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Mai 1902. ^eln-Dresden. aunhof: ntttags 5,55, 7,06, > 11,05. 3,36, 6,05, 8,33 Sonntags), 10,26-s. lu-Dresden: Vvr- 6, 10,16, 10,34-s s Großbothen), 1,07, Grimma), 9,35 Sonn- und Festtags > Grimma). c>. Mon. b. Colditz, m Züge führen nur le übrigen 1.—4. richten. p. Irin. 1902. 's- dienst. H. 0- em. Or. cnst. H- 0- em. 1>r. tatis, 17. August, am. dienst. Text: 1. Cor. MN. csdienst. namentlich für 7S. N3nn8kain. 6 Uhr werden »eine rpfundet. Pfund MW chlafftelle eipziger-Str. 52 0. kauft und nimmt Uhrmacher und , Langestr. 26. rng ein konfirmirtes LSI». chenkel, Gartenstr. Sihltbtbaii! Helmstraße 184. Zs Erkennung u. »tlichen inneren übem Urin drin- nd welche An- me» und Alter stenhaft alöall- l.Otto l.inänsr, , Dresden-A>, isgefühct. Ankündigungen: Für Jnsermtm der Amtshauptmann« schast Grimma 10 Pfg. die viergc« spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Sünz L Eule, Naunhof. Redaktion: Robert Günz, Naunhof. Mit zwei BeiblLtter«: AllustrierteS Sonntagsblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere «lle II Lage. . verngsprei» r < Frei in'S HauS durch Austräger jMk. 1.20 vierteljährlich. Frei !in S HauS durch die Post M. 1.30 viertrljährlich. Naunhoser Uachrichten. Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Erdmannshain, Eicha, Fuchshain, GroMeinberg, Klinga, Köhra, Kleinsteinberg, Lindhardt, Pomtzen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden DlenStag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag« 11 Uhr am Tage deS Erscheinens Nr. 99. Sonntag, den 17. August 1902. 13. Jahrgang Pflamnen-Berpachtung findet, da die letzten Angebote zu niedrig sind, anderweit statt und zwar Montag, den 18. August 1962 abends « Uhr im Ratskeller. Naunhof, am 16. August 1902. Der Stadtgemeinderat. Igel, Bürgermeister. Versteigerung. Mittwoch, den SV. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, gelangen in Naunhof 1 Sopha mit rotem Ripsbezuge, 1 Bild unter Glas und Rahmen, 1 Stutzuhr, 1 Tchreibpult, 6 Rohrstühle, 1 Teppich, 1 Schränkchen und 16 Gardinen Schäle meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich zur Versteigerung. Bieter sammeln sich daselbst im Gasthofe zur „Stadt Leipzig" Grimma, am 15. August 1902. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Arresthausinspektor Kühn. Der Dnellunfug und die Begnadigungspraxis. Die Begnadigung des Leutnants Hilde brandt der seiner Zeit in Insterburg den Leutnant Blaskowitz im Duell erschossen hat, erregt berechtigte« Aufsehen in den weitesten Kreisen der Bevölkerung. Die Militärver waltung will da« Duellunwesen im Heere bekämpfen, aber die gegenwärtig herrschende Begnadigungspraxis wirkt diesem Bestreben direkt entgegen und ist nur zu sehr geeignet die Anschauung zu stärken, daß es Pflicht eines Offiziers sei für eine vermeintliche Verletzung seiner Ehre Sühne im Zweikampf zu suchen. Wenn gar noch, wie es geschehen, eine offiziöse Verteidigung der Begnadigung dahin versucht wird, daß es altpreußische Tradition sei, einem Offizier, der seinen Gegner im Duell getötet habe und zu zwei Jahren Festung verurteilt worden sei, nach sechs Monaten zu begnadigen, so muß das geradezu den Eindruck Hervorrufen, als ob von oben her das Duellwesen gebilligt und ver teidigt werde. Gegenüber der als offiziös geltenden „N. Pol. Korr.", die das Eingreifen der königlichen Gnade mit den Grundsätzen alt preußischer Tradition zu rechtfertigen gesucht hat, ist von der „Voss. Ztg." mit Recht ausgeführt worden, daß eine solche Tradition dem Rechtsbewußtsein wiederspricht. Das Rechtüdewußtsein des großen Latenpublikums hat für diese „altpreußtsche Tradition" kein Verständnis. Wenn das Gesetz die Verur teilung eines Duellanten der seinen Duell gegner erschaffen hat, zu zwei Jahren Festungs haft verlangt, kann der Gesetzgeber nicht in Wahrheit eine Freisprechung beabsichtigt haben. Leutnant Hildebrandt stand, das muß anerkannt werden, unter dem Drucke der Vor urteile seines Standes. Giebt er diesem Drucke nach, so nimmt er gleichzeitig die Folgen auf sich, die sich nach dem Gesetze daraus für ihn ergeben. Und daß ihm diese Folgen im Gnadenwege erlassen werden, wird dem Laienverstande, der die Achtung vor dem Gesttze als die höchste Pflicht erachtet, zu jeder Zeit unverständlich bleiben. Die herrschende BegnadigungSpraxiü, die darauf Rücksicht nimmt, daß die Austragung eine» Ehrenhandel» „einwandsfrei" erfolgt ist, bedeutet ein Zurückweichen vor dem be stehenden StanbeSvorurteil. WaS nützen einer solchen Uebung gegenüber alle schönsten Vorschriften, alle Reden des Kriegsministers? E» wird alle» bleiben, wie zuvor, wenn nicht die Presse und die Volksvertretung durchsetzen, daß endlich nicht die Ablehnung sondern die Annahme des Duells unbedingt die Aus schließung aus der Armee und die dauernde Unfähigkeit der Bekleidung öffentlicher Aemter und Stellen zur Folge hat. Mag sich bei schweren Ehrenhändeln, bei Ehebrüchen, bei Angriffen auf die Familienehre schießen, wer will; er muß dann die Folgen tragen. Aber unzulässig ist es, daß man zum Duell ge nötigt sein soll, um seine Stellung in der Armee zu behaupten. Das Duell ist mit Leichtigkeit zu beseiti gen, wenn man denselben Weg beschreitet, der in England mit Erfolg beschritten worden ist. Dort wird nicht der Offizier, der sich nicht duelliert, sondern derjenige, der sich weigert, Abbitte zu leisten, oder anzunehmen, als ehrlos aus der Armee ausgestoßen. Und man mag über die englische Heerführung denken wie man will, daß der britische Offi zier tapfer und ehrliebend sei, wird niemand bestreiten. Freilich kennt man in England keine Ehre erster und zweiter Klaffe. Ist aber dieser Unterschied nicht ungeheuerlich? Welcher Stand hätte mehr auf Ehre zu halten, als der Richterstand? Und doch wird es der großen Mehrzahl der deutschen Richter nicht einfallen, auf Beleidigungen mit Heraus forderung zum Duell zu antworten. Daß ein Geistlicher sich nicht schlägt oder schießt, gilt als selbstverständlich. Ist ein Pfarrer darum mehr Ehrenmann al» ein Leutnant? Virchow wurde zum Duell gefordert und lehnte es ob. Wem erscheint er darum feige oder ehrlos? Aber der heutige Duellzwang der ein Hohn auf do» Christentum eine offene Auf lehnung gegen da» Gesetz, ein Umsturz der Staatsordnung ist, beruht auf dem Wahn, daß die Armee einen Staat im Staate bilden und eine besondere Ehre haben müsse, erhaben über das ganze Bürgertum, das ganze Be amtentum. Ein Minister der auf das schwerste verleumdet wird, darf sich an die Gerichte wenden; der jüngste Leutnant muß eine fein fühligere Ehre als der Minister haben und sich schießen. Er muß sich schießen, wobei es alle Tage vorkommt, daß der unschuldige Verletzte sein Leben lassen muß und ehrbare Familien ihres Glückes, ihrer Hoffnung be raubt werden. Es ist unausbleiblich, daß die Begnadi gung des Leutnants Hildebrandt im Reichstag zur Sprache gebracht wird. Der Kriegs minister wird dabei einen schweren Stand haben. Die Lage des deutschen Arbeitsmarktes. In dem Geschäftsgang der Arbeitsnach weise bildet der Juli einen kritischen Monat. Nachdem die erste sommerliche Geschäftshäufung erledigt ist, pflegt in jedem Jahre der Juli einen Rückschlag durch Erhöhung der Zahl der Arbeitsuchenden aufzuweisen. Es darf immerhin als günstiges Zeichen betrachtet werden, daß der Rückschlag in diesem Jahre ausgeblieben ist, ja sogar gegen den Vor- monat sich eine kleine Verminderung des Andranges zeigt. Während an den deutschen Arbeitsnachweisen nach der Statistik der „ArbeitSmarkt-Korrefpondenz" auf 100 offene Stellen im Juni 167,8 Arbeitssuchende kamen, waren es im Juli diesmal nicht mehr, sondern etwas weniger: 163,4. Die Kranken kaffen, die voriges Jahr einen Rückgang ihrer Mitgliederzahlen um 0,7°/» aufwiesen zeigen dieses Mal eine, wenn auch nur wmzige Zunahme um 01°/g. Das verhältnismäßig erfreuliche Gepräge des Arbeitsmarktes im Juli wird hauptsächlich durch die regere Bau- thätigkeit erklärt. In einzelnen Städten, wie in Stuttgart und München, hat die Zahl der Beschäftigten ganz beträchtlich zugenommen. Günstig beeinflußt wurden davon die Bau tischlerei, das Malergewerbe, Klempnereien und JnstallationSgeschäfte. Auch die Nach frage nach Holz hat sich etwas gehoben, ohne daß indeß der Arbeitsmarkt im gesamten Holzgewerbe eine Belebung gezeigt hätte. Trotz der erfreulichen Besserung gegenüber dem Juni dauert der ungünstige Beschäftigungs grad in den beiden für den gewerblichen Arbeitsmarkt ausschlaggebenden Industrie zweigen, im Bergbau und Eisengewerbe, noch immer an. Die Marktlage im Bergbau er fordert fortwährend zahlreiche Feierschichten. In der Eisenindustrie sind sogar erste Be triebe um Arbeit verlegen, so daß selbst auf den Krupp'schen Werken Entlastungen vorge nommen werden müssen. Gerade im Zentrum der deutschen Eisenindustrie, in Rheinland- Westfalen, hat sich die Zahl der beschäftigten Arbeiter im Juli merklich vermindert. Im Textilgewerbe ist der Beschäftigungsgrad zwar im Rückgang begriffen, ab r ohne daß dieser schon in einer Verminderung der Beschäftigten Ausdruck gefunden hätte. Bisher suchten die Arbeitgeber durch Betriebseinschränkungen der ungünstigen Lage Rechnung zu tragen. Recht unbefriedigend liegt der Arbeitsmarkt im Schneidergewerbe, namentlich sofern es von der Großkonfektion abhängt. AuchNahrungs- und Genußmittelgewerbe klagen über Mangel an Beschäftigung. In der Brauerei, Müllerei, sowie in der Tabakindustrte hat das Geschäft im Juli weiter abgenommen. In der Land wirtschaft, wo im Juli die Hochsaison ein- setzte, erhielten in ländlichen Industrie-Orten viele gewerbliche Arbeiter, die sonst um eine Stellung verlegen gewesen wären, für mehrere Wochen Beschäftigung. Rundschau. — Die „Brüderlichkeit" praktisch bethätigt wollte ein „Genosse" des Wahlkreises Teltow- Beeskow-Charlottenburg wissen Wollte — es wurde aber nichts daraus! Dieser Ge mütsmensch stellte bei einer sozialdemo kratischen Versammlung in Charlottenburg den Antrag, der Parteitag möge beschließen, daß das Duzen unter den Parteigenosten offiziell eingeführt werde und jeder „Genosse" ein deutlich sichtbares Erkennungszeichen zu tragen verpflichtet sei. Ein Antrag, der den Sozialdemokraten eigentlich gefallen müßte. Aber merkwürdig! Die Versammlungsleiter gingen darüber zur Tagesordnung über und ließen den Antragsteller auf dem brüderlichen Jsolirschemel sitzen. — Dem deutschen Spielwarenhandel soll ein französischer Wettbewerb erwachsen. Wie aus Halle a. S. berichtet wird, erfuhr der Fabrikantenverein „Thuringia" aus zuver lässiger Quelle, daß in Paris eine Messe für Spielwaren gegründet werden soll, um Leipzig mit Musterausstellungen Konkurrenz zu machen u. internationale Interessenten an zulocken. — Ueber die Revaler Kaiserbegegnung haben sich auch russische Staatsmänner sehr befriedigt geäußert und namentlich hervor gehoben, daß auch die von der deutschen Reichs regierung eingeschlagene Wirtschaftspolitik in die guten Handelsbeziehungen der beiden gro ßen Nachbarreiche kein Loch reißen werden. Nach der persönlichen Aussprache der beiden Kaiser und der beiden leitenden Staatsmänner in Reval brauche man hüben wie drüben keine Befürchtungen mehr wegen des möglichen Eintritts eines Zollkrieges zu hegen. Diese Besorgnis dürfte vollkommen ausgeschaltet werden. Aus dieser Versicherung einfluß reicher russischer Staatsmänner darf man wohl herauslesen, daß die deutsche Reichs - regierung entschlossen ist und sich der Peters burger Regierung gegenüber vielleicht auch irgendwie verpflichtet hat, keinen über die Regierungsvorlage hinausgehenden Zollsätzen, die vom Reichstage beschlossen werden sollten, ihre Zustimmung zu erteilen. Vielleicht wer den auch bei der zweiten Lesung des Tarif entwurfs in der Kommission diesbezügliche vertrauliche Mitteilungen gemacht. Wird den Kommisfionsmitgliedern vor Augen geführt, daß mit einer Erhöhung der deutschen Zollsätze die Freundschaft zu Rußland aufs Spiel ge setzt wird, dann ordnen manche Kom missionsmitglieder ihre persönlichen Wünsche doch wohl noch in zwölfter Stunde dem Jnte- reste der Allgemeinheit, d. h. in diesem Falle der Erhaltung des Einvernehmens mit Ruß land unter undlstimmen für die Regierungs vorlage. — Der 13. Verbandstag des Central verbandes, der Bäcker-Innungen „Germania" der in Köln tagt, hat sich mit dem Anträge beschäftigt, der Vorstand des Verbandes möge dahin wirken, daß die Bäckerläden wenigstens in den sechs Sommermonaten vor 5 Uhr früh geöffnet werden dürfen, eventuell bei früherem Ladenschluß de» Abends. Der Antragsteller führte aus: „Der 9 Uhr Abends- Ladenschluß schädige alle Gewerbetreibenden ganz unendlich. Die Bäcker werden aber ganz besonders noch dadurch geschädigt, daß sie vor 5 Uhr Morgens nicht verkaufen dürfen. Dadurch werde aber auch die ar beitende Bevölkerung geschädigt, die genötigt sei, vor 5 Uhr Morgens in die Fabrik zu gehen. Diese Arbeiter müssen auf den Genuß frischen Gebäcks verzichten. Bäcker meister Knost (Hamburg) schloß sich dem Vorredner an. Eigentümlich sei es, daß man in einigen kleinen Orten ausnahmsweise gestatte, vor 5 Uhr Morgens zu verkaufen. In großen Städten dagegen, wo ein welt städtisches Getriebe herrsche, wo vor 5 Uhr Morgens Eisenbahnzüge ankommen und ab gehen, werde das Bedürfnis für solche Aus nahmebestimmungen nicht anerkannt. Bäcker meister Vogler (Berlin), Schäfer (München), Mehren (Köln) erklärten, sie könnten nicht dafür stimmen, daß die Erlaubniß, vor 5 Uhr Morgens verkaufen zu dürfen, auf Kosten deS Abend-LadenschluffeS erteilt werden solle. Wenn ein solcher Beschluß gefaßt werde, dann würoe man der Bewegung des 8-Uhr Ladenschlusses Vorschub leisten. Bäcker-