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r e 51. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 6. Scheiding (September) 1934 Nummer 36 1. 2. 3. Wien nte> Anordnung des Reichsbeauftragten mit undDvSen Unter diesem Titel veröffentlichen wir von jetzt ab in gewissen Zeitabständen als erste GartenblNHeitschrift Deutschlands gar tenbauwirtschaftliche, der Praxis entstam mende Berichte aus allen Gauen unseres ge liebten Vaterlands. Durch sie wird jedem Berufsstandsangehörigen die Möglichkeit gegeben, nicht nur die gartenbauwirtfchaft- lichen Vorgänge seines eigenen Gebiets kennenzulernen, sondern auch die von ganz Deutschland zu verfolgen und sich dadurch r r z it r -- ng: Berlin 8W 41 Hafenplatz 4. Fernruf 8 2, 4081 Ihr gez. ^ckolk Hitler. einsichtigen Anbau lebhaft begrüßt; denn eine strengere Sortierungsvorschrift hätte eine Ent lastung des Ueberangebotes an Tomaten bedeutet und Hoffnung erweckt auf angemessene Preise, die die Gestehungskosten sicherstellen und die Betriebe wenigstens notdürftig leben lassen würden. Am 6. 8. 34 traten dann mit der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Gartenbauer- Mgnissen auch neue Bestimmungen über Tomaten- sornerung in Kraft. uns zur Zeit sehr große Schwierigkeiten. Während die Erzeugerpreise für Freiland-To maten in diesem Jahre im Heumond (Juli) mit über 10,00 K)k pro Zentner in Anbetracht der all gemeinen Wirtschaftslage noch einigermaßen zu friedenstellend waren, sind sie im Ernting(August) lvicder für den Erzeuger zu Elendpreisen herabge sunken, die im Durchschnitt um 3,00 Ä)l pro Zent ner herum liegen. Flacht und 10H> Verkaufsprovision des reellen Kommissionshandels stellen den Verkauf an den Kleinhandel z. Zt. in Berlin auf 4—1,30 Dl Pro Zentner, während der Kleinhandel im Laden verkauf mit 10, Dl, der Straßenhandel mit 7,50 Dl pro Zentner arbeitet. Diese Verteuerung innerhalb des Verteilerprozesses um LOO^L wirkt im Hinblick auf die-zu leistende tatsächliche Arbeit .(Fortsetzung Aeife 2), der Preis- und Oualitätsjchutz sür Baum» schulerzelignisse auf gesetzlicher Grundlage; die Kcnnzeichnungspslicht der Qualität bei allen zum Verkauf gelangenden Baum schulerzeugnissen; die deutschen Baumschulpslanzen 1. Qua lität sind deutsche landwirtschaftlich« Markenerzeugnisse geworden. hofft von Jahr zu Jahr besseren Erfolg mit dem Tomatenanbau zu haben und sucht seine Lage bei den Elendpreisen dadurch zu bessern, daß er alle geernteten Tomatenfrüchte sortiert oder un sortiert auf den Markt wirft, um wenigstens einen Massenerlös zu erzielen. Dies aus der Not entstandene Verfahren rächt sich schwer; denn die minderen Güteklassen drücken auf den Preis der besseren Ware, und bei dem steten Ueberangebot von Tomaten sinken die Preise ins Bodenlose. Berlin, 29. August 1934. Lieber Parteigenosse Darre! Die Wahl vom 19. August hat erneut bewiesen, daß das deutsche Bauerntum in seiner überwältigen den Mehrheit einmütig zum nationalsozialistischen Staat steht. Ties ist mit in erster Linie Ihrer Arbeit zuzuschreiben. Indem ich Ihnen dafür danke, danke ich den Millionen deutscher Bauern, die nicht nur sich, son dern der ganzen Nation durch ihre Treue und Standhaftigkeit eine bessere Zukunft sichern halfen. Mit deutschem Gruß irtschafisspiegel des deutschen Gartenbaus pg. Reinke Retchskommissar für Landarbeitersragen / Zur Durchführung der durch die Erste Verord nung über den vorläufigen Aufbau des Reichs nährstands hinsichtlich der Landarbeiter getroffenen Reglung, wonach die Landarbeiter zum Rcichsnähr- stand gehören und dem Reichsnährstand die Auf gabe obliegt, seine Angehörigen zu einer lebens kräftigen Stütze für den Ausbau und die Kräfti gung des deutschen Volkes zusammenzuschließcn, hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirt, schäft den Landarbeiter Helmuth Reinke, M. d. R., als Rcichskommissar für Landarbeiterfragen be stellt. dingungen" maßgebend. 2. Im weiteren Geschäftsverkehr mit Fabrikkar toffeln hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Von dieser Bestätigung bleibt eine Durchschrift beim Verkäufer. Die Bestätigung hat genaue Angaben über Menge, Art der Ware, Preis und sonstige wichtige Lieferbedingungen zu enthalten. Qualitätskennzeichnung im Baumschulpsianzenverkaus Umwälzendes Geschehen ist im Baumschul pflanzenverkauf zu verzeichnen. Was geschah, läßt sich zwar in wenigen Worten schlicht sagen; wie groß aber die Auswirkungen sein werden, läßt sich heute auch noch nicht an nähernd übersehen. Im kommenden Versand abschnitt von Herbst 1934 bis Frühjahr 1935 werden sich erstmalig auswirken: für die Regelung des Absatzes von Kartoffeln. Boettner. Zu dem Donk des Führers an das deutsche Bauerntum veröffentlicht der Rcichsbnuernführer R. Walther Darre nachfolgende Erklärung: „Ern Jahrtausend hat das deutsche Bauerntum darum gestritten und gelitten, daß ein Deutsches Reich werde, welches den deutschen Bauern an erkenne und in welchem deutsches Blut und deutscher Geist die Führung haben. Adolf Hitler hat diese alte Sehnsucht verwirk licht. Ta wollen wir unsern Tank an ihn nicht in einem Lippenbekenntnis erschöpfen, aber wieder holen, was wir schon öfter den Gegnern unseres Führers gesagt: „Wir sind entschlossen, unsere Treue zu üben, dadurch zu beweisen, daß wir lieber als freie Bauern mit Adolf Hitler für seine Staatsidee fallen, als dulden zu wollen, daß nochmals undeutsche Kräfte uns Bauern zu Knechten eines artfremden Herrschaftssystems in Teutschland machen." Dieses Gelöbnis sei unser Tank an den Führer für seine Anerkennung." Der Erlaß schreibt vor: 3 Sortierungen „ä" 5 Sortierungen „8" 1 Sortierung „O" 1 Sortierung „Abfall". Das ergibt insgesamt 10 Sortierungen, die aber nicht maschinell vorzunehmen sind, da 7 Sor tierungen davon Schönheitssortierun- gen umfassen. Also ist auch der Großbetrieb bei strenger Befolgung der Vorschrift mindestens zum überwiegenden Teile auf das Handverlesen ange wiesen. Da aber eine Packerin erfahrungsgemäß nicht mehr als 3 Sortierungen in einem Ar beitsgang bewältigen kann, so wären 2 Vorsor - tierungen erforderlich, wobei die erste Packerin den Abfall noch als 4. Sorte auszuscheiden hätte. Dies ist dietechnische Seite der neuen Vor schrift für den Erzeuger. Bei Treibhaustomaten ist diese Sortierung-Vor schrift — wenn auch unter erheblichem Mehrauf wand an verteuernden Arbeitskräften — bei Si cherstellung eines angemessenen Preises einiger- 8 4. Die Vorschriften dieser Anordnung treten dem 1. September 1934 in Kraft. Berlin, den 30. August 1934. Der Reichsbeauftragte Hdxsbiets Bsnmsedulen äk« ReicksuLbrsIsoss ru vicktixen Bsrukskraxen — vis UropsZsuZ» lur Z«s Llsi-Ksnetjkett — LoiitroUver träge »Zer ^.nsrlcsunuug Zsr Usrksnkäkixksit von Bsumscliulsn? — blLrben-Ltlbetton — Lsmpk Zeo UieklIeLernI — vor keusulbsu Zsr Zeutsoksu SoÄLlvorsiobsrnng — vsodteinnskms innerdälb eines lanävirtseks-ktliob-gärtnsrisoden Betriebes — Bists Zsr säumigen Ltsusr- rubier — Usrbstroseussksu in Uetersen. bei Waggonanlieferung und frei Fabrik bei Fuhr werks- und Kahnanlieferung festgesetzt. 8 3. 1. Im Geschäftsverkehr mit Fabrikkartoffeln mutz jeder Kauf beim Erzeuger auf Grund des von mir herausgcgcbenen Schlußscheins erfolgen, der für das ganze Reichsgebiet Gültigkeit hat. Der Schlutz- schein ist vom Käufer auszustellen. Schlutzschein- büchcr sind vom Käufer bei dem Gebietsbeauftrag ten seiner Landcsbauernschaft zu beziehen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufabschluß dem Ge- bietsbcauftragten zu melden. Zu diesem Zweck ist eine Durchschrift des Schlußscheins innerhalb von drei Tagen nach Kausabschluß dem Gebietsbeauf- tragten des Versandgebietes einzusendcn. Für Kaufabschlüsse find die auf der Rückseite eines je- berufswirtschaftlich zu schulen. Möge die Daher wurde die Nachricht von der bevorstehend neue Einrichtung, der wir vor kurzem unter den Regelung des Absatzes von Tomaten von dem dem Titel „Gartenbauwirtschaft des Aus- - maßen „wirtschaftlich" durchzuführen. Bei Freilandtomaten aber, wo die Unbill der Witterung die Qualität der Früchte jederzeit er- Msnutzung seiner Kulturflächen gezwungen und hebliL beeinträchtigen kann, ist für Lie LrMgn in äes von Lsrtokkeln — erfolg iin 6s.rtendan — Oartenban- Verbrttnoli^keeinklussnng — kreiss Lpeisexvfiedeln — (Futaokten 6es unserem Klima ein wirtschaftlicher Tomatenanbau unter Zugrundelegung der neuen Sortierungsvor- schriften — wenigstens nach den ersten Erfahrun gen im Havelobstbau — ein Glücksspiel. Die sommerliche Hitzeperiode hat in unserem Be zirk die Tomatenfrüchte verhärtet und der Platz regen vom 27. 7. 1934 hatte ca. 70A, der halb reifen Tomaten zum Platzen gebracht. Es waren 33 YL der jeweiligen Pflücke damals auch nach gu ter, alter Sortierungsgepflogenheit als un verkäuflich auszuscheiden. Knapp 15A> hätten nach der neuen Vorschrift unter die ersten Güte klassen „H" eingereiht werden können. Der Nest von 52yo hätte sich dann auf die nächsten sechs Güteklassen „L" und „L" verteilt. Diese Wirkung des Platzregens machte sich bei den nächsten Pflücken ca. 3 Wochen bemerkbar. Die Schadenswirkung läßt jetzt von Pflücke zu Pflücke nach und das Güteverhältnis wird besser, aber eine neue Witterungsunbill kann die gleichen einschnei denden Rückschläge hervorbringen. Bei unserer völligen Abhängigkeit von einer — für relativ empfindliche Tomatenkulturen — un günstigen Witterung unseres Klimas dürste nach hiesiger Erfahrung diese 10fache Sortierung nur möglich sein bei Erzielung eines Tomaten- Durchschnittspreifes für den Erzeu ger, der z. Zt. die Kaufkraft der Verbraucher übersteigen würde. So bieten nach Obigem auch die kulturellen Seiten der Tomatenkultur für den Gau Ostpreußen ein. gez. -4<WIk Hitler. >> I , ... ver Büdrer uuä Rsiedsksuslsr ^ZoU Uitlsr äsnlit Zsm Zsutseksn Bsusru imZ Oärtner — Stsstsrst Usinberg kommisssriscder uern rrltisn . sjjr Ostpreuüsn — ?g. Reink« keiekskommisssr kür vänZsrdsjterkrsgsn — ^noi-Znungsa Zes Reicdsbssuklrsxten kür Zis Rex- Wirtseks.ktsspisxsl Zes äsutsokeu Oärtsobsus — Himlitäisliennreioknung im LsumsvkuIpUsnssiivsrlcLmk — Oer Wirtsodstts- virtseksit Zes ^usIsuZss — Vor einer UmdUZusg Zer sommerlioken ^bsstrlsgs — ^ukruki Wertvolle Wslnuk-Lämlings — kür UklsuLksriokkslu — kreise kür iroskeublumsii — 2ur Lusssst Zer 6)-oIsmeii — Lksstrrsgluug kür Brüdkärtokksln unZ Wie war die Lage vor der Gesetzwerdung—des Preis- und Der Führer und Reichskanzler Sauf-chberater sür Ostpreußen AdolfHülerdanri dem deutschen Bauern Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat »» - die folgende Verfügung erlassen: ßl-HA Bis zur endgültigen Regelung -er Frage -es GGGH-U Landwirtschaft Gaufachberaters vom Gau Adolf Hitler hat an den Reichsbauernführer R. Ostpreußen ,ctze ich Pg. Wilhelm Meinberg zum Wokwrr ^arre kokaendes Schreiben acricktct- kommissarischen Landwirtschaftlichen Gaufachberater Walther -arre solgen-cs ^«reinen gerichtet. landes" eine ständige gartcnLauwirtschast- liche Auslands rundschan vorausschickten, das so sehr notwendige Wissen »m dir wirtschaftlichen Zusammenhänge in unserem Beruf ganz besonders stark fördern. Schrift! eitmtg. Ol- Roi auf Sem -euifchen Tomatenmark Seit Jahren ist die Tomateukultur der Tummel platz vieler Erzeugergruppen geworden. Ohne ZL- gern hat der gesamte Obstbau den Tomatenbau in so großem Maßstabe übernommen, daß Wohl eben- soviele Mengen im Obstbau wie im Gemüsebau er- Mgt werden. Dazu ist die Tomate eine beliebte Lückenbüßer-Kultur für Baumschule und Blumen- bau geworden, und selbst große Teile der reinen Bauernschaft haben sich mit dem Großanbau von Tomaten befaßt. " Trotz des gewaltig angestiegenen Verbrauchs von Tomaten, die zum beliebten Volksnahrungsmittel geworden sind, wild Ler Markt feit Jahren init sol chen Tomatenmassen überschwemmt, daß die Preise sehr bald einen derartigen Tiefstand erreichen, der bei weitem die Gestehungskosten nicht mehr deckt. Wir haben Jahre und Zeiten gehabt, in denen die Zentnerpreise aus 0,50 für Len Erzeuger her- absankcn. Die vielen Enttäuschungen, die die Tomatenkul- tur so vielen Anbauern einbrachte, hat zwar man chen zur Aufgabe oder Einschränkung feiner Kul turen bewogen, aber ein großer Teil — besonders -er Kleinbetriebe — ist durch die Not zu intensiver Auf Grun- -er Verordnung des Herrn Reichs- Ministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Reglung des Absatzes von Kartoffeln vom Sl. Juli 1934 (RGBl, vom 2. 8. 1934 Nr. 87 S. 743) und der Anordnung des Reichsnährstands vom 1. August 1934 („Deutscher Reichsanzeiger" vom 1. 8. 1934 Nr. 177) ordne ich folgendes an: 8 1. Das Verbot des An- und Verkaufs von Kartof feln zu Fabrikatümszwccken aller Art läuft mit dem 31. August 1934 ab. 8 2. Der Mindestpreis von Fabrikkartoffeln wird für den Erzeuger auf 10^4 je Stärkepfundprozent frachtfrei Vollbahn-Empfangsstation Ler Fabrik kreise unter Aüsbeutuug der Fachunkenntnis weiter Verbraucherkreise das Geschäft an sich rissen. Die Lage wurde für viele Baumschulen katastrophal, als infolge des einschneidenden Umsatzrückgangs beim Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft in den Jahren vor der Machtergreifung durch den Nationalsozialis mus jene Pflanzenhandelsschädlinge völlig Oberwasser bekamen, weil sie ihre qualitäts panschenden Minderleistungen mit dem Mantel einer scheinbaren Billigkeit geschickt zu ver decken wußten. Diesen Mißständen ist durch die Anordnun gen des Reichsnährstands betr. Baumschul erzeugnisse der Vernichtungskampf angesagt worden. Die ehrliche Qualitätsleistung hat durch die Regelung des Preis- und Qualitäts gebiets auf gesetzlicher Grundlage den ihr ge bührenden Schutz gefunden. Die Kennzeich nungspflicht der Qualität sür alle ver käuflichen Baumschulerzeugnisse ist die ent scheidende Maßnahme zur Aussonderung der qualitätsehrlichen Lieferanten von den Roßtäuschern auf dem Gebiet des Baum schulpflanzenhandels. Vorher waren der Kampf der soliden, organisierten Baumschulen um die Qualitätsfrage und alle Selbstzucht großenteils vergeblich. Die nüchternen Quali tätsangaben wurden durch die phrasenhafte, überschwengliche, teils marktschreierische, teils sogar auf das Gemüt spekulierende oder selbst in künstlerische Form gekleidete Reklame der Pflanzenhandelsschwindler überwuchert. Der Roßtäuscher auf Pflanzenhandelsgebiete sagte beispielsweise „Edelrosenkronenbäumchen" nnd lieferte oft Fußstämmchen 2. Qualität; der reelle Lieferant sagte nüchtern-sachlich: „Rosen- Hochstamm 100/140 cm", und er setzte irriger weise voraus, daß die Verbraucher die Spreu vom Weizen zu sondern wüßten. Die Pflanzen- Handelsschädlinge haben erfolgreich auf ihre Art mit der Fachunkenntnis weitester Verbrau cherkreise gerechnet und sie ausgebeutet. Heute ist jeder, der Baumschulpslanzen znm Verkauf stellt, gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und deutlich alle verkäuflichen Baumfchulpflan« zen zu kennzeichnen, ob sie erster, mittlerer oder zweiter Qualität sind. Darum, ihr qualitäts ehrlichen Lieferanten, Erzeuger wie Wieder- Verkäufer, wehrt euch eurer Haut, zeigt jede Mchtkennzeichuung der zuständigen Landes bauernschaft zur Bestrafung an, das ist berech tigt und Notwehr; wer hier mitkämpft, dient nicht nur sich selbst, souderu auch dem Volks ganzen. Der Reichsnährstand verlieh euch die Waffen, führen müßt ihr sie selbst. Deutsche Baumschulpslanzen erster Qualität sind deutsche landwirtschaftliche Markenerzcng- nisse geworden, Kiefer Tatbestand muß alle . .(Fortsetzung Seite 2)j Qualitätsschutzes? Viele Hunderte der deutschen Baumschulen mühten sich in hartem Daseinskampf um die Anzucht einer ar Qualität; sie sortierten scharf nach den G begriffen, die ihre Berufsorganisation in frei« willig gewählter Selbstdisziplin festgelegt hatte, lieferten reelle, sortenechte Ware und leisteten alles, was anspruchsvolle Käufer zu fordern berechtigt waren. Trotzdem war ihr Bemühen nicht von Erfolg gekrönt, weil sich gewisse Kreise der berufsorganisatorischen Selbstzucht fernhielten und bestimmte Pflanzenhändler- für die Reglung des Absatzes von Kartoffeln Len Schlußscheins aufgeführten „Besonderen Be-