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-^> Naunhofer Nachrichten Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Grotzsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Staudnitz, Threna nnd Umgegend. ve,«-»preis t Frei inS Ha»S durch Au-tröger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. Mit zwei Beiblättern: AS«stri-r1eA E-««tagSblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Setzt«« «ü« It Log«. Berlag rmd Drack: Sü«z L Eule, Raunhof. Redaktion: Robert Günz, Rantthof. A«kü«-i-nn-e«t Für Inserenten der Amtshauptmann- schäft Grimma 10 Pfg. die fünfge- spaltene Zeile, an erster Stelle und i für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag k Uhr mit dem Datum de« nachfolgenden Tage«. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag« 11 Uhr am Tage de« Erscheinen« Nr. 45. Mittwoch, den 15. April 1903. 14. Jahrgang. Bekanntmachung. Für die Stadtgemeinde sind wieder 200 «du» Kies und zwar in Losen von je 20 obm anzusahren. Die Ausbietung erfolgt nächste« Donnerstag Abend 6 Uhr in der Stadtkaffe. Naunhof, am 14. April 1903. Der Stadtgemeinderat. Igel, Bürgermeisier. Arger- und FMbildungsslhule zu DuM Die Aufnahme der neueintretenden Kinder geschieht morgen Donnerstag, den 16. April, nachmittags 2 Uhr im Saale -es Gasthofes z«m gold. Stern, die Aufnahme der neueintretenden Fortbildungsschüler und der Beginn des FortbildungS- schulunterrichts Sonntag, den 19. April, vormittags 7 Uhr im neuen Schulgebäude. Naunhof, den 15. April 1903. Schäfer, Direktor. Die Bewegung der evangelischen Bevölkerung. Die starke Bewegung, welche in der evangelischen Bevölkerung gegen die Aust Hebung des § 2 des Jesuitengesetzes und damit gegen die Zulassung der Gesellschaft Jesu im Reiche sich kundgibt, ist mehr als „künstliche Mache" mehr als „eine künstliche Frucht der Agitation", wie sie von jesuiten freundlichen Stimmen bezeichnet worden ist. Man wünscht allgemein keine Wiederkehr der schwarzen Schar, selbst in dem strengkatho- lischen Bayern hat man sie sich vom Haste gehalten. Es ist ober noch immer nicht ausge. schloffen, daß der ß 2 fällt und damit den Jesuiten reichsgesetzlich kein Hindernis mehr in Wege stünde, auch Deutschland durch ihre Gegenwart zu beglücken. Preußen stimmt von den 58 Stimmen, die der Bundesrat hat, mit 17 für Aufhebung, vielleicht auch Bayern mit seinen 6 Stimmen, während Sachsen, Württemberg, die beiden Mecklen burg, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, die beiden Lippe, die thüringischen Staaten, Lübeck und Bremen sicherlich dagegen stimmen werden. Es kommt nun darauf an, was Baden und Hessen tun. Aber immerhin sieht mau aus dieser Zusammenstellung, eine Sicherheit, daß § 2 bestehen bleibt, ist vor läufig nicht vorhanden, da eben bindende Erklärungen der Staaten nicht vorliegen. Wie würde es nun in den Einzelstaaten werden, wenn § 2 aufgehoben und dadurch den Jesuiten das Portal zum deutschen Reiche geöffnet würde? Die Aufhebung würde deshalb so folgenschwer sein, weil mit ihr dieLandeSgesetze aufgehoben werden würden, die vordem in zahlreichen Bundesstaaten die Ge sellschaft Jesu ausschloffen. Reich-recht bricht Landrecht! Da» ist ein alter, unumstlößicher Grundsatz. Würde durch ein Reichsgesetz oder durch Aufhebung eines Reichsgesetzes, wie im vorliegenden Falle, die Zulassung der Jesuiten ausgesprochen, so müßten die in den Einzelstaaten, z. B. auch in Bayern be stehenden Landesgesetze älteren Datums zurück treten. Sie würden von der Gewalt de» Reichsrechtes aufgezehrt, es sei denn, daß im Reichßgesetz den bestehenden Landrechten aus drücklich ihre Gültigkeit belasten würde, was natürlich im vorliegenden Falle ausgeschlossen erscheint. Auch wir in Sachsen haben Landesgesetze, welche die Tätigkeit der Jesuiten im Lande ausschließen. Wir erinnern hier an das Gesetz vom 26. April 1873, welches in seinem 8 15 besagt: „Kirchliche Orden, Kongregationen und denselben verwandten kirchlichen Gemein schaften ist die Errichtung einer Lehr- oder Erziehungsanstalt nur auf Grund eines be sonderen Gesetzes gestattet." Und da- Gesetz die Ausübung des staatlichen Oberaufsichts rechtes über die katholische Kirche im König reiche Sachsen vom 23. August 1876 enthält folgende Bestimmungen gegen die Tätigkeit der Jesuiten: § 21, Abs. 4: „In keinem Falle darf zu einem geistlichen Amte berufen werden, wer in einem unter Leitung des Jesuiten ordens oder einer diesem Orden verwandten religiösen Gesellschaft stehenden Seminare seine Vorbildung genosten hat." (Schon die empfangene Ausbildung darin hindert seine Tätigkeit in Sachsen, er braucht selbst gar nicht Jesuit zu sein.) § 30. „Mitglieder von Orden oder ordensähnlichen Kongregationen dürfen auch nur als einzelne ihre Ordenstätigkeit inner halb des Königreiches nicht ausiiben." Z 31. „Geistliche Brüderschaften, welche mit Orden oder ordensähnlichen Kongregationen in Verbindung stehen, dürfen nicht errichtet werden." Durch olle diese landesgesetzlichen Vor schriften hat man sich gegen die Ent faltung jesuitischer Werke in Sachsen ge schützt. Jetzt heißt es nun, daß die Auf hebung des § 2 auch diese Landesgesetze zu Fall bringe! Man sei sich auch in Re- gierungskreisen über diese staatsrechtliche Frage völlig einig und rechne damit, daß die Aufhebung de- § 2 auch dort den Jesuiten Eingang verschaffe, wo sie durch ältere Landeügesetze noch daran gehindert seien. Aber wenn auch in Sachsen diese LandeS- gesetze fallen werden, so ist damit doch noch nicht gesagt, daß bei uns an eine Wiederkehr der Jünger der Gesellschaft Jesu zu denken wäre. Denn in Sachsen hindert die Ver fassung diese Wiederkehr. In § 56, Absatz 2 der Verfastung-urkunde vom 7. September 1831 heißt es auSdrück- lich: „Es dürfen weder neue Klöster errichtet noch Jesuiten oder irgend ein anderer geist licher Orden ausgenommen werden." Kann auch die sächsische Landesverfassung durch das Reich und seine Organe geändert oder in Teilen aufgehoben werden? Wäre die- der Fall, so würde den Jesuiten auch mit dem Fall des ß 2 in Sachsen Tür und Tor geöffnet sein. Wir sind aber der Meinung, daß Art. 2 der Verfassung de» Deutschen Reiches wohl auf die eigentlichen Landesgesetze nicht aber auf die Staatsgrund gesetze der Bundesstaaten Einfluß hat. (Für Bayern ist in Art. 4 ein Vorbehalt hinsicht lich der NiederlaffungSverhältniffe gemacht, der allerdings für Sachsen nicht besteht.) Die Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten sind deren heiligstes Gut. Sie sind dem Volke als ein unantastbares Vermächtnis von den Regenten gegeben worden, und nach unserem Dafürhalten kann deshalb kein Bunde-rat und kein Reichstag an diesen garantierten Rechten etwas ändern. In der Tat giebt eü auch keinen Anhalt, daß ein Eingriff in die Verfassungen der Einzelstaaten durch die Reichögesetzgebung zulässig wäre. Abänderungen der Verfassung sind in Sachsen an die in § 152 der Verfaffungsurkunde niedergelegten Bestimmungen geknüpft. Andere Gesetze können diese Urkunde nicht antasten. Soweit ist die Komvetenz des Reiches nicht ausgedehnt worden, daß es auch über die LandeSyesetze hinaus in die Sphäre der einzelnen Maatsgrundgesetze hineiugreifen könnte. Wir glauben daher an die Wieder kehr der Jesuiten in Sachsen selbst für den Fall -nicht, daß § 2 wirklich aufgehoben werden sollte. Da« kann aber kein Hindernis grund sein, nach wie vor im allgemeinen deutschen Jntereffe gegen die Abbröckelung des Jesuitengesetze» entschieden Stellung zu nehmen. Rundschau. — Aus Kopenhagen wird berichtet, daß Kaiser Wilhelm bei seinem Besuche am dänischen Hofe die Prinzessin Marie von Orleans besonders ausgezeichnet habe; sie erhielt eine prächtige mit Diamanten reich besetzte Taschenuhr als kaiserliches Geschenk. Ferner wird noch folgende Episode berichtet: Am letzten Tage, den Kaiser Wilhelm in der dänischen Hauvtstadt verweilte, besuchte er mit dem König, der Königin Alexandra und der Kaiserin-Witwe von Rügland die Marmor- kirche, wo er dem Gottesdienste beiwohnte. Bei der Abfahrt wollte König Christian seinen Gast erst in den Wagen einsteigen lasten; der Kaiser aber machte eine abwehrende Bewegung und nun entstand ein Höflichkeits- streit, der erst dann endete, als der König sich auf die andere Seite des Wagens begab, um den zweiten Wagentritt zu benützen. Der Kaiser aber lief ihm mit flatterndem Mantel nach, öffnete den Wagenschlag und verbeugte sich vor dem König. Dieser gab einem so höflichen Gegner gegenüber den fruchtlosen Streit auf. — Der neueste „Reichsanzeiger' ver öffentlicht den preußischen Staatshaushalt für 1903. Derselbe beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf 2 674281030 Mark. Von den Ausgaben betragen die fortdauernden 2 516 260 230 Mark, die einmaligen und außerordentlichen 157 920 797 Mark. — Die im „Vorwärts" veröffentlichte Märzquittung der sozialdemokratischen Wahl beiträge verzeichnet recht hohe Posten. So zahlt ein „begeisterter Anhänger unserer Sache in Berlin" allein 30 000 Mark, ein anderer allein 10 000 Mark. Die bürgerlichen Parteien können daran sich ein Beispiel nehmen. — Als freisinniger Reichstags kandidat für Stallupönen-Trakehnen ist der in dem vielbesprochenen Schulprozeß hervor- getretene Lehrer Nickel aufgestellt worden. — Wenn die Industrie schlecht geht, dann steigt die Zahl der Auswanderer und eö fällt die Zahl der Heiraten. Im Jahre 1900 wurden in Deutschland 476482, 1900 aber nur 468 329 Ehen geschloffen. Und dabei steigt die Bevölkerungsziffer alljährlich! — Der 8. deutsche Handlungsgehilfen- tag nahm eine Resolution an, nach welcher die Kausmann-gerichte überall organisiert werden und ihre Wirksamkeit auf alle Hand lungsgehilfen und Lehrlinge ohne Unterschied des Gehalte- au»dehnen sollen; in einer zweiten Resolution bedauert der Handlungs- gehilfenverba«d,daß die Regierungin die Novelle zum Krankenversicherungsgesetz auch die Aus dehnung des Versicherungszwanges auf die Handlungsgehilfen ausgenommen hat. — Magdeburg. Die unverehelichte Anna Dahle aus Halle begab sich am Sonnabend gegen 2 Uhr nach einer Drogenhandlung auf dem Alten Markt, wo sie nach ihrem Bräutigam, dem dort in Stellung befindlichen Kaufmann Karl B., fragte. In den Kontor räumen traf sie mit ihm zusammen; nach kurzem Wortwechsel zog sie einen Revolver hervor und feuerte hintereinander drei Schüsse auf ihn ab. Zwei davon gingen fehl, während der dritte traf und B schwer verletzte, sodaß er sofort nach der altstädtischen Krankenan stalt gebracht werden mußte. Wie es heißt, hatte B. mit der Anna D. ein intimes Ver hältnis; doch soll er sich in letzter Zeit von ihr zurückgezogen und mit einer anderen ver lobt haben. Die Anna D. wurde verhaftet. — Hamburg. Die au« der Primus- affäre bekannte Barkaste „Teut" ist gestern infolge starken Wellenschläge» auf der Elbe voll Master geschlagen und gesunken. Der als Steuermann fungierende Sohn des Be sitzer» der Barkasse, Willy Hagler, und der Maschinist ertranken. — Köln. Der Konstantinopeler Korre- spondent der „Kölnischen Zeitung" meldet, daß dort Gerüchte, selbst au» vorurteilsfreien Kreisen umlaufen, die von einerbevorstehenden Bartholomäusnacht für die in Konstantinopel vorhandenen Bulgaren wissen wollen. Die Kasernen, sowie die öffentlichen Gebäude werden strengsten» bewacht. Derselben Quelle zufolge ist die Anregung oufgetaucht, Militär« detachements von Konstantinopel in die Pro vinzen zu entsenden. Ueber den Zweck der Entsendung herrscht vorläufig noch Unklarheit. — Esten. In der Nacht zum Sonntag wurde ein Kanonier mit Namen Hartmann, Sohn eine« hiesigen Hotelbesitzers, von dem Seekadetten Hüstener, dem Sohne eines gleich falls hier ansässigen Fabrikdirektors, erstochen. — Dortmund. Das Landgericht er öffnete das Hauptverfahren gegen einen Kaplan aus Gröndenberg und die Frau eines SanitätSrats aus Düffeldorf wegen Entführung von Minderjährigen in ein belgisches Kloster. — Frankfurt a. M. In einer halbver- gessencn Truhe der hiesigen Stiftung „Frank furter Almosenkassen" wurde, wie der Ma gistrat bekannt gibt, dieser Tage von städtischen Beamten ein sehr wertvoller Silberschatz aus der Zeit vor etwa 1750 gefunden. Derselbe dürste offenbar einmal zum Pfand gegeben und nicht wieder eingelöst worden sein. — Mannheim. In der Badischen Brauerei erfolgte früh halb 4 Uhr infolge Rohrbruchs eine Gasexplosion, die in der Brauerei selbst und an den benachbarten Häusern erheblichen Schaden anrichtete. Ein Maschinist und der Nachtwächter wurden schwer verletzt. — Warmbrunn. Der Stellenbesitzer Wimmer aus Stonsdorf ist Palmsonntag Nacht auf dem Heimwege erfroren. — Breslau. Gegen den Inseraten- Redakteur der „Breslauer Zeitung" ist eben falls das Verfahren wegen groben Unfug«, begangen durch die Aufnahme einer Annonce über den Ehristus-Vortrag de» Predigers Tschirn, eingeleitet worden. — Aus Wien heißt es, die endgiltige Regelung der Verhältnisse der früheren Kron prinzessin von Sachsen sollte persönlich zwischen Kaiser Franz Josef und König Georg von Sachsen Ende d. Mts. bei dem Besuch des letzteren in der österreichischen Hauptstadt er folgen.