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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Weißkohl-Anbauvertrag Zwischen dem Unterzeichneten ..... bauernführers über eine angemessene Erhöhung des Bemerkungen: den .. IS .-. 1. 71 958 000 2. 4 000 000 ist Rosen für niedrige Hecken! 4. in Gommerblumen am Kaiser-amm deutscher Obst-, bis zu 10 Mi pro Hundert bezahlt. 36 338 000 30 000 000 11588 000 7 000 000 0,68 Ml je Ztr. 0,80 Ml je Ztr. 0,88 Mi je Ztr. 1,— Mi je Ztr. Ausstellungsbedingungen für die Rheinische Rosenschan vom 44. bis 46. Heumond 4934 in Bad Kreuznach den Handel: Schweiz England und Wales Tschechoslowakei Spanien Jugoslawien- A u st r a l i e n Japan Neuseeland Korea Chile In Schleswig-Holstein und im Anbaugebiet Emden Im übrigen TeutMand Für Platten Tänenkohl in Schleswig-Holstein Im übrigen Deutschland Birnen zusammenrechnen. Auch das Mostobst mit einbezogen. Oe st erreich 5381 000 4 436 000 3810000 3 731 000 3 290 000 Auf Grund des 8 8, Abs. 1, Ziffer 3 der Satzung der Wirtschaftlichen Bereinigung wird folgendes angeordnet: 1. Schließen Sauerkrauthersteller selbst oder durch Vermittler Anbau- und Lieferungsverträge für Weißkohl mit Anbauern, so ist der als Anlage beigefügts Weißkohl-Anbaudertrag zugrunde zu legen. 2. Für den Abschluß von Anbau- und Liefc- rungsverträgen für Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut gelten die nachstehenden Preise: Für Einfassungen werden häufiger die niedrigen Volyaniharossn und ähnliche benutzt. Aber auch für niedrige Hecken haben wir eine ganze Anzahl geeigneter Rosen. Neben den folgend angegebenen Arten und Sorten, die sich hauptsächlich für schmale Zierheckcn innerhalb der Anlage eignen, einen schma len, geschlossenen Wuchs haben, und einen reichen Blütenfolrentfalten, gibt es natürlich auch noch andre geeignete. Es richtet sich die Auswahl jeweils nach den Verhältnissen. So werden z. B. auf sehr armen Böden, und zu Zwecken, die der Abgrenzung von Anlagen dienen sollen, auch noch stärker wachsende Parkstrauchrossn zu verwenden sein, da diese sich auch gut in Schnitt halten lassen. Zunächst sei auf die einfachblühenden Monatsrosen, Rosa indica, hingewiesen. Tie Pflanzen bilden feine geschlossene Hecken und entfallen einen reichen Flor einfacher, rosafarbiger Blüten. Auch die Sorte „Hermosa", die überaus reichblühend und hart ist, kann emp fohlen werden. Unter den Polyantharosen ist die unermüdlich einfach leuchtend rot blühende, schmal Wie bereits berichtet, findet vom 28. 7. bis 2. 9. unter obigem Motto eine Sommerblumen schau am Kaiserdamm in Berlin statt. Kaum hat die große Ausstellung „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit" ihre Tore geschlossen, entsteht auf dem großen Freigelände schon diese neue Ausstellung. Im Gegensatz zu der Frühjahrsausstellung des letz ten Jahres handelt es sich hier um eine reine Frei landschau. Es werden in den fünf Wochen ihres Bestehens unzählige Sommerblumen, Stauden, Dahlien, Knollengewächse, Topf- und sogar Was serpflanzen gezeigt werden. Außerdem finden ver schiedene Sonderschauen statt, und zwar vom 28. bis 30. 7. eine Rosenschau, vom 3.-—5. 8. eine Nelkenschau, vom 10.—12. 8. eine Kleingarten schau, vom 17.—19. 8. eine Schnittblumenschau, vom 24.—26. 8. eine Gladiolenschau und vom 31. 8.—2. 9. eine Dahlicnschau. Außerdem wer den zwei Dauer-Schauen veranstaltet, und zwar eine Aquarien-, Terrarien- und Vogelschau und eine Schau „Blumen und bildende Kunst". Tie Ausstellung und ihre Sonderschauen versprechen bei einigermaßen günstigem Wetter recht viel Sehens wertes. 5. Kanada davon gelangen als Tafelobst Eingliederung der Obft-,Gemüse- und Lebensmitteleinzelhandelsbe triebe in den Reichsnährstand Der Rcichshanptabteilungsleitcr IV hat gemäß Absa» 1 Nr. 8s und Nr. 10s der 3. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstands vom 16. 2. 1934 die Eingliederung des Obst-, Gemüse- und Lebensmittelhandels in den Reichs nährstand, Hauptabteilung IV, verfügt. Zur Durch führung der Eingliederung wurde von ihm der In den Bereinigten Staa ten von Nordamerika davon gelangen als Tafelobst in den Handel Frankreich geschätzter Anteil der Apfelernte, da die amtlichen Zahlen Aepfel und Birnen zusammenrechnen. Auch ist das Mostobst mit einbezogen. Waggon ist Sache des Verkäufers. Der Weißkohl darf in die Waggons nicht hineingeworfen, sondern muß handverladen werden. Bei Waggonversand hat der Verkäufer, sofern nicht eine Abnahme durch die Firma oder deren Beauftragte auf der Verlade station erfolgt, die Eisenbahnwagen rechtzeitig an zufordern, für gründliche Säuberung zu sorgen und darf auch z. B. keinesfalls in unäusgewasch'ene Salz- oder Kalkwagen irgendwelcher Art verladen. Bei Waggonversand trägt die Firma das Trans portrisiko, sofern nicht ein Verschulden des Pflan zers vorliegt. 3. Die unter 1. und 2. festgesetzten Bestimmun, gen treten in Kraft für alle Anbauverträge, die seit dem 10. November 1933 zwischen Sauerkraut herstellern und -Anbauern abgeschlossen worden sind. Die im Auftrag von Säuerkrautherstellern durch Vermittler getätigten Verträge gelten als Verträge der Betriebe. 4. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 18 der Satzung der Wirtschaftlichen Vereinigung mit einer Buße belegt. Berlin, den 12. 6. 1934. Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüse-Berwertungs- industrie. Fachmann Sprechstunden der Deutschen Gartenbau-Kredit-A.-G., Berlin Infolge der weiteren erheblichen Zunahme der Besucher, die in Entschuldungsfragen bei uns vor stellig werden, wodurch eine außerordentlich große Uebcrlastung der Sachbearbeiter unsrer Entschul dungsstelle verursacht wird, hat es sich als notwen dig herausgestellt Sprechstunden einzurichtcn, die wie folgt festgesetzt werden: Montag von 14—17 Uhr, Dienstag von 10 bis 12 Uhr sowie von 14—16 Uhr, Mittwoch von 10 bis 12 Ubr sowie von 14—16 Uhr, Donnerstag von 10—12 Uhr sowie von 14—16 Uhr, Freitag von 10—12 Uhr sowie von 14—16 Uhr, Sonn abend keine Sprechstunde. Die betreffenden Besucher werden daher gebeten, nur zu den angegebenen Zeiten bei uns vorstellig zu werden. Deutsche Gartenbau-Kredit-Aktiengesellschaft. Die Auswertung der Erhebungen des Statistischen Reichsamts über die deutschen Obstbauverhältnisse des Jahres 1933 geben dem Fachmann wertvolle Aufschlüsse. Leider auch eine Bestätigung der uns bekannten Fehler im deutschen Obstbau. So fällt in den Zusammenstellungen zunächst die unerwartet große Anzahl der Obstbäume mit verhältnismäßig hohen Erntcziffern auf, die man nicht in Einklang bringen kann mit den alljährlichen Auslandszufuh ren. Es müßte danach bei gutem Willen nicht schwie rig sein, die ausländischen Zufuhren aus dem Feld zu schlagen, die selbst im Vorjahr mengenmäßig kaum rückläufige Bewegung zeigen. Leider werden aber die Einfuhrzahlen weiterhin zusammenhanglos mit dem Auf und Ab unsrer jährlichen Eigenerzeu gung bleiben, so lange wir unsre deutsche Ernte nicht zu einem wirklichen Handelsgut zu machen verstehen, das man mühelos nach Bedarfsgebieten leiten und gegebenenfalls für Bedarfszeiten ein lagern kann. Das alles weiß das auf unsren Märk ten im Wettbewerb stehende Ausland besser anzu- packen, vor allem das Hauptobstbauland der Welt, Nordamerika mit Kanada. Nach der vorliegenden Statistik für 1933 entfal len von der deutschen Jahresapfelernte von 33 362 500 Ztr. nur 8 564 000 Ztr. Aepfel, die aus „Hauptanbaugebieten" stammen! Von diesen wie derum ist der Anteil „Verwcrtungsobst" (Wein-, Most-, Schnaps-, Marmeladenherstellung usw.) für Hauptanbaugebiete mit 3 329 500 Ztr. ein ungesund hoher. Betrachten wir demgegenüber einmal die Angaben der kanadischen Regierung für die Aepfel- ernte Kanadas. Dort erntet man rund 7 Millionen Zentner, von denen fast 5'h Millionen Zentner als Tafelobst in den Handel gelangen! 5. Vasen werden gestellt. 6. Eine Bezeichnung der Firmen an den Stän den findet nickt statt. Dafür werden aber die Aus stellerfirmen im Programm und auf einer Tafel innerhalb der Rofenschau genannt werden. 7. Tie Rosenschau beginnt am Sonnabend, dem 14 . 7. 1984, 16 Uhr. Die Rosen müssen frachtfrei angeliefert werden an die Kurverwaltung Bad .Kreuznach mit der Bezeichnung: Rheinische Rosen- schau, und zwar müssen die Rosen Freitag, den 13., abends, aber spätestens Sonnabend, den 14., 8 Uhr, eingetroffen sein. 8. Die Anmeldungen zur Rosenschan sind unter Angabe der zu liefernden Sorten und Stückzahl (erwünscht sind auch Liebhabersortcn) in guter Qualität bi- zu 10 Stück pro Sorte erforderlich. Die Anmeldung hat zu erfolgen: bis zum 1. 7. an: Herrn L. Loose, Angermund bei Düsseldorf. Für die Fachgruppe Rosen: gez. llooss. Für die Kurverwaltung des Bads Kreuznach: gez. UimuE 8 13. Vorstehender Vertrag befindet sich in je einer Ausfertigung im Besitz der Firma und des An bauers. Gemüse» und Lebensmittelhändler c. V., Günther Paesch, zum Beauftragten bestellt. Alle Betriebe des Obst-, Gsnrüse- und Lebcns- mittelhandels haben sich zwecks Erfassung bei dem Beauftragten Günther Paesch, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 78, unter Benutzung eines durch Postwurfsendungen noch zugehenden. Vordrucks (Pflichtanmeldung zum Reichsnährstand) zu melden. Der ausgefüllte Vordruck ist alsdann bis spätestens 5. Heumond (Juli) 1934 an den Be auftragten zurückzureichen. Nach 8 2 der Verordnung schließt dm Zugehörig keit dieser Betriebe zum Reichsnährstand, Haupt, abteilung IV, die Zugehörigkeit zu anderen Stan- den oder Bcr'ufsvertretungen aus. 8 io. Der Verkäufer verpflichtet sich, im Fall der Nicht innehaltung der eingegangenen Bedingungen be treffend Düngung dem Käufer eine Vergütung von 300 Ml je preußischen Morgen ('^ Im) zu zahlen. Der Käufer ist berechtigt, die ihm hiernach zuste hende Summe von dem dem Verkäufer zu zahlen den Kaufpreis ohne Jnverzugsetzung abzuziehen. Der Käufer hat das Recht, falls die sonstigen Liefe rungsbedingungen nicht erfüllt werden, sich auf Kosten des Verkäufers einzudecken. Nimmt der Ver käufer unberechtigt von den vertraglich abgeschlosse nen Parzellen Weißkohl für sich selbst oder für Dritte fort, so hat er eine Vertragsstrafe von 300 KL zu zahlen. Außerdem ist der Käufer berechtigt, sich auf Kosten des Verkäufers einzudecken. Es soll in diesem Fall ein Ernteertrag von 300 Ztr., in Schlesien von 250 Ztr., je preußischen Morgen (s4 Im) angenommen werden. 8 11- Streitfälle sind zunächst dem Ortsbauernsührer zur Beilegung vorzulegen. Streitigkeiten jeder Art sind, bevor sie vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden, dem Landes bauernführer zur Entscheidung vorzulegen. 8 12. Gerichtsstand ist für beide Teile Erfüllungsort ist der Sitz oder dis Abnahmestells der Firma. 8 9- Ist der Kavier durch elementare Ereignisse irgendwelcher Art, wie Krieg, Brand, Wasserscha- § 4. Der Käufer zahlt für 100 Pfd. Heröstkohl in Schleswig-Holstein und im Anbaugebiet um Emden 0,65 Ml, im übrigeN-Deutschland 0,80 Mk, für platten Dänenkohl in Schleswig-Holstein 0,85 Ml, km übrigen Deutschland 1,— Ml, zahlbar Ratenzahlung unter 100 Ml kann nicht verlangt werden. Bei einem Minderertrag eines geschloffenen An baugebiets unter 200 Ztr., in Schlesien unter 150 Ztr. je preußischen Morgen (fä bs) haben sich die Bertragsteile unter Hinzuziehung des Landes- Die Vertragspartner verpflichten sich, durch Aus bringung der erforderlichen Unterlagen bei Ersatz ansprüchen an die Bahn sich zu unterstützen. Grundsätzlich ist das bahnamtliche Abgangs gewicht der Verrechnung zugrundezulegen. Sofern eine bahnamtliche Wägung auf der Ab gangsstation nicht möglich war, kommt das auf der Empfangsstation bahnamtlich festgestellte Gewicht in Anrechnung. In diesem Fall muß der Wagen beladen und leer gewogen werden. 's 7. Das Grundstück, auf dem der Weißkohl angebaut wird, ist nach seiner örtlichen Lage genau zu be zeichnen. Der Verkäufer ist verpflichtet, etwaige sonstige Parzellen, auf denen ein vertraglicher Weißkohlanbau erfolgt, dem Käufer anzugeben. Werden nur Teile einer Parzelle für den Käufer mit Weißkohl vertraglich angebaut, so sind diese Teile, z. B. durch eine Reihe Rotkohl, genau ab- zugrcnzen. Die Düngung bleibt der freien Vereinbarung beider Vertragsteile Vorbehalten. Eine übermäßige und einseitige Stickstossdüngung, insbesondre jede Kopfdüngung mit Salpeter, ist verboten. 8 3. Die Grundstücke, auf denen der mit der Firma abgeschlossene Weißkohl angebaut werden seil, liegen und sind abgegrenzt durch - Die genaue Lage ist bis zum I. Juli dem Käufer schriftlich anzugeben. Unterbleibt diese Angabe, so hat der Käufer das Recht, sich von dem Weißkohl anbau des Verkäufers eine entsprechende Morgen zahl nach Belieben auszuwählen. Es ist dem Verkäufer nicht gestattet, Weißkohl von andren Grundstücken als angezeigt oder von andren Anbauern zu liefern. Der Käufer ist be rechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, wenn der Verkäufer non andren Grundstücken, als ange zeigt, Weißkohl anliefert oder von dritter Seite unberechtigt Weißkohl übernimmt und an die Firma abliefert. Außer den mit der Firma vertraglich abgeschloslenen Feldern wird noch Weißkohl auf folgenden Parzellen angebaut: 3. Italien geschätzter Anteil der Apfelernte, da die amtlichen Zahlen Aepfel und des Vertragspreises zu einigen. 8 ö. Das Gewicht wird bei Fuhrweißkohl in der Fm 1. Beteiligung. An der Rheinischen unter der Führung des Herrn Loose abgenommen Schnittroscnschau in Bad Kreuznach können sich alle und bewertet. Für Oualirätsroscn wird ein Preis Rosenzüchtcr aus den Untergruppen Westdeutsch- — " " " " land und Steinfurth der Fachgruppe Rosen be ¬ ll. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Unterschrift d. Verkäufers Unterschrift d. Firma brik festgestellt, wobei dem Verkäufer ein Kontroll recht zusteht. Bei Bahnversand gilt das bahnamt liche Gewicht der Abgangsstation. Die Lieserung Weißkohls erfolgt: Festsetzung von Preisen und Anbau bedingungen für Weißkohl zur Her stellung von Sauerkraut Bekanntmachung Nr. 37 -er Wirtschaftlichen Vereinigung In diesem Zusammenhang dürften die durch schnittlichen Apfelernten der Hauptanbaugebiets einiger Länder der Erde Interesse finden. Es werden durchschnittlich geerntet: Zentner: 2 508 000 502 000 186 000 126 000 als Verkäufer einerseits und dem Käufer, der Firma Firma für 19.... den Anbauertrag von — andrerseits wird folgender Anbauvertrag abgeschlossen: 8 1- Der Anbauer verpflichtet sich, der unterzeichneten Firma für 19.... den Anbauvertrag von preußischen Morgen ()4 üa) Weißkohl zu liefern.' 8 2. Auf Inkarnatklee-(Scharlachklee-) Parzellen darf ein vertraglicher Anbau von Weißkohl nicht vorge nommen werden. 8 3. Die Lieferzeit beginnt mit der Schnittreife, späte stens am .... und endigt am Die wöchentliche Liefermenge muß in der Regel dem Verhältnis der Morgenzahl bzw. dem Wachs tum entsprechen. Ten Tag der Lieserung bestimmt der Käufer, jedoch muß der jeweilige Lieferungs termin mindestens 3 Tage vor der Lieferung dem Verkäufer mitgeteilt werden. Der Verkäufer muß den ganzen Ertrag, darf jedoch nicht mehr als 300 Ztr. je preußischen Morgen, in Schleswig-Holstein 350 Ztr., in Schlesien 250 Ztr. je Preußischen Mor gen, liefern. Die Lieserung eines Mehrertrags kann der Käufer zum Vertragspreis verlangen. tciligcn. 2. Ferner können sich beteiligen: Sämtliche Züchter des In- und Auslands mit Neuheiten nicht im Handel bzw. der zwei letzten Jahre. 3. Tie Rheinische Rosenschau wird nach den r.euen Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für HaNentuItur ausgebaut, d. h.: Es soll die Rheinische Rosenschan dazu dienen, den ideellen Werl der Rose und ihre Bedeutung lEurellen Belange hervorzuheben. Der Aweä an erster Theile. tiefem Grund soll nur Qualnätsmaterml geliefert werden, um dem deutschen Polt die Rose in ihrer bollen Schönheit zu zeigen und nahezub'ringcn. Diesen Grundsätzen entsprechend wird eine Prä miierung der Rose nicht stattfindcn, sondern es wird durch das Publikum eine Wertung vorgenom men werden. 4. Die Rosen, die zur Ausstellung gelangen, wer den durch eine Kommission von Sachverständigen Präsident des Reichsverbands und dicht wachsende „Kirsten Poulsen" besonders beachtenswert. Desgleichen auch die neue „Mev- rouw van Straaten van Nes" mit duftenden, halb gefüllten, leuchtend rosa Blüten. Von Teehybriden kommen u. a. in Frage: „Gruß an Teplitz" (Ben- galhybride), dunkelrote, stark duftende Blüte. Strauch wüchsig und hart. „Danae", mittelgroße, gelbe Blüte: überaus reichblühend. „Moonlight", einfache Weiße, zart gelb beduftrte Blüten; uner müdlich blühend. Von einfachblühcnden Tee- hybriden,^resp. den sogenannten „Irischen Rosen", sei die Sorte „Isobel" mit karminroten, orangc- fcharlach bedufteten Blüten empfohlen. Außerdem haben sich noch vortrefflich bewährt: Rosa centi- folia „Sonnenlicht", hellgelbe Blüte, leicht gefüllt; beständig blühend. Ferner die R. rugosa-Hybride „Schneezwerg" mit mittelgroßen, halbgefüllten, schneeweißen Blüten. Ueberaus reich- und dauernd- blühend bis zum Frost. Belaubung glänzend dun kelgrün. Tie beiden letztgenannten sind sehr bart. K. k. K. Oie Apfelernte in -en Hauptanbaugebieten der Welt Von Gartenbaudirektor Ouentber-Breslau den usw., an der Fabrikation gehindert, so kann e« diesen Vertrag ganz oder teilweise auflösen. Im Fall vorübergehender unvermeidbarer Behinderung der Fabrikation kann der Käufer bei Nachweis der Behinderung die Anlieferung entsprechend hinaus- schichen. Frei Fabrik mit Fuhrwerk. Frei Waggon der dem Verkäufer zunächst lie genden Station. 8 6. Der Weißkohl mutz weitz abgeblättert werden. Grüne, aufgesprungene, befrorene, angefaulte, un reife Köpfe oder Köpfe unter 3 Pfd. find von der Lieferung ausgeschlossen (d. h. es darf also nur gesunde, ausgereifte Einschneideware angeliefert werden). Werden unvorschriftsmäßige Köpfe ange liefert, so hat der Käufer das Recht, eine entspre chende Menge am Gewicht zu kürzen. Dies gilt namentlich für schlecht abgeblätterten Weißkohl. Der Käufer ist berechtigt,'aber nicht verpflichtet, solche unvorschristsmäßigen Köpfe und zu kleinen Weißkohl auch anliefern zu lassen. Die Anlieferung hat auf gründlich gereinigten Fuhrwerken zu erfol gen. Bei Lieferung übernimmt der Pflanzer das Risiko, für die Beschaffenheit der Ware bis zur Ab nahme durch die Fabrik. Das Einladen in den Enischul-ungsanttage nm noch bis 30. Brachmon-.
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