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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand Nummer 33 51. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 16. Ernting (August) 1934 Li-dsevsaat-- 8peis62^i6deln geregelte Er- Gartenbauer- stimmungeu: §2. Wil «U WM Mt M Wut undVoden Berpaaung, Verladung und Kennzeichnung von Gartenbauerzeugnissen zu treffen und Ein richtungen zu schaffen, die eine geregelte Er fassung und Aufarbeitung von Gartenbauer zeugnissen ermöglichen. Einer besonderen Be diger, die auch auf gesunde Früchte, Bäume und Sträucher übergehen. „Der erste und tiefste Repräsentant des Volkes aber ist jener Teil, der aus der Fruchtbarkeit der Erd« die Menschen nährt und aus der Fruchtbarkeit seiner Familie die Nation forterhalt. Wir missen, daß der Ruin des deutschen Bauern das Ende des deuijchen Volkes sei» würde/' Adolf Hitler in seiner Rede am Bückebcrg am 1. 10. 1933. ng: Äerlin 8>V 41 Hafenplatz 4. Fernruf 8 2,9081 chern InllLrltt ^uorZuuuz äss ReiobsbsLuttrLAtsn kür Zis Rsxluoz äss ^.bsswss von lZsrtsnbsusrrsuxnisssn über Zen ^bsstr von —- Nutkäuts — rVss im Obstbau not tut — Lobvarz.s leiste im (FLiisubuu — ttsbsrxsuMreAluuZ kür l?rükIcLitotkeIii — Zieebsu Llumsurviebsiu — 6srtsubsuvirieob»kt Zes HusIsnZss — k'ür »IIs Lamenrüvktsr ui>Z ÄmendäuZIer — ^u »Ns IVivdtIZ kür Lsrisksr von koNüu- , ^.ubAusr von Hsi1- uuä Oevür^ pkluuLSQ — LsLIIoss LrLurs uuZ BIumsusxsuZku bituksu sied »uk Zer Ldreustütts — OsvizsuA kür Hsil- uuä 6svür»pkluu reukmbLU — LIumsu iu kuteu — Ob«t-uuä 6smüsebekvrZsruu8 mittels Lissubsku — Oer 6ürtusr iu Zer Lteuerrskorm — Ois üriruZIuZsu xürtusriseder Lulkulutiou — VorbsuZsuZe 1l»ü- ULbmeu, eine voUstLnZi^s Reiks Zer RreiiuuZtomutsu ru orrisleu — k'ritillÄri». — Lrxsbnisss äsr LrutsermittluuZev kür Spurxei uuZ OrZdesrso iu Zeu HsuptxsmüsesuduuUebieteu im Zokrs 1934 — ^rLleeo- uuä Lriosuuubuuer rur LsaodtimZI — Oekrseksusu rur tzuulitüt-krsxe bei Lsumsobuisrrsusuisssu — AäuZsI beim OdstduuZsI — Ois Surtsumsister- uuZ dürtusrlsbriiuZexrükuuxeu bis Lnäs 1933. bauernschaft Land Sachsen. Die örtlichen genauen Abgrenzungen erfolgen durch die zuständigen Gebietsbeauftragten. 8 6. Vorschriften des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über Ernte, Sortierung, Verpackung, Güte- und Verladeprüfung, Einlagerung usw. sind allgemein verbindlich. Die Vorschriften werden in der „Garlenbauwirtschaft" und der ,^Landware" ver- Anordnung des Reichsbeaustragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugntssen über den Absatz von Gpetsezwiebeln as im Obstbau not tut Staatk.-dipl. Gartenbauinspektor O. Ooetr, Berlin, Reichs-Sachbearbeiter II S. tonung bedarf es wohl nicht, daß es im Inter esse des d e u t s ch e n Obstbaues liegt, wenn sich diese Vorschriften über Sortierung und Ver packung, die z. T. bereits in naher Zukunft erlassen werden, an gleichartige Vorschriften der europäischen und überseeischen Länder an- lchnen, die beachtenswerte Mengen bestimmter Obstarten nach Deutschland einführen. Dieses Ziel der Anlehnung an die meist sehr strengen und scharfen Vorschriften des Auslandes be dingt jedoch die Durchführung einer ganzen Reihe meist betriebstechnischer Maßnahmen, die im Rahmen gemeinsamer Arbeit in den ein zelnen Anbaugebieten oder im Rahmen der Arbeiten im Einzelbetrieb durchzuführen sind. Als derartige Aufgaben, die je nach den ört lichen Verhältnissen, in den einzelnen Anbau gebieten oder im Einzelbetrieb weiter verfolgt bzw. endlich verstärktem Eifer aufgegriffen werden müssen, seien genannt: 1. Beseitigung all der Obstbäume und Sträu cher, die krank oder überaltert sind, denn sie sind die Hauptträger des geringwertigen, qua litativ schlechten Obstes, das auf dem Frisch markt ständig. Absatz und Preis guter Ware ungünstig beeinflußt. Gegebenenfalls muß diese unbedingt notwendige Durchforstung mit Hilfe 2. Durchlichten der iu vielen Anbaugebieten vorhandenen Obst„w ä l d e r", wie man diese Obstanlagen mit ihren zu engen Abständen der Hauptpflanzung oder zu reichlichen Zwischen pflanzungen nur nennen kann. Auch sie sind Hanpterzeugungsstätten geringwertigen Obstes und Brutstätten pilzlicher und tierischer Schä diger, weshalb auch ihre baldige Durchlichtung, gegebenenfalls mit Hilfe pflanzenschutzlicher Verordnungen, erzwungen werden muß." Luft, Licht und Sonne erzeugen erst Qualitätsobst, für das bisher stets Absatz zu auskömmlichen bis guten Preisen vorhanden war. 3. Umpfropfen all der gesunden Bäume, die schlecht tragen oder deren Früchte aus irgend welchen Gründen vom Handel und Verbraucher nicht gern ausgenommen werden. Diese Bäume sind es im allgemeinen, die die Einträglichkeit einer Anlage entweder stark mindern oder eine ernste Gefahr für sie sind. Darüber hinaus er reichen wir durch richtige Sortenwahl beim Umpfropfeu die im Interesse der Einträglichkeit gleichwichtige Sortenverminderung. . 4. Ausreichende und zweckmäßige Düngung ist notwendig, um gesunde Bestände gesund zu erhalten und kränkelnde Bestände zu gesunden, denn sie sind im allgemeinen stärker anfällig gegen Krankheiten und Schädlinge. Vergessen wir nicht, daß tatsächlich zur Zeit noch große Teile unseres Obstbaumbestandes buchstäblich verhungern, weil ihnen entweder nicht aus reichende Mengen Dünger zuqeführt werden oder weil diese Zuführung nicht iu zweckdien licher Weise erfolgt. 5. Gemeinschaftliche Bekämpfung wenigstens der wichtigsten tierischen und pilzlichen Schä diger — gegebenenfalls auf genossen schaftlicher Basis, mit Hilfe von Polizei verordnungen — ist dringend notwendig und dürfte im allgemeinen erst zum Er folg führen, nachdem die unter 1—4 ge nannten Maßnahmen durchgeführt wor den sind. 6. Viel zu wenig wird fernerhin im deutschen Obstbau berücksichtigt, daß die Niederschläge im Jahresdurchschnitt ins gesamt oder zu gewissen Zeiten nicht äusreichen, um eine Qualitätsausbildung der Früchte und Höchsternten zu erzielen, wenn nicht günstige Grundwasscrverhält- nisse den notwendigen Ausgleich schaffen. Unsere Obstbäume verhungern also nicht nur oft, sondern verdursten auch. Mehr als bisher werden wir also bemüht sein müssen, dem Wassermangel unserer Obst bäume abzuhelfen, sei es durch zweckdien liche Bodenbearbeitung und -pflege, sei es durch künstliche Bewässerung. 7. Neben Säuberung, Durchforstung, Düngung und Wässerung ist es aber not wendig, die Gesundung und Gesunder haltung der bestehenden Anlagen zu för dern bzw. zu beeinflussen durch recht zeitiges Auslichten, sogenanntes Ver einzeln des Fruchtbehangs. Neben der künstlichen Bewässerung der Obst bäume haben wir im Vereinzeln des Fruchtbehanges ein sehr wertvolles Mit tel, nicht nur die Qualität der Ernte, sondern auch die regelmäßige Tragbar keit wirksam zu beeinflussen. Wenn diese Maßnahme nur irgend durchführbar ist, sollte sie im ureigenen Jntereiie des An bauers auch im deutschen Obstbau in die laufenden betriebstechnischen Maß nahmen ausgenommen werden. 8. Sorgfältige und rechtzeitige Ernte der Früchte lassen ebenfalls noch'sehr viel zu wünschen übrig und sind oft genug schuld an unnötiger Qualitätsminderung guter und bester Früchte. So werden z. B. Winteräpfel ost zu zeitig und Früh- äpfel und Birnen ost zu spät geerntet. Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Rege lung des Marktes für die Erzeugnisse des Garten baues vom 22. Juni 1984 (RGBl. I S. 618) und der Anordnung des Reichsnährstandes vom 29. Juni 1934 (Deutscher Reichsauzeiger Nr. 153) wird mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft lt. Reichsanzeiger Nr. 186 vom 11. 8, folgendes angeordnet: 8 1- Für die Absatzregelung von Speisezwiebeln gelten mit Wirkung vom 10. August 1934 folgende Be- Die Verordnung über die Regelung des von landes oder ortspolizeilichen Verordnungen Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaues vom erwirkt werden, solange die Beseitigung kran- 22. 6. d. I. ermächtigt bekanntlich den Reichs- ker, überalterter Obstbäume und -sträucher nicht nährstand u. a. Vorschriften über Sortierung, durch ein Reichsgesetz geregelt ist; denn sie sind Verpackung, Verladung und Kennzeichnung die Brutstätten für pilzliche und tierische Schä- Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Landes ¬ bauernschaft Kurmark, Zwiebelanbaugebiet innerhalb den Landes ¬ bauernschaft Bayern r. d. Rh., Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Kreisbauern schaft Pfalz, Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Landes- Erbsensaatgutkaufe Es wurde beobachtet, daß in verschiedenen Kreisen eine gewisse Unruhs wegen Erbsen- faatgutbeschassnng sür die Konserveniudustrie besteht. Zeitweise würben auch spekulative Käufe im Ausland getätigt. Wir weisen in diesem Zusammenhang daraus hin, daß Grund zur Beunruhigung nicht gegeben ist. Eine Spekulation in der Richtung, minder wertige Sorten im Ausland anzutansen, hat auf alle Fälle zu unterbleiben. Die später vom Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter hewusgegebeneu Preise wer den selbstverständlich unter Berücksichtigung der Belange der Züchter und der Verbrau cher von Sämereien aufgestellt. Auf alle Fälle wird aber dafür gesorgt werden, daß Preiserhöhungen irgendwelcher Art ausge schlossen sind. Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter. Der Vertrieb nicht festverkaufter Speifezwiebeln im Waggon sowie der Abschluß von Kommissions geschäften mit Speisezwiebeln und der Versand .. , unverkaufter Mengen ist verboten oder kann nur ostentliLt. Sonderdrucke sind vom Reichsbeauftrag unter besonderen Bedingungen zugelassen werden, ten zu beziehen. «i, 8 " . b o. Die durch die Absatzregelung entstehenden Kosten Die AchaHregelung von speisezwiebeln wird werden durch eine Umlage je Zentner aufgebracht, übertragen: s) in geschlossenen Anbaugebieten S st einem Gebietsbeauftragten Verstoße gegen die vorstehenden Bestimmungen einem Bezirksbeauftragten' für den Bereich können vom Reichsbeauftragten mit einer Ord- eines den feweiligen Bedürfnissen ent- nungsstrafe bis zu 100 (M je Zentner vorschrifts sprechend groß gewählten Bezirkes widrig verkaufter oder versandter Speisezwiebeln, einem Ortsbeauftragten, für eine oder meh- im Höchstfälle bis zum Betrage von 10 000 Dl rere Gemeinden. bestraft werden. - b) in nicht geschlossenen Unbaugebieten Gegen die vom Reichsbeauftragten verbängten den Gebietsbeauftragten für die Regelung Strafen nt die Anrmung eines Schiedsgerichts ge- des Markles für Lie Erzeugnisse des geben. Nähere Anordnungen über die Bildung des Gartenbaues. Schiedsgerichts und des Verfahrens bleiben vor- H 4 behalten. Grundsätzlich gilt für den Absatz folgende Rege- Berlin, den 10. August 1934. lMg: Ter Reichsbeauftragte für die Regelung des Ab el In geschlossenen Anbaugebieten: satzes von Gartenbauerzeugniffen. Der Erzeuger hat die Speisezwiebeln, insoweit Boettner. sie nicht im eigenen Betriebe oder am Orte Ler Erzeugung selbst verbraucht werden können, an die Ortssammelstelle abzuliefern. Diese dient die Speisezwiebeln der Bezirksvertriebsstelle an. Die Bezirksvertriebsstellen bedürfen der Bestätigung des Reichsbeaustragten. Der Gebietsbeauftragte regelt nach Anweisung des Reichsbeauftragten die Zufuhr. Es kann eine Beschränkung der Anlieferung und Les Versandes angeordnet werden. b) In nicht geschlossenen Anbaugebieten: Der Versand bars nur zu dem bei der Landesbauernschaft zu erfragenden Tages preis vorgenommen werden. "Die Abschlüsse sind zu den vom Reichsbeaustragten vorge schriebenen Schlutzscheinen zu tätigen. Schluß scheindurchschriften sind nach Kaufabschluß unverzüglich der vom Reichsbeaustragten be stimmten Stelle einzureichen. Alle Anbauflächen, die ein Hektar über schreiten, sind den Gebietsbeauftragten für die Regelung des Marktes von Gartenbau- erzeugnissen unverzüglich anzumelden. Als Großhändler gelten für geschlossene und nicht geschlossene Gebiete die vom Reichsbeaustragten zugelassenen Verteiler (Händler, die von der Reichs-H.-A. IV vor geschlagen sind, und Landwirtschaftliche Ge nossenschaften). 8 5. Zu geschlossenen Anbaugebieten werden erklärt: Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Landes bauernschaft Sachsen-Anh., Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Landes- bauernschaft Ostpreußen, Zwiebelanbaugebiet innerhalb der Landes- bauernschaft Schlesien,
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