgruppe Baumschulen erhebt Ein spruch gegeudie in einem Erlaß der Preußischen Regierung auflre - tende Werbung sür die Selb st an- zücht von Walnutzbäumen in den Staatsforsten und bei Privaten. Es wird festgestellt, datz die sehr deutliche Einstellung des Herrn Reichsministers und Preutzischen Mini sterpräsidenten Göring gegen die Regiebetriebe hier außer acht gelassen und datz statt einer Emp fehlung des vermehrten Anbaus, eine entbehrliche Empfehlung der Anzucht von Walnutzbäumen unter Außerachtlassung der Belange der deutschen Baumschulen empfohlen wird. Ter Kreis der Wiederverkaufs berechtigten ist unzweifelhaft zu umgrenzen. Mitglieder der Abteilungen für Blu men- und Pflanzenbau, für Gar ten-, Park- und Friedhossgestal- tung sind Wiederverkaufsberechtigte. Ter Kreis der Wiederverkaufsberechtigten unter den B aum- wärtern ist dahin zu beschränken, datz alle beamteten oder fest an gestellten Baumwärter sich mit dem Wieder verkauf von Bäumen nichtbefasfen dürfen. Von den nicht beamieien bzw. nicht fest angestellten Baumwärtcrn haben nur diejenigen WieLerverkaufsberechtigung, die auf Grund der Feststellung seitens der Hauptabteilung II, Unter abteilung Garten, Fachgruppe Baumschulen, der Landesbauernschaften, tatsächlich berufsmäßig in Ler Regel Bäume zum Wiederverkauf auf eigne Rechnung und Gefahr ein- und verkaufen. Ten vorgenannten Wiederverkäufern und andren Wie derverkaufsberechtigten, z. B. sog. VersandgeschÄf- ten, Versandgärinereien, die mit Len Erzeugnissen der Baumschulen Handel treiben, steht der Anspruch auf Wiederverkaufer-reise zu. Reine Pflanzen« Die ungeklärte Lage über Lie Arbeit auf Len Friedhöfen schädigt die deutschen Baum- schnlen sehr empfindlich. Infolgedessen beschließt die Fachgruppe Baumschulen wie folgt: „Tie Fachgruppe Baumschulen des Reichs nährstands beantragt, datz die Angelegenheit dec Friedhofsverwaliungen betr. Einkauf von Pflan zen umgehend geklärt wird. Sollte die» bis spä testens Ende Januar nicht möglich fein, dann mützte c» jeder Friedhofsverwaltung erlaubt sein, mindestens für Frühjahr 1934 Pflanzen zu kaufen und zu verkaufen, ebenso wie e» den Gärtnern der betreffenden Gemeinden oder Städte erlaubt sein muh, auf den Friedhöfen alle Arbeiten, und vor allen Dingen auch Pflan zungen, vorzunehmen. Gleichzeitig mützte eine volle Klärung der Frage erfolgen, in welchen: Falle Ler Friedhofsgärtner al- Wiederverkäufe! ' oder als Verwaltungsbeamter zu betrachten ist« mit Rücksicht auf die anzuwendendcn Preise." lungen einzuberufen haben, um allen Mitgliedern Gelegenheit zu geben, über Lie neuen, grundlegend wichtigen Matznahmen unterrichtet zu werden. Die scharse Qualitätssortierung für die „Markenbäume" ist an Bäumen praktisch zu veran schaulichen. Den Landesfachgruppen wird empfohlen, die Leiter der Hauptabteilung II Ler Landesbauern- fchaft um ihre Teilnahme an diesen Schulungs- Antrag der Fachgruppe "Schleswig-Holstein über tagungen zu bitten. die Neugestaltung Ler Mindestpreise und der Preis- Entsprechend Len zu erwartenden Matznahmen disziplin vorwcggenommen. Kölle bezeichnet diesen mit Gesetzeskraft sind alle früheren Beschlüsse und Antrag als im Gegensatz zur nationalsozialistischen Disziplinen zu gestalten. Hiernach werden z. B. Wirtschaftsauffassung stehend und als Ausdruck auch die Zehntausendstückpreise aus Len Lieferungs einer liberalisrischen Auffassung. Ganz besonders bedingungen verschwinden. Da die Kataloge ver- nachdrülKich stellt er fest, datz der Antrag den " Zwecks Aufrechterhaltung de» für die Mitglieder so wichtigen Ankündigungsblatts „Angebote- und Gesuchliste" beschließt die Fachgruppe aus An regung Tetzner wie folgt: „Die Fachgruppe Baumschulen des Reichsnähr Unterbietungcn Wird letztmalig unter Hinweis auf die erscheinenden, sehr scharsen Maßnahmen ein dringlichst gewarnt. Aus dem zahlreichen Antragsmaterial wird zu nächst Antrag Kölle behandelt. Dieser Antrag behandelt die neu einzuführende wichtige Maß nahme des Züchterschutzpreises. Nach sehr eingehender Vorberatung wird zum Antrag Kolle folgende Entscheidung getroffen: „Beim geschäftlichen Verkehr der Mitglieder der Fachgruvpe Baumschulen untereinander darf bis zu unter den festgesetzten Preisen der jeweiligen Wiederverkaufspreisliste angeboten und gekauft werden. Angebote und Käufe, die unter dieser Grenze liegen, sind unstatthaft und werden durch die Fachgruppe zur Anzeige ge bracht. Frachmachlaß oder sonstige Vergünsti gungen wie Gratiszugaben u. a. dürfen im geschäftlichen Verkehr der Mitglieder untereinander nicht gewährt werden und find wie Unterbietungen zu behandeln. Ter Barzahlungsnachlaß darf laut Rabattgesetz nur bis zum Höchstsatz von 3A gehen. Ein regionaler Nachlaß kommt bei den Züchterschutz preisen nicht in Frage. Bei Verkäufen ganzer Quartiere und im Vertragsanbau kann ein Nachlaß bi» zu 50A> unter den Wiederverkäufer- preisen vereinbart-werden."
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)