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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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1. zu fragen: Es ist nicht 1. 2. 3. s. Senkung der Kalipreise an Tie Zinserleichterung wird durchgeführt, ohne daß an die Stelle der Hypothek für den er loschenen Teil des Zinsanfpruchs eine Er höhung des Kapitalbetrags der Forderung eintritt. Zusatzforderung und Zusatzhypothek (8 3 des Gesetzes vom 20. 7. 1935) ent stehen nicht mehr. Vorstehendes Gesetz ist am 1. 10. 1934 in Kraft gctrelcn. — Ter Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsmini ster für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichswirt schaftsminister die zur Durchführung und Ergän zung dieses Gesetzes erforderlicken Rechtsvorschrif ten und allgemeinen Vcrwaltungsvorschriftcn zu erlassen. Deutsche Garteubau-Kredit-Akticngesellschaft. Die Sicherung unserer Nahrungsfreihcit aus hei mischer Scholle und die Notwendigkeit der Erweite rung unserer inländischen Rohstoffbasis verlangen für die Zukunft eine gesteigerte Anwendung der Kalisalze. Verhandlungen des Reichsnährstandes mit dem Kalisyndikat haben zu einer freundschaft lichen Verständigung geführt, auf Grund deren das Kalisyndikat mit Wirkung vom 16. 10. d. I. neue Preise und Lieferungsbedingungen für Kalisalze zur unmittelbaren Verwendung als Kalidünge mittel im Gartenbau und in der deutschen Land wirtschaft festgesetzt hat. Zu den mit diesen neuen Preisen und Lieferungsbedingungen verbundenen Opfern hat sich das Kalisyndikat trotz der bekannten ungünstigen Lage des Auslandsgeschäftes verstan den, um auch seinerseits die Bestrebungen des Reichsnährstandes auf vermehrte Anwendung der Kalisalze durch.Erleichterungen für die deutsche Landwirtschaft und den Gartenbau zu unterstützen. Diese erleichternden Maßnahmen des Kalisyndi kats bestehen einmal in einer Verminderung der Zahl der Kalidüngemittel bei gleichzeitiger Sen kung des bisherigen, vom Reichskalirat festgesetzten Preises für die Einheit Kali in den verbleibenden Kalidüngemitteln, ferner in der Einführung frachl- > Lieferung.der Kalidüngemittel und endlich rn der Festsetzung von Staffelpreisen, die im vor aus für das ganze Tüngesahr festqeleqt und be kanntgegeben werden. Die Zinsen werden gesenkt, ohne daß der Be trag, um den sie gesenkt wurden, dem Kapital zugeschlagen wird. Zufatzforderung und Zu- fatzhypothek <88 7 bis 10 der Verordnung vom 27. 9. 1932) entstehen nicht mehr. Tie Reichshilfe (§ 14 der Verordnung vom 27. 9. 1932, Artikel 18 der Durchführungs verordnung vom 24. 11. 1932 — Reichs gesetzbl. I S. 534) wird den Grundkredit anstalten gewährt, ohne daß es darauf an kommt, in welchem Verhältnis der Betrag der zinsgesenkten Grundpfandrechte zum Gesamt- bestanö an Grundpfandrcchten steht. Die Nciobshilse ist in dem Reichsbaushaltsplan von 1938 Lereftzustellen. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, bis zur Ein stellung der erforderlichen Beträge in den Reichshaushaltsplan mit 4 vom Hundert ver- Wo immer man auch Hinsehen mag, überall gibt es Freude und Leid, so auch auf dem Ge biet der Marktordnung. Freude gibt es, wenn man bei den Zusammenkünften mit den Be rufskollegen immer wieder feststellen kann, daß der größte'Teil der Gärtner der ganzen Markt ordnung bejahend gegenübersteht und bereit ist, tatkräftig mitzuarbeiten, sieht er doch in Die Reichsrcgicrung hat uuterm 28. 9. 1934 das Gesetz über die Zinserlcichtcrung für den landwirtschaftlichen Realkrcdit beschlossen^ das im Neichsgesctzblatt Teil I Nr. 110 verkündet wird. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes besagen, daß die Zinsen des landwirtschaftlichen Rcalkredits, die bekanntlich für die Zeit vom 1. 10. 1932 bis zum 30. 9. 1934 gesenkt waren, für ein weiteres Jahr, alio für die Zeit vom 1. 10. 1934 bis zum 30. 9. 1935 in Höhe von 2YK eine Kürzung erfahren, jedoch nicht unter 4A herabgesetzt werden. Im Ge gensatz zu der bisherigen Reglung treten folgende Aenderuugen ein: Gesetz über die Amserleichierung sür den landwirtschaftlichen Reallredit der wirklichen Dinge heraus, eine abfällige Kritik zu üben, als sich mit den Dingen, wie sie wirklich sind, vertraut zu machen. Es ist gar nicht notwendig, daß man alles kennt. Man braucht sich nur einmal ft Kainit Kalidüngcsalz 38—ISA Kalidüngesalz 48—52A Schwefels. Kali Schwefels. Kalimagnesia. Diese Verminderung in der Zahl der Kalisalzsorten trägt dem Wunsche des Reichsnährstandes auf Ver ringerung der Zahl der Düngemittel Rechnung. Die Senkung des Preises für die Einheit Kali in den verbleibenden Kalisalzsprten beträgt zwischen 11A und 3SA des dafür zuletzt vom Reichskalirat festgesetzten Preises. „Warum diese Marktordnung?" < , schwer, diese Beantwortung selbst zu finden, Hinsichtlich des landwirtschaftlichen Auslands- realkredits wird die Zinserleichtcrung, die durch das Gesetz vom 20. 7. 4933 nebst Durchführungs- Vorschriften gegeben ist, ebenfalls für die Zeit vom 1. 10. 1934 bis zum 30. 9. 1935 gewährt. Hier bei treten nachstehende Aenderungen ein: 2. Die Beträge für die Zinserleichterungsleistung des Reichs sind in dem Reichshaushaltsplan 1938 bercitzuftellen. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, bis zur Einstellung dieser Beträge in den Reichshaushaltsplan Schatzanweismrzcn in entsprechender Höhe auszugeben und nähere Bestimmungen über die Hingabe der Schatzanweisungen zu treffen. Im übrigen finden die Vorschriften des Ge setzes vom 20. 7. 1933 und die dazu erlasse nen Durchführung-Vorschriften vom 31. 10. Lleberwachungsstetten ° für Gartenbauproöukte In Nummer 41 unserer Zeitschrift wurde über die Zuständigkeit der lleberwachungsstellen be richtet. Um Mißverständnissen vorzubengen, sei nochmals daraus hingcwiesen, daß für Erbsen, Boh nen, Gemüsesaatgut, Blumensaatgut die Reichsstelle sür Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt schaftliche Erzeugnisse, Berlin SW. 11, Strese mannstraße (Europahaus), als Ueberwachungsstelle in Frage kommt. Für Gartenbauprodukte, wie Gemüse, Blumen, Obst, kommt dagegen die Ueberwachungsstelle für Gartenbauerzeugniste, Getränke und sonstige Le bensmittel, Berlin SW. 11, Stresemannstraße (Europahaus), in Frage. Die vorgeschriebenen Antragsformulare geben die Handelskammern ans. Anträge sollen möglichst zu Beginn des FälligZeitsmonats eingereicht werden. bequemer, meist aus der Unkenntnis gebracht werden, öfters behinderte auch unter den Bäumen befindliches Wintergetreide die Ausrottung einzelner abgängiger Lbstbäume. Die Arbeiten müssen in diesem Herbst und im kommenden Früh jahr fortgesetzt werden. Da sich der Gesundheitszustand der Obstbäume und die abgestorbenen oder kranken Acste, solange die Bäume noch belaubt sind, leichter erkennen las sen als im Winter, sollte die Fortsetzung der durch die Oberpoliz. Vorschriften ungeordneten Maßnah men, mindestens aber die Kennzeichnung der zu entfernenden Obstbäume, möglichst noch vor dem Laubabfall erfolgen. Die Gemeinden sind anzuweisen, die obstbau treibende Bevölkerung unter gleichzeitiger erneuter Bekanntgabe der Oberpoliz. Vorschriften von: 17.1. 1934 Nr. 6114a 4 im vorstehenden Sinne aufzu klären und für eine baldige und restlose Durchfüh rung der auch der Arbeitsbeschaffung dienenden Baumpflege- und Schädlingsbekämpfungsmaßnah men zu sorgen. Auf die Entschließung vom 28. 2. 1934 Nr. 6114a 16 (StAnz. Nr. 51) wird be sonders verwiesen. Es wird erwartet, daß die Staats-, Bezirks- und Gemeindebehörden mit der mustergültigen Durchführung der angeordneten Maßnahmen beispielgebend vorangehen. Hermann Ssser. zinsliche, im Jahr 1938 fällige Schatzanwei sungen in Höhe des Betrags der Reichshilfe auszugeben und nähere Bestimmungen über die Hingabe der Schatzanweisungen zu treffen. 4. Für die zinsgesenkten Forderungen (Hypothe ken) gilt die gesetzliche Stundung (8 11 der Verordnung vom 27. 9. 1932) mit der Maß gabe, daß der Gläubiger die Rückzahlung nicht zu einem früheren Zeitpunkt als dem 1. 4. 1936 verlangen kann. Im übrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 27. 9. 1932 und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften vom 24. 11. 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 534) und 16. 12. 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 562) sinn gemäß Anwendung. 1933 (Reichsgescybl. I S. 794) sinngemäß Anwendung. Inhabern landwirtschaftlicher, forstwirtschaft licher oder gärtnerischer Betriebe, die sich lediglich die Vorteile der Zinssenkung für den Realkrcdit über den 30. 9. 1935 hinaus er halten wollen, bleibt Vorbehalten, die Eröff nung des Enrschuldungsverfahrens nach dem Gesetz zur Reglung der landwirtschaftlichen Schuldberhältnisse vom 1. 6. 1933 (Reichs gesetzbl. I S. 331) in der Zeit vom 1. 8. bis 15. 9. 1935 zu beantragen. Tas Verfahren darf in diesen Fällen nicht vor dem 1. 10. 1935 eröffnet werden. Wie muß der deutsche Gärtner die Marktordnung sehen? Von Dipl.-Gartenbauinfpcktor W. Oott, Hannover Es werden in Zukunft nur noch 5 Kalisalzsorten an die deutsche Landwirtschaft zur unmittelbaren Verwendung als Kalidüngemittel geliefert werden, nämlich Die Einführung von einheitlichen Frankopreisen für jede Kalisalzsorte, ohne Rücksicht aus die Ent fernung vom Lieferwerk bringt einen gerechten Ausgleich der bisherigen ungleichen Bezugsbedin gungen für alle Bauern im Sinne des national sozialistischen Grundsatzes „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" und ist besonders auch deshalb zu be grüßen, weil an der Hand dieses einheitlichen Frankopreises jedem ohne weiteres die Kontrolle der ihm erteilten Rechnung möglich ist. Da die durchschnittliche Frachtbelastung der Ein heit Kali bei den höhcrprozentigen Salzen wegen des geringeren Anteils zu befördernder Ballast, stosse niedriger ist als bei den geringprozcntigen Salzen, fo wirkt sich die Ermäßigung des Preises der Einheit Kali auch unter Berücksichtigung der Frachtbelaflnng bei den höherprozentigen Salzen am meisten aus. Für die Bezieher des geringpro- zentigen Kainits, bei deni die durchschnittliche Frachibclasiung der Einheit Kali außerordentlich hoch ist, hat sich aus diesem Grunde bei nahen Ent- fernungen von der bisherigen Paritatsstation trotz Senkung des Warenpreises eine gewisse Erhöhung des Einstandspreises (Warenpreis zuzüglich Fracht) durch den neuen Frankopreis nicht vermeiden lassen. Bei lyAigen und den anderen Kalisalz sorten, bei denen die Fracht im Verhältnis zum Warenpreis geringer ist, kommt die Preissenkung bei jeder, auch der kleinsten Entfernung, zur Aus wirkung. Infolge der besonders starken Preissenkung der höhcrprozentigen Salze kann nunmehr neben dem beliebten 40er Salz auch das 50er Kalidüngesalz überall wirtschaftlich angewandt werden, wobei die Vorteile seines geringen Gehalts an Ballaststoffen sür die Böden und die Mehrzahl der Kulturpflanzen sich mit den Ersparnissen an Abfuhr- und Streu kosten verbinden. Die Senkung der Preise sür die schwefelsauren Salze hat im gegenwärtigen Augen blick besondere Bedeutung. Die Bekanntgabe von Staffelpreisen im voraus für das ganze Düngejahr soll es jedem erleichtern, so zu disponieren, daß er die Kalidüngemittel zu den jeweils für ih" vorteilhaftesten Preisen und Lieferungsbedingungen beziehen kann. geschehen. Das mag für den einzelnen hart fein; aber nur die natürliche Entwicklung hat Bestand. Würde cs anders sein, so wäre es eben unnatürlich. Jeder, der glaubt, berechtigt zu sein, Kritik darüber zu üben, daß nicht schnell und durchgreifend gcnng gearbeitet wird, führe sich selbst einmal folgendes Bei spiel vor Augen: Ein absolut herüntergewirt- fchafteter größerer Gartenbaubetrieb, der die verschiedensten Zweige des Gartenbaues um faßt, gehört 3 Inhabern. Jeder der Inhaber besteht auf seine Lebensberechtigung im Be trieb und fordert demzufolge auch seine Er nährungssicherheit vom Betrieb aus. (Im deutschen Gartenbau sind diese drei: Erzeuger, Händler und Verbraucher). Die vorhandenen Kulturen sind z. T. ungleich und genügen nicht immer den Ansprüchen; das Personal ist mit wenigen Ausnahmen undiszipliniert; Mittel sind nicht vorhanden; sorgfältige Verwertung aller Produkte ist nicht geregelt und vieles an dere mehr. Was würden Sie nun tun müssen, um diesen Betrieb auf eine neue Grundlage zu stellen unter besonderer Berücksichtigung der 3 Inhaber, die, obwohl sie selbst schwach sind und Ihnen keine große Mittel geben können, dennoch eine Lcbensberechtigung zu haben? — Nichts anderes würde man machen können, als allmählich den Umbruch vorznnehmen und sich erst die Kulturen zur Bearbeitung vorzu nehmen, bei denen am ehesten eine Ordnung gewährleistet ist. Weiter wird nian erst dann kommen können, wenn sich die eine Arbeit als richtig erwiesen hat. Beharrlich wird man so Stück für Stück des Betriebes neu formen kön nen bis zum fertigen Bau. So, dentfche Gartner, ist die Marktordnung zu scheu! Jeder fühle sich verpflichtet, an dem Umbruch im deutschen Gartenbau ehrlich mit zuarbeiten! Wer Rechte verlangt, muß auch Pflichten übernehmen, mögen sie auch manch mal hart sein. Tas ist Berufsehre, das ist deutsche Pflicht! der zu schaffenden Marktordnung die Möglich- wenn man sich ins Gedächtnis ruft, wie plan- keit der Sicherstellung seiner Existenz. Leid los gewirtschaftet wurde, wie jeder nur danach gibt es dadurch, daß es noch immer Berufskol- trachtete und noch danach trachtet, den anderen legen gibt, die die Marktordnung nicht ver- im Anbau zu übertrumpfen und die Preis stehen können, besser gesagt, nicht verstehen schleuderet zu fördern. Die Forderung der wollen. Sie sehen zu kurz, indem sie immer nur Qualität ließ man aus dem Auge und glaubte, an ihre persönlichen Verhältnisse denken und nur die Masse bringe den Gewinn. An Anbaü- sich auch nicht bemühen, einen anderen und Berufsdisziplin dachten nur wenige. So Standpunkt einzunehmcn. Es ist ihnen entstand ein Durcheinander, wobei selbst der Ehrlichste nicht mehr bestehen konnte. Erst der nationalsozialistische Staat schafft die Voraus setzung für eine Ordnung im Gartenbau. Entschließung des bayrischen S«a-.smimstttium-!üEN!chati Vom 40 'IO 4934 über die Ab- die er damit zu übernehmen hat. Vor allem - L x bringt er aber zu leicht Gedanken in Form Weyr und -vermgung non ^ysi« einer Kritik zum Ausdruck, bei denen er selbst baumickäsrmaen nicht in der Lage ist, sie in die Praxis umzu- wenigstens nicht in dem Sinne, wie es Nach den eingegangenen Berichten wurden die vom nationalsozialistischen Staat gefordert durch die Oberpoliz. Vorschriften vom 17. 1-1934 wird, nämlich, Erzeugern, Händlern und Ver- (srAnz. .kr 16, angcoi^ brauchen: die Existenzgrundlage bzw. Ernäh- nahmen von allen emstchngen Obsterzeugern sreu- — tagst begrüßt. Sie wurden in alten Bezirken durch rung. gcherhcit zu geben —ie meiste Kritik gebt einmütige Zusammenarbeit aller am Obstbau in- Ich"*?? wieder darauf hinaus: „Es geht nicht teressierren Kreise in nationalsozialistischem Geiste schnell genug . ^eder Berufszweig des Gartcn- durchgesührt, ohne daß sich dabei Schwierigkeiten baues will zuerst für alle seine Erzeugungs ergeben. hätten. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist zweige Hilfe haben. Man vergißt aber bei der- in einem wesentlich besseren Gesundheitszustand der artigen Forderungen immer wieder, daß im Lbstkulruren zu erkennen. Allen an der erforder- Laufe der vergangenen Jahrzehnte jede Exi- ftch-n Durchsuchung der stenzmöglichkeit für alle Berufsgruppen ver- Krenen wird daher pur ihre verständnisvolle Mit- !ch „ch. „ch ilD. m-kk; arbeit Lank und Anerkennung ausgesprochen. v urde und daß nur noch der „Paffi- - - ,7 . merte geumd bleiben konnte. So sehr die günstiger Witterung nicht vollständig zum Abschluß rechugt jcm mögen, jo sehr die berufenen Ltel- — - len auch den höchsten Wunsch hegen, im Sinne der Volksernährung den Forderungen gerecht zu werden, wird und kann dies nur allmählich Nummer 43 Berlin, Donnerstag, den 25. Gilbhard (Oktober) 1934 51. Jahrgang Auslandes ?reisZestaltun^ Oärtner6ie Hlarktor6nunx sebon? — baumsobäälinZen — ver 2. Reiebe- ' Oesetr Uder 6is Linserlsiebtorun^ für 6en Ian6wirtsebaftlieken ReaHcretlit Lenkung 6er Lalipreis« — ^ie mu6 6er üoutsebo - Lntseblioüunz Oe« ba^erisvbsn LtÄatsministeriums für ^Virtsekaft vom 10 10 1934 über 6ie ^brvebr un6 VertÜFunß von Obst- - bauerntaZ in Ooslar —^Virtsebaktsspießel 6es üeutsekeu Oai tenbaus — Vie Ourkenernte 1934 —' Oartenbau^virtsobakt des Oartenbautaxuox — Leebste Lrbebunx für Obst un6 Oemüse «m 15. 9 1934 — Lreissebulun^s- un6 LreisAAi-tnerta^unx in Lerlin — ver Oarteubau im Kun6- funk — Linn, ^uf^aben un6 2iele Zes Instituts für Oartenxestallun^ an 6er vanöwirtsebaMieken Hoebsebulo Berlin — Veber 6ie vrneiterun? 6er Ver- kÄnfsLsit anf Vrie6böfen an 6en lotenAsäenktoZen un6 LonntaZsen — Beitrag rur Keuor6nun§ 6es Lorten^vetzens — LamenabsatLfraAbn — 2ur k'raZe 6er Odstsorten^üebtunF — Lr^obnisse 6er ^rntesobatrunx für Lirseken im veutsoden Reieb im «labre 1934 — Unsere küiebt sur ^ufklärunA: Oevvasobenes o6er unAe^vasobenes Obst? — vraZekasten — VoIksbotLnik: Herbstblumen. Hauptschristleitung: » Berlins 41 Hafenplatz 4. Fernruf 8 2, 9081 Lerufsständische Wirtschafiszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand Vtu< nndRoden
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