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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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>8^ Nummer 30 Berlin, Donnerstag, den 26. Heumond (3uli) 1934 51. Jahrgang Wirtschaftliche Streifzüge 8 2 tungen dürfen, unbeschadet der Vorschrift im 8 zur Bekämpfung tierischer und pflanzlicher Schi linge im Weinbau 1, >äd- s) als Spritzbrühen nur bis zum 10. 8. ein- der „Schuld des anderen" antworten. Die be- westen im bans" tenden Vlu* undLoden Haupischriftleitung: Äerlin 8W 44 Hafenplatz 4. Fernruf 8 2, 9081 -n zweiter Stelle nennt die Verordnung die Schaffung von Einrichtungen, die eine geregelte Erfassung und Ausberei- t un g vonGartenbauerzeugnissener. möglichen, und an dritter Stelle die Ermäch tigung, vorzuschreiben, inwieweit sich die Erzeuger dieser oder andrer Einrichtungen zu bedienen haben. Mit diesen Bestimmungen wird einer seits die Möglichkeit gegeben, das Angebot des Er zeugers zu kontrollieren und in die Hand zu be- Preisbildung gartenbaulicher Erzeugnisse wird hier allerdings große Vorsicht geübt werden müssen. Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen wird überdies stets nur der Schlußstein des ganzen Ge bäudes sein können. Es sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Verordnung (8 2) nur für die Erzeugnisse des Obst-, Gemüse- und Blumenanbaus, des Gemüse samen- und Blumensamenbaus sowie der Baum schulen gilt, die nicht be- oder verarbeitet sind. Die Regelung des Absatzes von allen be- oder verarbei teten Erzeugnissen des Obst- und Gemüse baus ist bereits in der „Verordnung über den Zu sammenschluß der Obst- und Gemüseverwertungs- Gelegentlich einer zwanglosen Unterhaltung mit einigen Versammlungsteilnehmern, deren Einstellung durchaus verschieden war, wurde besonders das Persönlichkeitsprinzip im Zu sammenhang mit dem Existenzkampf betont. Vorkämpfer im Zeitgeschehen hat es immer ge geben, ebenso wie wir unsere beruflichen Pioniere nicht entbehren können. Und daß frei lich auch die jetzt im Reiche führenden Männer ihre Augen zunächst rückwärts gewandt haben, zurück zu einem Zeitpunkt, bis zu dem man be wußt auf die naturgegebenen Faktoren von Blut und Boden fußte, um das gesamte Wirt schaftsleben umzugestalten, müssen alle Berufs genossen einsehen. Kann sich der Aufbau orga nisch doch nur so vollziehen, daß unsere müh sam errungenen Produkte dem Wertmesser der Zeit und der Gegenwart entsprechen. Wem wären, neben den ausgesprochenen Musterbetrieben über rationell geführte, sau bere Erwerbsgärtnereien die mit viel aner- dieses Problems wird auch erst die Plattform dar- ftellen, von der aus in allmählichem Aufbau der ganisationen im Gartenbau und der Landwirtschaft zu beseitigen und, gestützt aus die starken Macht mittel, die das Reichsnährstandgesetz bietet, nicht mehr gehemmt durch die „Tätigkeit" allzuvieler „Landwirtschastsführer", an die wichtigste Aufgabe, die Ordnung des inneren Marktes für gärtnerische Erzeugnisse heranzugehen, und zwar mit dem sicht barsten Erfolg. Mit der in Nummer 26 dieser Zeitschrift veröffentlichten „Verordnung über die Rege lung des Marktes für Erzeugnisse des Garten ¬ hat genügt, den bis zur Uebernahme der Regierung durch den Führer bestandenen Wirrwarr an Or- Krast. Im übrigen tritt die Verordnung mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 17. 7. 1931. - Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs (gez.) Moritz. Der Reichsminister des Innern. In Vertretung des Staatssekretärs (gez.) Hering. Fachzeitungen haben für jeden Berufsgenossen, der sich der Zeit, in der nnr leben, nicht ver schließt, je nach Zweckbestimmung ein feines Einfühlen, so daß sie selbst in der arbeitsüber lasteten Zeit, ja gerade dann noch, ihren „Stoff" für laue Leser interessant genug zu wählen wissen. Die Zeit und die Träger der organischen Grundlagen des Staates gehen bei ihrer nie ruhenden volkswirtschaftlichen Auf bauarbeit über solche Betriebsinhaber hinweg, die sich ihr nicht anzuschließen vermögen. Liegt dem Staate doch nicht nur die Ernährung, son dern auch die Erhaltung der um ihren Besitz ringenden Existenzen ob. Ja, es geht um die Tatsache, für den normalen Stand der Bevöl kerung zu sorgen und die nicht erdverbundenen anderen Stände mit frischer Kraft und neuem Blute zu beleben. Nicht zuletzt ist der Reichs nährstand und somit auch der Gartenbauer zu einer biologisch wertvollen Schicht im Staats ganzen erhoben. Nun erst recht mit allem Wis sen und Können, Zähigkeit und Fleiß, auch, ganze Bau bis zur letzten Spitze errichtet werden kann, von der aus sich der Weg der Ware vom Er- Auf Grund der Verordnung über die Schädlings bekämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 29. 1. 1919 (RGBl. S. 16ö) wird lt. RGBl. I Nr. 81 1934 verordnet: /X.V18 äem IriVlLli: Verordnung rur Huzlübrung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit bockgiktigen Stollen vom - rur dkarktreglung für Orreugnisse des Gartenbaus — Mrtsckaltlicke Streiküge — Oie Verpackung der Kosen Kose" — Bekämpkrmx der Blatt- und Blutläuse — briscbgervinde oder Vastgirianden — Das iinanriells ausgestellten Vorsichtsmaßregeln beizugeben. 8 ö Wer den in den 88 1, 2 und 4 getroffenen Vor ¬ werden, wenn die Vorschriften des Abs. 2 inne gehalten werden. (2) Der Hersteller hat auf der Packung oder dem Behältnis den Arsengehalt in Hundertteilen, be zogen auf metallisches Arsen (As), genau anzu geben. Er ist ferner verpflichtet, der Packung oder dem Behältnis eine genaue, leicht verständliche und befolgbare Anweisung für die Herstellung der im 8 1 vorgeschriebenen Verdünnung der Spritzbrühen beizugeben oder auszudrucken. Außerdem hat er der Packung oder dem Behältnis einen Abdruck der vom Äerufsständische Wirtschastszeiiung des deutschen Gartenbaues Amiliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand halt sind ihnen — angeblich aus Zeitmangel — kaum vom Ansehen her bekannt. Die ' den Vorschriften in 1, 2 zulaffen. 84 (1) Arsenhaltige Verbindungen und deren Zube reitungen dürfen für Zwecke der Bekämpfung tie rischer und pflanzlicher Schädlinge nur feilgehal ten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht gen zuzulassen. Die Erzeuger von Garten- bauproduktcn werden gerade eine Regelung des Kommissionsgeschäfts, das ja zu besonders großen Mißständen geführt hat, begrüßen. An letzter Stelle — . - , steht die Ermächtigung, Preise und Preis- Jahren ist, unsrem gesamten Berus zum Wohle ge- spannen festzü setzen. Bei der Eigenart der reichen wird. Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgisügen Stoffen vom 47. 7. 4934 17. 7. 1934 — Oie Verordnung Lum „lag der Deutschen . . o „ , . Begebnis des „lags der Deut schen Kose in Erfurt" — .Vn alle Qemüsessmenrückter — Die Deutsche Kosensckau in Uetersen; Eröffnung der Deutschen Schnittrosen- sckau — Warum keine Luftfeuchtigkeitsmesser in Gewächshäusern? — Der Erfolg des „Tags der Deutschen Kose" iu den einzelnen Gauen — Deutsche oder holländische Blumenrwiebeln — Inter essantes vom italienischen Blumenanbau — Ltsudensckleierkräuter — Achtung ^LLleenrückter! — Von der .4sternwelke — Schnitt- und Gruppenroseususlese — Warnung vor Tuwiderkandlungea gegen die Anordnungen des Keichsnäkrstands betr. Bsumschulerrsugnissen — Versuch rur Erage der Ernährung und Bodenmüdigkeit bei Baumschulgehölren im jakre 1933 — OmsatLsteuerireikeit bei Verpachtungen von gärtnerischen Betrieben — Der unpiändbare Eokn- und Oeksltsanspruch — Volksbotsnik: bielken — Die Wasserversorgung im Gartenbau kommen, andrerseits die Forderung verwirklicht, den Produzenten auf sein ureigenstes Gebiet, eben die Produktion zu beschränken und ihn der Mühe und Gefahr zu entheben, sich als Kaufmann betäti gen zu müssen und damit zu der Verwirrung der Marktverhältnisse beizutragen. Dem gleichen Ziel, aber schon einen Schritt weiter ans dem Absatz wege, dient die sehr wichtige Einführung des Schluß, scheinvcrfnhrens und die Ermächtigung, den Ab schluß von Kommissionsgeschäften zu verbieten oder nnr unter Bedingun- Oie Verordnung zur Marktregelung für Erzeugnisse -es Gartenbaus Or. Lkristopeit, Berlin. . Reichsaesundheitsamt gemeinsam mit der Bioloqi- Arsenhaltige Verbindungen und deren Zuberer- R-ichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft indnstrie" vom ü. 11. 1933 ausgesprochen worden. So ist mit der Verordnung vom 22. 6. 1934 alles, was es in der Vergangenheit an erfolgreichen und erfolglosen, oft auch nur tastenden Versuchen auf dem Gebiet der Absatzregelung für Gartenbau erzeugnisse gab, zentral zusammengefaßt und wesentlich erweitert worden. Bis zum Ziel wird es noch manche Schwierigkeit geben, aber wir haben die Gewißheit, daß gerade diese Verordnung, die die sür den Gartenbau bedeutcudste seit vielen zahlenmäßigen Gewinnöerechnung alle natürli chen Grundlagen des eigenen Lebens und der Umwelt vergeßen, sind es, die sich als Außensei ter bemerkbar machen. Trotz rationeller Kultur methoden, die man in Versammlungen unter Zugrundelegung unserer wirtschaftlichen Zu sammenhänge darzustellen versucht, verstehen gewisse Erwerbsbetriebe immer noch nicht den Kurs der Zeit. kennenswertem Mut über Wasser gehaltenen Kleinexistenzen nicht ebenso bekannt wie jene vegetierenden Auch-Gärtnereien, deren Inha ber allermeist dem Kreis konservativer Dauer nörgler angehören? Diese, einmal unbewußt über ihre Betriebsführung zur Alternative ge stellt, werden mit wenig Ausnahmen stets mit Diese, auch für den gesamten Erwerbsgar tenbau wie für die Landwirtschaft so hochbe deutsamen Worte unseres Reichsbauernführers R. Walther Darre sind richtunggebend sür die gartenbauliche Gesamtwirtschaft. , Ausgehend von einigen, sich nicht immer er- ruflichen Fachorgane und ihr belehrender Jw gänzenden Polemiken einiger Fachorgane, de ren Verfasser betriebswirtschaftliche Zusam menhänge zum Ausdruck bringen, verlohnt es sich wohl, diese Argumentationen auf breiterer Grundlage zu betrachten. Es ist eine altbe kannte Erscheinung menschlicher Eigenart, den jeweils zur Diskussion stehenden „Stoff" so zu betrachten, wie ihn die individuelle Veranla gung erkennt. An der Schwelle eines Betriebes offenbaren sich dem geübten Fachmann mei stens schon die Anzeichen einer mehr oder we niger rationellen Betriebssührung. Noch einige Schritte weiter, auch in der Unlerhaltung mit dem Besitzer, treten gar bald Zug um Zug die vorgenannten Empfindungen Plastisch Hervor, die dann unschwer erkennen lassen, inwieweit der einzelne es vermag, aus den obenange- zogenen Geleitworten unseres Herrn Reichs ministers die richtige Schlußfolgerung für sei nen Betrieb zu ziehen. Es bedarf noch einer geraumen Zeit, bis alle Gartenbaubetriebe sich „Der einheitliche und straff durchge führte fachliche Zusammenschluß eines entscheidenden Gebietes der deutschen Ge samtwirtschaft, der Landwirtschaft im Reichsnährstand, ist nicht etwa Selbstzweck, sondern bildet erst die Grundlage für eine neue Außenhandelspolitik. Die Neuord nung des deutschen Binnenmarktes gibt die Möglichkeit, an Stelle der alten Zoll politik zum Schutze der Landwirtschaft eine echte Handelspolitik zu betreiben. Die jüngst abgeschlossenen Verträge und Verhandlungen mit unsern Nachbarstaa ten haben gezeigt, daß wir uns aus dem richtigen Wege befinden". 8 r Arsenhaltige Verbindungen und deren Zuberei tungen dürfen als Spritzbrühen zur Bekämpfung tierischer und pflanzlicher Schädlinge nur in Ber- dünnungen angewendet werden, deren Gehalt an Arsen (As) 0,10 Hundertteile nicht übersteigt. ' schließlich "jedes Kalenderjahres, Listen zuwiderhandelt wird nach 8 2 der Ver- d) als trockene Stäubemittel nur bis zum 31.7. °sdpung über die Schädlingsbekämpfung mit hoch einschließlich jedes Kalenderjahres Ms'^n Stossen vom 29. 1. 1919 m Verbindung m-rd-n Mit der Verordnung über Vermoqensstrafcn und angewenoei weroen. Bußen vom 6. 2. 1924 (RGBl. I S. 44) mit Ge- . fänanis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe , ( ) T,e Vorschriften in dm 1, 2 erstrecken §^0 mit einer dieser Strafen bestraft. sich nicht auf die wiffenschastliche Forschung m An- § § der Verordnung tritt am I. 10. 1934 in stalten des Reichs und der Lander. - - - u . - - . ... (2) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern weitere Ausnahmen von Jene Zeitgenossen unseres Berufes, die, wie Paul Keller einmal sagte: „Im Frühjahr aus ziehen, um Maiblumen zu pflücken, im Herbst aber erst mit Zeitlosen heimkehren", deren Wirt- schastsauffassung so geartet ist, daß sie über der wenn es sein muß, durch zeitliche Entbehrun gen hindurch, sich dem Ganzen einzufügcn, ist Berufs- und Standeschre. Im Zuge dieser Be trachtung sei auch jener jungen Existenzen ge bührend gedacht, die sich in den versichedensten Siedlungen, inmitten von Volksgenossen, durch ringen, deren Kaufkraft ost mehr auf einem freundnachbarlichen Vertrauen beruht als auf barem Gelde. Wer auch da hineingeschaut, weiß, was Wollen und Können bedeutet. Solche Opfer wird der klarsehende Wirtschafter um so lieber auf sich nehmen, wenn damit seinem Be rufsganzen in fortschreitender Wirtschaftsbe- wegung geholfen ist. „Der Deutsche Erwerbsgartenbau, vereinigt mit Die Gartenbauwirtschaft" als führendes Organ des deutschen Gartenbaues, hat erfreu licherweise zu allen diesen regionalen Fragen in ihren verschiedensten Verlagerungen ein gehend Stellung genommen. Im Einklang da mit sei auch betout und voreingenommenen Lesern gesagt, daß den Verfasser einer solchen Betrachtung nicht nur wirtschaftspolitische Theorien umgeben, nein; denn das Bewußt sein, dem Leserkreis im praktischen Berufsle ben so zu dienen, daß ihm das Fachorgan zum geistigen Begleiter wird, wird nur aus der vor handenen tiefen beruflichen Schulung heraus geboren. Darum bitte kurz getreten in jenen Kreisen, denen die berufssoziale Verbundenheit noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist. Es ist auch in Versammlungen mit fausti schen Dogmen nicht viel mehr geleistet als mit Theorien, die der praktischen Durchsetzung ent behren! Die Fachpresse ist Mittlerin allen be- Trotz der immer noch stark örtlichen Orientierung der Märkte und der großen, aber wenig beachteten Bedeutung des Nahabsatzes im Bilde des Marktes für gartenbauliche Erzeugnisse spielt der Fernabsatz für die Versorgung des deutschen Volkes mit Gcir- tenbauerzeugnissen mit dem Anwachsen der Groß städte eine immer größere Rolle. In ihm ent wickelte sich auch in erster Linie der Keim zur spä teren Unordnung, dessen Wachsen schließlich den Ab satz der Gartenbauerzeugnisse im ganzen stören und in Unordnung bringen mußte. Die Aenderung der rufsrevolutionären Geschehens, und wer sich ihrem belehrenden Inhalt nicht verschließt, wird sich bald von den ihm anhafl...^.. Schlacken befreien können. Die organische Auf fassung vom Leben des Volkes, Staates und Berufes bildet auch für alle Zukunft den Aus gangspunkt der neuen deutschen Wirtschaft, in der wir Gartenbauer immerhin ein erkleckliches Glied darstellen. Dazu bedarf es der rückhalt losen Mithilfe jedes verantwortlichen Berufs- gcnofsen. Seit dem Erlaß des Reichsnährstandgesetzes ist Methoden und die Besserung der Verhältnisse „ . noch kein Jahr verstrichen. Aber diese kurze Zeit Fernabsatz wurden schon srüh als vordringliche Auf- auf jene Worte einzustellen vermögen. ' ' - - - -- - - um so mehr erkannt, als sich im Fernabsatz " " " " ' die schwierigen Absatzbedingungen am deutlichsten zeigten. Es ist daher kein Zufall und zu begrüßen, daß die Verordnung vom 22. 6. 1934 die Aussicht eröffnet, gerade auf dem Gebiete des Fernabsatzes vom Erzeuger bis zum Verteiler wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen. Die Notwendigkeit, wegen der Verderblichkeit der Gartenbauerzeugnisse gerade für den Fernabsatz die Voraussetzungen des rei bungslosen und schnellen Verkehrs zu schaffen, recht fertigt es daher auch, an die Spitze der dem Reichs nährstand gegebenen Ermächtigung dasProblem der Sortierung, Verpackung, Verla- vom 22. 6. 1934 wird nunmehr auch die düng und Kennzeichnung von Gartenbau gesetzliche Voraussetzung für die innere Ordnung erzeugnissen zu stellen. Dieses Problem hat auch des Marktes für gartenbauliche Erzeugnisse geschas- in den vergangenen Jahren eine große Rolle ge- fen, nachdem die organisatorischen Grundlagen spielt. Es schien oft der Lösung nahe. Die Lösung schon vorher in den Abteilungen des Reichsnahr- blieb endgültig aber doch der heutigen Regierung standes gefunden worden waren. Vorbehalten, die die Gewähr bietet, daß die Gedan- Die Ermächtigung zur Reglung des Absatzes ken und Arbeiten nicht mehr nur in begrenzten von Gartenbauerzeugnissen stellt die verantwort- Kressen des Standes Wurzel schlagen, sondern lichen Stellen keine leichten Aufgaben. Die große überall auf fruchtbaren Boden treffen. Die Lösung Zahl von Gartenbauerzeugnissen und deren z. T. ' ------- - -- ' außerordentliche Empfindlichkeit bedingen eine ge naue Kenntnis der sich daraus ergebenden vielen Probleme, aber auch eine größere Bewegungsfrei- . ... .. . heil, um die ost sehr komplizierten Verhältnisse zu zeuger zum Verbraucher regeln lassen wird, einer organischen Ordnung allmählich oder schnell An zweiter Stelle nennt die Verordnu gestalten zu können. Diesen Notwendigkeiten trägt die Verordnung in § 1, (1), 7. durch die Bestim mungen über das Schiedsgerichtsverfahren und in 8 1, (2) durch die Bestimmung, daß für die ein zelnen Anbaugebiete und Erzeugnisse verschie dene Vorschriften getroffen werden können, Rech nung. Gerade die letztgenannte Bestimmung wird jede Schematisierung der auf Grund der Verord nung zu erlassenden Vorschriften vermeiden helfen, ohne daß die Vorteile, die sich aus der Zentralisie- ..der Entscheidung beim Reichsnährstand für die Lösung der Probleme ergeben sollen und wer den, wie einst von den berühmten oder besser be rüchtigten „Vorkämpfern der Belange" in ihr Ge genteil verkehrt werden können.
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