Volltext Seite (XML)
Naunhofer Nachrichten Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fnchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Ponchen/ Staudnitz,' Threna und Umgegend. »eMgSprei» r Frci inS ^anS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich ^rei in» j^au» durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. Mit zwei BeiblStter«: Illustriertes EouutagSbtatt und Lau-wirtschaftliche Beilage. Letzter« elle II Lag«. Berlag und Druck: Güuz ä: Eule, Naunhof. Redaktion: Robert Güuz, Naunhof. ««küudigungeut Für Inserenten der Amtshauptmann. schäft Grimma 10 Pfg. die fnnfge- spalten« Zeile, an erster Stelle und § für Auswärtige 12 Pfg , Bei Wiederholungen Rabatt. ) Die Naunhofer Nncbrichten ersckemen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabmd Nachmittag S Uhr mit dem Datum des nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag» 11 Uhr am Tage de? Erscheinens Nr. 36. Mittwoch, den 25. März 1903. 14. Iahraang^ Heldverpachtung. Die folgenden, dir Stadtgemeinde Leipzig gehörigen Feldparzellen des Flurbuches für Naunhof Nr. 587 - l Ku 33,« 2 - 2 Ack. ,24 HR 588 l ««,2 1 „ 2S2 „ 737 - 75,1 - 1 107 „ 738 - 74,0 - 1 „ 101 73« - «1,5 1 I«« " 18,3 2 , 41 Zus. « ka «1,7 ü - 1« Ack. 2«1 sollen in dieser Reihenfolge Donnerstag, den 2«. dss. Monats von '/<4 Uhr ab an Ort und Stelle auf die Zeit bis Ende 1908 an den Meistbietenden verpachtet werden. Zusammenkunft der Bieter: Nachmittag V,4 Uhr auf dem Naunhofer Bahnhofe. Leipzig, am l8. März 1903. Der Rat der Stadt Leipzig. Ör. Tröndlin. Deutsche Lotteriezuftände. Deutschland ist das klassische Land der Lotterien, in keinem anderen Lande gibt es auch nur annähernd so viele Veranstaltungen und Einrichtungen von ' Geldverlosungen. Von den mit Staats- und sonstigen Wert- Papieren verknüpft abgesehen, entstehen bei uns jährlich eine Menge von Lotterien zu Gunsten von Kirchenbauten und anderen guten Zwecken und daneben nicht weniger als 7 Staats- lotterlen. Freigestalten von der Einrichtung von Staatslotterien haben sich unter den größeren Bundesstaaten nur Bayern, Württem berg und Baden. In Norddeutschland aber gibt es eine preußische, sächsische, hessisch- thüringische, mecklenburgische,braunschweigische, hamburgische und lübeckische. Die vor einigen Jahren gegründete thüringisch-anhaltische hat sich erst neuerdings mit der hessischen ver- Kunden. Thüringen und Anhalt gehörten früher zum Bereich der sächsischen Lotterie. Seit der Trennung mit dieser ist Letztere naturgemäß schlechter geworden und haben auch die anderen Lotterien unter dieser Neu gründung gelitten. Diese 7 Staatslotterien nehmen durch Verkauf der Lose jährlich nicht weniger al» 200 Millionen Mark ein, die fast ganz von den deutschen Spielern aufge bracht werden. Da» Reich bezieht davon den 6. Teil als Steuer, für das Jahr 1903 ist die Lotteriesteuer - Einnahme des Reich« sogar auf über 38 Millionen Mark veranschlagt worden. Die gesamten nicht staatlichen, also Privatlotterien erzielen nur eine Gesamteinnahme von nicht viel über 30 Millionen Mk., wovon dem Reiche auch ein entsprechender Teil zufällt Von dem, was nach Abzug der Reichssteuer, von den Einnahmen der Staatslotterien übrig bleibt, erhalten die betreffenden StaatSregierungen ihren Anteil und die Kollekteure ihre Ge winnprovisionen. So hat z. B. die preuß. Staatslotterie dem preußischen Staate eine Jahreseinnahme von ca. 10 Millionen Mk. gebracht. Die einzelnen Lotteriestaaten er freuen sich natürlich strafgesetzlicher Verbote des Spielens in den anderen Lotterien oder wenigsten» des Verbotes der Aufforderung zu Spielen in denselben, des Losevertriebes. Diese Verbote haben aber nicht zu verhindern vermocht, daß die Lose aller dieser Lotterien in größeren Mengen nach allen deutschen Staaten verkauft werden, und daß der Lose absatz und die Lotterie - Einnahmen sehr schwankende geworden sind. Namentlich ist die immer größer werdende Schwierigkeit des Andenmannbringens der preuß. Lose zu verspüren, trotzdem- die preuß. Staatslotterie die bei Weitem beste und zugleich billigste ist. Die Ursache dieser widerspruchsvollen Erscheinung liegt vornehmlich darin, daß die nichtpreußischen Lotterie-Einnehmer gewandte und erfahrene Geschäftsleute, die preußischen dagegen meist pensionierte Offiziere sind, die bei aller Ehrbarkeit und sonstigen Tüchtig keit für solche Geschäfte viel zu langsam und unbeholfen sind. Sie liefern die Lose prompt, die bei ihnen bestellt werden, fordern aber nicht zum Spiele auf, werben nicht neue Spieler, weil sie nicht zudringlich sein wollen und dies nicht für paffend halten. Darum unterliegt die preußische Lotterie dem Konkurrenzkämpfe mit dem übrigen Staats lotterien. — Dieser Niedergang des Absatzes der preußischen Lose, das Umsichgreifen des Spielens der Preußen in anderen Staats lotterien hat das preußische Abgeordnetenhaus zur Annahme einer Resolution veranlaßt, welche eine gesetzliche Regelung des Lotterie- wesenS, ferner die Bildung einer Lotterie-Ge meinschaft der beteiligten Staaten und die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen den unerlaubten Vertrieb fremder Lose fordert. Die Resolution läuft also auf die Gründung einer Reichslotterie hinaus unter Beseitigung aller Staatslotterien, wobei es aber den ein zelnen Bundesstaaten Vorbehalten bleibt, sich auszuschließen. Der preußische Finanzminister sprach sich ganz im Sinne der Resolution au», so daß man erwarten kann, daß über kurz oder lang von Reichswegen in dieser Hinsicht die Initiative ergriffen werden wird. Von manchen Seiten werden sittliche Be denken gegen das Lotteriespiel geltend' ge- macht. Die Spiellust ist nun aber einmal vorhanden und etwas Ueberliefertes, welches man nicht mit einem Schlage auSrotten kann und das fiskalische Interesse darin ist doch auch nicht zu unterschätze-'. Giebt man die deutschen Lotterien auf, so spielen die Deut schen in ausländischen Lotterien und Reich und Staaten haben nichts davon. Wie man über den sittlichen Wert des Lotteriewesens denken mag, zugeben muß man doch, daß die retchSgesetzliche Regelung desselben, die Gründung einer Reichslotterie einen großen Fortschritt auf diesem Gebiete bedeuten würde, der auch den Spielern zu statten käme, in dem die Gewinnchancen gar erheblich ver mehrt werden würden. Die preußische Lotterie überragt in dieser Beziehung ganz bedeutend die übrigen Staatslotterien. Eine Reichtzlotterie aber würde noch viel bester es zu leisten vermögen. Die Einschätzung zur Einkommensteuer wird nach einer Mitteilung des „Leipz. Tgbl." vom Jahre 1904 ab einige Ab änderungen erleiden. Es ist nämlich für jedes nicht besonders zu veranlagende Familien- glied, welches zur Zeit der Einschätzung zwar das 6., aber noch nicht das I4 Lebensjahr vollendet hatte, von dem steuerpflichtigen Einkommen des FamtlienhaupteS, da« es unterhält, sofern dieses Einkommen .3100 Mk. nicht übersteigt, der Betrag von 50 Mk. in Abzug zu bringen, mit der Maßgabe, daß beim Vorhandensein von drei oder mehr Familiengliedern dieser Art mindestens eine Ermäßigung der Steuer um eine Klaffe ftatt- findet. Der Vergünstigung teilhaftig sind nur Familienhäupter, das heißt Vorstände selbständiger Familienhaushaltungen. In der Ehe kommt die Stelle des Familienhauples dem Manne zu und zwar auch dann, wenn er erwerblos ist. Leben Ehegatten von einander dauernd getrennt, so kann auch die Ehefrau Vorstand eines selbständigen Familien haushalts sein, z. B. wenn sich die Kinder sämtlich oder zum Teil bei der Frau befinden. Ebenso können unverheiratete Personen, ins- besonders Witwer und Witwen die Stellung von Familienhäuptern im Sinne des Gesetzes besitzen. Mütter unehelicher Kinder, die keinen eigenen Hausstand haben, kommen dagegen als Familienhäupter nicht in Betracht. Der Abzug findet nur statt, wenn das fest gestellte Jahreseinkommen des FamilienhaupteS den Betrag von 3100 Mk. nicht übersteigt, in keinem Falle bei höheren Einkommen. Der Abzug ist ferner nur zulässig wegen solche Familienglieder, a. nicht besonders zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, b. am 12. Oktober des dem Steuerjahr un mittelbar vorauSgeganqenen Jahres, das 6., aber noch nicht das 14 Lebensjahr vollendet haben, 6. von dem Familienhaupt unterhalten werden. Als Familienglieder im Sinne des Gesetzes sind nur solche Angehörige der Haus haltung zu verstehen, die durch Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Haushaltungs vorstand oder von ihm an Kindesstatt oder als Pflegekinder angenommen sind. Die Zugehörigkeit zur Haushaltung geht nicht schon dadurch verloren, daß das Kind zum Zwecke seiner Erziehung oder Ausbildung außer dem Hause untergebracht ist. Daß das Familienhaupt zum Unterhalte des Familiengliedes verpflichtet sei, wird vom Gesetz nicht gefordert: es genügt, wenn das Familienglied tatsächlich im wesentlichen von dem Familenhaupt unterhalten wird. In der vom Finanzministerium erlassenen Verordnung über die Abänderung der zum Einkommensteuergesetze erlassenen Aus führungsbestimmungen ist auch eine für Geschäftsleute wichtige Bestimmungenthalten. Bisher waren, wenn von den Steuerpflichtigen die Vorlegung von Geschäftsbüchern usw. beantragt wurde, die Bücher oder Auszüge aus denselben den Einschätzungskommissionen vorzulegen, falls diese die Darbietung der Bücher acceptiert hatten. Diese Bestimmung ist nun dahin abgeändert worden, daß in solchen Fällen der Bezirkssteuerinspektor bez. der stellvertretende Vorsitzende oder ein auf sein Ansuchen vom Bezirkssteuerinspektor zu beauftragender Beamter der Bezirkseinnahme die angebotenen Unterlagen entgegenzunehmen und zu prüfen hat. Die etwa erforderlichen Niederschriften sind alsdann der Kommission zur Verfügung zu stellen, keinesfalls sind ihr aber die Unterlagen selbst vorzulegen, es sei denn, daß der Beitragspflichtige dies besonders beantragt hat. Die Prüfung der Geschäfts bücher kann auch im Geschäftslokale stattfinden, wenn der Beitragspflichtige die dadurch etwa entstehenden Kosten deckt. Erfolgt die Prüfung außerhalb des Geschäftslokales, so ist dafür Sorge zu tragen, daß die Bücher so bald wie möglich zuriickgegeben werden. Hierbei sei noch — man sieht, das dicke Ende kommt auch hier nach — im allgemeinen bemerkt, daß vom nächsten Jahre ab die in diesem Jahre erhobenen Zuschläge zur Staats einkommensteuer wegfallen. Der in Kraft tretende neue Steuertarif sieht aber eine Erhöhung der Sätze für die Einkommen von über 800 Mk. vor und zwar beträgt die Erhöhung im Durchschnitt 25 Prozent der bisherigen Sätze, entspricht also dem in diesem Jahre gezahlten Steucrzuschlage. Mit anderen Worten: Die „Steuerzuschläge" werden permanent, eine wenig erfreuliche Nachricht. Das Augenlicht. „Und die Blinden werden sehen", da« ist der Titel einer sehr interessanten Nachricht, die Dr. Caze in der „Revue des Revues" über die Entdeckung des Professors Peter Stiens veröffentlicht. Wenn diese Entdeckung hält, was sie verspricht, wird sie zu den wunderbarsten Taten des menschlichen Genies zu zählen sein. Der gelehrte Pro- feffor behauptet nämlich, da» Geheimnis ge funden zu haben, mittels eines besonderen Apparates den Blinden da« Augenlicht wiederzugeben, nicht -nur denen, welche es besessen und verloren haben, sondern selbst denen, die es noch nicht gehabt haben. Einst weilen erfährt man nur, daß der Apparat den Zweck habe, das fehlende Auge zu er setzen, indem er das Bild wiedergibt und es direkt dem Gehirn übermittelt. Das ist alles, was man bis jetzt weiß; denn Pro fessor Stiens der seine Erfindung noch be deutend vervollkommnen muß, weigert sich vor läufig, die Einzelheiten bekannt zu geben. Die Nachricht von einer solchen Erfindung mußte natürlich m d^r ärztllichen Welt eine sehr lebhafte Neugier Hervorrufen, und Dr. Caze gab sich, wie er selbst sagt, die größte Mühe zu Professor StienS zu gelangen, der ihn schließlich mit dem gegenwärtigen Stand seiner Forschungen bekannt machte. Caze war ganz erstaunt darüber. „Nachdem er mich in ein kleines schwarzes Zimmer geführt hatte," schreibt er, „verband mir Professor Stiens die Augen. In vollständige Blind- heit versetzt, hörte ich ihn kommen und gehen Zündhölzchen anzünden u. a. m., aber ich konnte trotz aller Bemühungen nicht den ge ringsten Lichtschein wahrnehmen. Plötzlich fühlte ich, daß Professor Stiens mir einen Apparat an die Schläfe legte und sofort nahm ich ein unbestimmtes Licht wahr, das die in meiner unmittelbaren Nähe befindlichen Gegenstände beleuchtete. Dann konnte ich genau eine Hand vor meinen Augen seh n und die Finger zählen, die sie mir entgegen hielt; es waren drei. Nach und nach wurde das Licht schärfer und ich unterschied die verschiedenen Möbel, die sich im Zimmer be fanden. Es waren zwei Tische und acht Stühle, die ich ohne Mühe zählte. Ich hatte während dieser Zeit das Gefühl, daß ich meine gewöhnliche Sehkraftwiedererlangen würde, wenn der Versuch fortdauerte. Plötzlich aber wurde der Apparat entfernt und ich befand mich wieder in der Finisternis. DerVersuch war zu Ende." Andere Aerzte, die gleichfalls den Apparat des Professors Stiens erprobt haben, wissen sich die erzielten Re sultate auch nicht zu erkären. Professor Stiens selbst machte folgende Mitteilungen. Der Mensch sieht nicht mit seinen Augen, sondern mit seinem Gehirn. Die Augen dienen ihm nur, die Bilder aufzunehmen, die der Sehnerv dann zum Sitze der Wahr nehmung trägt. Rundschau. — In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß der Bundesrat selbst eine Vorlage betreffend Gewährung von Diäten an die Mitglieder des Reichstages ausar- reiten und dem letzteren am Schluffe der Session vorlegen werde. Bis zu diesem Zeitpunkte dürfte auch die Einbringung des Entwurfes wegen Sicherung des Wahlge heimnisses hinausgeschoben werden. Der vom Reichstag beschlossene Diätengesetzentwurf wird rn BundesratSkreisen in mehrfacher Hinsicht al« unpraktisch beanstandet.