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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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berichte aus -er Praxis -es Msatzwesens Abbildung 2 b) L) d) c) s) l-) dürfen: den a) Rhabarber, Spargel, Gurken, Tomaten, Bohnen, Rosenkohl, Grünkohl, Sellerie, c) rettich und trockne Speisezwiebeln; b) Abbildung 3 der Gemüse Großmarkthl ^rüne lleer- Weiß-, Rot- und Wirsingkohl, sowie stumpse Karotten ohne Grün. Sortenwirrwarrs; c) die Verbesserung der Ernteme thoden. Zur Erreichung des zweiten Zieles gelten fol gende Maßnahmen als erforderlich: Ilm das dritte Ziel zu erreichen, sind nach stehende Maßnahmen notwendig: Großmarkthalle — unter Angabe deS wesentlichen Inhalts und des Datums des Beitrags gemeldet Zuverlässigkeit erkannt werden. — Einem Bericht einer rheinischen Fachzeitschrift zufolge, nahmen Trierer Großmarkt, Landwirtschaftliche Erzeuger- und Absatzvcreinigung im Bezirk Trier e. V. in Trier an sich seht zu begrüßen sei und heute schon den Handel in die Lage versetze, mit größerer Sicher heit und Ordnung seine Geschäfte zu tätigen. Frü her hätten die Händler oft mehrere Kilometer außerhalb der Stadt den Erzeugern entgegenfahren müssen, um überhaupt Ware zu bekommen. Oft wären sie mit leeren Händen heimgekehrt, da ihnen die Ware vor der Nase weggeschnappt worden sei. Heute bezieht der Händler seine Ware beim Groß markt, der der Qualität entsprechend die Preise festsetzt. Es wird seitens des Handels eine Ein- heitspreisspanne angestrebt. Auf die Preise, die der Großmarkt verlangt, soll ein bestimmter Prozent satz aufgeschlagen werden und der Verkauf unter diesem Preis nicht statthaft sein. Damit nicht alle Händler einzeln zum Großmarkt zu kommen brau chen, wurde in der Versammlung beschlossen, das Ansteigern einem Großhändler zu überlassen. Von diesem werden abends die Aufträge gesammelt und morgens rechtzeitig die Waren an die Stände bzw. in die Geschäfte gebracht. Ferner wurde der Vor schlag gemacht, eine Kommission zu bilden, die mit der von den Erzeugern gebildeten Abordnung die Ware vor der Versteigerung besichtigen und Prüfen soll. Es sei Aufgabe derselben, nicht einwandfreie Ware zurückzuweisen. Der Trierer Großmarkt stellt vermehrter Anbau von Früh- und Steinobst; gewissenhafte Ausscheidung des la gerfähigen Obstes aus dem Herbst geschäft und Ausbau der Lagertechnik; richtige E r n t e s ch u l u n g, die darauf ab zielt, daß das Obst im Herbst mit Sorgfalt vom Baum genommen, sofort vorsortiert und in geeigneten Lagergeräten untergebracht wird. Vermeidung der engen Pflan - zun g; bessere Außenpflege des Baumes durch gründliche mechanische Reinigung von Ltamm und Krone durch einheitliche Schäd lingsbekämpfung. Dieselbe ist durch die neuen oberpolizeilichen Vorschriften sichergestellt; richtige Ernährung der Bäume. uns in Ergänzung unsrer Ausführungen über seine Entwicklung (vgl. Absatzberichte in der „Garten bauwirtschaft" Nr. 20 und 23) nebenstehende Photoaufnahmen für die Veröffentlichung zur Ver fügung. — Wie die Bauern-Zeitung Rhein-Main- Neckar berichtet, wurde auf einer Tagung der Be zirksbauernschaft Wiesbaden festgestellt, daß die seit 2 Monaten in der Großmarkthalle der Gartcnbauzcntrale e. G. m. b. H. Wiesbaden- Schierstcin (vgl. Absatzbericht in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 20) abgehaltenen Versteigerungen gute Erfolge bringen. Die Gartenbauzentrale stelle allen Obsl- züchtern und Bauern ihre gesamte Anlage bereit. Demgegenüber müsse von den Ortsbauernführern restloses Einsetzen für den gemeinsamen Absatz in ihren Ortsbauernschaften erwartet werden. Das Obst sei von den Sammelstellen der einzelnen Er zeugerorte an die Versteigerung zu liefern. Zur planmäßigen Absatzregelung wurde die Oberleitung Gartenbaudirektor Kerz übertragen, dem Aus schüsse aus Vertretern der Ortsbauernschaften so wie der Obstzüchter zur Seite stehen sollen. —> Ueber die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft des unterfränkischen Obstbaus (vgl. .Absatzbericht in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 42 in 1933) geben folgende Ausführungen von Dr. Kilian-Obernburg Aufschluß: Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft bestehen nicht darin, die ganze Gegend in ein Universal schema des Obstbaus einzupressen, sondern die allgemeinen Richtlinien für die gemeinsame Arbeit aller, auch der kleinsten Obsterzeuger, festzulegen und dafür zu sorgen, daß bei gleichen Produktionsbedingungen auch der letzte Baum des Anbaugebietes hochwertige Erzeug nisse hervorbringt. Es handelt sich hauptsäch lich darum, die bisher unbewußte, aus der Eigenart des Gebiets organisch wachsende Ent wicklung festzustellen, die Hemmungen dieser Entwicklung zu beseitigen und dafür zu sorgen, daß diese Entwicklung sich bis zum letzten Obst erzeuger auswirken kann. Drei große Bestrebun gen der obstbautechnischen Entwicklung sind fest zustellen : 1. ist der untermainische Obstbau bemüht, den übernommenen Kelter obstbau unter gleichzei tiger Abstreifung der liebhabermätzigen Einstel lung des Erzeugers in den erwerbsmäßigen Edelobstbau umzuwandeln; 2. zeigt sich das Bestreben, unter Vermeidung des wiederkehrenden Wechsels zwischen Mißernte und Uebcrernte eine jährliche regelmäßige Durchschnittsernte zu erzielen; 3. wird darum gekämpft, unter Auflösung des zusammengeballten Herbstgeschäftes die Obst ernte und den ObstabsaH möglichst gleich mäßig auf das ganze Jahr zu vertei len. Als technische Mittel zur schnelleren Er ¬ bauungsplänen zusammengestellt werden. Tie sämtlichen Bezirksbebauungspläne — gegenseitig abgeglichen -— ergeben den Ge neralbebauungsplan für das Gebiet der Ar beitsgemeinschaft; die Aufstellung von Umveredlungs plänen und die Durchführung der Umver edlungsaktion zur Beseitigung des Die obstbautechnischen Maßnahmen gewinnen für den Obsterzeuger erst dann wirtschaftlichen Wert, wenn sie durch eine planvolle und schlagkräftige Absatz-Organisation unterstützt werden. Diese baut sich im Bezirk Obernburg wie folgt ans: Bei den einzelnen Obstbauvereinen bestehen stän dige örtliche Abs atz st eilen. Diese Einrich tungen werden ausschließlich mit dem Absatz der örtlichen Ernte betraut. Der einzelne Obsterzeuger verzichtet darauf, seine Frucht selbst zu veräußern, er überläßt den Verkauf vollständig der Absatz stelle. Diese ist das ganze Jahr über vorbereitend tätig, indem sie die Abwicklung der Ernte überwacht und das zu erwartende Ernteergebnis ermittelt, ge trennt nach den einzelnen Obstsorten des Ortes. Die örtlichen Absatzstellen stehen wieder in engster Fühlungnahme mit der B e z i r k s a b s a tz st el l e. Diese sorgt für die Kundenwerbung und Kundenge winnung und erledigt unmittelbar Aufträge für Lieferungen, die aus dem Ernteergebnis eines Or tes mangels ausreichender Ware nicht erledigt wer den können. Im übrigen unterstützt sie nur die ört lichen Absatzstellen in ihrer Vcrkaufstätigkeit. Die Arbeitsgemeinschaft verspricht sich bei disziplinier tem Verhalten der Lbsterzeuger eine wesentliche Verbesserung der Absatzbedingungen sowohl zugun sten des Erzeugers als auch zugunsten des reellen Händlers. Sie hat für die kommende Marktord nung wertvolle Vorarbeit geleistet und es ist zu er warten, daß der Obstbau am Untermain künftig einen starken Auftrieb nehmen wird» v, 6, reichung des ersten Zieles dienen: die Einführung örtlicher Anbaupläne oder Anbauverzeichnisse, die zu Bezirksbe- werden. Neue Verträge dürfen ohne Einwilligung der Gemüseverwertunqsgenossenschast Breslau — Großmarkthalle — nicht abgeschlossen werden. Ver einbarungen zwischen Handel und Erzeugern, die eine Lieferung von Gemüsearten zu einem Zeit punkt bezwecken sollen, in dem diese Gemüsearten der Marktschutzregelung unterliegen, dürfen nicht getroffen werden. Diese Anordnung kann in vollem Umfang oder auch nur teilweise durch den Landesbauernführer vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung durch den Regierungspräsidenten in Breslau für einzelne Teile des Anbangebiets Breslau und für bestimmte Gartenbauerzeugnisse bis auf weiteres außer Kraft gesetzt, desgleichen auf weitere Anbaugebiete inner halb des Regierungsbezirks Breslau oder auch noch auf andre Gartenbauerzeugnisse erstreckt werden. Verstößen gegen diese Anordnung wird nach Maßgabe des 'Polizeivcrwaltungsgesetzes vom 1. 7. 1931 (GS. S. 77) entgegcngetreten. Bei wieder holten Verstößen kann auf Entziehung d-r Handels erlaubnis und Schließung des Geschäfts wegen Un- Obst und Gemüse Die Verordnung über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaus vom 22. Juni 1934 gibt dem Reichsnährstand die Ermächtigung, die seit Jahren vom Erwerbsgartenbau angestrebte plan mäßige Erfassung und marktfähige Aufbereitung der Gartenbauerzeugnisse nach einheitlichen Richt linien im ganzen Reichsgebiet zur Durchführung zu bringen. Eine Vorstufe auf dem Weg zu dieser allgemeinen Marktordnung ist das Markt schutzgesetz vom 13. 7. 1933, das vor Jahresfrist von der Erzeugerschaft dankbar begrüßt wurde und in zwischen auch in den Hauptanbaugebieten erfolg reich zur Anwendung kam. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die damit getroffenen Maßnahmen in die Neuregelung des Absatzes für Obst und Gemüse nach der Verordnung vom 22. Brachmond 1934 ein bezogen werden können. Inzwischen liegen weitere Meldungen über die Einführung des Marktschutzes vor. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat in einer Verordnung vom 4. Wonnemond l. I. für das Zittauer Ge müseanbaugebiet die Zittauer Gemüsebau- und Vcrsandgenossenschast c. G. m. b. H. als einzige Absatzeinrichtung für Gemüse anerkannt. Blumenkohl, Salat, Weißkraut, Rotkraut, Sellerie, Gurken, Kohlrabi und Tomaten dürfen, soweit sie im Zittauer Anbaugebiet erzeugt sind, nur über die Zittauer Gemüsebau- und Versandgenossenschaft in den Handel gebracht werden. Der Zittauer Gemüse bau stellt ein in sich geschlossenes Anbaugebiet dar, das für die genossenschaftliche Erfassung der Er zeugnisse besonders geeignet ist. Auch die verkehrs technisch ungünstige Lage im äußersten Südostwinkel vom Freistaat Sachsen hat mit dazu beigetragen, daß bereits im Jahr 1919 eine Absatzgenossenschaft gegründet wurde. Heute zählt sie über 150 Mitglie der und umfaßt damit nahezu alle Gemüsebau betriebe des Zittauer Bezirks. Im vorigen Jahr wurden schon zwei Drittel der zum Verkauf gelan genden Ware von der Zittauer Gemüsebau- und Versandgenoffenschaft ausgenommen und abgesetzt. Dabei legte die Genoffenschaft größten Wert darauf, nur gute Ware auf den Markt zu bringen. Ihrer langjährigen Erziehungsarbeit ist es mit zu danken, wenn heute das Zittauer Gemüse auf vielen Märk ten Mitteldeutschlands führend ist und auslän discher Ware zum mindesten gleichgestellt werden kann. — Im . fränkischen Kirschenbaugebiet wurde kaut Bekanntmachung des bayrischen Staats ministeriums vom 15. 6. 1934 der Marktschutz wie folgt verfügt: An den von der Regierung von Ober franken und Mittelfranken zu bestimmenden Markt tagen und an den dem jeweiligen Markttag vorher gehenden und nachfolgenden Tag ist der Handel mit Obst außerhalb der Absatzeinrichtungen der Obst großmarktvereinigung Igensdorf u. Umg. e. V. in Igensdorf, der Obstgroßmarktvereinigung Neun kirchen am Brand u. Ümg. e. V. in Neunkirchen am Brand und der Obstgroßmarktvereinigung Pretzfeld u. 11mg. e. V. in Pretzfeld für das ganze Markt gebiet "verboten. Das Marktgebiet umfaßt zahlreiche Gemeinden der Bezirksämter Ebermannstadt, Er langen, Forchheim, Lauf und Pegnitz, die in der Verordnung benannt sind. Außerdem ist in dem be zeichneten Marktgebiet die Errichtung von Absatz einrichtungen für den Handel mit Obst, die den an geführten Obstgroßmarktvereinigungen ähnlich find, untersagt. Wochenmärkte sind nicht als ähnliche Veranstaltungen anzusehen. Die Marktschutzverord nung erstreckt sich nicht auf die Versteigerung des auf Grundstücken des Staats, der Bezirke und der Gemeinden wachsenden Obstes. — Gemäß einer Anordnung Uber den Marktschutz für Gartenbau- erzcugniffe des Breslauer Anbaugcbiets verfügte der Regierungspräsident von Breslau mit Wirkung vom 1. Heumond 1934, daß jeweils in der Zeit vom 16. Gilbhard bis 30. Ostermond von den Erzeugern im Stadt- und Landkreis Breslau fol gende Produkte nur über die Gemüseverwer- tungsgenosfenschaft e. G. m. b. H. Bres- l a u, Großmarkthalle, in den Handel gebracht wer- Liefer- und Anbauverträge, die vor Erlaß dieser , Anordnung abgeschlossen wurden, müssen binnen kürzlich die Trierer Obst- und Gemüsehändler in einer Woche nach Verkündigung dieser Anordnung einer Versammlung zur Einführung des Markt- der Gemüseverwertungsgenossenschast Breslau — schutzgesetzes Stellung. Es wurde betört, daß der Die Belieferung von Einlegereien und Konserven fabriken mit den vorgenannten Warengattungen darf in den angegebenen Zeiträumen gleichfalls nur noch über die bezeichnete Gemüscverwertungs- - genoffenschaft Breslau — Großmarkthalle — erfol- gen. Im Stadtkreis Breslau ist zunächst der Absatz von Obst und Gemüse an Wiederverläufer nur aus dem Breslauer Großmarkt zulässig. Es ist also im Stadtkreis Breslau das Feilbieten und der Ver kauf von Obst und Gemüse durch Erzeuger und Händler an Wiederverkäuser auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auf Güterbahnhöfen und Pri- vatgleisanschlüssen, auf Wachenmärkten (Klein markthallen), in offenen Verkaufsstellen sowie auf Privat- und sog. Winkelmärkten jeder Art ver boten. Durch den Leiter der Gemüsevcrwertungs- genoffenschaft Breslau — Großmarkthalle — kön-, neu für die Bedarfsdeckung offener Verkaufsstellen in weit abgelegenen Stadtteilen (Deutsch-Lissa, Herrnprotsch usw.) auf Antrag Ausnahmen zuge laffen werden. Diese Anordnung erstreckt sich nicht auf den Ver kauf unmittelbar an den Verbraucher s) auf Wochenmärkten, b) im eignen Betrieb oder in eignen offenen Ver kaufsstellen.
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