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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Oie Gartenbouwirtschaft Qualitätsvorschristen für Gemüse- und Blumen -Zungpsianzen Man kann stets und überall beobachten, daß die Ware derjenigen Angehörigen eines Berufsstands, die billiger verkaufen als ihre reellen Berufskame raden, in der Regel an Qualität zu wünschen übrig läßt. Im Erwerbsgartenbau tritt diese Erscheinung am auffälligsten bei Baumschulware, im Samen handel sowie auf dem Jungpflanzenmarkt zutage. Daraus ergibt sich, daß Preisschleuderer sehr emp findlich getroffen werden können, wenn sie an die .Innehaltung bestimmter Oualitätsforderungen ge bunden werden, weil sie dann gezwungen sind, ebenfalls einwandfreie Ware zu erzeugen und weil die Gestehungskosten für die Erzeugung einwand freier Ware höher sind als die für minderwertige. Soweit es sich um Baumschulerzeugnisse handelt, sind Qualitätsvorschristen bereits gesetzlich veran kert. Die Maßnahmen zur Ausschaltung minder wertiger Sämereien sind eingeleitet. Da aber gerade auch im Verkauf von Gemüse- und Blumenjung pflanzen hinsichtlich der Qualität unhaltbare Zu stände herrschen, ist es dringend erforderlich, daß auch hiev Mittel und Wege gefunden werden, um den Absatz minderwertiger Ware unmöglich zu ma chen. Dadurch würde einerseits den schlimmsten Un- -terbietern das Handwerk gelegt, andrerseits könnte aber auch vor allem die Verbraucherschaft vor schweren Enttäuschungen und die deutsche Volks wirtschaft vor schweren Schädigungen bewahrt wer den. Da also keineswegs ein einseitiges Interesse des gärtnerischen Berufsstands, sondern ein all gemeines Interesse vorliegt, ist die Herbeifüh rung eines gesetzlichen Verbots hinsichtlich des Verkaufs minderwertiger Jungpflanzen unbe dingt gerechtfertigt. Es erhebt sich nun die Frage, was unter „min derwertig" bei Gemüse- und Blumenjungpflänzen zu verstehen ist. Denn dieser Begriff müßte selbst verständlich ganz eindeutig festgelegt werden, weil andernfalls eine einheitliche Handhabung im gan zen Reichsgebiet unmöglich wäre, und weil-die Or gane, bis die Innehaltung der Bestimmungen zu überwachen hätten, ihre Aufgabe überhaupt nicht er-, füllen könnten. Selbst dann, wenn etwa zum Kon trollgang über einen Marktplatz seitens der Markt- Polizei ein gärtnerischer Fachmann hinzugezogen würde, wäre keine einwandfreie Reglung getroffen, weil der eine Fachmann Jungpflänzen noch als Pflanzwürdig bezeichnet, die ein andrer bereits als überständig oder sonstwie unbrauchbar anspricht, woraus sich wiederum eine uneinheitliche Hand habung auf den einzelnen Marktplätzen ergäbe. Es ist also, notwendig, daß genau umschrieben wird, wann eine Jungpflanze als minderwertig bzw. als vollwertig anzusehen ist. Das sieht einfacher aus, als es in Wirklichkeit ist; denn die Forderung, daß die Pflanzen kurz und gedrungen gewachsen, frei von Krankheiten und Schädlingen sowie mit gutem Wurzelballen sein müssen, genügt zur Festlegung etwa des Begriffs der „Vollwertigkeit" durchaus nicht. Bei zu allgemein gehaltenen Bestimmungen würden z. B. alle noch zu jungen Sämlinge, die noch nicht genügend entwickelt sind, vom Verkauf nicht ausgeschlossen werden können. Es muß viel mehr angegeben werden, welche Ansprüche an Länge, . Blattzghl, Stengeldurchmesser und Wurzelvermögen zu stellen sind. Hierbei genügt es.aber wieder nicht, für jede Pflanzenart mir einen einzigen Entwick- kungszustand zu umschreiben; denn es gelingt dem besten Fachmann nicht immer, Pflanzen heranzu- ziehen, die in jeder Beziehung als mustergültig bezeichnet werden können. In diesem Frühjahr wa ren z. B. in vielen Gärtnereien die Jungpflanzen bestände zum Verkaufszeitpunkt lediglich aus dem Grund in der Entwicklung reichlich weit vorgeschrit ten, weil die Verbraucherkreise infolge der Trocken heit mit dem Kauf zurückhielten. Es muß also ein gewisser Spielraum gewährt werden, innerhalb dem die Pflanze vom eigentlichen Musterzustand abwei chen darf. Diefe Erkenntnis führt zwangsläufig da zu, daß für jede Pflanzenart eine untere und obere Grenze des noch Verkaufswürdigen festgelegt wer den muß. Allerdings ist es trotzdem ratsam, auch den eigentlichen „Mustcrzustand" zu kennzeichnen, weil dann die „Grenzsälle" besser beurteilt werden können. Es ist hiernach also im allgemeinen zweck mäßig, für eine Pflanzenart drei Entwicklungs- zustände zu beschreiben, nämlich: 1. Eine Pflanze, die in jeder Hinsicht als erst klassig anzusprechen ist (Musterpflanze). 2, Eine noch jüngere Pflanze, die aber min destens schon soweit entwickelt sein muß, daß sie noch Gewähr für sicheres Wiederanwachsen am neuen Standort des Käufers sowie für vollkommene Weiterentwicklung bietet und die deshalb schon zum Verkauf zügelassen werden Vcrgeilte Sellcricpslanzen, deren Verkauf durch Aufstellung von Oualitäks- Vorschriften verboten werden müßte. darf. Es ist sehr wichtig, daß wirklich die un - terste Grenze des zum Verkauf erforder lichen Entwicklungszustands genau beschrieben wird, damit nicht der allgemeinen Zweckmäßig, keit, junges, wüchsiges Material zu pflanzen, entgegengearbeitet wird. 3. Eine schon ältere Pflanze, die aber noch so jung und Weichstenglich sein muß, daß man von Ueberständigkeit noch nicht sprechen kann, so daß der Verkauf noch zu verantworten ist. Es soll hier an einigen Beispielen dargelegt wer den, in welcher Weise die Qualitätsvorschristen for muliert werden können: ck) Höchstzahl der gut entwickelten Blätter 8 e) Mindestdurchmesser des Stengels am Wurzelhals 3 mm k) Mindestquerdurchmesser des Wur zelballens , , . 2cm 6. Levkojen 1. Musterpflanze s) Zahl der gut entwickelten Blätter 4 d) Zahl der noch in der Entwicklung befindlichen Blätter , , , , , 2—3 zur äußersten Spitze des größten Blattes gemessen wird. Nicht bei allen Pflanzenartcn ist es zweck mäßig, die Länge der Pflanze festzulegen. So ist es z. B. bei Semperflorens-Begonien besser, von der Spannweite der größten Blätter auszu gehen. Auch die Blattzahl kann nicht bei allen Pflanzen als Wertmesser dienen; bei Loöelien wird man beispielsweise die Zahl der Triebe zugrunde legen. Es kommt eben darauf an, für jede Pflan- zenart individuell die Forderungen zu formu lieren. Die in dieser Weise aufgestellten Oualitätsvor- schrifhen müßten mit aufschlußreichen Lichtbildes von guten und schlechten Jungpflanzen nach 2t»' der hier beigesügten ausgestattet werden, damit 5 § die Kontrollorgane auch rein bildmäßig den Cha rakter von vollwertigen und minderwertigen Jung- pslanzen einprägen können. Wenn eine gesetzliche Verankerung solcher Vorschriften erreicht wird, "kann mit Sicherheit und Leichtigkeit vergeiltes, verholz tes oder sonstwie minderwertiges Jungpflanzen material rücksichtslos von den Märkten und aus den Betrieben wcggeräumt werden. Damit wären dann die notorischen Massenanzüchter und Preis- schleuderer getroffen und das kaufende Publikum würde von Pflanzen, die noch geschenkt zu teuer sind, verschont bleiben. läsik. Die Anregungen des Verfassers sind begrüßens wert, sie zeigen aber auch, wie schwierig die Auf gabe, einwandfreie Gütebezeichnungen für Jung- pflgnzen zu schaffen, ist. Besonders groß ist dabei die Gefahr, allzu theoretisch vorzugehen. Diese Ge fahr ist u. E. bei den Vorschlägen nicht hinrei chend vermieden. Die Sondergruppe Jungpflanzen hat zur Vermeidung dieses Fehlers von Messungen der Stengelstärke usw. bewußt abgesehen, indem sie die Beurteilung der Güte neben den allgemeinen Gütevorschriften durch Abbildungen in der Ari kennzeichnet, wie das der Verfasser anregt. Außer der Bildfammlung stehen der Sondergruppe auch Filmstreifen zur Verfügung, die bei Versammlung gen vorgeführt werden können. 8ckrikttsitung. Sellericpflanzcn in verschiedenen Entwicklungszuständen: Rechts: Noch nicht verkaufssähig. Links: Mindestentwicklungszustand zum Verkauf. Mitte: Musterpflanze zum Verkauf. Oie Zukunst des garten baulichen Fachschulwesens 2(4 mm 4 1(4 cm 2 6 cm 2(4 mm Mindest-Entwicklungszustand 2. 3 12 cm 2 2(4 cm Entwicklungszuständen. Astern in verschiedenen Minde st-Entwicklung? st and: 2. c) 1(4 mm 3 6) (4 cm 2 e) 6 cm Aeußerster Entwicklungszustand: 3. 3 1(4 mm 2 12 cm Hcm c) 12 cm 2) b) s) Zahl der gutentwickelten Blätter b) Zahl der in der Entwicklung be findlichen Blätter In diesem Entwicklungszustand: Mindestdurchmesser des Stengels am Wurzelhals Mindestquerdurchmesser des Wur zelballens Höchstlänge der Pflanze vom Wurzelhals ab In diesem Entwicklungszustand: c) Mindestdurchmesser des Stengels am Wurzelhals ck) Mindestquerdurchmesser des Wur zelballens e) Höchstlänge der Pflanze vom Wurzelhals ab Zahl der gutentwickelten Blätter Zahl der in der Entwicklung be kindlichen Blätter In diesem Entwicklungszustand: Höchstlänge der Pflanze vom Wurzelhals ab Links: Noch nicht verkaufssähig. Rechts: Mindestentwicklungszustand zum Verkauf. Mitte: Musterpslanze zum Verkauf.' rium die Prüfung Vorbehalten bleibt, ob der vom Reichsnährstand ausgearbeitete Plan in die große Linie der schulischen Arbeit des nationalsozialisti schen Staates hineinpaßt. Es zeigt sich also, daß durch die Schaffung der landwirtschaftlichen Ab teilung beim Neichskultusmim Zerium eine orga nische Entwicklung in die Wege geleitet worden ist, ohne die der Gesamtaufbau des neuen Staats nicht zu denken wäre. Erst durch diese Abgrenzung der Gebiete wird es möglich s^'n, die Beständigkeit der gesamten schulischen Arbe^ aus lange Sicht zu ge währleisten, wie wir sie alle wünschen und erstreben und wie sie erforderlich ist, um einen berufstüch tigen und lebensnahen Nachwuch' heranzubildcn, der die verantwortungsvollen Aufgaben zu lösen haben wird, die notwendig sino, um das national sozialistische Dritte Reich tu alle Ewigkeit zu er- c-sten und auszubauen. Durch den Erlaß des Reichskanzlers vom 11. 5. 1934 über die Aufgaben des Reich-Ministeriums , für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ist ' das Berufs- und Fachschulwesen dem Reichsmini sterium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbil dung unterstellt worden. Eine gleiche Reglung ist durch das etzt verkündete Gesetz für Preußen durch geführt worden. Diese neue Abgrenzung der Ar beitsgebiete Hat in weiten bäuerlichen und gärt nerischen Kreisen die Frage aufkommen lassen: Was wird in Zukunft aus unsren landwirtschaftlichen und gärtnerischen Fachschulen? Werden sie in Zu kunft nur noch durch die landwirtschaftliche Abtei lung des Reichskultusministeriums zentral ihre Be treuung erfahren, oder behält der Reichsnährstand auch in Zukunft aus die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Fachschulen einen besondrer: Einfluß? Hierzu mutz grundsätzlich gesagt werden, daß der Staat als Hüter und Ordner des gesamten völki schen Daseins auch notwendig Führer und Leiter des gesamten öfsentlichen Schulwesens sein mutz. Ein andres als ein öffentliches Schulwesen aber darf es in einem nationalsozialistischen Staat nicht geben. Tas schließt nicht aus, daß gerade auf dem Gebiete des Fachschulwesens die Selbstverwaltung in hohem Matz durchgcführt wird; denn der heutige Staat will ja nicht nach mechanistischen und zen tralistischen Methoden arbeiten, sondern organisch aufgebaut und gegliedert sein. Aus diesem Grund wird der Reichsnährstand auch in Zukunft einen be- svndren Einfluss auf die Organisation, die 'Richtung und Gestaltung des inneren Lebens der gesamten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Fachschulen haben. Er ist auch in Zu . unft Träger des landwirtschaftlichen und gärt nerischen F ch f ch u l w e s e n s. Seine Ar beit wird sür die Schulen unmittelbar bestimmend sein. Dagegen liegt die Obe« c u s s i ch t ein sür allemal beim Staat, also bemr Reichskultusmini- sterium. An einem Beispiel sei die Abgrenzung der Ge biete eindeutig klargemach.: Der Reichsnährstand arbeitet die Lehr- und Arbeitspläne sür die gärt nerischen Fachschulen aus. Ehe diese Pläne jedoch in Kraft treten, bedürfen sie der endgültigen Ge nehmigung durch das Reichskultusministerium. Nach der Zustimmung durch das Ministerium ist der vom Reichsnährstand ausgearbeitete Plan automatisch als verbindlich auzusehcn. Der Reichsnährstand hat mithin die grundlegenden und wichtigen Vorarbei ten zu leisten, während dem zuständigen Mnistc- a) Mindestzahl der gutentwickelten Blätter t>) Mindestzahl der in der Entwick lung befindlichen Blätter . . . In' diesem Entwicklungszustand mutz bzw. darf die Pflanze auf weisen: c) Miudestdurchmesfer des Sten gels am Wurzelhals ck) Höchstlänge der Pflanze vom Wurzelhals ab . e) Mindestdurchmesser des. Wurzel ballens ......... Kohlpflanzen: 1. Musterpflanze: a) Zahl der gutentwtckelten Blätter b) Zahl der in der Entwicklung be- findlichen Blätter c) Durchmesser des Stengels am Wurzelhals ........ ck) Länge der Pflanze vom Wurzel hals ab . . e) Querdurchmesser des Wurzel ballens 3. Aeußerster Entwicklungszustand g) Höchstlänge vom Wurzelhals ab 22 cm In diesem Entwicklungszustand muß bzw. darf die Pflanze aus weisen: b) Mindestzahl der gutentwickeltcn Blätter ... 6 c) Mindestzahl der in der Enlwick- lung befindlichen Blätter , . . 2 ck) Mindestdurchmesser des Steugels vom Wurzelhals ab e) Mindestquerdurchmesser des Wur zelballens 2(4 mm 1 cm RosenschliMIumeaschau iletcrsen Bei der Blattzahl zählen die Keimlappen in ket- nem Fall mit. Die „Länge der Pflanze" rechnet stets von der Oberfläche des Saat- bzw Pikier- kastens ab . Zum Messen der Länge werden die Blätter nsch oben zuiguunengenomiuen, worauj bis Vom 21.—23. 7. 1934 findet in Uetersen eine Nosen-Schmttblumenschau statt. Anmeldeformulare für dieselbe sind von Math. Tantau in Uetersen einzufordcrn. ,
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