Volltext Seite (XML)
Die „Sächsische Elbzcitung" erscheint Dienstag, DonnerS- tag und Sonnabend. Lie Ausgabe des Blattes ersolgt Tag« vorher Nachm. 4 Uhr. NbommimUS-PreiS viertel- jährlich l Mk. KO Ps., zwei, inonatlich l Mk.. cinmonat« Uch KO Pf. Üinzelnc Nummern IO Pf. PostzelUmgSbestcllUste 62äg. Alle kaiserl. Postansialten, Postboten, sowie die Zeitung-träger nehmen stets Bestellungen auf die „Sächsische Elbzeitung" an. MO WM. AmtZblatt sül des MU Linlsgerlcht und Seil Zledtllith !» IGedee, somit siil den MdUmiedttM (II Hohnstel». Mit „Zirustrirt. Sonnt^goH^tt". Mit Humor. Beilage „Seifenvtnsün". Mit „Landrvirlyscynstt. Meiknge". Inserate, bei der weiten Verbreitung d. Bl.von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs undFreitagS bis spätcstenS vormittags 9 Uhr aufzugcben. Preis für die gespaltene CorpuSzeile oder deren Naum IO Pf. Inserate unter flinf Zeilen werden mit KO Pf. berechnet (tabellarische und complicirte nach Uebereinkunft). „Eingesandt" unterm Strich 20 Pf. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Inseraten-An nähme stellen: In Schandau: Expedition Zankenstraße ISt, in Hohnstein: bei Herrn Stadlkassirer Reinhard, in Dresden und Leipzig: die Annoncen »Bureaus von Haascnftei» L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Moste, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. und in Hamburg: Uäroly L Liebmann. SS. Schandau, Donnerstag, den 10. Juni 1897. 41. InhWllg. Amtlicher Theil. i» der vr. M. Königliches Amtsgericht Colditz. die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden Gast- und Schankwirthschaften betreffend, v v ui 21. M a i 1897. Gewerbetreibende, die einen offenen Loden hoben, oder Gost- oder Schankwirth nachmittagö 3 Uhr, on nnterzcichneter Gerichtsstelle onberonmt worden. Die oben genannte» Grimdstücke, die noch Loge nnd Beschaffenheit feite . Orlsgerichtc onf 25840 Mk. gewürdert worden sind, befinden sich in einzeln wirlhtckw> lichen Znsnmmenhangc nnd sollen ols zusammengehöriges Besitzthnm verstcisicrt r erden. Erstehnngslnstige hoben noch Ertheilniist des Zuschlags 6000 Mk. bto, zu erlegen nnd sich zuvor über ihre Zahlungsfähigkeit ansziiweifen. Die übrigen Vcrsteigerungsbedingnngen sind nin Gerichtsbrett der nnIerzeiclMlen Behörde angeschlagen nnd werden vor dem Termine noch besonders bekannt gemacht weiden. Schandau, am 3. Jnui 1897. Freiwillige Versteigerung. Ans Antrag der Erben solle» folgende znm Nachlasse des Tischlermeisters Faber Franz Hickmann, weiland in Schnndan, gehörige Grundstücke: 1) ei»» Wohnhaus, Billa Helene, nebst massivem Hintergebäude, an der Hohusteinerstroße zn Schandan gelegen, — Folinm 327 des Grundbuchs, Nr. 208 des Flurbuchs, Nr. 82 o des Brandkatasters für Schandau, »ach dem Flurbuch« 35,3 a groß, bei der Landes - Vrandversicherunstsanstalt mit 13440 Mk. versichert, nnd belegt mit 244,58 Stencrcinhcitcn, 2) ein Garten mit Obstbäumeu, Folinm 457 des Grnndbnchs, Nr. 208 u, 209, 2I0, 2l1 des Flur buchs für Schandau, nach diesem 22,1 a groß und mit 4,87 Stener- einheiten belegt, 3) Kieferuhothwald, Folinm 163 des Grnndbnchs, Nr. 5I4 des Flnrbnchs für Rathmanns- dorf, nach diesem 35,8 a groß, mit 3,46 Steuereinheiten belegt, 4) Feld, Folinm 243 des Grnndbnchs, Nr. 513 des Flnrbnchs für Rathmanns dorf, nach diesem 33,9 u groß, mit 3,30 Steuereinheiten belegt, öffentlich versteigert werden nnd ist hierfür Termin ans «lv» SS. .Inni 18V7, Bekannt m a ch n n g. Indem wir nachstehend eine Verordnung des Königlichen Ministeriums zu Dresdeu vom 21. Mai 1897, die Namcusangnben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gust- »nd Schankwirtschoflen betreffend, zur ollgemeinen Kenntnis bringen, bemerken wir, daß die Nameusangabcn bis zum 1. Oktober dieses Jahres angebracht werden müssen. Unterlassungen werden unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden. Schandau, am 3. Juui 1897. Der Stadtrat. Wieck, Bürgerin. ! schäft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausge« ! schriebe»«» Vornamen au der Außenseite oder am Eiugauge des Ladens oder der Wirthschoft in deutlich lesbarer Schrift anzubriugeu. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma iu der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirthschaft anznbringen. Ist ans der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zn ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Ans offene Handclsstescttschaste», Cvmmanditgesellschaftcu und Commanditgcsell- schaften auf Aetieu finden diese Bvrschristcn mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Betheiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Auf schrift anzngebcn wären, so genügt cs, wenn die Namen von zweien mit einem das Vor handensein weiterer Belheiligler audentcudcn Zusatz ausgenommen werden. Die Polizei behörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Belheiligter anvrdnen. Mit Geldstrafe bis zn eiuhuudertfüufzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zu widerhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober laufenden Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister: Vodel. Gersdorf. ,, Kirschen Verpachtung. Die diesjährige Kirschen - Nutzung an den nachstehend onfgeführten fiskalischen > Straßen des Banverwaltereibezirks Schandau fvll au den dabei hemerkleu Orten nnd ! Tagen gegen sofortige Bezahlung nnd unter oen im Termine bekannt zu machenden ! Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, als: Montag, den 21. Jnni 1W7 von Vorm. 11 Uhr an im Gasthofe „zum Löwen" in Stolpen: Aufchlnßstrccke von Wilschdorf der Fischbach - Nnmbnrger Straße, Station 4,053 bis - ' 5,955 nnd Stolpen-Hohnsteiner Straße, Station 1,560 bis 5,530; Montag, den 1-t. Jnni 1UU7 von Vorm. 11 Uhr an ... in der Gcrschncr'schcn Gastwirthschaft in Schandau: Schandan-Nenstädter-Straße 1. und 5. Abtheilung, Lvhmcn-Schandauer „ 1. „ 2. „ ' und Hohnstein-Schandaner-Straße. ALuigliche Strafen- nnd Ivasser-vauiusjiektlouen i uns II zn ^irna nnd ^königliches Horstrentamt Schandau, r am 2. Jnni 1897. nick Hofmann. Friedrich. Brückner. ' Gras-Äuction. Sonnabend, den 12. Jnni ds. Js. vormittags V28 Uhr soll die dies jährige Grasnnhnng auf den an Abtheil. 2 nnd 3 des Postelwitzer Reviers gelegenen, im Jahre 1896 angekanften Wiescnflächen in einzelnen Parzellen gegen sofortige Be zahlung an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Königliche Forstlevierverwaltung Postelwitz, den 7. Jnni 1897. Hahn, Nevierverwalter. Politisches. Der Kaiser hat die Pfingstfeiertage im Kreise seiner Familie im Neuen Palais, dem bevorzugten Sommer heim nuferes Kaiserpaarcs, verlebt. Das weitere Neise- programm des Monarchen scheint, soweit cs sich um dcu Zeit punkt des Antrittes speciell seiner alljährlichen sommerlichen Nvrdlandsreisen handelt, noch nicht eudgiltig festznstehen. Letzter Tage zeichnete das Kaiserpaar den Grafen Schu walow, dem früheren Gonvcrnenr von Polen, der als Gast des Kaisers in dessen reizend gelegener Villa Jugen heim bei Potsdam weilt, durch einen gemeinsamen Besuch aus. Graf Schuwalow erholt sich langsam, aber stetig von seiner jüngsten schweren Krankheit, er kann bereits wieder kurze Spaziergänge im Park der Villa unternehmen. Der Prozeß Tausch-Lützow, welcher zehn Tage lang vor dem Berliner Landgericht I spielte, ist am Freitag Nach mittag beendigt worden. Der Hanptangeklagte v. Tausch war augeklagt des Amtsvergehens nnd des Meineids, sein Mitangeklagter Schriftsteller v. Lichow war des Betrugs und der Urkundenfälschung beschuldigt, beganstcn durch die aus dem Prozeß Leckert-Lützow bekannte Qnittnngsfälsch- nug. Mit letzterer Beschuldigung hing die eine Anklage gegen den Criminalcommissar v. Tausch zusammen. Letz terer sollte diese ihm bekannte nnrechlmäßige Handlungs weise feines Agenten v. Lützow nicht zur Anzeige gebracht und infolge dieser Unterlassung sich eines Amtsvergehens schuldig gemacht habe»; doch ist dieser Auklagepunkt im Verlaufe des Prozesses bald wieder fallen gelassen worden. Des Meineids aber wurde v. Tausch beschuldigt, weil er im Prozeß v. Leckert-Lützow augeblich wider besseres Wissen eidlich versichert hatte, daß er keinerlei politische Jntngucn gesponnen, keine Politik ans eigene Faust ge trieben und feine Agenten nicht veranlaßt habe, politische Artikel in die Tagespresse einzuschmnggeln. Das gericht liche Urtheil nun lautet auf Grund des Wahrspruches der Nichtamtlicher Theil. Geschworenen gegen v. Tausch 'ans Freisprechung, gegen v. Lützow ans zwei Monate Gefängnis;, welche Strafe als Znsatzstrafe zn der Freiheitsstrafe zn betrachten ist, welche v. Lützow zur Zeit wegen Beleidigung des Staatssecrctärs v. Marschall n. s. w. verbüßt. Der Staatsanwalt hatte gegen v. Lützow sechs Monate Gefängnis; nnd außerdem zwei Jahre Ehrverlust beantrage der Gerichtshof beschloß indessen, ans Ehrverlust nicht anznerkennen, da v. Lützow bei feiner Thätigkeit für die p.ulische Polizei eine ehren hafte Gesinnung überhaupt häti kaum bewahre» könne». Was Herr» v. Tausch anbclangl so geht er aus dem Pro zesse allerdings nicht völlig mn' 'vs hervor, nur waren die Beweise gegen ihn nicht ei 'öpfend genug, um ihn schuldig zu sprechen. Aber innncrhin ist doch durch den Prozeß festgestellt worden, daß Herr v. Tausch keineswegs der Himmelsstürmer war, der etwa die Wege des Ber liner Auswärtigen Amtes kreuzen wollte; ebensowenig hat er bei seinem kleinlichen Conlissenspiel irgendwelche hoch- gestellte Hintermänner gehabt. Dies, sowie die abermaliste bedenkliche Bloßstellung der politischen Polizei sind die bemcrkenöwerthesten Ergebnisse des Tausch-Prozesses; ob und welche Folgen derselbe haben wird, das »ins; dahin gestellt bleiben. Cvntre-Admiral v. Tirpitz, der jetzt in Dentschland cingctroffene bisheriste Commandant des deutschen Krenzer- geschwaders in Ostasien, wird voraussichtlich seine nenen Obliegenheiten als stellvertretender Staatssecretär des Neichsmarineamtes — Admiral Hollmann ist bekanntlich noch immer ans unbestimmte Zeit beurlaubt — »och nicht so bald ansznüben vermöge».- Er hat kaum erst eine schwere Krankheit überstanden nnd sieht sich daher veran laßt, zunächst einen Urlaub behufs Kräftigung seiner Ge sundheit zn nehmen. .Ir In Oesterreich ist mit 06 Schließung der Ncichs- rathssession parlamentarische und. politische Rnhe nach den unerhörten Stürmen, wie sie »sich au die Verschleppungs politik der deutschen Linken im Abgeordnetenhaus«: an- kmipfteu, eiugetrcten. Nur iu verschiedenen Erklärungen, Briefwechseln n. s. w. zittert die bisherige Erregung noch ein wenig nach ; im Uebrigen dürfte die sommerliche Hitze wohl das Uebrige zur Beruhigung der aufgelegten Gemüther in Oesterreich thnn. Der Wiener Gemeinderath hatte seinerzeit beschlossen, dem Kaiser eine Adresse in Sachen der Sprnchenvervrdnnng durch eine Abordnung überreichen zn lassen, welcher Beschluß aber noch nicht zur Ausführ ung gelangt ist. In der Freitagssitznng des Gememde- raths wurde libcralerseits diese Verzögerung zur Sprache gebracht, worauf der Oberbürgermeister Or. Lueger die Erklärung abgnb, er habe sich sofort nach der Beschluß fassung beim Ministerpräsidenten Grafen Baden! nm Zn- la snng der Abordnung verwendet, sei aber ohne Bescheid geblieben. In der nordfranzösischen Feslunstsstadt St. Quentin ging am Pfingstmontag eine patriotische Festlichkeit in Gegenwart des Präsidenten Fanre nnd des Kriegsministcrs Billot vor sich. Es wurde das Denkmal feierlich enthüllt, welches zur Erinnerung an die tapfere Vertheidignng St. Quentins gegen die Spanier im Jahre 1557 errichtet worden ist. Bei der Euthüllnngsfeier hielt Kriegsminister Billot eine Rede, in der er nach einem geschichtlichen Ueberblick über die Belagerungen von 1557 nnd 1870 darlegte, wie Bürger, wenn sie einig seien, die Stärke der Heere verthcidjgen könnten. Bei dem abends stattgefundenen Festmahle gedachte Präsident Fanre in rühmender Weise der tapferen Verlheidiger St. Qnentins und schloß, be gleitet von lebhaftem Beifall, mit dem Rufe: „Es lebe die Republik, es lebe das französische Vaterland!" Bei den Friedensverhandlungen in Konstantinopel machen sich bereits Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertretern der Mächte geltend. Wie wenigstens „Dailh Telegraph" zn melden weiß, haben die Botschafter Eng lands, Frankreichs nnd Italiens in den Verbandlunaen