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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Berichte aus -erPraxis -esMsatzwesens ' 17 Wonnemond 1934 Obst und Gemüse Im Anschluß an unsre bisherigen Ausführungen über die Anwendung des Märkisch ntzgesetzes vom 13. Heu mond 1933 (vgl. Absatzberichte in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 42, 46, 50 in 1933 und Nr. 3, 15 in 1934) geben wir nunmehr weitere Berichte. In einer Versammlung der Kreisbauern schaft Kempen-Krefeld, zu der der Lan- d«sbeauftragte für Obst- und Gemüseabsatz einge laden hatte, wurde bckanntgegeben, daß durch Ver fügung des Regierungspräsidenten das Marktschntz- gesc-tz Hom 13. Heumond 1933 zum 1. Wonnemond 1. I- in Kraft gesetzt worden sei. Während bis da- -in auf dem Gebiet des Obst- und Gemüseabsatzes ein heilloses Durcheinander geherrscht habe, "be seitige das neue Gesetz die ungesunde Konkurrenz. Es verbiete den Absatz durch den Bauer an den Großhandel. In Krefeld muß alles, was nicht unmittelbar an den Verbraucher abgefetzt wird, über die Landwirtschaftliche Absatz-Bereinigung G. m. b. H. gehen. Der Geschäftsführer Pesch ' äußerte in der Versammlung über die Einführung des Markt- schutzgesetzes, daß jede Neureglung einer gewissen Anlaufzeit bedürfe, bis sich alles eingespielt habe. Schwierigkeiten seien aber zu überwinden. Das Gesetz sei da und jeder müsse sich den Anforderun gen fügen. Ein Entgegenstemmen bedeute Sabo tage und eine Schädigung sowohl für den einzelnen wie für den ganzen Berufsstand. Auch der Handel müsse sich in die neue Art einspielen. Mit der Moerser Abastzstelle sei vereinbart worden, daß die jenigen Anlieferer, die bisher nach dort lieferten, vorläufig weiter den Moerser Fruchthof beschicken können. Aber diejenigen, die teils nach Krefeld, teils nach Moers geliefert haben, müssen sich für Krefeld oder Moers entscheiden. Die Landwirt schaftliche Absatzvereinigung in Krefeld habe gute praktische Vorarbeit geleistet. Nach einer kurzen Anlaufzeit, in der sich die neuen Lieferanten mit den nötigen Bedarssmitteln zu versehen haben, solle in Krefeld täglich versteigert werden. Beson ders wichtig sei strenge Befolgung der Qualitäts- disziplin. Die Preise für 114. Qualität dürfen die Preise für I. Qualität nicht drücken. Falsch sei es, sich für die Anlieferung nach einem Augenblicks preis zu richten. Maßgebend sei der Enderfolg am Schluß des Jahres. Was die Organisation der hin zugekommenen Lieferanten betreffe, müssen sich diese den bereits bestehenden Ortsgruppen anschlie ßen, in denen monatlicher Erfahrungsaustausch statlfindek. Der Frübkartoffelabsatz für 1934 fei besonders geregelt. Die Vorerhebungen haben ergeben, daß im Kreis Kempen-Krefeld 5450 Morgen Frühkar toffeln angebaut worden find, davon allein 4700 Morgen mit vorgekeimten Frühkartoffeln. Im Rheinland sind 12 bis 13 Bezirksverkaussstellen eingerichtet. Die Anlieferung ist organisiert. Die Ortssammelstellen müssen am Vorabend die anzu liefernde Menge melden. Danach werden Angebot und Nachfrage geregelt. Die Kontrolle der Ware wird streng durchgeführt. Im Kreis Kempen- Krefeld sind 40 Kontrolleure bestellt, die für ihre Tätigkeit vorgeschult werden. Als Verpackung gilt bis zum 20. Heumond der Sack, der den erforder lichen Aufdruck trägt. Der örtliche Bedarf kann gedeckt werden, sonst kommt kein andrer Verkauf nr Frage, als der unter Mitwirkung der Bezirks stelle durch die Ortsstelle ab Verladestation. Der unreelle und ungesunde Handel sei ausgeschlossen Und eine Versteigerung von Frühkartoffeln über flüssig. Der Erfolg dieser Marktreglung sei wesent lich abhängig von der unbedingten Disziplin der Erzeugerschast und ihrer restlosen, vertrauensvollen Mitarbeit. Der Regierungspräsident von Trier hat mit Wir kung vom 1. Wonnemond 1934 eine polizeiliche Anordnung erlassen, wonach für den Handel mit Obst und Gemüse der Großmarkt der Landwirtschaftlichen Erzeuger- und Absatzvcreinigung im Bezirk Trier e. V. in Trier für den Regierungsbezirk Trier bestimmt wird. Es dürfen in den Kreisen Trier-Stadt, Trier-Land und Saarburg Gemüse aller Art, Erdbeeren, Kirschen, Mirabellen, Aepfel — sowohl Tafel- und Wirt- schastssorten, wie auch Mostäpfel — von den Er zeugern nur durch den Großmarkt Trier in den Handel gebracht werden. Dieselbe Anordnung gilt in bezug auf Gemüse und Aepfel auch für die Kreise Bitburg und Wittlich. Der Regierungspräsi- dent von Trier äußert 'sich zu diesem Erlaß wie folgt: „Das Gesetz über den Marktschutz (Gesetz zur Reglung des Absatzes von Erzeugnissen des deut- scheu Gartenbaus vom 13. 7. 1933 RGBl. I S. 4W) bringt den langersehnten Schutz und die Reglung des Verkehrs mit gärtnerischen Er- zcuguissen. Die Anbauer haben nunmehr die Pölich l, die Erzeugnisse in besser Quali tät und Herrichtung für den Groß- mar kt bereiizustellen und an -diesen abzuliefern. Dem Handel bleibt die Verteilung an den Ver braucher Vorbehalten. Erzeuger, Großmarkt und Handel müssen vertrauensvoll miteinander arbei- ten. I!m die Umgehung der Marltreglung zu unterbinden, ist der Verkauf an offene Verkaufs stellen dem Anbauer verboten. Polizei, Kreis- und Ortsbauernführer werden die Durchführung der Verordnung überwachen. Wenn der Anbauer seine Erzeugnisse in guter Qualität, marktfähigen Sor ten und richtiger Herrichtung bereitstellen will, hat er seine volle Arbeitskraft und Aufmerksam keit hierfür nötig. Er soll sich nicht mit weiter- gehenden Aufgaben, die den Vertrieb der Er zeugnisse betreffen, belasten. Hierzu fehlt ihm dieUebersicht über den Markt und meistens auch die Möglichkeit, seine kleinen Mengen in rich tiger Weise abzusetzen. Zum Nutzen aller sind die Aufgaben verteilt, dem Bauer die Erzeugung, dem Handel der Absatz und die Verteilung, der Industrie und den Verbrauchern die Verwertung. Die Kreisbauernführer und ihre untergeordneten Führer werden im Einvernehmen mit den Vor ständen der Obst- und Gartenbauvereine alle Maßnahmen, die die Absatzreglung fördern, niit allen Kräften unterstützen und für die notwen dige Disziplin und Einordnung des einzelnen Züchters Sorge tragen. Die getroffene Reglung darf nicht von Besserwissern durchkreuzt werden und jedes Durcheinander- und Gcgeneinander- arbeiten, das den Berufsstand bisher so schwer schädigte, muß aufhören. Hartnäckige Züchter, welchen der Eigennutz über das Gemeinwohl geht, verfallen der Strafe und stellen sich außer- hasb des Berufsstands. Wenn so der Bauer von Aufgaben befreit wird, die den Absatz betreffen, so kann er um so mehr sich seinem Betrieb zuwenden und für gute Quali tät seiner Erzeugnisse sorgen. Geringe Ware wird in Zukunft gering bewertet oder ganz zurückge- wiesen. Derartige vernachlässigte Erzeugnisse schaden dem ganzen Bezirk. Die Bereitstellung und Unterhaltung der not wendigen Lagerräume für den Großmarkt, die Ergänzung der Einrichtung desselben und der notwendigen Transportmittel, die Mittel für die Geschäftsführung und das erforderliche Personal, die Bekanntmachungen und Anzeigen sind Sache der Landwirtschaftlichen Erzeuger- und Absatz- Vereinigung im Bezirk Trier e. B. (Großmarkt) in Trier. Je zweckmäßiger die Einrichtungen sind und je besser die Geschäftsführung arbeiten kann, desto ersprießlicher wird sich die Äbfatzreglung ge stalten. Es ist daher Pflicht eines jeden Än- bauers, der genannten Erzeuger- und Absatzorga nisation beizutreten, damit diese alle Anforderun gen, die der geregelte Absatz stellen wird, ersüllen kann. Der Großmarkt Trier wird in den entfernten Orten und Anbaugebieten soweit als möglich Sammelstellen errichten und, sosern ihm die not wendigen Mittel zur Verfügung stehen, die Er fassung der Erzeugnisse weitgehend durchführen. Er kann mit Rücksicht auf seine geringen Mittel nur schrittweise vorgehen und muß sich vorläufig auf die genannten Gebiete und Erzeugnisse be schränken. Den Erzeugern liegt ob, bei notwen digen Transporten zum Großmarkt und zu den Sammelstellen für größte Schonung der Erzeug nisse zu sorgen, damit dieselben frisch und unver letzt dem Handel zugeführt werden können. Es wird erwartet, daß jede unfruchtbare und böswillige Kritik unterbleibt. Derartige Elemente und Saboteure werden nicht ungestraft tun kön nen, was ihnen beliebt, sie dürfen nicht länger den gesamten Berufsstand schädigen. Wer das nicht begreifen will, hat sich selbst die Folgen zu zuschreiben." In diesem Zusammenhang interessiert, daß der Trierer Großmarkt am 8. Brachmond 1932 ge gründet wurde. Am 1. Gilbhard desselben Jahres konnte der Betrieb auf dem Gelände der ehemaligen Artilleriekaserne mit regelmäßigen Versteigerungen ausgenommen werden. Die Gebäude, die in unmit telbarer Nähe des Haupt- und. Güterbahnhofs lie gen, sind mit ihren ausgedehnten Stallungen, der Reithalle und einem großen Jnnenhof für die Un terbringung des Großmarkt? sehr geeignet. Im Jahr 1933 entwickelte sich eine besonders lebhafte Geschäftstätigkeit während der Erdbeerernte. Die Hauptmengen wurden in den Anbauorten des Er fassungsgebiets zwischen Trier und Perl verladen, wobei die von der Reichsbahn zur Verfügung ge stellten Obstzüge gute Dienste leisteten. Die in den nahegelegenen Ortschaften Igel, Ehrang, Euren, Zewen, Biewer, Pfalzel u. a. geernteten Erdbeeren wurden mit Kraftwagen zur Versteigerung nach Trier gebracht. Es kamen rund 130 Waggons zur Verladung. Ein einziger Ort an der Obermosel hatte durch seine Erdbeerkulturen Einnahmen in Höhe von ca. 42 000 All zu verzeichnen. Da die Nachfrage bisher noch in keinem Jahr voll befrie digt werden konnte, wurden die Anbauflächen wei terhin vergrößert. Der Großmarkt rechnet damit, daß er während der diesjährigen Ernte täglich 25 bis 30 Waggons von Trier abrollen lassen kann. — Nach einer Veröffentlichung der Hauptabteilung H der Landesbaucrnschast Hessen-Nassau in der Bauernzeitung Rheiu-Main-Neckar vom 21. Ostermond l. Js. sind P o l i z e i v ex o r d - nungen betr. den Handel mit Ob st und Gemüse durch die Kreisämter Grob- Gerau, D a r m st a d t, M a i n z, B i n g e n u n d Oppenheim erlassen worden. Diese Polizeiver ordnungen stützen sich auf das Marktschutzgesetz. Es wird betont, daß diese Reglung für den deutschen Obst- und Gartenbau und namentlich für die Tätig keit der mit dem Absatz sich befassenden Organisa tionen von größter Bedeutung ist. Sinn und Zweck der Reglung ist, den Absatz der Obst- und Garten bauerzeugnisse zu verbessern, d. h. eine Ordnung in die Marktverhältnisse zu bringen und Störungen, die vom wilden und nichtsachverständigcn Handel gegen einen geordneten Geschäftsverkehr mit Obst und Gemüse verursacht werden, auszuschalten. Der Erlaß der Polizeiverordnungen liegt somit nicht nur im Interesse des Erzeugers, sondern auch im Interesse des reellen und soliden Handels. In den Polizeiverordnungcn wird n. a. ein Marktschutz erklärt für Orte und deren Umgebung, in denen besondre Absatzeinrichtungen bestehen. Der Handel ist außerhalb dieser Einrichtungen unter sagt. Die anfallenden Obst- und Gemüseerzeugnisse werden nach den Reichscinheitsvorschriften für Sor tierung und Verpackung einwandfrei hergerichtet und dem Handel in marktfertiger Ausmachung be reitgestellt. Als Verkaufseinrichtungen, die nach den Polizeiverordnungen zu Trägern des Markt- jchutzes bestimmt sind, gelten: 1. Stoga Großmarkt Nauheim e. G. m. b. H. in Nauheim, 2. Obstverwertungsgsnossenschast s. G- m. b. H. Finthen, 3. Heidesheimer Obst- und Gartenbau-Ve e. G. m. b. H. in Heidesheim/Rheinhessen, 4. Obst- und Gartenbauvercin e. V. Nieder- Ingelheim, 5. Obst- und Gartenbauverein c. G. m. b. H. Gau-Algesheim. Die einzugs- und damit marktgeschützten Orte im Bezirk der einzelnen Absatzeinrichlungen sind in den polizeilichen Anordnungen namhaft gemacht. Unter Marktschutz stehen folgende Erzeugnisse: Rechtsrheinisch: Steinobst jeder Art, Bee renfrüchte, Spargel, Rhabarber, Tomaten und dar über hinaus alle Erzeugnisse, die von dem Markt schutzträger durch öffentlichen Anschlag in der Markthalle noch besonders bekanntgegeben werden. Linksrheinisch: Kern- und Steinobst jeder Art, Beerenfrüchte, Nüsse, Spargel, Gurken, Salate jeder Art, Sellerie, Rosenkohl, Bohnen, Erbsen und Tomaten sowie alle von den Marktschutzträgern durch öffentlichen Anschlag.in den Markthallen noch besonders bekanutgegebenen Produkte. In den Marktschutzbcstimmungen für das rhcin- hessische Anbaugebiet sind genaue Vorschriften über Liefer- und An bau Verträge enthalten. Wo solche bereits bestehen, müssen sie binnen einer Woche nach Erlaß der Polizciverordnung durch den Erzeuger oder Lieferer dem Vorstand des Markt unternehmens, in dessen Einzugsgebiet sich der Be triebssitz des Erzeugers oder Lieferers befindet, zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Die Verträge müssen schriftlich ni'edergelcgt und dürfen nicht fin giert sein. Sie müssen mindestens das Datum des Abschlusses, die Lauszeit des Vertrages, die Mengen und die Gattung der zur Lieferung gelangenden Erzeugnisse enthalten, sowie den vereinbarten Preis. Verträge, die binnen der Achttagefrist nicht vor liegen bzw. obigen Mindestanforderungen nicht ent sprechen, sind rechtsungültig. Nach Erlaß der Po lizeiverordnung dürfen Liefer- und Anbauvertrüge nur mit vorheriger Zustimmung des Marktunter nehmens abgeschlossen werden. Erfolgen Abschlüsse ohne Wissen und Einwilligung des Marktunter nehmens, so sind die Verträge rechtsungültig. Auf die Strasbestimmungen, die im Fall einer Zuwider handlung Geldstrafen bis zu 150.— All, im Kn- vermögensfalle Haft versehen, wird nachdrücklich hingewiesen. — In Ergänzung unsrer Ausführun gen über die Anwendung des Marktschutzgesetzes im Erfassungsgcbiet des Obstmarktcs Volkach und Umgebung e. G. m. b. H. in Volkach/Usr. (vgl. Absatzbericht in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 15 in 1934) interessiert die Mitteilung, daß für die einzelnen Obst- und Gemüsearten die Durch- sührung gesondert geregelt wird. Die Bestimmungen sür die Spargelzeit sind folgende: „Gemäß Min. Bek. vom 3. 2. 1934 Nr. 6114 a 90 über Marltschutz für das Marktgebiet des Obstgroß marktes Volkach und Umgebung wird der Handel mit Spargel am Dienstag, Mittwoch und Donners tag in jeder Woche in 1. Astheim, 2. Escherndorf, 3. Nordheim, 4. Sommerach, 5. Dimbach, 6. Obervolkach, 7. Volkach, 8. Fahr, 9. Stammheim verboten. Fällt auf eineu dieser Tage ein Feiertag, so verschiebt sich der Marktschutztag entsprechend aus den folgenden Werktag. Der Markt wird am Mitt woch, dem 18. 4. 1934, früh 9 Uhr, eröffnet. Die- Sammelstellenleiter werden durch den Obstgroß markt Volkach bekanntgegeben. Vertrauens leute sind jeweils die Vorstände der Obstbauvereine. Dort kann das Nähere über die Marktentwicklung in Erfahrung gebracht werden." — Wie wir einem Bericht der Gartenbauzentrale e. G. m. b. H. Wiesbaden- Schierstein entnehmen, hat dieselbe am 22. Lenzing l. I. eine Erzeugerversteigerung für Obst und Gemüse eröff net. Sie ist die alleinige Trägerin dieser Absatz organisation. Der bisherige Verlauf der Versteige rungen war zufriedenstellend, zumal sich die er zielten Umsätze in der für eine Rentabilität des Unternehmens erforderlichen Höhe bewegen. Zur Anlieferung gelangt der überwiegende Teil der Frühgemüseerzeugung des dortigen Anbaugebiets. Zur Zeit nimmt der Trcibsalat, als eine der Haupt- kulturcn mit einem jährlichen Ernteanfall von über 1 Million Stück, eine besondre Stellung ein. Es ist zu bemerken, daß die großhandelsmäßigen Ange bote in Treibsalat verschiedentlich mit der Aus landsware erfolgreich in Konkurrenz getreten sind. Nach dem Treibgemüse sollen Freilandgemüse, Früh- und Spätobst sowie landwirtschaftliche Er zeugnisse über die Versteigerung gehen. Die orga- nisierte Anbauerschaft bürgt für gute Sortierung und einwandfreie Qualität. — In einem Bericht der „Landwirtschaftlichen Blätter für Rheinpfalz und Saarpfalz", Folge 11, wird die günstige Ent wicklung der Psälzischen Gemüsezentralc e.G. m.b.H. in Schifferstadt (Pfalz) eingehend geschildert. Sie wurde im Brachmond 1926 in den Räumen der ehemaligen Pfälzischen Sauerkrautfabrik nach holländischem Muster einge richtet und zunächst von der Spar- und Darlehns- kasse Schifferstadt finanziert. Im Jahr 1927 er- folgte die Uebernahme durch den Verband pfäl zischer landwirtschaftlicher Genossenschaften in Lan dau und den Raifseisenverband in Ludwigshafen. 1931 wurde die Zentrale zur selbständigen einge tragenen Genossenschaft nmaebildet, deren Tröger jetzt örtlich gegründete Genossenschaften find. Durch rege Werbetätigkeit gelang es, in den letzten drei Jähren 25 örtliche Anbau- und Absatzgcnossen- schaften für Obst und Gemüse zu gründen und der Zentrale anzugliedern. Der dadurch erfaßte Ge samtmitgliederstand beträgt rund 600 Personen. Weitere'Neugründungen stehen in Aussicht. Diese örtlichen Genossenschaften haben durchweg eigne Sammelstellen errichtet; sie sind meist auf Spezial- kufturen eingestellt. So wird im Bereich der Ge- nössenschaften Dudenhofen, Hanhofen und Jockgrim vorwiegend Spargelbau betrieben. In den Er fassungsgebieten der Genossenschaften Berghausen, Heiligenstein und Speyer herrscht der feldmäßige Erdbeer- und Pfirsichban vor. Die Genossenschaften Assenheim, Hochdorf, Flomersheim, Oberhochstadt, Zeiskam, Rülzheim, Herxheim und Hanhofen er fassen große Mengen des spezialisierten Zwiebel« und Kärottenaubnus. Frühkartoffeln werden über wiegend durch die Genossenschaften Assenheim, Ruchheim, Dannstadt, Rheingönheim, Oggersheim, Flomersheim, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt und Speyer ausgenommen. Außerdem kommen Massen anlieferungen von Blumenkohl, Winterkohl, Weiß- und Rotkohl, Tomaten, Salaten und Rettichen zur Versteigerung; sie befriedigen nicht allein in der Menge, sondern auch in der Güte der Ware. Die Zentrale ist überhaupt bestrebt, den Handel nur mit einwandfreien heimischen Erzeugnissen zu be liefern. Aus diesem Grund wirkt sie schon bei der Heranzucht der verschiedenen Gemüsearten beratend auf die Erzeuger ein und übt bei der Anlieferung und Waggonverladung strengste Kontrolle über ge wissenhafte Sortierung der Ware aus. Zur rein technischen Förderung des Anbaus ist ein Ausschuß gebildet worden, dessen wichtigste Aufgabe die Be seitigung der planlosen Konjunkturwirischaft ist, die sich während der letzten Jahrzehnte auf dem Gebiet des Gemüsebaus breitgemacht hatte. Die Einfüh rung einer Planmäßigen Erzeugung ist als die beste Grundlage für eine richtige Belieferung des Han dels und daniit für eine einwandfreie und aus kömmliche Versorgung der Bevölkerung anzu- sprechen. In diesem Sinn ist auch die Hauptabteilung III der Laudesbauernschaft Württemberg bemüht, den diesjährigen Anbau des Filderkrauts in den dem wirklichen Bedarf entsprechenden Gren zen zu halten. Der im vorigen Herbst erstmalig durchgeführte Marktschutz für das württembergische Filderanbaugebiet (vgl. Absatzberichte in der „Gar tenbauwirtschaft" Nr. 42 und 50 in 1933) hat alle Erwartungen übertroffen. Zur Zeit sind die Vor bereitungen für die nächste Herbstkampagne, die mit der Regelung des Anbaus zu beginnen haben, be reits in vollem Gang. — Aehnliche Bestrebungen sind auch in andren Anbaugebielcn scstzustellen. Nach einer Meldung aus dem unterfränkischen Gurkenbaugebict ist in einer Versammlung der Gurkenanbauer in Prichsenstadt bei Würzburg durch den zuständigen landwirtschaftlichen Ortsgruppen-Fachberater er klärt worden, daß jetzt der Anbau der Gurken kontingentiert sei. Er gab bekannt, bis zu welchem Flächenmaß der Anbau im Jahr 1934 erfolgen kann und betonte, daß durch diese Beschränkungs maßnahmen den Gurkeubautreibenden seitens des Reichsnährstands wertvolle Dienste geleistet wür den, da jetzt die Gewähr geboten sei, für die erzeugte Ware eineu angemessenen Preis zu erhal ten. Es dürfte hiermit der befürchteten Anbau« crweiterung, von der wir im Absatzbericht des 22. Hornung l. I. Mitteilung machten, Einhalt geboten sein. — Aus dem Schweinfurter Land hören wir von der Gründung einer Absatz-Genossenschast sür Obst- und Gemüsebau, Bezirk Schweinfurt und Umgebung e.G. m.b.H. die sich aus dem Bezirksverband für Obst- und Gar tenbau in Schweinfurt entwickelt hat. Ihr Erfas sungsgebiet umschließt eine Fläche von rund 200 cjlcrn mit insgesamt 13 Gemeinden, in denen als Spezialkulturen Gurken, Kohl, sowie Arznei- und Heilkräuter angebaut werden. Außerdem spielt der Anbau von Zwiebeln, Frühkartoffeln, Karotten, Blumenkohl, Wirsing, Bohnen und Salat eine be deutende Rolle. Hnuptverladeplätze sind die Orte Sennfeld und Gochsheim, in denen während der Haupterntezeit mehr als 100 Waggons Gurken täg lich verladen werden. Seit dem Jahr 1931 wird die Verladekontrolle für Gurken durchgeführt, die von geprüften Kontrolleuren streng überwacht wird. Dadurch erhält der auswärtige Handel beste Qualitätsware in beliebiger Menge. Die Zeitschrift „Der Kurmärkische Bauer", Folge 18, wendet sich an die deutschen Bauern mit dem Aufruf: Kennzeichnet eure Frllhgemüsck „Heute ist die deutsche Hausfrau durchaus be- reit, deutsche Erzeugnisse zu kaufen, wenn sie weiß, daß diese ebenso gut sind wie eingeführte Waren. Die Arbeit der Hausfrauenvereine, die Aufklärung durch Ausstellungen und Messen, die jetzt einheitlich unter Leitung des Werberats der Deutschen Wirtschaft stehen, haben dafür gesorgt, daß auch die Kenntnis von der Güte und Ver wendungsfähigkeit deutscher bodenständiger Er zeugnisse immer weiter vordringt. Wenn jetzt frisches Gemüse auf dem Markt erscheint, so weiß die Verbraucherschaft oft gar nicht, ob es sich um deutsches oder ausländisches Erzeugnis handelt. Hier soll die Kennzeichnung helfen. Wenn wir auch nicht die Absicht haben, eine maßvolle und gesunde Zufuhr ausländischer Gemüse abzuwür gen, so ist es doch ungerecht, wenn die Spitzen preise nur der ausländischen und nicht der ein heimischen Ware zugute kommen. In einer so angespannten Devisenlage wie der heutigen, die es uns zur Pflicht macht", unser eignes Geld mög lichst im eignen Laude zu behalten, ist es daher notwendig, daß die deutsche Hausfrau auch die Sicherheit hat, deutsche Erzeugnisse zu erhalten, wenn sie sie kaufen will. Darum, deutscher Bauer und deutscher Gärtner, kommt dieser Bereitschaft des städtischen Verbrauchers entgegen und kenn zeichnet!" v.8. Di« nächste Nummer dieser Beilage erscheint am 7. Brachmond 1934.
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