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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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22. Neblung 1934 Nummer 16 A)t 90,— 10,— 100,— 127,— 26,— Bemerkungen zum Gewächshausbau sind, nicht berücksichtigt zu werden. Bei Winter, über Prospekt, Oie nachfolgend aufgeführten Sonderhefte und Zeichnungen sind nur zu beziehen von der Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau e V, Berun SW 6^, yorckftraße Preis der Anlage 1500 Akt Verzinsung 6 A> Amortisation des Brunnens 2 A von 500 All Amortisation der übrigen Anlage 10 N- von 1000 M ... . Betriebskosten für 526 Stunden für 2-KV-Motor, Strompreis 526.0,12.2 . . Schmiermittel und Instandhaltung 526 . 0,05 . . . . . . '. Gewächshäuser, TYP 1—3, (je Zeichnung) Gewächshäuser, Typ 4—6, (je Zeichnung) Frühbeetfenster 15,0 m Spannweite ist für jedes Bauvorhaben ein Entwurf nebst zugehöriger statischer Berechnung auf zustellen. Der Pfettenabstand wird bei diesen Häu sern durch die gewählte Sprossenabmessung festge legt. Bei 50 cm Sprossenabstand darf die Pfetten- entfernung nicht mehr als 2,10 bis 2,20 m betra gen, da sonst die Durchbiegung der Sprossen dauernd Glasbruch verursacht oder die Sprossen bei aus reichendem Querschnitt den Lichteinfall behindern. Die Dachneigung beträgt bei einer Traufhöhe der Topfpflanzenkulturhäuser von 1,S0 m und der der Rosen- bzw. Nelkenhäuser von 2,10 m durchweg 28 °. Ter Binderabstand wird durch den gewählten Pfettenquerfchnitt bedingt und schwankt zwischen 2,00 bis 4,00 m. Zur Verhütung der bereits er wähnten Glasbruchgcfahr darf die Durchbiegung Ler Pfetten höchstens ftsoo ihrer Spannweite be tragen. Die Binder Liefer Häuser werden meist als Zweigelenkbogen seltener als Dreigelenkbogen mit Len Gelenkpunkten in Geländehöhe ausgebildet. Die Annahme der Gelenkpunkte in Höhe der Umfassungs wände ist unwirtschaftlich, da alsdann zur Uober- tragung des Horizontalsckubcs der Binder aus die Fundamente stärkere Umfassungsmauern notwendig sind. Nur beim „3-m-Haus" reichen die 25 cm (1 Stein) starken Umfassungswände zur Aufnahme des Horizontalschubes bei 2,5 m Binderabstand aus. Werden die Umfassungswände aus fertigen Beton platten hergestellt, so müssen auf alle Fälle die Ge lenkpunkte in Geländehöhe liegen. Tie Abmessungen der Fundamente sind stets so zu wählen, daß sie neben dem Auflagcrdrnck mich den Horizontalschub des Binders aufnehmen können, Oie neue Reichs-Straßenverkehrsordnung Aus den Mitteilungen der Gartenbau- und Fried- Hof-Berussgenossenschaft entnehmen wir folgendes: In den Unfallverhütungsvorschriften der Garten bau- und Friedhof-Berufsgenossenfchaft sind unter Ziffer 115 bis 124 Bestimmungen über die Fnhr- werkshaltung getroffen. Neben diesen Vorschriften Bekanntlich bedürfen Gewächshäuser und andere Leichtbauten zu gärtnerischen Zwecken keiner bau polizeilichen Genehmigung, wenn ihre Umfassungs mauern nicht mehr als 1,20 m über die Erdober fläche emporragen und wenn sie keine Feuerungs anlagen enthalten. Da aber Vorschrift ist, daß die von der Baugenehmigungspflicht befreiten baulichen Anlagen in ihrer Gestaltung und Ausführung trotz dem der Bauordnung entsprechen müssen, ist der Bauherr verpflichtet, nur solche Unternehmer mit dem Bau seiner Gewächshäuser zu betrauen, die eine gründliche Kenntnis über diese Bauweise be sitzen und eine sorgfältige Ausführung gewährleisten (vgl. RStGB. 88 222, 280, 330 und 367, Ziff. 14/1S und BGB. ß 831. Gemäß 8 330 des RStGB. wird z. B. derjenige, der bei der Leitung oder Ausführung eines Baues Wider die allgemeinen Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hier aus für andere Gefahr entsteht, mit Geldstrafe bis zu 900 All oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Neuheit! Llrteit aus der Praxis eine neuartige Heckenschere krümmte Schneidelinie auch etwas ziehend gefchnit- ten werden. Eine von einem Gärtner erfundene Flügelmuttersicherung verhindert das Lösen der Schraube. Das Schärfen der „gewellten" Schneiden ist nicht so oft notwendig und läßt sich sehr leicht auf derKante des Schleifsteines ausführen. Lteitek. Unter Beachtung von vorstehendem genügt bei Hausern für Topfpflanzenkulturen mit 3,0 m Spannweite bis zu 2,50 m Binderabstand ein Winkel 50 ' SO ' 6, mit 6,0 m Spanirweite bis zu 3,5V m Binderabstand 1 I K ft. 8 und mit 9,00 m Spannweite bis zu 3,00 m BinderabstanL 1 IK p. 10; bei Häusern für Rosen- und Nelkenkulturen mit 10,0 m Spannweite bis zu 2,50 m Binderabstand 1 ILI.P. 12. Die Fundamente der Gewächshäuser werden durchweg 80 cm tief und 40 cm breit (350 cm in Beton) ausgeführt. Zur Aufnahme des Horizontal, schubes der Binder sind die Fundamente unter den Bindern auf 0,75 m mit Zementmörtel zu mauern bzw. zu verstärken. Vorstehende Angaben befreien nicht vom statischen Nachweis einer geplanten Ausführung. Sie sollen nur als Anhalt für die Planung und Kostenberech nung dienen. Die Umfassungswände Ler Gewächshäuser führt man entweder aus an Ort und Stelle gestampften Betonwänden oder in Klinker- bzw. rotem Berblend- mauerwerk aus. Bei der Ausführung Ler Gewächshausbinder ist besonders auf eine gute Ausführung der Binder, ecken zu achten, da hiervon die ganze Standfestig keit des Bauwerks abhängt. kepemnuZ. Dem statischen Nachweis der Stahlkonstruktion von Gewächshäusern werden durchweg folgende Be lastungen zugrunde gelegt: 6/4 Gartenglas ein schließlich Verkittung und Ucbergrifse 10 KZ/gm Dachfläche, Sprossen 4 k§/qm Dachfläche, Binder und Pfetten je nach Spannweite und Binderabstand 4—7 KZ/qm Dachfläche. Für angehängte Heizrohre werden durchweg rund 3,5 kz/qm Grundfläche in Rechnung gestellt. Häuser bis zu 4,00 m Firsthöhe brauchen nur für einen Winddruck w — SO kg/qm berechnet werden. Bei Gewächshäusern mit höherem First sind die Dächer für einen Winddruck v — 125 k^/qm ge troffener Fläche und die Wände v — 100 üx/qm getroffener Fläche zu berechnen. Schneelast und eine Einzellast von 100 IcZ in ungünstigster Stellung für eine Person, die das Glasdach bei Reinigungs- oder Wiederhcrstellungs- arbeiten betritt, brauchen gemäß den Bestimmungen über Lie bei Hochbauten anzunehmenden Belastun gen bei Gewächshäusern, die der Aufzucht dienen und nicht zum Aufenthalt vieler Personen bestimmt 240 Tagen im Jahr zugrunde gelegt werden; das würde eine jährlich geförderte Wassermenge von (5 . 100 -s- 0,1.240.6,5 — 3400 m^ und bei einem Wasserpreis von 0,25 Ml/m^ den Betrag von 850 All ergeben. In der Praxis wird sich der Wasserbedarf ganz nach den jeweiligen Niederschlä gen richten und in einzelnen Jahren verschieden groß sein. Für die als Beispiel gewählten Verhältnisse er geben fich folgende Werte: fächere Bremse ausreichend. Anders ist es selbst verständlich im bergigen Gelände, dort werden ja naturgemäß an eine Bremse höhere Anforderungen gestellt. (Bauzeichnungen sür Vorder- und Hinter- räder-Bremsen sind von der Gerätestelle des Reichs nährstandes, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 14, für 2 Alk als Nachnahmesendung zu beziehen.) Geräte, z. B. Pflüge, Drill- oder Mähmaschinen, die nur Arbeit in der Bewegung leisten, brauchen keine Bremsvorrichtung. Besonders wichtig sind die Vorschriften über die Beleuchtung der Fahrzeuge. Denn gerade eine unzu längliche Beleuchtung hat schon manches Unglück verursacht. In 8 29 heißt es: „Bei Dunkelheit oder starkem Nebel sind an Fahrzeugen nach vorn die seitliche Begrenzung und nach hinten das Ende durch Laternen oder Rück strahler (nach vorn: weiß oder schwach gelb, nach hinten: rot) erkennbar zu machen, wenn sie nicht durch andere Lichtquellen ausreichend beleuchtet sind." Es wird ausdrücklich betont, daß für diesen Zweck Lampen, die unter dem Fahrzeug angebracht sind, nicht genügen. Für landwirtschaftliche Fuhrwerke genügt es, wenn die seitliche Begrenzung nach links angezeigt wird. Bei zufammengekoppelten Wagen muß bei Dunkelheit jeder eine Larerne mit fich führen. Seitlich dürfen keine Gegenstände heraus ragen (Pfähle usw.). Ties bezieht sich auch auf Dinge, die auf Fahrrädern und Krafträdern mit geführt werden, insbesondere auf ungeschützte Sensen. Bei nach hinten herausragender Ladung mutz am Ende eine mindestens 20 X 20 cm grotze Flagge angebracht sein. Bei Dunkelheit oder starkem Nebel sind derartige Ladungen durch rote Laternen oder Rückstrahler kenntlich zu machen. Letztere dürfen nicht höher als SO cm über dem Erdboden angebracht werden. Bespanntes Fuhrwerk darf nicht für längere Zeit unbeaufsichtigt stehen gelassen wer den. Bei längerem Halten sind die Zugtiere abzu strängen und anzubinden. Unbespanntes Fuhrwerk darf bei Dunkelheit oder starkem Nebel nur auf der Stratze stehen, wenn die Deichsel hochgeschlagen oder abgcnommen und der Wagen ausreichend beleuchtet ist. Anbinden von Handwagen an Fahrrädern und Führen von Vieh von fahrenden Fahrrädern aus wird ausdrücklich verboten. Obstbaumleitern, die in die Fahrbahn hineinragen, sind mit einer Fahne von mindestens 20 X 20 cm kenntlich zu machen; sie sind bei Dunkelheit und Nebel zu entfernen. Erd- und Dui^haufen usw. müssen, wenn sie zeitweise auf der Stratze liegen gelassen werden, nachts aus reichend beleuchtet sein. Nebenbei sei noch erwähnt, datz an jedem Fahr zeug deutlich Vor- und Zuname sowie Wohnort (Firma und Sitz) des Besitzers angegeben sein mutz. Mehrere Fahrzeuge des gleichen Besitzers müssen deutlich erkennbare Unterschcidungszifsern führen. Die Kennzeichnung mutz links angebracht sein. Zum Schlutz wird ausdrücklich darauf hinge wiesen, datz die Reichs-Stratzenverkehrsordnung be reits am 1. 10. 1934 in Kraft getreten ist. Für einige Vorschriften, wie z. B. diejenigen über Brem sen und Beleuchtung, ist eine Frist bis zum 1. 1. 1935 gewährt worden. Sonderhefte der Zeitschrift „Der Obst- und Gemüsebau" „Obstsortiermaschinen und ihre Verwendbarkeit in Deutschland", per Stück All 0,75. „Wie haben sich die einzelnen Spargelhäufel- geräte in der Praxis bewährt?", per Stück Ml 0,75. „Hackgeräte und ihre Verwendung im Garten bau", per Stück All 1,50. „Handgeräte zur Bodenbearbeitung und ihre wirtschaftlichsten Formen", per Stück Ml 1,—. der Zeitschrift „Ter Blumen- und Pflanzenbau" „Künstliches Licht im Gewächshaus", per Stück All 0,50. Jährliche Betriebskosten: All 353,— Jährlich geförderte Wasfermenge: 3400 ritt. Kosten für 1 m^ gefördertes Wasser etwa 10,5 Bauzeichnungen von Typen-Gewächshäusern, Frühbeetfenstern und Kohlscheunen. galten noch die Verordnungen der Landespolizei behörden. Jetzt gilt ssür das ganze Reich einheitlich die neue Reichs-Stratzenverkehrsordnung/Die an deren Bestimmungen traten am 30. 9. d. Js. autzer Kraft. Es ist deshalb notwendig, sich mit den Vor schriften dieser Reichs-Straßenverkehrsordnung näher zu befassen. Es sollen an dieser Stelle nur zwei für die Unfallverhütung besonders wichtige Be stimmungen behandelt werden, nämlich die über die Bremseinrichtung und die Beleuchtung von Wagen und Maschinen. In 8 10 dieser Bestimmungen heißt es: „Alle Fahrzeuge, autzer Handwagen und Schlit ten, müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fabrt leicht bedient werden kann." Ausnahmen können die höheren Verwaltungs behörden genehmigen. (Es ist anzunehmen, datz der artige Ausnahmen für rein ebene Gegenden und für bestimmte Wagengattungen zugelassen werden.) Als ausreichende Bremse, „die während der Fahrt leicht bedient werden kann", kommt bei Wagen bzw. Fuhrwerken, wie sie in Gärtnereien z. B. gebraucht werden, nur eine in Frage, die vom Kutschersitz aus bedient wird. Für Ackerwagen usw. ist eine ein- Kohlschennen, Typ 1—4 (zu jedem Typ gehören 2 Zeichnungen), je Zeichnung — 2ch0 ML 3. Oie Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlage In den vorhergehenden Artikeln find die Gesichts punkte angegeben, nach denen man den Umfang der Anlage, Art und Grütze der einzelnen Bestand teile feststellen und an Hand von Angeboten und Katalogen bestimmte Maschinen- und Anlageteile wählen kann. Durch eine Zusammenstellung der Einzelkosten für Brunnenbau, Maschinen, Montage usw. kann man die ungefähre Höhe des zur Aus führung der Anlage erforderlichen Anlagekapitals errechnen. Etwa austretende Mehrkosten, wie sie gerade bei der Ausführung des Brunnens austreten, sind natürlich zu berücksichtigen. Aus den Kosten der Anlage und den beim Betrieb der Anlage auf tretenden Betriebskosten errechnet man den Preis für 1 gefördertes Wasser von bestimmtem Druck. Der Vergleich mit dem Preise des etwa auf andrem Wege zu beziehenden Wassers (kommunales Wasser netz oder Talsperre usw.) ergibt nun die Wirt schaftlichkeit der Anlage. Bei diesem Vergleich sind außer dem Preise und den Anschlußgebühren natür lich noch weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, so z. B., ob der zum Betrieb einer Regenanlage er forderliche Druck immer vorhanden ist und ob man die benötigte Wassermenge auch immer beziehen kann oder in sehr trocknen Sommern Wassermangel ein tritt. Wie schon am Anfang dieses Artikels erwähnt, ist die Wirtschaftlichkeit für die Ausführung der An lage ausschlaggebend. Beim Vergleich der Wasserpreise ist nur die Brunnen-, Pumpen- und Speicheranlage und die aufzuwendende Energie (Elektrizität oder Treib mittel) zu berücksichtigen, da das übrige Rohrnetz und die Apparate und Armaturen an den einzelnen Verbrauchsstellen sowohl für die eigne Verforgungs- anlage wie für Versorgung aus einem Netz die selben sind. Für die in den vorausgegangenen Artikeln be schriebene Anlage soll beispielsweise angenommen werden, daß die Kosten für den Bau des Schacht- sür Mitglieder 1,— für Nichtmitglieder 1,50 sür Mitglieder 0,60 für Nichtmitglieder 1,— Wasserversorgungsanlagen (Fortsetzung von Nr. 13 und 14 der T. R. vom 20. Scheiding und 11. Gilbhard 1934) brunnens einschließlich aller Vor- und Nebenarbei- . . . .. , ten (Wünschelrutengänger, Abbohren des Geländes, m diesem Beispiel angenommenen Zahlen Probepumpen, Wasserusitersuchungen usw.) 500 All, werden natürlich von den Zahlen der Praxis °b- für das Pumpenaggregat (Kreiselpumpe mit Elektro- weichen; so werden uch die Kosten für den Brunnen motor) mit Druckwindkessel, automatischem Schal- ss""ö ssvch der» örtlichen Verhältnissen richten und ter und sämtlichen Armaturen 800 All und für die s-nd bei einer Nachrechnung entzprechend einzusetzen. Rohrleitung einschließlich der Armaturen, Montage 8. 8ck. Der Kreil In steinigem und schwerem Lehmboden müssen die Werkzeuge zur Bodenbearbeitung stabiler sein als in leichteren Böden. Nicht überall ist in Len kleineren Betrieben die Motorfräse möglich, sei es, datz der Betrieb zu klein ist oder das Kapital zur Anschaffung nicht da war, ja, man kann Wohl be haupten, daß die Spatenarbeit in kleineren Be trieben immer ihre Berechtigung haben wird. Hier ist nun ein Werkzeug, das im Flachlande mit leich teren Bodenarten z. T. unbekannt ist, für unseren verwitterten Gebirgsboden ein unentbehrliches Ge rät, der Kreil, eingeführt worden. Nicht durch die Werkzeugindustrie ist dieses Ge rät eingeführt worden, sondern es ist aus der Praxis heraus entstanden. Jede abgearbeitete vier zinkige Mistgabel ist dazu geeignet, indem man sich bei einem Schmied die Zinken nach unten biegen läßt. Der geschweifte Gabelstiel macht das Gerät handlicher als ein gerader Stiel. Dieses Gerät wird znr Zerkleinerung des gestürzten Bodens durch Hin- und Herstoßen benutzt. Dann erst tritt der eiserne Rechen in Tätigkeit. Dort, wo man diese Arbeit mit einem Holzrechen ausführen kann, wird man wohl den Kreil enthehren können, aber nicht jeder Boden ist so gefügig. Auch zwischen Beerenkulturen ist dieses Instru ment nach der Ernte zur Bodenlockerung gut ge eignet, da die Hackmaschine hier nicht tief genug arbeitet, und zum Umgraben zu wenig Zeit zur Verfügung steht. Bei der Unkrautbeseitigung tritt manchmal unerwünscht Regen ein, die Arbeit mit der Hackmaschine ist dann scheinbar vergebens, hier kann mit dem Kreil schnell und erfolgreich Nacharbeit geleistet werden. Sobald der Äodeu leidlich trocken ist, stößt man an einem sonnigen Tag den gelockerten Boden oberflächlich durch. Am besten arbeitet man durch die Reihen quer, einzelne, mit der Hackmaschine verfehlte Par tien, werden mit dem äußersten Zinken weg gestoßen; derartig gepflegte Quartiere bleiben viel länger sauber. — Im Verhältnis zu den Un kosten übertrifft dieses selbsthergestellte Werkzeug die jetzt jo vielfach angebotcnen Bodenlockerungs geräte bei weitem. In meinem Betriebe wird jede abgearbeitete Mistgabel derartig umgearbeitet, so daß sie dann bei der Bodenbearbeitung noch lange Jahre benutzt werden kann. Aber WSHlgemerkt: vierzinkig muß die Gabel sein, die dreizinkige ist im Gartenbau nicht zu empfehlen, da es eine Heu gabel ist. Der Gärtner braucht aber eine Mistgabel, die auch kurze und verrottete Düngertcile erfaßt. Es würde mich freuen, wenn durch meine Zeilen manche in den Winkel geworfene Mistgabel, weil abgcarbeitet, wieder hervorgeholt und in neuer Form ihre neue Tätigkeit in der Bodenbearbeitung antreten würde. Selbstverständlich schaltet dieses Gerät im Herbst aus, wenn der Boden durch frieren soll. Otto llelxentreu, Oelsnitz (Vogtl.) (Von der Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau nicht geprüft) Seit einiger Zeit wird im Handel eine Hecken schere angeboten, die sich von den üblichen Konstruk- tionen wesentlich dadurch unterscheidet, datz die Schneiden wellenförmig ausgebuchtet sind. Erscheint auch zunächst diese Konstruktion als eine überflüssige Neuartigkeit, so wird man jedoch beim praktischen Gebrauch bald vom Gegenteil überzeugt. Bei sehr starker Inanspruchnahme vom Grünschnitt an, bis jetzt bei der Zurücknahme von Weitzdornhecken, die im Sommer nicht geschnitten waren, hat sich diese Schere sehr gut bewährt, wobei ihre Schnittleistung besonders hervorzuheben ist. Leicht können bis daumenstarke, ausgcreifte Zweige, oft mehrere gleichzeitig, in einem Schnitt durchschnitten werden, ohne datz ein Zweig aus der Schere rutscht. Selbst bei starkem Holze versagte sie nicht, sondern schnitt verhältnismätzig leicht, obwohl eine sehr leicht ge baute Ausführung benutzt wurde. Bei der Aus wahl zwischen verschiedenen Scheren wird im prak tischen Gebrauch im Betriebe immer diese Schere bevorzugt. Die Vorteile dieser Konstruktion beruhen darauf, datz in den Einbuchtungen der Schneidelinie die Zweige fejtgehaltcn werden und durch Lie ge- für Mitglieder 2,— sür Nichtmitglieder 3,— und für bauliche Veränderungen 200 Alk betragen. Tas ergibt die Gesamtsumme der Anschaffungs- kostcn von 1500 All. Die Kosten für das geförderte Wasser setzen sich nun zusammen aus den jährlichen Festkosten (den Kapitalskosten, Zinsen und Amortisation) und den laufenden Betriebskosten der Anlage (Stromkosten, Schmiermittel und Instandhaltung), Lohnkosten fallen weg. Als Zinsfuß für das Anlagekapital fallen 6 und für die Amortisation des Brunnens 2A>, des Pumpenaggregats einschließlich Druckkessel und Rohrleitungen 10 A>, der Strompreis mit 0,12All/kWhftd.'und für Schmiermittel, Instandhal tung 0,05 Mk/Std. angenommen werden. Für die geförderte Wassermenge soll eine Betriebszeit von 5 Stunden an 100 Tagen und von 0,1 Std. an JecknißkeAunHAiau Mitteilungen der Studiengesellschafk für Technik im Gartenbau e. V. Geschäftsführer A. Demnig Der Bau von Gurken- und Tomatenhäufern dürfte an Hand der vom ehemaligen Reichsverband des Deutschen Gartenbaus, Berlin NW. 40, Kron- prinzenufer 27, herausgegebcnen Typenentwürfen Wnen Md die;e -agen zu beruckpchttgen, (jetzt durch die Studiengesellschaft für Technik im " - - Gartenbau e. V., Berlin SW. 61, Dorckstraße 71 zu beziehen) keine besondere Schwierigkeit bereiten. Zum Bau von Häusern für Topspflanzenkulturen von 3,00 m, 6,00 m und 9,00 m innerer Breite und für Rosen- und Nelkenkulturen von 10,0 m bis 1 Stück für Mitglieder 0,25 10 Stück für Mitglieder 2,— 100 Stück für Mitglieder 15,— 1 Stück für Nichtmitglieder 0,56
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