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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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>84^ Nummer 31 i 51. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 2. Ernting (August) 1934 mitteln und LLatxut undRvden ngr Berlin 8>V Hafenplah 4. Fernruf 6 2,9081 — Lus den Keieüseüitiüüsvor- LvndsrAruPps Lrslssu, OsmsIIisn und dss öiitsr>verd«ll der Dreik- TilrkenMokos — Rossoßsclso im LVsods! der 2eit — OIvss Uder OsrtsnrLuns — VorxLrten gls 6rokslndtxrün und iürs OmxestsItuNA sIs LrbsilsbesokLkkunAsmuLnskins — ürukxkleZg — LlvsiltiLgsn im Obst- vsu — Llsixsruns der DiotrLxlickksit unserer Obsrsnlsxeu suk nslürlivder ürundiszs — Lrkukrunxell »uk dem Liebiet der Liumenrüedtunx — Lieber die Lescbukkunz von LleinsLMsnxnelcunzeu — Oie Vsr- Isxeruiix des krsnrösiseken üsmüsessmenbnues nsek Ilsrokkc» — Volksdolsnik: IV ie beiül der Lturmkut (Lconitum ^npsilus) im Volksmund? — Oie Dsdrs des IVeilkriexes. -V ' Anordnungen des ksiobsdsLuktrngten kür die Regelung des Lb«»tMs von Lisrtsnbnuersisugnissen — 20 dsbrs LVeltgesckivkte ' sekriklen des Reicksbenuktrngten — Ls^eriseker LinrtenbaulLg in LVUrrburg — L-iokerungsbedingungen, nukgesleiit von der und Lriken im ReiobsnLbrstsnd — Lommerbiumen «m Daokiurm — Oer kiinkiuü von Roden und Hirns sud die Rrtrsge gurke — Rino reiode LVsinuliernte in Liebt — Wieder Londericredit kiir dis dissjskrigs Lesobskkunx von Roks, Dünge- 20 Jahre Weltgeschichte des 8 1. des / 1. 70 N SON, 4S?L SO?L 7SYL 7SA 65 ?L 80?L 70-H 70 70 N 65 607L 3, diese Anordnung werden zum Höchstbetrag von 7079 7579 6579 6579 5079 5079 6079 6079 für jene offenstand, die Europa, ja der ganzen Welt, in den letzten 2 Jahrzehnten ein völlig andres Gesicht gaben. Es waren jene inter nationalen Wirtschafts-„Führer", die sowohl bei den „Siegern" wie den „Besiegten" des Weltkrieges mit Leichtigkeit Zusammenbrüche Vor 20 Jahren krachten die verhängnisvollen Schüsse in Serajewo. Sie waren der äußere Anlaß dazu, daß nach dem Willen weniger Wirtschaftshyänen Millionen Menschen auf den Schlachtfeldern ihr Leben lassen mußten. Die Packungen, bei denen die obere Schicht nicht mit Folge davon war, daß nach diesem beispiellosen dem durchschnittlichen Inhalt der Packung überein- Völkerringen der schöpferische, aufbauende, nor- stimmt, sind verboten. dische Mensch, der sich für sein Vaterland im- reicht sein: Stangenbohnen Buschbohnen Puffbohnen Schalerbsen Markerbsen Zuckererbsen Gurken Kürbis Spinat . . Kohl (inkl. Blumenkohl, Kohlrabi, Rosenkohl) Rote Beete (keimfähige Knäule) . Pastinake Karotten Rabies, Rettich (Sommer- und Winterrettich) Mairüben, Herbstrübcn .... Salat . . Sellerie Schwarzwurzeln Peteflllie . Zwisbeln Porree für Güteklasse L — rote für Güteklasse 6 — gelbe für Güteklasse 0 — blaue Anhänger, aus denen durch Ziffern die Größen klassen vermerkt werden. Tomaten Für den Verkehr niit Tomaten gelten fol gende Güte- und GrößensortierungeM dem 6. August 1934 in Kraft. Berlin, den 1. August 1934. Der Reichsbeauftragte für die Regelung Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. LoetMer. Ueber Gemüscsämereien Auf Grund der Verordnung über die Reglung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. 6. 34 (RG. Bl. I S. 518) und der Anord nung des Reichsnährstands vom 29. 6. 34 (Deut scher Reichsanzeiger Nr. 153) wird unter Bezug nahme auf 8 1 Abs. 1 der genannten Verordnung vom 22. 6. 34 angeordnet: Im Verkehr mit Gemüsesämereien, welche als Saatgut in den Verkehr kommen, müssen die nach stehend genannten Mindestkeimfähigkeitszahlen er- Ueber Verbraucher-Kleinpackungen von Sämereien Auf Grund der Verordnung über die Reglung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. 6. 34 (RG. Bl. I S. 518) und der Anordnung des Reichsnährstands vom 29. 6. 34 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird unter Bezugnahme aus 8 1 Abs. 1 der genannten Verordnung vom 22. 6. 34 angeordnet: Freilandgurken. 1. Für den Verkehr mit Freilandgurken gelten folgende Güte- und Größensortierungen: Güteklasse kl: Der Sorte entsprechend schlank gewachsen, cheichmäßig gefärbt, sest, frei von Flecken und Krankheiten, frisch gebrochen, ohne Stiel ge pflückt. Gruppe Essiggurken'. ' Größe 1: L-S cm - durchfchn. 85—95 Stck. )e 1 üx. Größe 2: 6—9 cm - durchfchn. 28-30 Stck. je 1 Gruppe Salzgurken (Einleger): Größe 1: 9—12 cm - durchfchn. 590 Stück je 50 KL,- nicht über 40 mm O. Größe 2: 12—15 cm - durchfchn. 350 Stück je 50 nicht über 45 mm LL Größe 3: 15 cm und darüber — durchfchn. 220—300 Stück je 50 nicht über 50 mm L6 Gruppe Salatgurken: Größe 1: nicht unter 500 § Gewicht je Stück. Größe 2: nicht unter 350 A Gewicht je Stück. Gruppe Schälgurken (Senfgurken): Gr. 1: 25 cm, nicht unter 750 K Gewicht je Stck. Gr. 2: 20 cm, nicht unter 500 L Gewicht je Stck. Größe 1: 55—64 mm Lt Größe 2: 46—54 mm Ll Größe 3: 41—45 mm Lt ferner, auch wenn fönst der Güteklasse kl entsprechend: Größe 4: 65 mm Ll und darüber Größe 5: 33—40 mm LL c) Güteklasse <3: Früchte mit kleinen Rissen oder Verletzun gen, jedoch ohne Faulstellen, sind nur im Ortsverkehr beim direkten Verkauf vom Erzeuger an den Verbraucher zugelassen. (Schluß Seite 2) 8 Bei Verstößen gegen Ordnungsstrafen bis 1000 All verhängt. 3. Früchte von Freilandgurken und Tomaten, mer zuerst einsetzt, überall fehlte und die Welt die den Mindestgütebestimmungen der Reichsein heitsvorschriften für die Sortierung nicht ent- 8 4. Bei Verstößen gegen die Anordnung werden auf Grund der Verordnung vom 22. 6. 34 (RG. Bl. I S. 518) 8 1 Abs. 1, Ziff. 7, Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 1000 M festgesetzt. 8 S- Die Anordnung tritt mit dem 10. August 1934 in Kraft. Berlin, den 1. August 1934. Der Ncichsbcauftragte für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. Loettner. 1. Bei allen Käufen und Verkäufen von Freiland gurken und Tomaten innerhalb des Deutschen Rei ches sind die von mir herausgegebenen Reichsein- heitsvorschriften für die Sortierung zugrunde zu legen. Diese Vorschriften sind in. der „Gartenbau- » Wirtschaft" und in der „Landware" veröffentlicht Alle Verbraucher-Kleinpackungen einschließlich der und von dem Reichsbea ustragten zu beziehen. sogenannten „Bunten Tüten", die mit Sämereien 2. Unsortierte Ware ist zugelassen, wenn sie als Les Gartenbaus und mit Grassämereien gestillt „Unsortiert" deutlich gekennzeichnet wird. Spiegel- Güieklaffe 8: Den Ansprüchen der Güteklasse nicht ent- sprechend, jedoch ohne Früchte der Güteklasse 0, innerhalb der vorgenannten Gurkengruppen unsortiert. Güteklasse 0: Krumme, leicht fleckige Früchte, nach Größe nicht sortiert. 2. Mit der Bezeichnung „unsortiert" sind jeweils Größenmischungen innerhalb der gleichen Gur- kengruppe zugelassen. 3. Hohle und stark stückige Früchte sind vom Ver kehr in jedem Fall ausgeschlossen. 4. Die Güte- und Größensortierungen sind durch Schilder oder Anhänger an den Packgefäßen deutlich zu kennzeichnen. Empfohlen werden: Anordnungen -es Reichsbeauftragten für -te Regelung -es Absatzes von Ueber Freilandgurkm und Tomaten Auf Grund der Verordnung über die Reglung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. 6. 34 (RG. Bl. 1 S. 518) und der Anordnung des Reichsnährstands vom 29. 6. 34 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird unter Bezugnahme auf 8 1 Abs. 1 der genannten Verordnung vom 22. 6. 34 ungeordnet: 8 1- 1. Der Verkauf von Freilandgurken und Toma ten hat nur nach Gewicht zu erfolgen. 8 2. in Kraft. Berlin, den 1. August 1934. Der Reichsbeauftragte für die Regelung Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. Loettner. sprechen, sind vom Verkehr ausgeschlossen. 4. Diese Bestimmungen gelten nicht für solche Früchte, die auf Grund von Anbauverträgen an die Gemüse-Verwertungsindustrie zur Ablieferung ge langen. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind ferner Verkäufe innerhalb des Erzeugerbetrie bes an Kleinverbraucher. 8 3. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen werden Ordnungsstra fen bis zum Höchstbetrag von 1000 Ml verhängt. 8 4. Die Vorschriften dieser Anordnung treten mit Samen der genannten Pflanzenarten mit gerin gerer Keimfähigkeit darf als Saatgut nicht gehan delt werden. Die Mindestkeimfähigkeitszahlen gelten bis auf Widerruf. Bei Verstößen gegen diese Anordnung werden auf Grund der Verordnung vom 22. 6. 34 (RG. Bl. 1 S 518) 8 1 Abs. 1 Ziff. 7 Ordnungs strafen bis zur Höhe von 1000 KX festgesetzt. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung in Kraft. Berlin, den 1. August 1934. Der Reichsbeauftragte sür die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. öoetwer. 8 4. Die Anordnung tritt mit dem 1. September 1934 Aus -en Reichseinheiisvorfchrifien -es Reichsbeauftragten («enehmigl« Abdruck aus den „ReichsemheUsomMft,»" des Reichsbeausiraglsa sür di« Reglung de« Absatzes non «arienbauerzeugnlffen) Gartenbauerzeugnissen feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr ge bracht werden, müssen folgende Kennzeichnung tragen: 1. Angabe des Namens und Ler Anschrift der ab füllenden Samenfachfirma, falls ein anderes Samensachgeschäft die Ware unter seinem Na men oder seiner Firma in den Verkehr bringt, tzlamen und Anschrift der letzgenannten. 2. Angabe des Verbrauchs-Gewährs-Jahres. 3. Nennung der Art und der Sorte. Bei Mischungen sind Lie wesentlichen Arten namentlich auszuführen. 4. Den Aufdruck (oder Aufschrift) des Satzes: „Keimgewähr laut Anordnung vom 1. August 1934" (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 178). Dieser unter 4. genannte Ausdruck gilt bis auf weiteres nur für Gemüsesämereien. 8 2. Für „Bunte Tüten" ist außer den unter 8 1 auf geführten Punkten 1—4 zusätzlich die Preisangabe erforderlich. 8 3. Noch vorhandene Vorräte an „Bunten Tüten" und Packungen für Kleinverbraucher können verwen det werden, müssen aber durch Aufdruck (Aufschrift) Len unter ß 1, 1—4, und 8 2 genannten Bestim mungen der angeordneten Kennzeichnung ent sprechen. und Katastrophen kleineren und größeren Aus maßes herbeiführten. In den Ländern, deren wirtschaftliche Lebenskraft aber noch nicht ge brochen war, wurden Inflationen aller Werte erzeugt und damit Tausende von Existenzen zum Teil oder restlos vernichtet, so daß als Folge des Weltkriegs der größte Teil aller be teiligten Staaten in ungeahntem Ausmaß in die Abhängigkeit des internationalen Groß kapitals geriet. Diesem Angriff dunkelster Weltmächte auf die Wirtschaftsführung und den Reichtum aller Länder stand das schlaue System der inter- nationalen Diplomatie zur Seite. Während Staaten mehr oder weniger stark in ihre Hand Staaten mehr oder weinger stark in ihre Hand bekamen, um sie zu ihrem Nutzen voll und ganz auszubeuten, wurden die dadurch noch uicht in Abhängigkeit geratenen Länder durch aufge- zwuugene Schändverträge in einen bleibenden Zustand der Agonie versetzt. In erster Linie war es das vor dem Weltkrieg wirtschaftlich mächtige Deutschland, das durch den „Frie- dens"vertrag von Versailles geknebelt wurde, damit dann seine politische und wirtschaftliche Vernichtung folgen konnte. Parlamentarische Mißwirtschaft und Korruption, Arbeitslosigkeit und Inflation, ein Zerfall der gesamten Wirt schaft, die Herabzerrung alles Großen in Kul tur, Sitte, Weltanschauung usw. waren die her vorstechendsten Merkmale jener Entwicklung in unsrem Vaterland. Noch etwas früher setzte der Zusammenbruch in Rußland ein, der zur Folge hatte, daß das große russische Reich seit 17 Jah ren unter der antireligiösen bolschewistischen Wahnsinnsidee schmachtet. Aber nicht genug in dieser kurz gezeichneten Entwicklung der Länder: Unser Bruderland Oesterreich tonnte durch jene internationalen Kräfte bis heute noch nicht zur Ruhe kommen, in Spanien gärte es fortwährend, England sieht sich durch die Verlagerung des europäischen politischen Gleichgewichts (Bündnis Frankreich-Rußland!) in einer bedrängten Lage und die Vereinigten Staaten werden durch immer wiederkehrende Wirtschaftskämpfe erschüttert. Frankreich aber steht, von seiner gekauften Presse z. T. verhetzt, bis an die Zähne bewaffnet an seinen Grenzen, um gegebenenfalls als „Ordnungspolizei" Europas — nein, als Büttel des internationa len Großkapitals — einzugreifen, Europa nach dem Willen jener „300, die die Welt regieren", von neuem ins Unglück zu stürzen und damit dem Weltbolschewismus den Weg zu bereiten. Während Europa und vor allem Deutschland in der Nachkriegszeit dem Zerfall nahe schien und man glauben konnte, daß das Wort des Philosophen Spengler vom „Untergang des Abendlandes" Berechtigung habe, marschierten im Oktober 1922 die von Mussolini befehligten faschistischen Bataillone nach Rom. Es war ein weltbewegendes Ereignis; denn damit war der erste Schritt zur Zerbrechung des Marxismus in einem europäischen Land getan. Trotz der U) Güteklasse 8: Ungleich in Form und Farbe, auch gerippt, frei ^?Rissen7V^t^n^n^nd Fan?. Hetze einer getoissen Weltpresse wurde durch den stellen. Marsch ans Rom der Grundstein zu einer Neu- - - ' " - ordnung Europas gelegt, zumal nicht nur in Italien, sondern auch in unsrem Vaterland schon vorher Kräfte am Werk waren, die sich jener nach dem Weltkrieg besonders stark ein setzenden Entwicklung nach unten mit aller Kraft entgegenstemmten. Auch hier zeitigte schou gleich nach Beendigung des Krieges das gewaltige Erleben desselben seine Früchte. Es entstand durch unsren heutigen Führer Adolf Hitler, gänzlich fern von einem weltbeuuruhi- genden Säbelgcrassel, aber auch jeder antisozia len marxistischen Idee, in hartem Kampf ge- gen Verräter, Besserwisser und Reaktionäre di§ -) Güteklasse ä: Gleiche Form und Farbe, gleichmäßig reis, nicht überreif, gesund, fest, frei von Rissen sowie Faulstellen, Verletzungen, Mißbil- düngen (Warzen), ohne starke Rippen. Größe 1: 55—64 mm b Größe 2: 46—54 mm S Größe 3: 41—45 mm S Ueber Azaleen und Eriken Auf Grund der Verordnung über die Reglung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. 6. 34 (RG. Bl. I S. 518) und der Anord nung des Reichsnährstands vom 29. 6. 34 (Deut scher Reichsanzeiger Nr. 153) wird auf Grund 8 1 Abs. 1 der genannten Verordnung vom 22. 6. 1934 angeordnet: 8 1- Jedem Kauf oder Verkauf von Lrale» indiea und Lrica grscilis sind die anf Grund der Ver ordnung vom 22. 6. 34 8 l Abs. 1 (RG. Bl. I S. 518) von mir herausgegebenen Sortierungs- Vorschriften zugrunde zu legen. Diese Vorschriften werden in der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht und sind von dem Reichsbeaustragten zu beziehen. 8 2. Jede Pflanze muß, wenn sie in den Verkehr ge bracht wird, mit dem von mir auf Grund Ler oben genannten Verordnung 8 1 Ziff. 1 vorge schriebenen Anhänger versehen sein. Diese Bestim mungen gelten bei dem Verkauf von Lrsles inciics, auch bei dem Verkauf von blühenden Pflanzen.
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