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Amiliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand 51. Jahrgang Nummer 42 Berlin, Donnerstag, den 18. Gilbhard (Oktober) 1934 Blut undDvden von ttiUssnfrüekten — ^n- . veibots von ^Vintoräxkoln — -^norä- 'VVinlei^opkkokI — ^vieb6lminä«-t- ^irisokskl ?>um tieutsok-polnit-eken ng: Berlin 8^V 44 Hafenplah 4. Fernruf 8 2, 9081 clkrvt smft>k>lt ' ^utrvck äes Lsiebsbsasrnkiikrsrs rum IVinIsrtillks^vsrk — Oer Osnäsrdsitsr gsdört rum Reicksnadrstand — Usglung dss ! ordnung dss UöiobsbeauktrLgisn kür die ksxlung des .4bsalrss von Osrlenvausrüsugnisssn Uber die Lulbebung de« Vsrliauls- nunz des ksisdsbssukl ragten kür die Rsglung des Lbsnlre? von Onrtenbsuerreuznisssn über dis Rsglung des ^dsatrss von preise — IVas tul dem deutseben Obstbau not? — IVWtscbakts spiegel des deut-eben Gartenbaus — Oie dsutssbe Oartsubau- iVirtssbaltsabboünnen — 2ur lvoblsnbsssbakkunA im Gartenbau — Oartsnbautvjrtssbalt des Auslandes — Oie kksiniseks OÄrlenbauauLstsIIuug in Ivöin vom 22. bis 30. Lebeiding — Oer Liukluk der Nsdsrviutsrungslsmpsratur aut iVüebsjgbeit, 81üb^i!Iig!ceit und 4reiberkoig bei Olsdlolsnknollen — Lnmxk gegen Lusvücbss der „Lault-sm-Orls-Lioxagsuda" — bis «ird ernst! — Nas Vorgebirge bei 8onn nm Nksin und seins Bedeutung kür dsn Obst- und 6emü«ebsu — Omsntrsteusrsen kung — Oodnstsuer und Lurgerstsusr 1d35. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichs ¬ festgesetzten Preis, der jeweils durch die zu- e) nannt. beschaffen, die Frage scheu Obstbau not?, ») b) c) Zwiebelminbefipreise vund- 8^/ je Stück Der Reichssachwart Nelken. I. A. Vsseiuksuseo. Gebietsbeauftragte für die Absatz regelung von Gartenbauerzeugnissen Kurmark: Strubel, Gorgast (Ostbahn). Anordnung des Reichsbeauftragien für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnisfen über die Regelung des Absatzes von Winterkopfkohl gelang für Obst gebracht und eine sehr begrü ßenswerte Einheitlichkeit in dieser Beziehung aber: Was tut dem deut- Landesbauernschaft: Rheinland . . . Westfalen .... Hannover-Hamburg . Schleswig-Holstein . Braunschweig . . . Kurhessen .... Kurmark .... Provinz Sachsen/Anhalt Schlesien .... Freistaat Sachsen . . Bayern r. d. Rheins . Pfalz Baden Hessen-Nassau . -. . Württemberg . . , Pommern .... Oldenburg .... Thüringen .... Ostpreußen . . . Mecklenburg-Lübeck , Der Reichsbeaustragte für die Regelung von Gartenbauerzeugnissen koettner. dieser Beziehung von den Fachschulen aller Arten und Grade außerordentlich viel gelei stet, man darf aber auch nicht Unmögliches von ihnen verlangen. Sie sind nicht nur durch den ganzen Lehrbetrieb und die eigne Versuchs- tätigkeit vollauf in Anspruch genommen, son- . - v. — V!. muß natürlich auch jetzt noch erhoben werden. Es sei gleich vorweg ge nommen, daß es eine Patentlösung nicht gibt, daß nicht die Lösung einzelner Fragen: Unter lagen, Lortenkenntnis, Spritzung, Art der an den Verbraucher auf Wochenmärkten sowie im eigenen Betriebe des Erzeugers ist ge stattet. Nähere Bestimmungen hierüber erläßt der GebietSbcaustragte.' Für die Sortierung und den Versand von Winterkohl sind die von mir herausgegebenen Bestimmungen maßgebend. 8 3- 8 I- (1) Für die Regelung des Absatzes von Winter- kopskohl werden in den Landesbauernschasten be stimmte Gebiete zu geschlossenen Anbaugebieten er klärt. Die örtlichen genauen Abgrenzungen ersolgen durch die zuständigen Gebictsbeauftragten. (2) Die Regelung des Absatzes von Winterkopf, kohl wird in diesen Gebieten den Gebietsbeauftrag ten für die Regelung des Absatzes von Gartenbau erzeugnissen übertragen. ' (3) Sie können für den Bereich eines den je weiligen Bedürfnissen entsprechend groß gewählten Bezirkes im Einvernehmen mit mir Bez'irksbeauf- tragte einsetzen. ständigen Gebietsbeauftragten bekanntgegeben wird, erfolgen. ck) Der Kleinverkanf vom Erzeuger unmittelbar Der Landarbeiter gehört zum Reichsnährstand Neichskommissar für Lanbarbeiterfragen Reinke gegen falsche Gerüchte Auf Grund vieler Anfragen aus dem Reich hat der Reichskommissar für Landarbeiterfragen, Staatsrat Reinke, folgende Anweisung an die Landesbaucrnschaften herausgcgeben: „Ich habe Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Eingliederung der Reichsbctricbsgcmein- I schäft 14 „Landwirtschaft" in die Deutsche Arbeite- I front nichts an der Tatsache ändert, daß der Land- I arbeiter gesetzlich, nämlich nach 8 4 der 1. Verord- I nung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnähr- I standes vom '8. 12. 1933, Mitglied des Reichs- I nahrstandes ist. i Tie Mitgliedschaft bei der Deutschen Arbeit-- I front ist eine freiwillige Angelegenheit jedes ein- f zelnen. Es ist infolgedessen ungesetzlich, auf den Landarbeiter einen moralischen oder wirtschaft lichen Truck auszüüben, neben der Mitgliedschaft im Reichsnährstand noch die Mitgliedschaft in an deren Berufs- oder Arbeitsorganisationen zu er werben. Berlin, den 15. 10. 1934. keinüe, Reichskommissar für Landarbeiterfragen". Die Anbau- und Lieferungsverträge, die mit der oder für die Berwertungsindustrie nachweislich vor dem I. August 1934 abgeschlossen sind, sind dem Gebietsbeauftragten bis zum 20. Oktober 1934 zwecks Nachprüfung zu melden. 8 4. Die für die Absahregelung entstehenden Unkosten werden durch eine Umlage je Zentner aufgebracht. 8 5- (1) Verstöße gegen die auf Grund der vorstehen den Anordnung getroffenen Bestimmungen können von mir auf Grund des § 1, Ziffer 7 der Verord nung über die Regelung des Marktes für Erzeug nisse des Gartenbaus vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil I, S. 518) mit einer Ordnungsstrafe bis zu Alk 1000.— im Einzelfalle bestraft werden. (2) Gegen die von mir verhängten Strafen ist die Anrufung eines Schiedsgerichts gegeben. 8 6. Diese Anordnung tritt mit dem 20. Oktober 1934 in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1934. 8 2. (1) Für diese geschlossenen Anbaugebiete gilt grundsätzlich folgende Regelung: Es werden Bezirksvertriebsstellen bestimmt. Nach Bedarf kann der Bezirksbeauftragte für einen oder mehrere Orte Ortssammelstellen einrichten. Die Erzeuger haben jedeH ihnen anfallende Menge, soweit sie nicht im eigenen Betriebe oder am Orte der Erzeugung selbst verbraucht werden kann, der Bezirksvertriebsstelle anzu« bieten. Der Gebietsbeaustragte ist ermächtigt, im Einvernehmen mit mir die Anlieferung von Kohl vorübergehend zu beschränken. Die Bezirksvertriebsstelle ist allein berechtigt, die Abgabe von Kohl an die Verteiler und Großverbraucher vorzunehmen. Die Abgabe von Kohl an die Verteiler und Großverbrau cher darf nur auf Grund der von mir heraus- gegebenen Schlußscheine und zu dem von mir Han-elspflichten beim Obstabsah Di« nunmehr zur Aufhebung gelangte Verord. nung über das bis auf weiteres verfügte Verkaufs, verbot von Winteräpfeln konnte deshalb erfolgen, weil die beabsichtigte Entlastung des Obstmarktes eingetreien ist. Dem Kleinverteiler ist damit die Handlungsfrei heit schnellstens zurückgegeben worden. Dies bedeutet ober nicht, wie bereits mehrfach aufklärend betont vmde, daß der Handel sich von der Pflicht entbun« Ku fühlt, auch dort, wo frühe oder mittelfrühe Sulfonen vom Anbau noch angeboren sind, diese w Erfüllung feiner Verteileraufgabe immer noch Mich dem Verbraucher zuführen. Es ist eine SÄftverftändlichkeit, daß der Handel in diesem Mile den Obstbau unterstützt und damit verhin dert, daß irgendwelche Mengen dem Verderb an heimfallen können, vielmehr dafür Sorge getragen wird daß durch entsprechende Aufklärung des Publikums wertvolles dwtfches Erzeugnis die ge bührende Wertschätzung erfährt. preisänberung für Retten Bekanntmachung der Sondergruppe Nelken Ab Dienstag, dem 16. Gilbhard (Oktober) gelten für deutsche Edelnclken folgende Preise: I. ll. III. IV. Sortierung, Kranznelken des Absatzes Verpackung usw. den Erfolg in sich birgt. Selbstverständlich ist es berechtigt, wenn be tont wird, daß alles minderwertige Obst der industriellen Verwertung zu Mus, Marmelade, Most, Pasten u. a. zugesührt werden muß, um der Qualitätsware den Weg frei zu machen. Aber auch diese Einrichtungen können die Flut einer Rekordernte nicht fassen, wenn nicht zu gleicher Zeit Vorsorge getroffen wird, daß ein großer Teil der Anbauer zum mindesten Eß obst und nicht Ausschußware erzeugt. Es kann sich also in Zukunft nur darum handeln, das ganze Gebiet gleichmäßig zu be arbeiten, d. h. E r z e u g u n g im weite sten Sinn (Baumschulerzeugnisse, Anlage und Pflege der Kulturen) und Absatz auf den gleichen Stand der Entwick lung zubringen. Wie großer Arbeit und Zusammenfassung aller Kräfte es zur Errei chung dieses Zieles bedarf, ist nur dem klar, der in die Verhältnisse im deutschen Obstbau einigermaßen Einblick hat. In erster Linie dürfen die Erkenntnisse und Erfahrungen nicht immer wieder verloren gehen, sie müssen vielmehr systematisch einge ordnet und verwertet werden. Gewiß wird in Mit Wirkung ab 15. 10. 1934 werden im Rah men der Absatzregelung von Speisezwiebeln an die Verteiler für die Gebiete der nachstehend aufgeführ ten Landesbauernschaften folgende Mindestpreise bis auf weiteres festgesetzt: Güteklasse unsort. (Querdurchmesser 28 mm und mehr) . A)l 5.05 - ,, 5.05 „ 5.— . . „ s.— . ,, S.— . „ S.05 4.75 . , 4.75 . , 4.75 . „ 6.05 . „ S.15 . „ S.05 . ,, ö.10 . , 5.10 . , S.10 - „ S.05 . , S.OS . , 5.05 . S.05 . „ S.05 Was tut dem deutschen Obstbau not? Von Or. Otto 8toy, Diplomgärtner, Jena Mit der Beantwortung dieser Frage, die das weite Gebiet aller Obstkultur umschließt, haben sich seit altersher die Obstfachlcute, d. h. vorwiegend Praktiker befaßt. Den Niederschlag finden wir in den alten Jahrgängen der Fach zeitschriften, die oft von großer Kenntnis und Erfahrung zeugen, aber doch kaum den roten Faden einer steten Entwicklung erkennen las sen. Allzu oft wurden die Kenntnisse früherer Zeiten — ja, vergangener Jahrhunderte — neu entdeckt und — in ein etwas anderes Ge wand gekleidet — als eigene Leistungen darge stellt. Der zunehmende Verbrauch von Früchten aller Art brachte in den letzten Jahrzehnten den Obstbau zu immer größerer volkswirt schaftlicher Bedeutung, was in erster Linie durch die steigenden Ziffern in der Außenhan delsbilanz offensichtlich wurde. Der Staat griff systematisch fördernd ein. Umpfropfungs- aklionen, Beihilfen für Neupflanzungen und Spritzenbefchaffung, Einrichtung von sammel- stellen usw. sollten den deutschen Obstbau in stand setzen, den Großhandel mil heimischer Qualitätsware ^u versorgen und damit die ausländischen Zufuhren zurückdämmen. Es wäre verfehlt, geringschätzig über diese Be mühungen zn sprechen, aber man kann auch nicht behaupten, daß es dadurch zu einer durch greifenden Veränderung der deutschen Obstkul- tur- und Marktverhältnisse gekommen ist. Der vergangene Sommer hat die Marktre- Anordnung des Reichsbeauftragten für die.. Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über die Aushebung des Verkaussoerbots sür Winteräpfel Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gar tenbaus vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil 1, S. 5l8) und der Anordnung des Reichsnährstands vom 29. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird folgendes angeordnet: Das in § 1 Ziff. 1 meiner Anordnung vom 5. September 1934 (Verkaufsverbot sür Win- teräpfel) ausgesprochene Verbot des Kleinver« kaufs, des Feilbietens und Feilhaltens von Winteräpfeln auf Wochenmärkten, in Laden- geschäften-und im Straßenhandel wird hier« durch aufgehoben, da die durch diese An ordnung beabsichtigte Entlastung des Obst- Marktes erfolgt ist. Berlin, den 9. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte *ür die Regelung des Absatzes von Gartenbau erzeugnissen. Loettner. Für sortierte Zwiebeln gelten fol gende Zuschlägezuden obengenann ten Mindestpreisen: Größe l (Ouerdurchmesser 45 mm und aufwärts) NR 0.60 je 50 kx, Größe II (Ouerdurchmesser 28/45 mm) M 0.30 je 50 kg. Die Preise gelten in den geschlossenen Gebieten ab Bezirksvertriebsstelle und in den nicht ge schlossenen Gebieten bei der Abgabe des Erzeugers an den Käufer. Die vorstehend genannten Preise gelten in allen Fällen in ^>k für 50 kx ausschließlich Sack. Diese Preise sind Mindestpreise und dürfen nicht unter schritten werden. Berlin, den 12. 10- 1934. gez. koettner. dern sollen auch noch die unumgänglich gen wissenschaftlichen und statistischen G lagen, deren die junge Obstbauwissenschaft und auch die Behörden dringend bedürfen, erbrin gen. Es kann keinem dieser Institute zugemutet werden, daß es alle Gebiete Deutschlands bis ins einzelne erforscht und auch nicht, daß es die Erfahrungen der eigenen Obstlandschaft im Verein mit der Praxis gründlich durcharbeitet. Ebenso wenig wie der einzelne Praktiker syste matisch wissenschaftlich arbeiten kann, ebenfo wenig kann eine wissenschaftliche Anstalt, ohne von ihrer Hauptaufgabe abznweichen, in der Arbeit mit und in der Praxis aufgehen. Diese Aufgabe können nur Stelle» leisten, die zmi- sthen der Wissenschaft und der Praxis stehen, Sachsen (Freistaat): tzorschke, Erich, oder besser gesagt, mit wissenschaftlichem Rüst- Reichenau bei Zittau. zeug in der' Arbeit der Praxis stehen. Tie Ministers für Ernährung nnd Landwirtschaft über vev -«VfUyrv dje Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gar- von Huifenffuchien tenöaues vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil 1, Der Reicksbeauftragt- für die Regelung des W- ^18) und der A,wrd^ satzes von Kartoffeln und gartenbaulichen Erzeug- A"' A wwend^ msseu, Bvettner, hat den Unterabteilungsleiter Lr, Io3) wirb folgendes angeordnct. Fritz Helpyuth im Reichsnährstand, Hgutztabtpi- Umg IV, zu seinem Stellvertreter für alle Fragen zur Regelung des Absatzes von HAjensrüchten er- Ausruf des Reichsbauernfuhrers zum MMerhilfswerk Deutsches Laudvolk! Der Führer hat anläßlich der Eröffnung des diesjährigen Winterhilfswerkcs alle deut schen Männer und Krauen iu Stadt und Land aufgerufcn, durch eine unerhörte Opfcr- wittigkcit im Geben für das Winter!,ilfewerk mitzuhelfcn im Kampfe gegen Not und Elend in nuferem Volke. Mit derselbe» selbstverständlichen Treue, niit der das Landvolk all die Jahre her hinter dem Führer stand, wenn er cs zum Kampfe nufrief, stellt cs sich auch jcvt wiederum geschlossen hinter ihn. Mein Ruf ergeht a» alle, insbesondere au diejenigen, denen der Segen des Himmels in diesem Jahre eine gute Ernte beschert hat. Tic Ncichsrcgicrung hat dcm Reichsnährstand ihr besonderes Vertrauen bekundet, indem sie ihn in diesem Jahre mit der Erfassung der Spenden aus der Landwirtschaft beauftragt hat. Ich erwarte daher von sämtlichen Dienststellen des Reichsnährstandes, daß sic ent sprechend den ihnen zugehenden Sondcramvcisungen rasche und straff disziplinierte Arbeit leisten werden. Heil Hitler! 10. Gilbhard (Oktober) 1934. K. IVaNker Narre, Rcichsiauernführer. 25 2l l6 I3