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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mängel beim Obsthandel des Kindern einkommenbeste-^r.^.g8frei: z. B. bei einem Rassische Erneuerung be- Die Gartenmeister- und Gärtner- leWvgsprüfungenbisEnde^933 Beim Mischen müssen Mund und Nase mit einem nassen Tuch verbunden werden, damit man nichts einatmet; auch darf weder geraucht, gegessen noch getrunken werden. Nach dem Mischen muß man Hände und Gesicht waschen. Das Schweinfurter Grün erhält man nur auf Giftschein; diesen fordert man bei der Ortspolizeibehörde an. Das Aus streuen dieses Giftköders muß an warmen Abenden vor sich gehen. Ich habe beobachtet, daß die mei sten Schädlinge in der Nähe von Knicks und Schutz pflanzungen zu finden sind, also muß der Köder hier etwas dichter gestreut werden. Bei kaltem Wetter oder bei Regen ist ein Ausstreuen des Kö ders zwecklos, da die Tiere dann nicht an die Ober fläche kommen. Sind beim Nachsehen am nächsten Morgen die Erdraupen nicht tot, so muß noch ein mal gestreut werden. Leben der Nation getan haben. So sieht der Ent wurf des neuen Einkommensteuergesetzes der Kinderzahl entsprechende Ermäßigungen der Ein- Erbgut zu hüten, zu pflegen und so weit als nur möglich zu verbessern. Die von diesem Willen ge führten Maßnahmen dienten dabei selbstverständ lich in erster Linie der Sicherung gesunder Lcbens- verhälinisse aller Volksgenossen, vor allem aber der Jugend. Seit Jahrzehnten lag über dem deutschen Land drohend der Fluch immer mehr sich steigern der Vergreisung, die für das soziale und wirtschaft liche Leben des deutschen Volks katastrophale Aus maße hätte erreichen können, wenn nicht die nationalsozialistische Regierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Gefährnissen wie den Stand der anerkannten Lehrbetriebe. Da nach wurden insgesamt 3327 Gärtnergehilfen, da von 77 weibliche, geprüft; von ihnen bestanden 2207 (65 weibliche) die Gartenmeisterprüfung. Die Gesamtzahl der Lehrlinge, die sich bis Ende 1933 zur Prüfung meldeten, betrug 37 685 (davon 1120 weibliche); bestanden haben die Gärtnerlehrlings prüfung insgesamt 35 662 (davon 1101 weibliche). Tie Gesamtzahl der anerkannten Lehrbetriebe be trug 7637. Begonnen wurde mit den Lehrlings- Prüfungen 1916 in Niederschlesien, es folgten 1918 die Rhcinprovinz, 1919 Ostpreußen, Brandenburg, Sachsen, Hannover und Westfalen. Die Garten- mcisterprüfungcn begannen im Jahre 1923. gesunder L eb e n s b e r h alt n i ss e und gesunder Entwicklungsmöglichkeiten für die.Jugend dienen und solcho die eine Steigerung der Geburtenzahl erzielen sollen. So find die Gesetze zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, über Ehestandsdarlehen, die Gesetze über die ein heitliche Zusammenfassung der Sportverbände und über den Staatsjugendtag nicht irgendwelche Maß nahmen ohne inneren Zusammenhang, sondern in einander festgefügte Teilbezirke einer großen Ziel setzung, die der rassischen Erneuerung Deutschlands dienen soll und in seiner grundtragenden Tiefe vom deutschen Bauerntum geführt wird. In den Rahmen dieser rassischen Zielsetzung ge hört auch die von Staatssekretär Reinhardt ge plante große Steuerreform, die nach be völkerungspolitischen und sozialen Gesichtspunkten ausgerichtet ist und in erster Linie der Förderung der Familie dienen soll. Sie will aus sozialer Gerechtigkeit all denen besondre Erleichterungen zuteil werden lassen, die in bevölkerungspolitischer Hinsicht ihre Pflicht gegenüber dem völkischen Kind, wenn ihr Arbeitslohn 100,— F-k monatlich nicht übersteigt. Tie Zahlen steigern sich, je größer die Kinderzahl, desto höher der einkommensteuer- freie Betrag. Auch bei der Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer soll es in Zukunft Ermäßigungen geben, die sich nach der Höhe der Kinderzahl rich ten. Bei der Beseitigung des Arbeitslosenversiche rungsbeitrags, der für das Frühjahr 1935 geplant ist, werden in allererster Linie kinderreiche Fa milien besonders berücksichtigt. Tie national sozialistische Regierung hat mit diesen geplanten Maßnahmen imeder eindeutig bewiesen, daß sie ge willt ist, alles daran zu setzen, um die rassische Erneuerung des deutschen Volks mit härtester und letzter Konsequenz durchzuführcn. AUWMÜNM vsrdssssrts k-sssn, mein« eigene LMsruckt, von sure^ssen«» »ckönsn IVurrein geerntet 100 8 2.— l?dl., 1 IiA 12.40 ftdl., von 5 irz ad per ßZ 9.80 kill, empkiedlt rur jetzigen .^usssst 5smenrültiterXstt »üü.Hsrdscki s. ttscilsr Durchschaufelns der Masse soviel Wasser mit einer entgegengearbeitet hätte. Die bisher getroffenen Gießkanne (mit Brause) zugesetzt, bis sie gut Maßnahmen kann man im allgemeinen in zwei krümelig ist. Gruppen teilen: solche, die der Schaffung Das verheerende Auftreten der Erdraupe in Hamburgs Umgebung Von Obergartenmeister Oucss, Farmsen. Seit Anfang Brächet (Juni) bemerkt man auf den Gemüsefeldern ein starkes Anfressen der Möh ren, des Salats und Spinats; seit Heumond (Juli) tritt dieser Fraß außerdem stark an Runkelrüben, Steckrüben, Zuckerrüben und am Kohl aus. Bei noch wenig entwickelten Pflanzen werden ganze Felder kahlgefressen, bei schon stärkeren Pflanzen wird der Wurzelhals stark angenagt, so daß viele Pflanzen eingehen oder aber durch die Fraßstellen, besonders bei Möhren, derart verunstaltet werden, daß sie nicht verkäuflich sind. Beim Nachsuchen dieser Schädlinge findet man unmittelbar an jeder Pflanze in einer Tiefe von 5 cm mehrere 3—4 cm lange, graue Erdraupen im Boden zusammengekrümmt liegen. An marinen Abenden kommen die Tiere dann an die Oberfläche und beginnen ihr verheerendes Werk. Ein Vertil gen durch Absuchen oder Eintreiben von Hühnern ist unmöglich; es muß daher den Schädlingen mit dem Arsen-Kleiköder zu Leibe gegangen werden. Dieser wird folgendermaßen hergestellt: Für 1 ks (10 000 qm) benötigt man 25 KZ Weizenkleie, 1 sitz Melasse (zum Anlocken) und 1 KZ Schweinfurter Grün. Diese drei Teile werden mehrmals trocken durchgeschaufelt, damit sie sich gut vermischen. Dann wird während des wc.teren Kaum hat die Obsternte begonnen, so zeigen sich auch schon wieder die alten Uebelstände, die von Jahr zu Jahr zunehmen, indem das Obst weit vor der wirklichen Reifezeit geerntet, von den Händlern aufgekauft und zum Versand gebracht wird, wo doch die Mehrzahl der Früchte noch keinen an nähernden Reifegrad besitzen und nur durch die große Hitze Heuer etwas frühzeitig gefärbt find. Daß die Auslandsfrüchte teils unreif auf den Markt kommen, daran hat man sich gewöhnt und dLnkonsumierenden Publikum oft genug gepre- MlW^MMendas wohl im Ansehen schöne, doch und reifes deut geschmacklose Ge ¬ sches Obst bevorzugen. Durch ons^^tz. den Ruf bahren der Händler verderben wir des sonst so edlen deutschen Obstes. Der MUMM Haber in der Stadt hat nicht mehr die Gelegenheit, wirklich reise Früchte zu kaufen, er wird gezwun- Die deutsche Regierung hat immer wieder tont, daß sie alles daran setzen will, das völkische Das PreuWHS''LGMrnrrschckst«ministerium der öffentlicht eine Zusammenstellung der^ssn heyLand- kommensteuer vor. Infolge der Ermäßigung des Wirtschaftskammern P r e u ß e n s bzw. ihren Gart- Tarifs und der Erhöhung der Kinderermäßigung nereiausscbüssen bis 31. 12. 1933 abgehaltenen bleiben die verheirateten Lohnempfänger mit Gartenmeister- und Gärtnerlehrlingsprüfungen so- O' Reichsnährstandes erreicht werden. Die Schriftleitung. gen, sich direkt an den Züchter zu wenden. Vor einigen Wochen schon, Mitte Heumond (Juli), wurden hier im Maintal die Frühäpfel Klarapfel, Charlamowsky, Roter Astrachan geern tet und von den Händlern zum Versand gebracht, obwohl die Mehrzahl dieser Sorten erst Ende Ern- ting (August) mit der Reife beginnen. Auch die Bühler Zwetsche ist jetzt schon geerntet; auch sie hätte noch mindestens 4 Wochen zur vollen Reife benötigt. Unter diesen Umständen werden schon Ende Ernting (August) die Herbstfrüchte, wie Kai ser Alexander, Peasgoods, Goldrenette und ähn liche, die schöne Färbung zeigen und weiches Fleisch besitzen, geerntet und versandt, obwohl die selben kaum vollkommen ausgewachsen sind. Diesen viel zu frühen Ernten muß unbedingt Einhalt ge boten werden. Schon seit einigen Jahren geht diese Klage, doch war bei den früheren Regierungen bei einer Beschwerde kaum Abhilfe zu erwarten, da sie der Allgemeinheit zu wenig Interesse entgegen brachte. Heute, bei der jetzigen Regierung, ist sicher Abhilfe zu erwarten, denn dies hat sich auch bei der Ernte der Frühkartoffeln gezeigt, die erst an einem bestimmten Datum zum Verkauf gebracht werden durften und deren Preise festgesetzt wurden. Sollte dieses Verfahren nicht auch bei Obst möglich sein? Die Qbstzüchter selbst haben kein so großes Inter esse daran, ihnen liegt der pekuniäre Vorteil näher. Sie sagen sich, weshalb soll ich nicht heute diese oder jene Frucht zu gutem Preise absetzen, wo ich nicht weiß, ob ich in 4 Wochen mehr dafür erhalte. Ob die Früchte reif sind oder nicht, so weit geht das Interesse oft nicht. Der Konsum ist stets der Leit tragende, dem in der Großstadt nur solche unreifen Früchte vom Händler zugesührt werden. Der Obst kenner und Feinschmecker in der Stadt sieht sich aus diesem Grunde gezwungen, um besseres reifes Obst zu erhalten, sich direkt mit den Obstzüchtern in Ver bindung zu setzen, von diesen wird ihm dann gute reife Ware geliefert. Der wilde Obsthandel, durch den jeder Obst auf kaufen darf, muß aufhören, nur tüchtigen Obst händlern, die von den Behörden verpflichtet wer den, dürfen in Zukunft diesen Beruf noch ausfüh ren. Nur auf diese Weise ist es möglich, im Obst handel wieder Ordnung zu schaffen und Mißstände zu beseitigen. Daß dann auch eine sorgfältige Be handlung beim Transport durchzusühren ist, wird viel leichter möglich sein, wenn die Obstbauinspek toren regelmäßige Kontrollen vornehmen. Jeder, der längere Zeit im Obstbau tätig ist, weiß, daß diese Uebelstände unbedingt beseitigt werden müs sen*) und die heutige Regierung hat die Macht, es durchzuführen. ^^I^^ZWrteninspektor, Karlstadt am Main. *) Dies wird durch die je?WH^uglftderung des Obsthandels in die Hauptabreu Wieder Gonderkredit für die diesjährige Beschaffung von Koks, Düngemitteln und Saatgut Wir sind in der Lage, aus eigenen Mitteln zur Beschaffung von Koks, Düngemittel und Saatgut an Erwerbsgartenbaubetriebe in größerem Um fange Personalkredite auf die Dauer von höchstens 9 Monaten einzuräumen, deren Rückzahlung in den Monaten Ostermond (April) bis Brächet (Juni) 1935 in voller Höhe vorzunehmen ist. Wir bitten die Inhaber von Gartenbaubetrieben, die Interesse für einen derartigen Kredit haben, unter Beachtung nachstehender Bedingungen einen entsprechenden Antrag in begründeter Form einzureichen. In Anlehnung an unsere mehrfach im vorigen Jahr an dieser Stelle bekanntgegebenen Richtlinien für die Einräumung von Sonderkrediten wird darauf hingewiesen, daß der Sonderkredit 1934- 1935 auf folgender Grundlage ausgeliehen wird. 1. In Höhe des Rechnungsbetrages ist uns ein von dem Antragsteller akzeptierter und von der Lieferfirma girierter Wechsel einzureichen, der mit einer Laufzeit von 3 Monaten versehen sein muß. Der Abschnitt kann bei Verfall auf Antrag einmal in voller Höhe prolongiert werden. Bei zweiter Fälligkeit ist eine ange messene Teilzahlung zu leisten und bei erneu ter Fälligkeit der Wechsel voll einzulösen. Als Höchstbetrag kommt eine Summe von 2500 in Frage. Sofern die Lieferfirma es ablehnt, durch Wechselunterschrift zu haften, ist ein anderer einwandfreier Bürge beizubringen. 2. Dem Antrag ist ein Kreditauskunftsfrage bogen sowie eine Bescheinigung des Finanz amtes über die Höhe des letzten Einheits wertes des Grundstücks beizufügen. Ent sprechende Formulare stellen wir auf Antrag zur Verfügung. Bei Anforderung dieser Un terlagen ist uns der Einfachheit halber gleich anzugeben: s) Höhe des beanspruchten Kredits. b) Anschrift der Lieferfirma oder des Bürgen, die bereit sind, den Wechsel mit zu unter schreiben, c) genaue Adresse von zwei Gärtnerfirmen oder anderen Stellen, die über die Wirt schaftslage des Antragstellers ausführlich berichten können, c!) Bankverbindung der Lieferfirma bzw. des Bürgen oder Angabe einer sonstigen Stelle, die imstande ist, über den Betreffenden Auskunft zu erteilen, e) Angabe darüber, ob sich der Betrieb im Entschuldungs- oder Osthilfeversahren be findet bzw. ob beabsichtigt ist, das Entschul dungsverfahren noch zu beantragen. 3. Gartenbaubetriebe, die gemäß § 105 des Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6. 1933 einen Verzicht auf die Inanspruchnahme der Ent schuldungsmöglichkeit für ihren Betrieb aus gesprochen haben, sind verpflichtet, uns eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts einzureichen, die vom Amts gericht kostenlos ausgestellt wird. 4. Gartenbaubetriebe, die von dem Entschul dungsverfahren Gebrauch machen wollen (die Anmeldefrist hierfür ist bis zum 30. 9. 1934 verlängert worden), können bei der Einräu mung des Kredits erst nach erfolgter Eröffnung des Verfahrens gemäß § 10 des Schulden- rcgelungsgesetzes berücksichtigt werden. 5. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Schuldenregelungsgesetzes vom 1. 6. 1933 ist eine Erklärung des Inhalts einzureichen, daß es sich hinsichtlich des gewährten Darlehns auf Wechselbasis um einen nach dem 15. 6. 1933 zum Zwecke der Einbringung der Ernte ge währten Kredit handelt und daß diese Forde rung nach Einleitung des Entschuldungsver fahrens entstanden ist. Ein entsprechendes Formular geht den Antragstellern ebenfalls zu. Diese Erklärung ist erforderlich, um zu ver- meiden, daß unsere Forderung im Rahmen des Entschuldungsplans entweder zwangsweise gekürzt wird oder langfristig zu stunden ist. 6. Soweit es sich um Osthilfebetriebe handelt, ist uns eine Zustimmungserklärung des Treu händers mit einzureichen. 7. Für Gärtnereibetriebe, die unter das Erbhof gesetz fallen, kann die Bereitstellung von Son derkrediten zunächst nicht erfolgen. 8. Voraussetzung für die Einräumung eines der artigen Sonderkredits ist, daß die von uns anzustellenden Erhebungen über den Antrag steller sowohl in persönlicher als auch wirt schaftlicher Beziehung gut ausfallen und eine Ueberfchuldung des Betriebes nicht vorliegt. Das gleiche gilt für den zu stellenden Bürgen. 9. Wie eingangs erwähnt, muß der Sonderkredit spätestens in der Zeit vom Ostermond (April) 1935 bis Brächet (Juni) 1935 restlos zurück gezahlt sein. Wir bitten, die vorstehend angeführten Punkte bei der Kreditbeantragung zu beachten, damit eine schnelle Bearbeitung und Erledigung der Anträge im Interesse der Antragsteller gewährleistet wird. Berlin, im Ernting (August) 1934. Deutsche Gartenbau-Kredit-Aktiengesellschast Graeber Schlemmer Lous OsuMckskäusse! 0kUTr«W - a.N. 6 . X. z.m »O cils ^ittionsn, 6ie loytäyNck Mk» Lemüss- einfvlif ins ^usionci fliessen. «k» Sias 6er kockrlsnkrrpäye Garfenbuch für Anfänge« von Johannes Boettner Die Jubiläumsausgabe wurde nach umfangreichen Pvr- arbeiten völlig neu bearbeitet von Johannes Boettner b I, Walter Poenicke-Berlin, Karl WeiuHawen-Berlm Alle Abbildungen sind neu (verbesserte, moderne Darstellung für erleichtertes Arbeiten). Der Text ist der Zeit entsprechend abgeändert. Alle Manzennamen sind revidiert und tragen Betonungsangaben, um dem Gartenfreund die richtige Aus sprache zu erleichtern. Das Sachregister ist so ausführlich ausgsstaltet, daß für jeden Handgriff, jedes Gerät, jede Pflanze, Sorte usw. alles Nötige angegeben worden ist. Das „Gartenbuch für Anfänger" ist das meist gelesene Garten buch, weil cs sämtliche Fragen des Gartens von Grund aus behandelt und sür jeden Anfänger, sei er Gartenfreund, Blumenliebhaber, Siedler oder Gärtner, eine unentbehrliche Fundgrube darstellt. Trotz der großen Verbesserungen ist der Preis der Jubiläumsausgabe wesentlich gesenkt. Preis in Ganzleinen gebunden nur noch 7.50 Rm. Zu beziehen durch jede größere Buchhandlung GSvinevttthe Sevlassgesellsthaft Abt. Vuchvevfand * Berlin LV 8
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