Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Weltanschauung des nationalen Sozialismus. Sie war nicht deshalb national, damit durch sie mit Menschen und Kriegsmaterial Geschäfte getrieben werden konnten^ sondern aus dem Wissen heraus, daß unsre deutsche Heimaterde, die für unsren Beruf das Lebensnotwendigste ist, jedem Deutschen Leben und Arbeit bieten und aus diesem Grund, wenn nötig, auch ver teidigt werden muß. Der praktische Sozialis mus der damals neuen Weltanschauung war nicht das Ergebnis einer Volks- und klassen- fpaltenden Idee, sondern der bewußte Ausdruck einer Verbundenheit von Volksgenosse zu Volksgenosse, wie sie im Weltkrieg deutlich ge nug zum Ausdruck gekommen ist. So wurde der Nationalsozialismus in schwer ster Zeit inmitten unsres Volks aus diesem selbst heraus geboren. Nur der feste Wille, das instinktsichere Erkennen aller innen- und außenpolitischen, wirtschaftlichen und andren Notwendigkeiten, aber auch der fanatische Glaube an Deutschland, die Hingabe aller Kämpfer an das große Werk der Erneuerung ermöglichten seine Ausbreitung. Nur wenige waren es damals, die dem unbeugsamen Willen zur Rettung Deutschlands, der Fahne Adolf Hitlers folgten. Opfer um Opfer mußten um der Idee willen gebracht werden, aber gerade diese und die zahlreichen Kämpfe der sich in zwischen unter dem Hakenkreuz Zusammen scharenden waren das beste Unterpfand für den am 30. 1. 1933 erfolgten Sieg. Unser Führer in den Jahren 1922, 1923, 1925, 1930, unser Volkskanzler von heute, hat das Deutschland der Nachkriegszeit jenen Kräften entrissen, die es im Lauf der letzten 20 Jahre vernichten wollten. Die Idee des nationalen Sozialismus marschiert heute nicht nur in Deutschland und Italien, sondern auch, herausgeboren aus den besten Kräften der ein zelnen Völker, in den Nordstaaten, in Eng land, Ungarn, Oesterreich, der Schweiz usw., so daß mit Bestimmtheit gesagt werden kann, daß die revolutionäre Entwicklung, die vor 20 Jahren mit dem Weltkrieg ihren Anfang nahm, im Lauf der nächsten Jahrzehnte zu einem nationalsozialistischen Europa führen wird. ttli. 2. Mit der Bezeichnung „unsortiert" sind jeweils Größenmischungen von Tomaten innerhalb der gleichen Güteklaffe zugelaffen. 3. Früchte, die den unter 1. und 2. genannten Be stimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. 4. Die Güte- und Größensortierungen sind durch Schilder oder Anhänger an den Packgefäßen deutlich zu kennzeichnen. Empfohlen werden: für Güteklasse — rote für Güteklasse 6 — gelbe für Güteklasse c — blaue Anhänger, auf denen durch Ziffern die Größen klassen vermerkt werden. Erstes lnäle». 1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für marktfähige Pflanzen, also nicht für Juna- pflanzen, die zur Weiterkultur bestimmt find. 2. Kennzeichnung: Jede .Erstes inäias, die in den Verkehr ge bracht wird, muß mit einem Anhänger ver sehen sein, auf dem der Sortenname, die Num mer des Erzeugerbetriebes und der Durchmesser der zugehörigen Größenklasse in cm angegeben ist. Bei Pflanzen der Güteklasse 8 ist ein schräger Strich über den ganzen Anhänger mit einem nnverlöschbaren Stift zu ziehen.'Für die deut schen Erzeugerbetviehe gelten die Nummern des beim Reichsnährstand geführten Erzenger registers. 3. Güteklasse ä: Die Pflanzen müssen sein: von frischem, gesundem Aussehen; frei von Krankheiten und Schädlingen; mit einer ihrer Größe entsprechend genügen den Anzahl gesunder, blühfähiger Kno spen in einer der Sorteneigenart entspre chenden Entwicklung; mit einer geschlosse nen, möglichst runden Kronenform. 4. Güteklasse 8: Die Pflanzen müfsen sein: den Anforderungen der Güteklaffe ent sprechend, jedoch von einer unregelmäßi gen, von der normalen Form stark abwei chenden Kronenform oder in der allgemei nen Entwicklung stärker zurückgeblieben. 5, Größenklassen: Die Größenklaffen werden nach dem mittle ren Kronendurchmesser bestimmt, der sich bei der einzelnen Pflanze aus dem Mittel zwi schen dem größten und kleinsten Kronen-Ouer- durchmesser ergibt. it. Bayerischer Gartenbautag in Würzburg Die Veranstaltungen dieser ersten umfassenden Tagung des gesamten bayerischen Gartenbaues be gannen am 24. Heuert niit einem Schulungskurs der Landes- und Kreisfachwarte für Gartenbau und einer Sitzung der Fachgruppe „Behördengartenbau". Landcsbauernführer, Staatssekretär Schuberth, in beiden Sitzungen stürmisch begrüßt, gab in seinen Ausführungen ein packendes Bild der national sozialistischen Idee im Gartenbau. Am Vormittag des 25. Heuert tagten gleichzeitig in verschiedenen Lokalen Würzburgs die Fachgrup pen Obstbau, Gärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüse- Den Abschluß dieses Tages bildete ein Fränkischer Heimatabend in dem von Gärtnerhand festlich ge schmückten Saal des Huttenschen Gartens. Nach dem Kreisbauernführer Hops-Würzburaund Rechts rat Dengel als Vertreter der Stadt Würzburg die Gartenbauern willkommen geheißen hatten, richtete Landesbauernführer, Staatssekretär Schuberth, herzliche Worte an die Teilnehmer, die großen Bei fall sanden. Darbietungen verschiedenster Art, unter denen besonders die Trachtentänze der Gochsheimer und Sennfelder Gemüsebauern und -bäuerinnen, sowie die Mundartdichtungen von Fey-Giebelstadt 1. Bayer. Gartenbautag am 25-/26. Heuert (Juli) 1934 in Würzburg. Der Landesbauernführer, Staatssekretär Schuberth mit seiner Begleitung beim Besuch der Staatl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Veitshöchheim. 1. Landesbauernsührer Schuberth; 2. Pros. Dr. Ebert, Berlin; 3. Strauß, Lüllingen; 4. Menger, München; 5. Schwappach, Veitshöchheim. Besuch der Vogelsburg schloß diese Fahrt mit einer auch den gesamten Gartenbau umschließe, gründe sich ans das uralte, jahrhundertelang verschüttet ge wesene Rechtsempfinden unserer Ahnen, lieber das Thema „Sinn und Aufgabe der Marktregelung im sprach Prof. Dr. Ebert-Berlin. Er Praxis. Als besonders begrüßenswert führte er an, daß auch der Blumen- lind Pflanzenbau, der in früheren Jahren und Verfügungen meist unberück sichtigt blieb, durch das neue Gesetz einen wirk ¬ samen Schutz erhalte. Mit einem „Sieg-Heil" auf den Führer »nd hervortraten, verschönten die im Geist wahrer Volks gemeinschaft verlaufenen Stunden. Der Vormittag des 26. Heuert vereinigte alle Teilnehmer zur 1. Bayer. Gartenbaukundgebung in der Frankenhalle, die in ihrem Blumen- und Fahnenschmuck ein eindrucksvolles Bild bot. Lan- desbauernsührer, Staatssekretär Schuberth, begrün dete in einer großangclegten Rede das Wesen nationalsozialistischer Aufbauarbeit im Obst- und Gartenbau. Er verwies auf die Ueberlebtheit und Schädigungen einer rein liberalistisch-materialisti- schen Einstellung und ging dann näher auf das Ge dankengut von Blut und Boden ein. Die Agrar politik des Reichsbauernführers Walter Darrö, die bau, Baumschulen, Blumen- und Zierpslanzenbau, Garten-, Park- und Friedhofsgestaltung.. Die Kurz referate beschäftigten sich mit zeitgemäßen Fach fragen und Aufgaben der jeweiligen Berussgrup- pen, die ihren Ausklang in der Gemeinschaftsarbeit sanden. Jede dieser Sitzungen wurde vom Landes bauernführer Schuberth besucht und von ihm jeweils markante Worte an die Teilnehmer gerichtet. Der Nachmittag brachte drei große Lehr- und Be- sichtigungsausflüge. Mit zahlreichen Autobussen ging es hinaus ins herrliche Frankenland. Die Obstbauern und Baumschulsachleute besuchten das Maintal auf der Strecke Würzburg—Ochsenfurt— Marktbreit—Kitzingen und besichtigten Obstanlagen, Baumschulen und Gärtnereien, sowie die Einrich tungen der „Gärtner, und Land. Anbau- und Ab- fatzzentrale Kitzingen-Etwashausen". Reiseziele der Gemüsebauern waren das Krautanbauqebiet um Gartenbau" sprach Prof. Dr. Ebert-Berlin. Er Unterpleichfeld und die ausgedehnten Apezialkul- legte seinen Ausführungen die Verordnung über turen von Gemüse, inbesandere Gurken und Heil- die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gar kräutern südlich Schweinfurts. Großes Interesse tenbaues vom 22. Juni 1934 zugrunde und gab fand die dort seit Jahren durchgeführte Kontroll- eine klare Uebersicht über ihre Auswirkungen in der Verladung von Gurken in Gochsheim. Nach einem " " ' ' ' ' ' Besichtigung des Gemüseanbaugebietes um Kitzin gen und der schon erwähnten Absatzeinrichtungen in Kitzingen-Etwashausen. Die dritte Gruppe der Ausflügler, in der Hauptsache Gartengestalter, u„v Blumen- und Zierpflanzenbauer, Friedhossgärtner nach dem Gesang des Deutschland- und des Horst- usw., wandte sich zunächst nach Veitshöchheim und Wessel-Lied-s schloß der Leiter der Kundgebung, besichtigte dort den berühmten Hofgarten und die Kreisbauernführer Mohr, den 1. Bayer. Garten- Einrichtungen der Staatl. Lehranstalt für Wein-, bauerntag. Damit endete der offizielle Teil der Obst- und Gartenbau. Anschließend wurde unter Tagung. Zahlreiche Teilnehmer unternahmen noch Führung von Stadtgartenamtmann Günther ein kleinere Ausflüge, andere widmeten den.Sehcns- Rundgang durch die Anlagen der Stadt Würzburg Würdigkeiten Würzburgs Besuche, um dann gegen gemacht. Abend in die Heimat zurückzusahren, Hl. 2) d) 6. c) Ebelnelkcn 1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für 7. 8. 1. 3. 3. 4. Topfgröße 12 12,5 cm 11 15,5 cm 14,5 15 weiß rot gelb blau 4. 5. Miniaturpflanzen (nur wurzelecht) Pflanzen mit etwa 10 cm Stammhöhe am gleichen 6 cm; 12 Stunden unter 7 cm. Tage versandt — nicht unter d) wenn vor dem Versand über in Wasser gestanden — nicht Stiellänge: 35—50 cm. I II III IV (lichte Weite) Mindestdurchmesser der Pflanze Anhängerfarbe Güteklasse 8 Stielneigung: nicht beschränkt. Ferner Blumen der Güteklasse 0, jedoch mit einer Stielneigung über 40" und der Güteklasse .4 und 11 mit einer Stielneigung über 55", ferner Blumen der Güteklassen .4—L mit kleinen Mängeln in der Blumen form und -färbe. Die Anlieferung erfolgt zu 10 Stück gebündelt. Lieferzettel: blau. Güteklasse kl (Kranznelken) Die Blumen müssen sein: von frischem, gesun dem Aussehen, frei von Krankheiten und Schädlingen. Sie dürfen sein nach Blumen große unsortiert, mit kleinen Mängeln an Form und Farbe. Die Stiellänge beträgt 15 cm. Lieferzettel: grün. Geplatzte, aber mit Ringen gefaßte Kelche be einträchtigen die Zugehörigkeit zur sonst ent sprechenden Güteklasse nicht. Es ist verboten, Edelnelken aus der ihnen zu stehenden Güteklasse in die nächstuntere Güte klasse zu rechnen und umgekehrt. Orica gracili« Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für marktfähige Pflanzen, also nicht' für Jung pflanzen, die zur Weiterkultur bestimmt sind. 2. Kennzeichnung Jede Pflanze, die in den Verkehr kommt, muß mit einem Anhänger versehen sein, auf dem die Nummer des Erzeugerbetriebes und der Durchmesser der zugehörigen Größenklasse in cm anzugeben ist. Bei Pflanzen der Güteklasse 8 ist ein schrä ger Strich über den ganzen Anhänger mit einem unverlöschbaren ' Stift zu ziehen. Für die deutschen Erzeuger gelten die Nummern des beim Reichsnährstand geführten Erzeuger registers. Ferner Blumendurchmesser entsprechend Güteklasse 8, jedoch mit einer Stielneigung über 30", aber nicht über 55". Die Stiel länge ist auf 35 cm zu kürzen. Lieferzettel: gelb. Güteklasse I) (Bundnelke) Den Anforderungen -er Güteklasse H entspre chend, jedoch mit einem größten Blumendurch- messer a) bei frisch geschnitten und am gleichen Tage versandt nicht unter 4,8 cm, b) wenn vor dem Versand über 12 Stunden in Wasser gestanden — nicht unter 5 cm. Stiellänge: 14—40 cm. Güteklasse 4 Die Pflanzen müssen sein: von frischem, gesundem Aussehen, strafs ge wachsen, so daß sie sich auch bei heftigem Regen nicht umlegen; frei von Schädlin gen und Krankheiten. Die Entwicklung der Pflanze muß der Topfgröße, von Jnnen- rand zu Jnnenrand gemessen, entsprechen. Größe: Durchmesser der Pflanze mindestens ein Drittel größer als die Topfgröße von Jnnenrand zu Jnnenrand gemessen. Anhängerfarbe weiß rot gelb blau 6. Es ist verboten Pflanzen mit den Eigenschaft ten der Güteklasse 4 zur Güteklasse 6 zu rech- neu und umgekehrt. Stielneigung: nicht über 30°. Ferner Blumendurchmesser und Stiellängc entsprechend Güteklasse 4, jedoch mit einer Stielneigung über 30", aber nicht über 55". Lieferzettel rot. Güteklasse O Den Anforderungen der Güteklasse .4 entspre chend, jedoch mit einem größten Blumendurch messer s) bei frisch geschnittenen und am gleichen Tage versandt — nicht unter 5,5 cm, b) wenn vor dem Versand über 12 Stunden in Wasser gestanden — nicht unter 6 cm. Stiellänge: 25—45 cm. Stielneigung: nicht über 40". 10 13'5 Den Anforderungen der Güteklasse H entspre- chend, jedoch mit'einem größten Blumendurch, messer s) bei frisch geschnittenen und Die Pflanzen müssen sein: Den allgemeinen Anforderungen der Güte klasse 4 entsprechend. Größe: Im Pflanzen-Mindestdurchmesser der zugehörigen Größenklasse geringer als Güte.4. 5- Es ist verboten, Pflanzen mik den Eigenschaf ten der Güteklasse .4 zur Güteklasse ö zu rech nen oder umgekehrt. (Sonderdrucke sind vom Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes .von Gartenbauerzeug, nisten, Berlin NW. 40, ,Schliessenufer 24, zu be ziehen. Preis 0,40 .Nil..) . Blumen, Stiel und Blätter müssen sein: von frischem, gesundem Aussehen, frei von Beschädigungen, Krankheiten und Schädlingen. Der größte Blnmendurchmeffer soll sein: a) bei frisch geschnittenen und am gleichen Tage versandt — nicht unter 7 cms b) wenn vor dem Versand über 12 Stunden in Wasser gestanden — nicht unter 8 cm. Stiellänge über 50 cm. Stielneigung nicht über 30°. Lieferzettel weiß. Güteklasse 8: geschnittene Edelnelken, die an den Handel bzw. Wiederverkäufer geliefert werden. 2. Güteklasse H (Auslese): I II III IV 10 12 14 16 cm I II III IV 14 16 18 20 cm V VI VU VIII 22 24 26 28 cm IX X XI XII 31 34 37 40 cm Lieferungsbedingungen ausgestellt von der Sondcrgruppe Azaleen, Eamellicn und Eriten im Reichsnährstand I. Für die Beurteilung der von mir gelieferten Azaleen, Eamellien und Eriken gelten die von der Tondergruppe A. C. E. festgesetzten Güte- und Erößenbestimnrunqen. Genaue Angaben über Gröhe Güte und Preis sind bei Bestellungen erforderlich, Wird statt dessen der Ausdruck „wie gehabt' benutzt, so lehne ich die Ge währ dutür daß die Lieferung in jeder Hinsicht früheren Lieferungen entspricht, ab. Nicht mehr vorrätige Sorten können durch ähnliche oder gleichwertige ersetzt werden, falls dies .nicht bei AustragserteilUrig aus drücklich schrijtlich ausgeschlossen worden ist. Ich trage nicht die Geiahr von Mißverständnissen bei telephonischen, telegraphischen und mündlichen Mit teilungen und allen sonstigen Mitteilungen, die unvollständig und zweideutig sind. Ich bin berechtigt, hier aus berut>ende Aufträge nach meinem Ermessen auszu sichren. II. Aufträge — auch wenn sie aus von mir abgegebenen Offerten beruhen oder drrrch meine Vertreter oder Reisenden übermittelt werden — werden erst mit ihrer Bestätigung oder mit Absendung der War« wirksam. Ablehnung der Aufträge — auch ohne Begründung — und Rücktritt von übernommenen Lieferungspflichten bleibt Vorbehalten. Höhere Gewalt, innere und äußere Nnvuhcn, Wirtschaftskämpie, Betriebsstörungen, Miß ernte. Witterungsvcrhältnisse und mangelnde Liesersühigkeit befreien mich während ihrer Tauer von meinen Verpflichtungen, insbesondere von rechtzeitiger Lieferung. Liefertermine werden nur unverbindlich genannt. III. Tie Preise gelten in Reichsmark für Lieferung ab meiner Gärtnerei ausschließlich der Kosten für Ver packung, Beförderung, Versicherung — falls diese ausdrücklich gewünscht — und etwaiger sonstigen Nsbsn- ft>cscn. Berechnet werden die am Tage des Einganges des Auftrags gültigen Presse: bei Aufträgen auf Abruf und anderen befristeten Aufträgen bin ich berechtigt, die am Dag« der Lieferung üblichen Preise zu berechnen. IV. Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug nach Empfang der Rechnung zahlbar, sofern nicht ausdrück lich ein Ziel gewährt worden ist. Blühend« rind Farbe zeigende Waren werden nur gegen Kasse oder Nach nahme geliefert, Bei lleberschreitung des Zahlungsziels sind die rückständigen Beträge mit dem üblichen Bank zinsfuß, mindestens aber mit S'° über dein jeweiligen Reichsbankdiskont zu verzinsen. Bei Zahlungsrückstand, Verweigerung der Abnahme von Waren oder Empfang von nach meinem Ermessen ungünstigen Auskünften sowie im Falle des Verzugs in der Ersüllung von Verpflichtungen einem Mitglieds der Sondergvuppe A, C. E. im Reichsnährstand gegenüber werden die Beträge der säncklichen offenen Rechnungen sällig: auch bin ich berechtigt, von einer etwaigen Kreditzusage zurückzutreten, -checks sowie ordnungsgemäß verstempelte Wechsel, deren Diskont- und Einzugssposen der Kunde trägt, werden nur zaftlungshalber angenommen, Als Tag der Zahlung durch Ueberweifung oder Scheck gilt der Tag der Gutschrift lWertstcllungf, Ausländische Zah lungsmittel werden nach dem am Zahlrnrgstage in Berlin notierten Geldkurs in Reichsmark nmgerechnct^ Aufrechnungs- und Zurückbehaltüngsrechte gegen mein« Forderungen sind ausgeschlossen. Konto-Auszüge gel ten als vom Kunden genehmigt, wenn nicht binnen einer Woche nach Empfang Widerspruch erhoben morde« ist. Sie »vcrdcn nur unter Vorbehalt des Irrtums erteilt, Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Spesen, insbesondere Einlösung von Wechselst, bleibt das Eigentum an den gelieferten Waren Vorbehalten. Diese dürfen bis dahin nicht veräußert, verpfändet oder sicherungsweise übereignet »verden. Der Eigeniumsvorbehalt erlischt nicht durch die Einstellung der Kanf- preisfvrdcvung in ein Kontokorrent, Der Versand eisollst stets — auch bei Frankbliescrnng — aus Rechnung des Kunden, der die Gefahren der Beförderung, Beschlagnahme und ähulicl-e Gefahren, insbesondere auch die der Wittermuzscinftüsse trägt. Die Verpackung der Ware erfolgt in üblicher Weise. Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berech net und nachgenommen, jedoch nicht zurückgenvmmcn. Beförderunasweg und Versan-dweis« bleibt meiner Wahl überlassen, falls nicht jeweils bei Auftrags erteilung schriftlich Vorschriften erteilt worden sind. Haftung für irgendwelche Verzögerung oder Mehr kosten der Beförderung wird nicht übernommen. Tie Prüfung der Ware ist sofort Vvrzunchmen. Zwecks Siclzerstellung der Ersatzansprüche gegen die Besörderungsz>erson ist durch schriftlichen Protest bei Abnahme des Gutes. Einbehaltung der Fracht, ordnungsgemäße Feststellung der Art und Höhe des Schadens durch amtlich bestellte Sachverständige oder in sonst geeigneter Weise nach den'Umständen angemessene Sorge zn tragen. VI. Irgendwelche Beanstandungen -der Ware, insbesondere wegen Fehlens oder Beschädigung können nur berück sichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen nach Smpfaitg blühender Ware und sechs Tage nach Empfang grüner Ware durch Eilbotenbrief oder Telegramm erhoben werde,,. Tie Zurver- fügungstellMg nur eines Teils der Lieferung ist nicht stadthast. Etwaige Mängsl sind genau anzugehen. Mängel, di« erst später erkennbar sind, müssen nnverzügtich gerügt loevden, sobald sie erkennbar sind. 'Bis ich über die Ware anderweit verfugt hab-, hat sie der .Künde ach seine Kosten ordnungsgemäß zu pflegen. Bei beerechtigten Beanstandungen wird dis Ware zurückgenvmmen. Minderung?- und alle weitcrgehenden An sprüche joder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. VII. Erfüllungsort ist der Sitz meines Betriebes. Ausschließlicher Gerichtsstand in Streitigkeiten gegen mich ist der gleiche Ort, in allen anderen Fällen nach n,ein:r Wahl dieser Ort oder die Niederlassung des Kunden. VIII, Turch diese LussermngNodingungen treten alle bisherigen außer Kraft. Ich behalte, mir vor, sie jederzeit zu ändern und in einzelnen Füllen abweichende Vereinbarungen zu treffen, die jedoch nur wirksam sind, soweit ich sie schriftlich bestätigt habe, Ich liefere lediglich gemäß diesen Lieferungsbedingungen. Turch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde ihre Gültigkeit auch für di« weitere Geschäftsverbindung an.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)