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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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und in manchen Gegenden Englands Hängt man „giftig" erklärt werden, von manchen Vögeln gern Wieder mittelfristige Abzahlungskredite für Gartenbaubetriebe 2 3 4, schulen stets zu haben. Kt. 8cd1emmer Oraeder ten. So glauben die Esten noch heute, daß man den Teufel mit einer Ebereschenrute vertreiben könne, Der Name Vogelbeere rührt natürlich da her, daß die Beeren, die fälschlich im Volk oft als stückspapiere, nämlich: l. Grundbuchauszug nach dem neuesten Stande; 2. Auszug aus der Grundsteuermutterrolle; 3. Auszug aus der Gebäudesteuerrolle; gend können erfahrungsgemäß die nachstehenden Traubenforten bestens empfohlen werden: soll. Jedenfalls wird diese Medizin sehr gern ge nommen. Im Bayerischen Wald bereiten die Bäue rinnen aus den Beeren eine Latwerge, die „Vogel- birlatwari", die zum „Abführen und zum Blut reinigen" dient, beides Kuren, auf die der Bauer Unter unseren deutschen Bäumen gibt es nicht viele, die zur Fruchtzeit so prächtig aussehen wie der Vogelbeerbaum die Eberesche. Feurig rot leuchten seine Beerenstrautze zwischen dem grünen Laub her vor, fürwahr ein prächtiger Anblick. Vor allem in . Len deutschen Mittelgebirgen und in den Alpen, aber auch in der norddeutschen Tiefebene gehört unser Baum zu den häufigsten Erscheinungen. Er reicht weit nach Norden hinauf, findet man ihn doch noch auf Island und im nördlichen Norwegen. Den Nordgermanen war die Eberesche ein heiliger Baum. In der jüngeren Edda wird erzählt, wie der Gott Thor zu dem Fluß Wimur fuhr, dem größten aller Flüsse. Dort legte er den Kraftgürtel an, den ihm die Riesin Grid geliehen hatte, und stützte sich stromabwärts auf den Stab der Riesin, aber der tückische Loki hielt sich unter dem Kraftgürtel fest. Als nun Thor mitten im Strom war, da wuchs der Strom so stark, daß er ihm oben an die Achseln brauste. Da sprach Thor: von 1931; Dauer der Inanspruchnahme: acht Jahre; Rückzahlung: pro Jahr ein Achtel des Kreditbetrages; Verzinsung: zur Zeit 514 A> p. a. Bei der Einreichung der Kreditgesuche bitten wir die vorstehenden Ausführungen eingehend zu be achten, damit eine schnelle Bearbeitung der An träge erfolgen kann. Insbesondre bitten wir von der Einreichung solcher Anträge abzusehen, bei denen die Voraussetzungen in bezug auf die Sicher stellung des Kredits nicht erfüllt werden können, da derartige Anträge wegen der Kredit-Richtlinien unseres Geldgebers der Ablehnung verfallen. Berlin, im Ernting (August) 1934. Deutsche Gartenbau-Kredit-Aktiengesellschaft gefressen werden. Früher lockte man auch mit Vo gelbeeren die Krametsvögel in die Dohnen. Bei uns in Deutschland ist bekanntlich das Fangen von Vögeln mit Dohnen durch das Vogelschutzgesetz ver boten. Der Name Eberesche ist nicht so einfach zu erklären. Mit dem Eber, dem männlichen Schwein, hat er wohl nichts zu tun. Man könnte sich kaum eine Verbindung mit dem Tier denken. Im älteren Neuhochdeutsch heißt der Baum „AebresL" und „Ebrisch", Formen, mit denen sicher „Eberesche" zusammenhängt, aber was be deuten sie? Man hat auch schon die Eberesche als die „Aberesche" erklärt, weil unser Baum in den Blättern der Esche ähnlich ist und dann den Na men als „falsche, unechte Esche" gedeutet, ähnlich wie der „Aberglaube" ein falscher Glaube ist. Im Niederdeutschen nennt man ihn auch Quitschen- baum, Quietzen, Quickbaum, einen Namen, den wir auch in der englischen Bezeichnung „Wachs nicht, du, Wimur! Wenn zu waten mich lüstet Zum Haus der Riesen, Wisse, wenn du wächst, So wächst auch mir Asenkraft Hoch hinauf wie der Himmel". Da sieht Thor auf einer Klippe, daß Gjalp, die Tochter des Niesen Geirrödh, den Fluß wachsen machte. Thor nimmt aus dem Fluß einen großen Stein und wirft ihn nach der Riesin, und der Stein verfehlt sein Ziel nicht. Und in diesem Augenblick wurde der Gott ans Land getragen und konnte dort einen Ebereschenbusch fassen und sich so aus dem Wasser retten. Daher heißt der Baum auch „Thorsbjörg", d. h. Thors Schutz. Warum war aber gerade die Eberesche der Baum Thors? Wohl deshalb, weil der hammerschwingende Gott, der auf seinen mit Böckeü bespannten Wagen durch die Wolkeu fährt, der Gott von Donner und Blitz ist und die feurig roten Beeren des Baumes an das himmlische Feuer, den Blitz, gemahnen. Ein Ueber- bleibsel aus der Zeit, in der die Eberesche der Baum Thors war, mag es sein, wenn heute noch in manchen Gegenden bei den Bauern der Glaube herrscht, daß die Eberesche den Blitz abhalte. So hängt man z. B. in Südböhmen die mit den roten Beeren geschmückten Zweige vor die Fenster der Häuser, damit der Blitz nicht einschlägt. Der Don nergott verschont den ihm heiligen Baum! Nicht nur aus der Sage, auch sonst wissen wir, daß die Eberesche bei den Nordgermanen als ein Baum galt, der besondere Zauberkraft hat. In einem bei Frederiksund auf Seeland geöffneten Grab aus der älteren Bronzezeit fand man in einem verschlosse nen Bronzegefäß Pferdezähne, Wieselknochen, Klauenglieder eines Luchses, Wirbelknochen einer Natter und neben anderem auch den Rest eines Ebereschenzweiges. Es wird sich hier wohl um Amulette handeln, die bösen Zauber abwehren soll- sehr viel hält. Obst- und Gemüsebau Der südliche Abhang einer Anhöhe (entstanden durch die Anschüttung von Kalkmergelgestein, soll mit Weinreben terrassenförmig bepflanzt werden. Es kommen etwa 6 Terrassen von ca. 40 m Länge, 2,50 m Breite, je 1 m steigend, in Frage. Nach Norden und Westen ganz geschützt, Gegend Han nover. Ist es praktisch, aus jeder Terrasse zwei Reihen zu pflanzen, mit 1 m Abstand innerhalb der Reihen an Stäben, also 80 pro Terrasse? Welche frühen Sorten sind für diesen Boden und Klima geeignet (einjährige oder mehrjährige)? Wo er halte ich genannte Reben in zuverlässiger Ware, und wie stellt sich etwa der A-Preis? Wie lang und stark die Stäbe, aus welchem Holz und wo er hältlich? Bemerke noch, daß für jede Pflanzreihc ein Graben ausgehoben werden soll, welcher ca. 40 em ties wird und mit Pserdedünger und Mut terboden angesüllt wird. Für Beantwortung mei ner Fragen aus sachverständigen Kreisen oder son stige zweckdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar. j. Q. in L. Auch in Mecklenburg wurde dieses „Kalwer- quieken" geübt. Hier lautete der Spruch: „Ick quitsche di, ick queke di, De leiw Gott, bei beter di. Dann warst du dick un fett un rund Und dennok gesund!" Derartige schöne alte Bräuche sind wohl heutzu tage in Vergessenheit geraten, aber die Eberesche ist immer noch ein Baum, der von unseren Bauern im Herbst gut beachtet wird. Hängen nämlich die Zweige recht voll von Früchten, so sieht man das als ein Zeichen dafür an, daß ein strenger Winter kommen wird. Das gleiche sagt man übrigens auch von anderen Baum- und Ltrauchfrüchten, so von den Eicheln, den Haselnüssen, den Brombeeren. Sollte diese Volksmeinung wirklich nur ein „Aber glaube" sein? Wenn man bedenkt, wie weit die Meinung verbreitet ist und welch gute Naturbe obachter unsere Bauern im allgemeinen sind, so kann man nicht recht glauben, daß es sich hier um ein bloßes Gerede handelt. In manchen Gegenden brennt man aus den Vo gelbeeren einen Schnaps — in Tirol heißt man ihn den „Faulbeerler" —, der sehr heilkräftig sein am ersten Mai Zweige unseres Baumes über den Haustüren auf, damit die Hexen keinen Eintritt fänden. Im deutschen Volksglauben sind die Zweige der Eberesche die „Lebensrute, deren Schlag das Vieh gesund und kräftig erhält (vgl. Martinigerte). In Westfalen fand früher das „Kalwerquieken" statt, bei dem das jährige Rind, „Stirke" (Stärke) ge nannt, einen Namen erhielt. Der Hirte ging am Frühmorgen des 1. Mai vor Tagesgrauen auf die Stelle des Berges oder des Waldes, wohin die er sten Sonnenstrahlen fielen. Dort schnitt er ein Reis einer Eberesche, sobald es von den ersten Sonnenstrahlen getroffen wurde, mit einem Schnitte ab und nahm es mit sich. Im Hofe ver sammelten sich die Hausbewohner und Nachbarn. Das Rind wurde nun in die Mitte des Hofes ge führt und der Hirte schlug es dreimal mit dem Ebereschenzweig auf den Rücken mit dem Spruch: „Quick!, guick!, quick! Bringt Milch Wohl in die Stirk. Der Saft kommt in die Birken, Ein Namen geb ich der Stirken, Der Saft kommt in die Buchen, Das Laub kommt auf die Eichen, N . . . sollst du heißen! Quick!, quickl, quick! der Eberesche als „(Zuiolrbesm" und „(Zuicübeam Drea" antreffen. Man denkt bei diesen Namen so fort an die Sitte des „ K a l w e r q u i e k en s", von der oben die Rede war. Wahrscheinlich bedeutet der Name den „lebendigen, lebensfrischen" Baum. Er dürfte den gleichen Wortstamm haben wie er in der „Quecke", dem schwer zu vernichtenden, immer wieder aufkommenden Unkraut, steckt. Man denke auch an die deutschen Wörter „Quecksilber" (eigent lich lebendiges, bewegliches Silber) und an ins Zeitwort „erquicken". Und gewiß trägt die Eber esche ihren Namen Quicke mit vollem Recht. Sie ist ein lebensfrischer, tapferer Baum, der sich nicht un terkriegen läßt. Das sehen wir besonders in un seren Alpen, wo sie sich oft als einziger Lauböaum in die Geröllwüsten wagt und nicht selten die erste Besiedlerin der Felsalpen ist. Tas macht ihr so leicht kein anderer Baum nach! Heimlet, dlsrrsU. etwa 1,25—1,50 m über dem Erdhoden sichtbar bleiben. An diese werden die jungen, einjährigen Reben gepflanzt und geheftet. Pfähle aus Kiefern oder Fichtenholz sind in jeder größeren Baum schule zum Preise von 35—40 Ass pro hundert Stück zu haben. Man könnte auch in einer Entfer nung von 2 m Pfähle einschlagen, diese durch ein Drahtspalier verbinden, daran die Reben Pflanzen und sie fächerförmig am Spalier ziehen. Auch bei dieser Methode könnte die Zweireihenpflanzung auf Die Bepflanzung der Anhöhe mit Weinreben er scheint sehr zweckmäßig. Es empfiehlt sich aber, die ganze Fläche der Terrassensohle mit Pferdedung und Mutterboden zu düngen in der Weise, daß men die Mischung Dünger und Mutterboden auf die Fläche verteilt und dann untergräbt. Es scheint die Kultur von Reben an Pfählen geplant zu sein. Hierfür kommen nur Sorten in Frage, die an kur zem Holze reich tragen wie Früher Malinger, König liche Magdalenentraube, Perrantraube, Triumph traube und verschiedene Gutedelsorten. Wir emp fehlen, zweijährige Reben zu pflanzen, die schneller zum Ziel führen. Der Preis ist je 100 Stück gut bewurzelte Freilandreben 120 Ml. Als Pfähle emp fehlen wir als beste Eichenpfähle oder solche aus Akazienholz. Es genügen aber auch fichtene Pfähle, die man zur besseren Haltbarkeit in einer Zeigen Kupfervitriollösung imprägniert. Man wähle 2,5 m lange Pfähle, die etwa 60 cm eingeschlagen werden, Jede größere Holzhandlung liefert solche Pfähle. ' Bei Psahlkultur genügt 1 m Pflanzenabstand. poeniclce L Lo., Delitzsch. Bezugsquelle ist bei der Schriftleitung zu erfahren. Soll man bei Neuanpslanzungen von Stachel und Johannisbeersträuchern, ganz gleich, ob Herbst oder Frühjahrspslanzung, die Triebe stets gleich nach dem Pflanzen zurückschneiden und wieviel? N. K. in P. l Ich habe im Laufe der letzten 30 Jahre Beeren- sträucher zu Zehntausenden in den unterschiedlich sten Klimaten und Böden gepflanzt und verfahre j auf Grund der vieljährigen Erfahrungen schon seit . langer Zeit nur mehr derart, daß die Sträucher i vor der Auspflanzung schon ausgelichtet werden, so daß nur die fünf stärksten Neste des Kronenge rüstes stehen bleiben. Alles schwächere Holz wird herausgeschnitten, d. b. am Zweigansatz entfernt. Jeder starke Ast (der fünf) wird auf 1—2 gute, kräftige jährige Zweige zurückgesetzt und diese werden je auf 2 Augen eingekürzt. Das Verlän gerungsauge soll bei breitwachsenden oder gar Hän genden Sorten (z. B. Fays Fruchtbare unter den Johannisbeeren, Maurers Sämling unter den Stachelbeeren) nach innen bzw. oben zeigen, sonst aber nach außen. Zur Ersparung des Gießens im Falle eines trockenen Frühsommers, das unter Umständen sehr teuer kommt, wird gleich nach Pflanzung soweit eingehäufelt, daß uur noch die jährigen Zweiaugenzapfen mit einem Endchen zweijährigen Holzes aus der Häufelung hervor ragen. Diese Häufelung muß aber nach dem Ein wurzeln abgezogen werden, damit nicht Wurzeln in die Häufelerde entsandt werden. Im Winter nach dem Anwurzeln wird der Busch von lästigen Zuvieltrieben befreit. In dieser Weise gepflanzt und geschnitten, fällt auch in trockenen Sommern unter Tausenden oft kein einziger Strauch au»- Die Pflanzarbeit geht schnellstens vonstatten, da das Gezweig nicht hindert. Das übliche Schneiden, um 1/3 bis 14 der Länge der einjährigen Triebe verteuert nicht nur die Pflanzarbeit, sondern gibt Ausfälle von 3—5 und mehr Prozent. Das An häufeln erspart das sonst beliebte Eintauchen der Bewurzelung in Lehmbrei und ist besser. Ob Herbst- oder Frühjahrspslanzung, ist hierzu einer lei. Nur ist der Rückschnitt zur Frühjahrspflanzung noch dringlicher nötig wie bei der Herbstpflanzung. äanson, Eisenach Verschiedenes Gibt es ein Werk über „Arbeitskräfte im Ge müsebau?" Wem ist ein solches Buch von Dr. Holtze bekannt und kann es empfohlen werden? v. X. in B. L. Umfangreiche Mitteilungen haben ergeben, daß es ein Buch „Arbeitskräfte im Gemüsebau", dessen Verfasser ein gewisser Dr. Holtze sein soll, nicht gibt. Oer Vogelbeerbaum Weiße Trauben: Diamant Gutedel. Kö nigsgutedel, Früher Leipziger, Chasselas Vibert, Pariser Gutedel, Alexander Gutedel, Früher Ma linger, Chasselas Imperial und Muskatgutedel. Rote Trauben: Roter früher Malvasier, Rotgaisler, Roter spanischer Gutedel, Roter Krach gutedel. Blaue Trauben: Blauer Rheingauer, Oporto, Rotstieliger Dolcedo, Blauer Portugieser, Blauer St. Laurent, Früher blauer Champagner und Blauer Bluffard. Junge Weinpflanzen sind in größeren Baum- Die beabsichtigte Terrassierung für eine An pflanzung von Weinreben wird sicher gewinnbrin gend sein, wenn Sie den Boden entsprechend vor bereiten, so daß die Weinstöcke auch die ihnen zu sagende Nahrung für längere Zeit finden. Vor allen Dingen ist der sogenannte Pflanzgraben nicht nur 40 cm, sondern etwa 80 cm tief auszuheben und die Füllerde mit Stallmist, Straßenkehrricht, Kompost, Lehm, Chausseeschlamm und Kalk zu ver mischen. Außerdem ist noch etwas Kunstdünger, wie Kali- und Superphosphat, beizufügen, da das Wachstum der Weinreben durch Phosphorsäure, die bekanntlich im Superphosphat am vorteilhaftesten enthalten ist, ganz besonders gefördert werden kann. Selbstverständlich kann dieser Pskanzgraben auch nur etwa 1 m ties und 1 m breit rigolt und dabei der vorhandenen Erdmasse die vorher ge- > nannten Erd- und Düngermengen beigemijcht ! 4. Katasterhandzeichnung; 5. gegebenenfalls Eigentums- und Lastenzeugnis; 6. "letzte Steuerwertbescheinigung des Finanzamts beizufügen und gleichzeitig die genaue Adresse von , „ . .. . „ zwei Gärtnerfirmen oder andren Stellen (mög- jeder Terrasse durchgeführt werden. Für Ihre Ge- lichst Banken) anzugeben, die über die Wirtschafts lage des Antragstellers ausführlich berichten können. Zinsberechnung erfolgt monatlich. Der Zins betrag ist spätestens bis zum 5. des nächsten Mo nats zu erstatten. Weitere Voraussetzung ist, daß der zu belastende Grundbesitz entsprechende Wohn- und Wirtschafts gebäude aufweist und uns eine Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts eingereicht wird, aus der hervorgeht, daß seitens des Betriebsinhabers auf die Inanspruchnahme des Entschuldungsverfahrens gemäß Z 105 des Schuldenregelungsgesetzes ver- zichtet worden ist. Diese Bescheinigungen werden von den Amtsgerichten kostenlos ausgestellt. Für die Kreditgewährung ist maßgebend, daß die von uns anzustellenden Erhebungen über Wir geben hierdurch bekannt, daß wir zur Zeit in der Lage sind, in beschränktem Umfang mittel fristige Kredite in Form von Abzahlungskrediten zur Finanzierung von in Aussicht genommenen Betriebserweiterungen, Meliorationen usw. zu ver mitteln. Diese Kredite werden auf folgender Basis her- ausgelegt: 1. Höhe und Sicher st ellung: im Rah men van 40A> des berichtigten Einheitswertes werden. Diese Vorarbeiten werden am zweckmäßig sten schon im Herbst ausgeführt, damit sich die neue Erdmischung bis zur Pflanzzeit im Frühjahr noch x- x-«.»» s, "Ls des Antragstellers zu unserer Zufriedenheit aus- Reihen und eine Pflanzbreite in der fallen. Reihe von 1 m vLKHlen müssen. In dieser Entfer- Um Verzögerungen in der Bearbeitung der Kre- „ung sind die Pfähle so einzubringen, daß sie noch ditanträge zu vermeiden, sind den Antragschreiben - -- - -- -- - " " ' die zur Prüfung erforderlichen vollständigen Grund- Wieder Sonderkredit für die diesjährige Beschaffung von Koks, Düngemitteln und Saatgut Wir sind in der Lage, aus eigenen Mitteln zur Beschaffung von Koksj Düngemittel und Saatgut an Erwerbsgartenbaubetriebe in größerem Um fange Personalkredite auf die Dauer von höchstens 9 Monaten einzuräumen, deren Rückzahlung in den Monaten Ostermond (April) bis Brächet (Juni) 1935 in voller Höhe vorzunehmen ist. Wir bitten die Inhaber von Gartenbaubetrieben, die Interesse für einen derartigen Kredit haben, unter Beachtung nachstehender Bedingungen einen entsprechenden Antrag in begründeter Form einzureichen. In Anlehnung an unsere mehrfach im vorigen Jahr an dieser Stelle bekanntgegebenen Richtlinien für die Einräumung von Sonderkrediten wird darauf hingewiesen, daß der Sonderkredit 1934- 1935 auf folgender Grundlage ausgeliehen wird. 1. In Höhe des Rechnungsbetrages ist uns ein von dem Antragsteller akzeptierter und von der Lieferfirma girierter Wechsel einzureichen, der mit einer Laufzeit von 3 Monaten versehen sein muß. Der Abschnitt kann bei Verfall auf Antrag einmal in voller Höhe prolongiert werden. Bei zweiter Fälligkeit ist eine ange- messens Teilzahlung zu leisten und bei erneu ter Fälligkeit der Wechsel voll einzulösen. Als Höchstbetrag kommt eine Summe von 2500 R>k in Frage. Sofern die Lieferfirma es ablehnt, durch Wechselunterschrift zu haften, ist ein anderer einwandfreier Bürge beizubringen. 2. Dem Antrag ist ein Kreditauskunftsfrage- bogen sowie eine Bescheinigung des Finanz, amtes über die Höhe des letzten Einheits wertes des Grundstücks beizufügen. Ent sprechende Formulare stellen wir auf Antrag zur Verfügung. Bei Anforderung dieser Un- terlagen ist uns der Einfachheit halber gleich anzugeben: a) Höhe des beanspruchten Kredits. b) Anschrift der Lieferfirma oder des Bürgen, die bereit find, den Wechsel mit zu unter- schreiben, c) genaue Adresse von zwei Gärtnerfirmen oder anderen- Stellen, die über die Wirt schaftslage des Antragstellers ausführlich berichten können, 6) Bankverbindung der Lieferfirma bzw. des Bürgen oder Angabe einer sonstigen Stelle, die "imstande ist, über den Betreffenden Auskunft zu erteilen, e) Angabe darüber, ob sich der Betrieb im Entschuldungs- oder Osthilfeverfahren be findet bzw. ob beabsichtigt ist, das Entschul- dungsversahren noch zu beantragen. 3. Gartenbaubetriebe, die gemäß § 105 des Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6. 1933 einen Verzicht auf die Inanspruchnahme der Ent- schuldungsmöglichkeit für ihren Betrieb aus gesprochen haben, sind verpflichtet, uns eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts einzureichen, die vom Amts- zeucht kostenlos ausgestellt wird. 4. Gartenbaubetriebe, die von dem Entschul- dungsverfahren Gebrauch machen wollen (die Anmeldefrist hiersiir ist bis zum 30. 9. 1934 verlängert worden), können bei der Einräu mung des Kredits erst nach erfolgter Eröffnung des Verfahrens gemäß tz 10 des Schulden- regelungsgesetzes berücksichtigt werden. 5. Mit Rücksicht aus die Bestimmungen des Schuldenregelungsgesetzes vom 1. 6. 1933 ist eine Erklärung des Inhalts einzureichen, daß es sich hinsichtlich des gewährten Darlehns auf Wechselbasis um einen nach dem 15. 6. 1933 zum Zwecke der Einbringung der Ernte ge- währten Kredit handelt und daß diese Forde- rung nach Einleitung des Entschuldungsver fahrens entstanden ist. Ein entsprechendes Formular geht den Antragstellern ebenfalls zu. Diese Erklärung ist erforderlich, um zu ver ¬ meiden, daß unsere Forderung im Rahmen des Entschuldungsplans entweder zwangsweise gekürzt wird oder langfristig zu stunden ist- 6. Soweit es sich um Osthilfeöettieöe Handelt, ist uns eine Zusttmmungserkkärnng des Treu händers mit einzureichen. 7. Für GSrtnereiöetriebe, die unter das Erbhof- gesetz fallen, kann die Bereitstellung von Son derkrediten zunächst nicht erfolgen. 8. Voraussetzung für die Einräumung eines der artigen Sonderkredits ist, daß die von uns anzustellenden Erhebungen über den Antrag steller sowohl in persönlicher als auch wirt schaftlicher Beziehung gut aussallen und eine Ueberschuldung des Betriebes nicht vorliegt. Das gleiche gilt für den zu stellenden Bürgen. 9. Wie eingangs erwähnt, muß der Sonderkredit spätestens in der Zeit vom Ostermond (April) 1935 bis Brächet (Juni) 1935 restlos zurück- gezahlt sein. Wir bitten, die vorstehend angeführten Punkte bei der Kreditbeantragung zu beachten, damit eine schnelle Bearbeitung und Erledigung der Anträge im Interesse der Antragsteller gewährleistet wird, Berlin, im Ernting (August) 1934. Deutsche Gartenbau-Kredit-Attiengestüschaft Graeber Schlemmer
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