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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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GondergruppeAzaleen—Camellien un-Criken cm Stammhöhe. Pflanzen mit 20 22 18 21 cm 31 28 31 37 40 cm Miniatur-Azaleen (nur wurzelechte) Unter Punkt „Verschiedenes" wurden rä. gen Vorbehalten. Wieder mittelfristige Abzahlungskredite für Garienbaubeiriebe preisschleuderei unzulässig Lraeder Lcdlemmer Zur Frage der Ameisenbekämpsung 0.90 0.80 3.25 2.75 1.45 Kll 1.20 KA II 0.40 4.- 3.50 4.75 4.25 16 cm 0.60 .^>k 0.55 All 12,5 cm 0.60 W( folgende, 14 0.50 0.45 2.50 2.— ca. 10 18 1.25 1.— 12 0.40 0.35 12 0.50 0.80 0.70 10 0.30 0.25 0.70 0.60 Größen: Preise: i. Topf Preise: i. Ballen Eriken: Größen: 14 Preise: i. Topf 0.60 i. Ball. 0.50 Größen: 26 Preise: i. Topf 1.65 i. Ball. 1.40 Um Verzögerungen in der Bearbeitung der Kre ditanträge zu vermeiden, sind den Antragschreiben die zur Prüfung erforderlichen vollständigen Grund stückspapiere, nämlich: Wie unangenebm das Auftreten der Ameisen oft ist und welchen Schaden sie anrichten, braucht hier nicht beschrieben zu werden. Uns interessiert, wie wir am sichersten diesen Schädling vernichten. Da zu sind manche Mittel vorhanden, die mehr oder weniger Erfolg verbürgen. Wenn hier von einem wenig bekannten berichtet wird, dann deshalb, nm einmal von den Erfahrungen anderer zu hören bzw. zu Versuchen zu veranlassen. Ich habe verschiedene Mittel angewcndet. Auf Empfehlung in der Fachpresse versuchte ich einmal den Ameisenfreßlack „Nodax". Ich legte Köder in Form von Glas-, Metall- und Porzellanstücken an den Nestern aus, die mit dem Lack bestrichen waren. Besonders die Kanten versah ich mit dem Anstrich, damit die Ameisen angelockt würden. Weiterhin versuchte ich innerseits bestrichene Dosen, die den Fretzlack vor WittecungZunbilden schützten. Um die Stämme der Obstbänme nnd des Beercnobstes legte ich Pcrgamcntpapicrstreiscn, die mit „Nodax" be strichen waren. Der Erfolg war durchschlagend. Nach einigen Tagen lagen die bisher vergeblich zerstörten Nester wie ausgeftorben da und selten fand ich einmal eine auch einen normalen Gewinn erzielen. Der Staat hat das größte Interesse an einer mög lichst großen Zahl selbständiger lebensfähiger Exi stenzen. Diese zü erhalten, muß auch jeder einzelne bestrebt sein. Das gcmeinwirtschastliche Interesse kann nur gedeihen, wenn kein Teil, der an der Ge meinwirtschaft beteiligt ist, ungebührlich in seinem Interesse gekürzt wird. Als „gerechter Preis", der gefordert werden muß, ist der durch die Verordnung bestimmte Preis anzusehen. Dieser Festpreis ist nicht erst durch die Verordnung zum gerechten Preis geworden, vielmehr ist dieser Preis als Festpreis bestimmt worden, weil er der „gerechte Preis" ist. Der Verkauf von Waren unter dem gerechten Preis als Lockarlikel wird durch das Landgericht ver urteilt. Einer derartigen Preisschleuderei gegen über ist auch die Berufung auf das Recht der freien Unkostenvertcilung verschieden auf die Gattungen der einzelnen Waren verfehlt. Die Preise müssen unbedingt'so eingerichtet werden, wie sie allgemein üblich nnd erforderlich auch bei andren Kleinhänd lern sind. Jeder muß eben den „gerechten Preis" einhalten. Tut das ein Händler nicht, so verstößt er nach nationalsozialistischer Wirtschaftsauffassung gegen die guten Sitten, da er die Bildung eines lebensfähigen Einzelhandels auf der Baus des ge rechten Preises untergräbt, indem er diesen gerech ten Preis noch unterbietet. Wer so handelt, verstößt gegen 8 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wett- bewerb. Blumenkleinhandel Preise für den Verkauf blühen der Azaleen im Kleinhandel festgesetzt werden. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob Azaleen und Eriken, die nach dem Ausland verkauft wer den, der Anordnung bezüglich Sortierung und Kennzeichnung unterliegen. Man sprach die Be fürchtung aus, daß dadurch der ohnehin schon stark zurückgegangene Absatz deutscher Azaleen und Eriken weiter behindert wird. Da nur verhältnismäßig wenig Anbauer anwesend waren, die erhebliches Interesse an der Ausfuhr von Azaleen und Eriken haben, wurde beschlossen, alle Exportfirmen hier durch zur Stellungnahme aufzufordern. Wir er warten also von den Firmen, die Azaleen und Eri ken nach dem Ausland ausführcn, baldige Nachrichf, wie sich die ausländischen Abnehmer zu der Frage der deutschen Kennzeichnung verhalten, damit er forderlichenfalls Ansnahmebcstimmungen beantragt werden können. Bis dahin dürfen gemäß 8 2 der Anordnung vom 1. 8. 1934 (siehe Nr. 31 der „Gartenbanwirtschaft") indische Azaleen und Eriken auch nach dem Ausland nur mit dem vorgeschricbe- ncn Anhänger verkauft werden. Da zur Zeit erhebliche Mengen belgischer Azaleen in Deutschland sind, ist es notwendig, eine Bestim mung herbeizuführen, wie diese Azaleen gekenn zeichnet werden müsse«. Die Versammlung machte einstimmig folgenden Vorschlag: Azaleen, die weni ger als ein Jahr in Deutschland sind, müßen als belgische Azaleen gekennzeichnet werden. Es wird aus der Versammlung darauf hinge wiesen, daß es unbedingt erforderlich sei, in den Markthallen und auf den Märkten zu kontrollieren, ob die Anordnung betreffend Preisreglung und Sor tierung von Azaleen und Eriken auch befolgt wird. Zweifel bestanden hinsichtlich der Kennzeichnung von Pflanzen, dir größer sind, als die bei der Sor- tierungAwrschritt vorgesehenen Größen. Da k e i n e Pflanze ohne Anhänger in den Verkehr gebracht werden darf, müssen auch diese Pflanzen mit einem Anhänger, und zwar in weißer Farbe versehen sein. Da es in diesem Jahr leider noch Eriken gibt, die den Gütebestimmungen nicht entsprechen, daher auch als Pflanzen nicht verkauft werden dürfen, ist es notwendig, Preise für abgeschnittene Eriken zu be stimmen. Es wird allgemein ein Preis von 4 K)k je für angemessen gehalten. Nähere Bestimmun gen folgen. Allgemein bedauert wird, daß die Werbeblätter, die früher vom Reichsverband des Deutschen Garten baues e. B. herausgegeben wurden, nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Reichsfachwart schloß die gut besuchte Ver sammlung mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer des deutschen Volkes. " ^Vembsusen. Was ein August nicht vermocht, Kein Scptemhcr mehr kocht. Das heißt, daß der August die letzte Möglichkeit zur Ausreise bietet. Tine Variante dieser Bauern regel gibt cs übrigens; leider weiß man nicht, welche von beiden zuerst das Licht der Welt erblickt hat — oder sollten sic gar ganz unabhängig vonein ander entstanden sein? Das zu wissen, wäre in teressant. Die Schwester der erstgenannten Bauern regel aber nimmt sich in ihrem wortgewirkten Kkeid so aus: Was der August nicht kocht, Läßt der September ungebraten. Besonders abhängig von dem Augustwetter ist unsre Weinernte. Die Notwendigkeit der Sonne für sie erwähnten wir schon oben. In vortrefflicher Weife spricht hierüber folgender hübscher Bauern spruch: Wenn im August viele Goldkäufer lausen, Braucht der Wirt den Wein nicht zu taufen. Aber nicht nur dem Wein gibt das Wetter des Ernting den letzten Segen: Der August Gibt den Gust (den Geschmack dem Obst) vermeldet einfach und kurz diese Bauernregel. Das heißt andrerseits: Nasser August macht nicht teure Kost. Dagegen bemerkt ein Spruch: Ist im August die Straße voll Kot, Deutet das auf teures Brot, und die besten Straßeureinigungsbestrebungen wür den wohl, falls ein Witzbold diesen Ausweg Vor schlägen sollte, nach der Wahrheit dieser Bauern regel das Brot nicht wohlfeiler machen. — Wie's koinnit, so kommt's, wir können es nicht ändern, das Wetter. Uns bleibt nur die Pflicht — zu schaffen. „Der Deutsche Fruchtgroßhandel", Berlin, Nr. 30 an, unter denen der Schleuderen sein Geschäft be< Vom 26. 7. 1934,7 schreibt: , . - - aus der Versammlung gekommenen Anregungen, besprochen und geklärt. Da cs unter den Äzalecn- und Erikenanbauern solche gibt, die direkt an nicht erwerbsgärtnerische Verbraucher verkaufen, ergibt sich die Notwendigkeit, für diesen Verkauf besondere Preise festzusetzen, da es unter keinen Umständen geduldet werden darf, daß die nichterwerbsgärtneri schen Abnehmer zu den gleichen Preisen beliefert werden, wie die Erwerbsgärtner. Als einheitliche Auffassung der Versammlung wurde festgestcllt, daß Ameise, die vielleicht von einem anderen Gelände cingewandert war. Tas wichtigste war, wie ich beim Nachgraben feststellte, daß die Nachzucht in den Bauen, ebenfalls auch die Königin, getötet war. Das muß wohl darauf zurückznführen sein, daß die arbeitenden Ameisen von dem gefressenen Lack mit in das Nest brachten und weiterfüttcrten. Ltekkek. 1.85 1.60 Wir geben hierdurch bekannt, daß wir zur Zeit die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse in der Lage sind, in beschränktem Umfang mittel- des Antragstellers zu unserer Zufriedenheit aus fristige Kredite in Form von Abzahlungskrediten fallen. zur 'Finanzierung von in Aussicht genommenen ----- " ' - - Betriebserweiterungen, Meliorationen usw. zu ver- 1. Grundbuchauszug nach dem neuesten Stande; 2. Auszug aus der Grundsteuermutterrolle; 3. Auszug aus der Gebäudesteuerrolle; 4. Katasterhandzeichnung; 5. gegebenenfalls Eigentums- und Lastenzeugnis; 6. letzte Steuerwertbescheinigung des Finanzamts beizusügen und gleichzeitig die genaue Adresse von zwei Gärtnerfirinen oder andren Stellen (mög lichst Banken) anzugeben, die über die Wirtschafts lage des Antragstellers ausführlich berichten können. Bei der Einreichung der Kreditgesuche bitten wir die vorstehenden Ausführungen eingehend zu be achten, damit eine schnelle Bearbeitung der An träge erfolgen kann. Insbesondre bitten wir von der Einreichung solcher Anträge abzusehen, bei denen die Voraussetzungen in bezug auf die Sicher stellung des Kredits nicht erfüllt werden können, da derartige Anträge wegen der Kredit-Richtlinien unseres Geldgebers der Ablehnung verfallen. Berlin, im Ernting (August) 1934. Deutsche Gartenbau-Kredit-Aktiengesellschaft Es ist jedem Azaleen- und Erikenanbauer über lassen, sich die vorgeschriebenen Anhänger aus wasserfester Pappe da zu beschaffen, wo er glaubt, am besten bedient zu werden. Gefordert wird ledig lich, daß die Anhänger den Vorschriften genau ent sprechen. Der Azalcenanhänger muß 90 mm lang nnd 15 mm breit sein. Aufzudrucken ist die Kenn zeichnung für deutsches Erzeugnis, die Anbauer nummer, die vom Reichsnährstand erteilt wird, der Name der Sorte, Blütezeit und Blütenfarbe. Der Anhänger für Eriken ist 10 mm breit und 60 mm lang. Äufgedruckt wird außer dem Kennzeichen für deutsches Erzeugnis nur die Anbauernummer. Die beim Verkauf vom Erzeuger an nichtcrwcrbsgärtne- Firmeu Voigtländer in Dresden und P. Gerh. rische Verbraucher ein Aufschlag von 5077 zu be- Becker in Aldingen bei Spaichingen haben sich be- rechnen ist. Im übrigen soll angeregt werden, daß reiterktärt, die Azaleenanhänger für 1,30 je im Einvernehmen zwischen Erwerbsgärtnern und durch die Firma Voigtländer bezogen werden kann. Gemäß den bis 1933 in handelspolitischen Fra gen geltenden Anschauungen, verlangten auch die Azaleenanbauer möglichst hohen Schutzzoll. Daß diese Bestrebungen zu keinem befriedigenden Er gebnis geführt kaben, ist allen bekannt. Die vor übergehende Erhöhung des Zolles auf 80 M je clr Azaleen konnte nicht aufrecht erhalten werden. Bei dem neuen Abkommen mit Belgien ist man von dem Grundsatz ausgegaugcn, daß der erforderliche Schutz der heimischen Erzeugung durch Vereinba rungen von Anbauer zu Anbauer erzielt werden muß. Erfreulicherweise ist das auch gelungen. Es wurden in gemeinsamen Beratungen Mindestpreise festgesetzt, die für deutsche Azaleen ab Erzeugerort gelten, für belgische Azaleen aber ab Aachen, so haß cs künftig feine Preiskonkurrenz zwischen deut schen und belgischen Azaleen gibt. Die festgesetzten Preise sind schon in Nummer 8 der „Gartenbau wirtschaft" veröffentlicht worden. Sic seien nach stehend noch einmal wiedergegcben, mit dem aus drücklichen Hinweis, daß cs sich um Preise vom Züchter zum gärtnerischen Verbraucher handelt. Inckica, Am 18. 8. 1934 fand unter Leitung des Reichs- 1000 und die Erikenanhänger für 1 E je 1000 fachwarts für Azaleen-Camellien und Eriken, Willi : - ------ ----- -- mitteln. Diese Kredite werden auf folgender Basis her ausgelegt: 1. Höhe nnd Sicherstellung: im Rah men von 40Ä- des berichtigten Einheitswertes von 1931; 2. Dauer der Inanspruchnahme: acht Jahre; 3. Rückzahlung: Pro Jahr ein Achtel des Kreditbetrages; 4. Verzinsung: zur Zeit 51i 7b P. a. Zinsberechnung erfolgt monatlich. Der Zins betrag ist spätestens bis zum 5. des nächsten Mo nats zu erstatten. Weitere Voraussetzung ist, daß der zu belastende Grundbesitz entsprechende Wohn- und Wirtschafts- , gebäude aufweist und uns eine Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts eingereicht wird, aus der hervorgeht, daß seitens des 'Betriebsinhabers auf . die Inanspruchnahme des Entfchuldungsverfahrens gemäß Z 105 des Schuldcnregclungsgesetzcs ver zichtet worden ist. Diese Bescheinigungen werden von den Amtsgerichten kostenlos ausgestellt. Für die Kreditgewährung ist maßgebend, daß die von uns anzustellenden Erhebungen über Vermehrte Aufnahme von Znlan-sobst durch die Industrie Die Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüseverwertungs-.Jndustrie macht ihre Mitglieder der Abteilung Obstkonfitüren, Marme laden, Pflaumenmus und der Abteilung Obstgelees und Obstkraut darauf aufmerksam, daß in den kommenden Monaten mit einer größeren Nachfrage nach zuckerhaltigen Brotaufstrichmitteln zu rechnen sein wird und empfiehlt demgemäß den Fabriken, so viel wie möglich Jnlandsobst hcreinzunchmen und zu Halbfabrikaten zu verarbeiten. rck. Oer Monat Ernting (August) im deutschen Sprichwort Von IValter Kappe; Der Monat August, den wir wieder wie unsre Vorfahren bei feinem deutschen Namen Ernting nennen, hat, wie alle andren Monate, eine Anzahl Sprichwörter erstehen lasten. Die meisten dieser Sprüche beschäftigen sich mit der letzten Reife der Frucht, an die sich eine Betrachtung über die Zu kunft knüpft. Man denkt an den Winter, der ja für den Bauern die Zeit ist, in der er vom Bestand seiner Ernte lebt. Daher mich gut vorgesorgt sein, gleich der Biene, die sich auch vorsorgend um den Winter kümmert. Und Bauer und Biene sind in ihrem Bemühen um Vorsorge einer Weisheit voll. Sagt doch eine alte Bauernregel: Wenn Kuckuck im August noch schreit, Gibt's im Winter teure Zeit. Eine andre Bauernregel sagt im Hinblick auf die bevorstehende Winterzeit: Macht der August uns heiß, Bringt der Winter viel Eis. Zu der heißmachendcn Sonne hat der August nach einer andren Bauernregel ein nur zweifel haftes Zutrauen. Der Städter ahnt davon natür lich nichts. Er will — wie ein närrisches Kind — immer Sonnenschein, auch im August. Die Bauern regel jedoch ist aus bäuerlicher Erfahrung gewachsen. Sie lautet: Der Sonne im August ist nicht zu trauen. Aber doch wohl nur, weil sie unbeständig ist; denn sonst geriete diese Regel mit einer andren in leb haften Widerspruch. Denn: Viel Sonnenschein im August bringt guten Wein, oder sollte auch im Reich der Natur das Sprich wort feine Geltung haben: Wat dem eencn sin Uhl is, dat is dem annern sin Nachtigall. Die Ernte ist für den Gärtner und Bauern alles. Daher find auch die Bauernregeln und Sprüche be- fonders zahlreich, die von der Ernte handeln. treibt, sondern es ist die Lage der übrigen Klein händler zu berücksichtigen. Diese nämlich sind für die Erhaltung ihrer Existenz darauf angewiesen, daß sie nicht nur bei Verkauf von Waren ihre nor malen Unkosten decken, sondern darüber hinaus (Einzelheiten -es Lehrgangs über Heil- un- Gewürzpflanzenanbau Wie wir bereits in Nr. 33 berichteten, findet in der Zeit vom 26. Ernting (August) bis 1. Schei ding (September) 1934 der 2. Lehrgang für Heil- und Gewürzpflanzenanbauer und -Verwerter in Leipzig im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand statt. Aus dem ummngreickwn Programm des Lehrgangs seien folgende wichtige Einzelheiten hier wiedergegeben: Nach der Begrüßung der Teil nehmer durch den Lchrgangsleitcr, staatl. dipl. Gartenbauinspektor Lektor Scheerer, Vorstand der Abteilung für Gartenbau am Landwirtschaft lichen Institut der Universität Leipzig, Wird Diplomkaufmann Schumacher über „Heil- und Gewürzpslanzenanbau im Rahmen dec deutschen Volkswirtschaft" sprechen. — Ter nächste Tag wird eingeleitet durch einen Vortrag des Lehrgangs- leitcrs über „Aufgaben und Ziele des Arznei pflanzenanbaues in Deutschland". Es folgen auS- gewählte Kapitel aus dem Heil- und Gewürz pflanzenanbau mit praktischen Hebungen. — Am Dienstag, dem 28. Ernting, spricht Apotheker Dr. Peters, Berlin, über die Frage „Welche Ansprüche stellt das deutsche Arzneibuch an die an- gebauten und gesammelten Drogen?", während Saatzuchtinspcktor Heeger über die „Neu gestaltung des deutschen Arzneipflanzenwesens" be richten wird. Ani Nachmittag finden, wie an allen Tagen, praktische Hebungen und Besichtigungen von Versuchsfeldern statt. Der nächste Tag wird mit einem Vortrag von Prof. Dr. med. Lendle über „Die Bedeutung der Arzneipflanzen kn der Me dizin" eingeleitet. Weiterhin wird noch über die Biologie und Pkvsiologie der Kultur und Ver wertung der in Deutschland anbausähigen Drogen« pflanzen, sowie über Vergiftung durch den Umgang mit Arzneipflanzen und deren Behandlung berichtet werden. — Ain Donnerstag, dem 30. Ernting, wird Apotheker MeV er über seine Erfahrungen im Heil- und Gewürzpflanzenanbau berichten, während Chemiker Deegener über den Stand des Heil- rind Gewürzpflanzcnanbaues in Thürin gen eingehende Ausführungen machen wird. — Am Freitag, 31. Ernting, werden u. a. Diplom- handelslebrer Sinz und Divlomlandwirt Harazin über „Anbau und Absabverhältnisse für Heil« und Gewürzpflanzen in Deutschland" sprechen, während Saatzuchtinspektor Heeger sich mit der Düngung von Heil- und Gewürzpflanzen befassen wird. Der letzte Tag des Lehrganges, Sonnabend, der 1. Schei ding, ist umfangreichen Bcsicktigungen von Ver« suchtsfeldern, Instituten und Groß-Drogenhandlun- Das Landgericht München-Gladbach hat kürzlich ein außerordentlich wichtiges Urteil gefällt, das in klarer Weise Preisschleuderei verurteilt. Es handelt sich dabei um Preisschleuderei im Kleinhandel mit Zucker. Die grundsätzlichen Ausführungen des Ur teils treffen jedoch für alle anderen Warengattun gen, insbesondre auch für Fische und Fischwarcn, zu. In dem Urteil heißt es unter andrem: Ob eine Unterbietung des festgesetzten Mindestpreises vor liegt und damit ein Verstoß gegen F 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, ist danach allein zu entscheiden vom Standpunkt der heute geltenden nationalsozialistischen Staats- und Wirtschaftsauf fassung. Die Aufsassung der älteren Kommentare zu dem Gesetz können heute hierzu nicht mehr maß gebend sein, weil im Zuge der nationalsozialistischen Revolution neue Grundsätze über die Wettbewerbs- Verhältnisse ausgestellt worden sind. Die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung steht zwar auf dem Standpunkt des freien Wett bewerbs, dieser ist jedoch heute durch den andren Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" einge schränkt. Auf dem Gebiete der Preisbildung ver wirklichen sich diese Grundsätze in der Weise, daß sich der Preis sür Waren nicht mehr nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt richtet, sondern nach dem „gerechten Preis". Ein solcher Preis ist aber nicht lediglich der, welcher dem Interesse »iner Gruppe, etwa der der Verbraucher, entspricht, also möglichst niedrig ist, sondern der Preis, der allen am'Umsatz Beteiligten, vom Erzeuger bis zum Ver- braucher, gerecht wird. In Anwendung dcs Grund satzes „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" kommt cs nicht aus die besond'ren Verhältnisse und Umstände zu liefern. Die Anhänger werden befestigt mit einer sogenannten Aktenhestzange, die in jedem größeren Bürobedarfsartikelgeschäft käuflich ist, aber auch Voigt, in Riesa eine Versammlung der Azaleen- und Erikenanbauer statt. Aus dem Vortrag des Sachbearbeiters für Blu men- und Zierpflanzenbau im Reichsnährstand sei folgendes wicdcrgegeben: Preisreglungen sind nur möglich und wirksam, wo zuvor klare Güte- und Größenbestimmungen geschaffen wurden. Bei lebenden Pflanzen ist das naturgemäß viel schwieriger, als bei totem Ma terial. Schon allein der Umstand, daß sich bei Aza leen beispielsweise die Sorten sehr verschiedenartig Verhalten, macht es schwierig, die Eigenschaften, die von einer bestimmten Güteklasse gesordert werden müssen, ganz eindeutig festzulegen. Es ist deshalb unbedingt notwendig, daß die Durchführung der Sortierungsvorschriften von dem guten Willen der Anbauer unterstützt wird. Bei Orales inäica wer den zwei Güteklassen unterschieden. Für beide ist Vorbedingung, daß sie ein gesundes srisches Aus sehen haben und frei von Krankheiten sind. Wäh rend aber von der Güteklasse >4 eine geschlossene, möglichst runde Kronenform gefordert wird, ist für Güteklasse 8 die regelmäßige Kronenform nicht er forderlich. Es werden ferner Größenklassen unker- schieden, und zwar für sogcnamtte wnrzelechte Mi niatur-Pflanzen, die Größen 10, 12, 14 und 16 cm Kronendurchmcsser. Für Pflanzen mit etwa 10 cm Stammhöhe, die Größen 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 31, 34, 37 und 40 cm Kronendurchmcsser. Die Unterscheidung der Güteklassen ^4 und 8 erfolgt durch einen schrägen Strich über die ganze Länge des Anhängers, während die Größenklassen durch die vier Farben — weiß, rot, gelb, blau — unter schieden werden. Durch die Anordnung des Reichsbeauftragten vom 1. 8. 1934 müssen jedem Kauf oder Verkauf von Orales inclica und Orics Zracilm, die durch Ver ordnung vom 22. 6. 1934 herausgegebenen Sortie rungsvorschriften zu Grunde gelegt werden. Ferner ist vorgeschriebcn, daß jede Pflanze, wenn sie m den Verkehr gebracht wird, mit dem vorgeschriebenen Anhänger versehen sein muß. Diese Bestimmungen gelten auch für den Verkauf von blühenden Pflanzen. Topfgröße: 10 Preise: 0.30
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