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Naunhofer Nachrichten Die Naunhofer Nackrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag k Uhr mit dem Dalum des nachfolgenden Tage?. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage deS Erscheinen- 14. Jahrgang. Freitag, den 9. Januar 1903 Nr. 4. Tagesordnung befindet sich am RatSbrett. sind reichte ihn, als es nach diesem Kriege in der Die Dardanellen. mit Berl. Lok.-Anz. genannte Blatt Werkzeug zu diesen. Das schreibt unter anderem: ver- Ge- der Prinzessin Komplikationen ergeben, so ist allerdings daran zu erinnern, daß die Genfer Behörden zur Durchführung von, in Deutschland getroffenen gerichtlichen Ent scheidungen Rechtshilfe nicht zu gewähren brauchen, namentlich können die mit dem deutschen Privatfürstenrecht zusammenhängen den Vorschriften auf die Anerkennung eines ausländischen Gerichts nicht ohne weiteres rechnen. damit die für schuldig erklärte Mntter demselben verkehren kann. Sollten sich bei der Regelung der mögensrechtlichen Verhältnisse und der staltung des ferneren Lebensschicksals einen uneinnehmbaren Zufluchtsort und einen vorzüglichen Ausgangspunkt für kühne See» Unternehmungen. Ihre Bedeutung ist auch den europäischen Großmächten nicht entgangen, welche sich berufen erachten, die jetzt alternde Türkei zu nächst in Europa zu beerben. Besonders in Petersburg wnß man ganz genau, daß sich daS Testament Peters des Großen und da rüber hinaus der Kampf mit England um die Vormacht in Asten und Afrika erst dann siegreich durchführen läßt, wenn die Darda nellen dem russischen Machtgebot unterstehen. Das weiß man aber auch an der Themse, und so ist es viele Jahrzehnte hindurch das eifrigste Bestreben der englischen Politik ge wesen, die Dardanellen nicht in russische Hände gelangen zu lassen, sondern der den englischen Einflüssen unterstehenden Türkei zu erhalten. Der ganze Krimkrieg war vornehmlich auf diesen Zweck gerichtet, und England er- ««randigungenr Für Inserenten der Amtshauptmann- schäft Grimma 10 Pfg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Bezugspreis r Frei ins Hau- durch AuÄrägcr Mk. 1.20 vierteljährlich Frei inS 'HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. Mit zwei Beiblätter«: Illustriertes GorrntagsbLatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere «ll« 14 Lag«. Der „Züricher Post" geht aus Bern von beachtenswerter Seite folgende Auslassung zu, welche die Rechtslage beurteilt, soweit es sich um den Aufenthalt der beiden öster reichischen Fürstenkinder in der Schweiz handelt. Ls wir darin ausgeführt: Der Kasus des Erzherzogs und seiner rechtmäßigen bürgerlichen Braut ist ein facher Natur und bietet hierorts keine rechtlichen Schwierigkeiten. Vom repu blikanischen Standpunkt aus ist nichts da gegen einzuwenden, wenn ausnahmsweise einmal eine Bürgerstochter nicht nur als außereheliche Geliebte oder morganatische Ehehälfte eines Fürsten, sondern als die rechtmäßige Gemahlin eines solchen Ver wendung findet. Etwas komplizierter stellt sich der Fall der sächsischen Kronprinzessin. Selbstver ständlich machen ihr weder die Genfer noch die Bundesbehörden irgendwelche Schwierigkeiten, wenn sie mit ihrem Ge liebten in Genf bleiben will. Auch der Kriminalkommissar aus Dresden wird nicht behelligt, so lange er sich auf das Beobachten beschränkt. Es wird der Kron prinzessin und Herrn Giron überlassen bleiben, mit diesem Kriminalkommissar im gleichen Hotel zu wohnen, oder dem Hotelier zu erklären: entweder geht er, oder wir gehen. Die Kronprinzessin ist natürlich schriften los und würde sich zur Zeit in Dresden vergeblich um das Zeugnis eines unbe scholtenen Leumunds bewerben. Weder der eine noch der andere Umstand wird ihr hierorts schaden. Muß Kaution ge leistet werden, so dürfte es ihr nicht schwer fallen, einen solventen Bürger zu finden, zum Beispiel ihren Anwalt, Herrn Lachenal. Sodann ist der berüchtigte Artik 2 des NiederlassungSvertrageS mit Deutschland nicht etwa so auszulegen, daß die Schweiz einer deutschen Person, die ein gutes Leumundszeugnis nicht bnbringen kann, den Aufenthalt verweigern muß, sondern nur so, daß die Schweiz nicht verpflichtet ist, einer solchen Person den Aufenthalt zu bewilligen. Ob die Kronprinzessin strafrechtlich in Genf etwas zu rieskieren habe, das hängt vom Genfer Strafgesetzbuch ab. (Ander weit ist bereits darauf hingewiesen worden daß speziell in Gmf der Ehebruch nicht bestraft wird. Anm. d. Red.) Jedenfalls ivird sie nicht etwa wegen ihrer Beziehungen zu Giron aus der Zeit vor ihrem Schweizer Aufenthalt ausgeliefert oder in Genf abgestraft. Was nun endlich die zu gewärtigende „Jugend" anbetrifft so wird dieselbe in Genf ohne weiteres als eheliches Kind des Kronprinzen und der Kronprinzessin ein getragen werden, worauf e» den Beteiligten überlassen bleibt, in Lachsen über den Status des Kindes zu prozessieren (Artikel 8 und 32 des Bundesgesetzes über die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niederge lassenen und Aufenthälter). Schweizer Bürgerin konnte die Kron prinzessin erst nach zwei Jahren werden und, wenn sie dann nicht geschieden sein wird, nur mit Zustimmung ihres Gemahls. Die „Sächsische Volkszeitung" bringt bezüglich des hochbedauerlichen Familiedramas Ausführungen, denen gewiß auch jeder recht lich denkende Protestant zustimmen kann. Sie sind umso bemerkenswerter, als in den ver schiedensten Blättern des In. und Auslandes gesagt worden ist, das ganze Vorkommnis sei von der klerikalen Partei eingeiädelt worden, die Kronprinzessin sei das Opfer jesuitischer Machinationen und Giron dos Termine tritt eine Erhöhung des Steuersatzes von I Mk. für jeden Hund ein. Druckabzüge des Ortsgesetzes über die Erhebung einer Hundesteuer in Naunhof in der Gtadtsteuereinnahme zu erhalten. Naunhof, am 7. Januar 1903. Der Bürgermeister. Igel. Oeffentl. Stadtgemeinderatssitzunn zu Naunhof Freitag, den 9. Januar 1903. Der Bürgermeister Igel. I mit einem ziemlich vcdeutenden Barvermözen I nach Oesterreich zurück. Es verblieb der I großherzogUchm Familie dann noch großer I Privatbesitz — 18 Schlösser und immenses I Waldareal — in Toskana, das aber infolge I schlechter Verwaltung nicht nur nichts ab- I warf, sondern noch zwei Millionen Lire I jährlich verschlang. Im Jahre 1898 wurde I der gejammte Besitz für 35 Millionen Lire I verkauft und der Nettoerlös der großherzog- I lichen Familie ausbezahlt. Es »st sebsiver- I stündlich, daß der Hauptteil dem Großherzog I Ferdinand IV., als Chef der Familie zufiel. I Gegenwärtig läßt sich das Gesamtvermügen I desselben auf 40 Millionen Kronen beziffern. I Von den Kindern hätte jedes zweieinhalb bis I drei Millionen Kronen zu fordern. Wenn bestritten wild, daß in der Hand I des Papstes allein die Macht liege, die I Ehescheidung auszusprechen, so ist das I formell richtig, thatsächtich wird aber I doch das Wort der Kurie den Aus- I schlag geben. Nachdem der vom König ein- I gesetzte Gerichtshof die Aufhebung der ehe- I lichen Gemeinschaft (Trennung vom Tisch I und Bett) ausgesprochen haben wird, ist der i Antrag der Kronprinzessin auf völlige Scheid- I ung mit Sicherheit zu erwarten, und der I Gerichtshof wird nicht anders können, als I die Scheidung auszusprechen, da das sächsische I Hausgesetz keine die Scheidung ausschließende I Bestimmung enthält. Allerdings wird man I eine derartige Vorschrift vielleicht aus der I Zugehörigkeit des sächsischen Königshauses zu I der katholischen, keine Ehescheidung kennenden I Kirche herzuleiten suchen, allein da bei be- I stehenden Zweifeln Privilegien streng zu I beurteilen sind, ist onzunehmcn, daß das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur An wendung kommt. Soweit wäre die Sache ziemlich einfach, allein —- und das ist das Entscheidende — bei dem streng katholischen Standpunkt des Königs Georg wird, wie eine juristische Zuschrift an tun „Hann. ! Courier" durchaus zutreffend hervorhebt, der Monarch ein auf Scheidung lautendes Urteil schwerlich bestätigen. Bei der entscheidenden Stellung, welche der König laut Hautzgesetz in dem ganzen Verfahren einnimmt, ist ihm ausdrücklich das Recht der Bestätigung und Nichtbestätigung Vorbehalten. Deshalb ist, falls nicht der Vatikan entgegenkommt, damit zu rechnen, daß das Urteil, auch das endgiltige, im „EheirrungSprozeß" nur aus Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft lauten wird. Auch ein Uebertritt der Kronprinzessin zum evan gelischen Glauben würde sie in diesem Falle von der ehelichen Fessel nicht befreien und ihr nicht das Recht d^r Wiederverheiratung gewähren. Die Sorge für die bereits vorhandenen Kinder steht dem Kronprinzen, als dem nicht schuldigen Teile allein zu Allerdings be hält der schuldige Teil an sich noch, worauf ja die Kronprinzessin besonderen Wert legt, die Befugnis des persönlichen Verkehrs mit den Kindern, allein auch bei einer Ehe in bürgerlichen Kressen würde keine Rede davon sein, ein Kind nach dem Ausland zu schicken, Vertag und Druck: Günz L Eitle, Naunhof. Redaktion: Robert Günz, Naunhof. Zum Drama im Haufe Toskana. Wenn sich auch vielleicht die pekuniäre Lage der Kronprinzessin in der nächsten Zeit etwas ungünstig gestalten dürfte, für die Zukunft steht sie, entgegen anderen Annahmen zweifellos gesichert da, denn man darf das Vermögen des Großherzoglichen Hauses von Toskana nicht unterschätzen. Großherzog Ferdinand IV. zog sich 1859 Bekanntmachung. Ain LV. Januar d. Js. hat eine Aufzeichnung der im Gemeindebezirke vorhandenen Hunde staltzufinden. Personen, welche Hunde besitzen, haben dies unter Angabe der Zahl, der Rasse und des Alters bis zum LS. Januar bei der Stadtsteuereinnahme anzumelden. Die Steuer ist bis zum AL. Januar LSVA voll zu entrichten. Nach diesem Versteigerung. Freitag, den 9. d. Mts. Vorm. 10 Uhr gelangt im Gasthof zur Stadt Leipzig in Naunhof L Schreibtisch meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Ver steigerung. Grimma, d. 8. Januar 1903. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts. Arresthausinspektor Kühn. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Lange Zeit galt es als ein unantastbares I Türkei wie in einer englischen Provinz gebot politisches Dogma: wer Konstantinopel besitzt, ! und ,m Pariser Frieden vom Jahre 1856 verfügt über den Schlüssel der Weltherrschaft. I durchsetzte, daß nicht allein die Durchfahrt Fürst Bismarck hat diese Legende bereiis I durch die Dardanellen für Kriegsschiffe aller grausam zerstört durch den Hinweis, daß die I Rationen, die türkische natürlich ausgenommen, Hohe Pforte schon 400 Jahre am Bosporus I grundsätzlich verboten wurde, sondern auch ansässig und doch noch ziemlich weit von dem I noch ein Sonderverbot gegen Rußland er- Weltimperium entfernt ist. Mehr Berech- I 9^9, im Schwarzen Meere überhaupt KnegS- tigung hat der Satz: wer über die Darda- I schiffe zu bauen und zu unterhalten, nellen gebietet, hat ein Anrecht auf die Vor- I bekannt, daß Rußland sich bereits macht in drei Kontinenten. Die Meerenge I während des deutsch-französischen Krieges von der Dardanellen stellt eine überaus wichtige I diesem Verbot lossagte und seitdem eine recht, strategische Position dar, deren Wert schon I ansehnliche Flotte im Schwarzen Meere be- vo . Lerxes gewürdigt und von Alexander I M Mit dem Wachstum dieser Flotte stieg dem Großen in seiner ganzen Bedeutung I auch sein Einfluß in Konstantinopel. Heut geschätzt wurde. Die Dardanellen gewähren I dominiert es dort fast völlig, während der ihrem Besitzer einen natürlichen und zugleich I englische Einfluß gemindert ist. Rußland fast unangreifbaren Stützpunkt für Flotten- I setzt seine Schachfiguren sicher, um für den operationen im größten Stil, nicht sowohl I Ensscheidungskampf mit England wohl ge- nach dem Schwarzen Meere und den Ge- I rüstet zu seim Es sichert sich planmäßig wässern an der Levante, sondern auch nach I die Flanken für den Vorstoß auf Indien dem gesamten Mittelländischen Meere und I und hat es mit kluger Berechnung verstanden, allen Küstenländern desselben hin. Es ist I vor allem auch Persien für sich zu gewinnen, kein Zufall, daß die türksschen Machthaber I Die soeben von dem Schah getroffenen in Konstantinopel Jahrhunderte hindurch die I Maßnahmen gegen diejenigen seiner Be- weiten Küstengebiete in Kleinasien und in k amten und Verwandten, welche die englischen Nordafrika bis zu den Säulen des Herkules I Interessen begünstigten, bezeugen, wie weit beherrschen und selbst gegen so gewaltige I der russische Einfluß dort schon reicht. So Seemächte wie Spanien und die Republik I kann man sich auch nicht mehr wundern, daß Venedig erfolgreich verteidigen konnten. Die ! Rußland wieder einmal beim Sultan durch- Dardanellen gewährten ihren Flotten immer I gesetzt hat, einige seiner Kriegsschiffe frei - durch die Dardanellen passieren zu lassen. Man begreift die Unruhe, die sich des halb der englischen Nation bemächtigt hat. I Sie droht mit Wicdervergeltung und der I Entsendung eineL englischen Geschwaders nach ! dem Schwarzen Meer Jedenfalls hat I Rußland einen großen Erfolg erzielt, auf ! dessen weitere Folgen man mit Recht ge- I spannt sein kann.