Volltext Seite (XML)
Sce und einem Theile der Steppen bcgränzt, die sich weiter gegen Osten ausdehnen und Kirgisische Horben zu Bewohnern haben. Im Nord-Osten bcgränzt ihn der Amu-darja, und im SüdOstcn trennt ihn eine Steppe von dem Königreich Buchara. Gegen Süd-West bilden sandige Ebenen und Steppen eine Gränze zwischen dem Cha- nate Chiwa und dem Territorium des Turkmancn-Stammes Tcke, das wie eine Oasis mitten in diesen Wüsten liegt, und von Strömen, die durch Regengüsse anschwcllcn, befruchtet wird. Gerade westlich ziehen dürre Einöden beinahe 800 Werst (l lS Meilen) weit bis zum Kaspischen Meere. Turkmancn von den Stämmen Jomud und Ata wohnen längs der Küste. Die Ausdehnung des Ccntralgebietes von Chiwa beträgt nach Murawieff 180 Werst (26 Meilen) von Norden nach Süden und un gefähr 130 Werst (etwas über 2l Meilen) von Osten nach Westen. Dieser Angabe zufolge, kann man also den Flächenraum desjenigen Theiles der Monarchie, wo die Autorität des Chans allgemein aner kannt wird, nur aus ungefähr 530 Quadrat-Meilen berechnen. (Schluß folgt.) Italien. Polizei-Verwaltung im Kirchenstaate. (Schluß.) Die Zeit des Karnevals in Rom war sonst gewöhnlich durch eine Menge Verbrechen ausgezeichnet, welche die Polizei nicht verhindern konnte, selbst nicht, wenn die Garnison verstärkt wurde; daher vor dem Beginn dieser Zeit der Freude zur Abschreckung öffentliche Hin richtungen veranlaßt wurden. Man hat sogar noch vor einigen Jahren aus Bcsorgnifi vor Unruhen alle öffentliche Karnevals-Lust- barkeiten untersagt. Während der Französischen Verwaltung geschah dieses nicht; abe/zwei Compagniccn Gendarmen und eine Garnison von dreitausend Mann reichten damals hin, die beste Ordnung zu erhalten. In Rom wurden acht Polizei - Kommiffarien und eine Munizipal-Garde errichtet, jede Stadt im Lande erhielt ebenfalls einen Polizei-Commissair, die, so wie die damals zuerst allgemein in Rom und dann in anderen größeren Städten cingcführte allge meine Straßen-Beleuchtung, viel zur Verhütung von Verbrechen beitrugen. Die meisten Verbreche» sielen während der Französischen Verwal tung im Departement Rom vor, welches 530,000 Seelen zählte. Der AppcllationS-Hof zu Rom erstreckte sich über voo,ooo Seelen auf dein südwestlichen Abhange der Appenninen. Von diesem Gerichtshöfe wurden in einem Jahre wider 2072 von den Polizei-Behörden, zu welchen auch die StaatS-Prokuratorcn gehörten, überwiesene Indi viduen und zwar wegen 1537 Verbrechen die Untersuchung eingeleitet, worunter 591 Verbrechen Angriffe auf Personen und 843 Angriffe auf das Vermögen Anderer betrafen; cm Verhältniß, welches im Norden Europa's sich viel mehr zum Borthcil der Personen gestaltet. Das Preußische Oberlandes-Gericht im Departement Breslau, dessen Bereich mit über 1,027,000 Seelen dem des damaligen AppcllationS- Hofes von Rom beinahe glcichkommt, hatte im Jahre >838 über 3678 wirkliche Kriminal-Verbrechen zu entscheiden, unter denen nur wenig andere Verbrechen als Diebstähle waren. Der Kriminal-Gerichtshof in Rom hatte im Jahre 1813 von den vorliegenden peinlichen Verbrechen 833 abgcnrthelt, und nur 300 blieben im Rückstände. Das beinahe eben so große Preußische Ober landes-Gericht zu Magdeburg, dessen Bezirk 598,981 Seelen ent hielt, hatte im Jabre 1838 die Anzahl von 2067 wirklichen Kriminal- Untcrsuchnngcn geleitet, von denen im Läufe desselben Jahres 1357 abgemacht wurden, so daß nur 710 unerledigt blieben, mithin in beiden unter der Hälfte. Wenn sonach in Preußen mehr Untersuchungen im Wege des peinlichen Verfahrens Vorkommen, so darf man daraus nicht auf eine größere Menge von Verbrechen als im Kirchenstaat schließen, sondern auf die größere Aufmerksamkeit der Polizei Behörden, welche die Verbrechen weniger verheimlichen läßt. Auch kann schon deshalb kein sicherer Vergleich angestellt werden, weil die in den Heiden ganz verschiedenen Staaten bestehenden Gesetze die Gränzlinic der pein lichen Verbrechen mit den geringeren nicht gleichförmig feststellen. Im Jahre 1811 befanden sich im Departement Rom 2160 Zucht haus- oder Bau-Gefangene in den Bagno'S; eS kam daher, bei der Gesammt-Scelenzahl von 530,000 Einwohnern, mit Inbegriff der Untersuchungs-Gefangenen, Ein Verhafteter auf gegen 212 Einwohner. In Frankreich kam im Jahre 1828 Ein Verbrecher auf 4000 Seelen. Da aber darunter nur solche schwere Verbrechen zu verstehen sind, welche vor die Geschwornen-Gerichtc gebracht werden, so läßt auch dies keine Vergleichung mit solchen Ländern zu, wo andere gesetzliche Katcgo- riecn der Verbrechen bestehen; da indcß damals dieselbe Gesetzgebung im Departement von Rom bestand, so ergiedt sich, daß in jener Zeit schon auf Yoo Einwohner ein schwerer Kriminal-Verbrecher siel, also mehr, als in Korsika, wo auch dergleichen verhältnißmäßig sehr viele vorfallen. Hier kam im Jahre 1828 Ein Verbrecher auf 2127 Seelen, in Paris dagegen, obwohl am reichsten an Verbrechen, Ein Verbrecher auf >167 Seelen. Jener traurige Zustand, wo auf 900 Seelen schon ein Ver brecher kommt, darf jedoch nicht überall als Grundlage eines Nrthcils über die Moralität im Kirchenstaat, noch für alle Zeiten als gleich angesehen werden; denn damals wurden durch die verbesserten Poli zei-Behörden viele alte Sünden an das Tageslicht gezogen, auch veranlaßte die Zeit des Krieges mehr Verbrechen als gewöhnlich. Nach Entfernung der Französischen Verwaltung hat die Päpstliche Regierung verstanden, die erhaltenen Lehren zu benutzen; statt zur sogenannten guten alten Zeit der Sbirren zurückzukehren, bildete man ein aus Französischen Fuß eingerichtetes Gendarmerie-CorpS, die Carabinieri, ein im Allgemeinen ehrenwerthcs Corps; die Straf- Einrichtung, so wie daS Meiste der Gerichts-Organisation und der Straf-Gesetzgebung, wurde gleichfalls bcibchalten, und der Kardinal befolgte den Grundsatz des Königs von Preußen: „Ich will, daß das Gute überall, wo es sich findet, bcibchalten werde." Friedrich Wilhelm >ll. Dennoch machte die Polizei.Verwaltung, wie wir im Eingänge dieses Abschnitts gesehen haben, Rückschritte uns ward nicht mehr so gut gehandhabt, wie unter der Französischen Herrschaft. Selbst unter einem sehr ausgezeichneten Beamten, dem Kardinal Consalvi, mußte wieder zu sehr ernsten Maßregeln gegen die Räuber geschritten werden. Er befahl am 18. Juli >819 die Zerstörung der Stadt Sonnino und die Zerstreuung ihrer 4 — 5000 Einwohner. Die Französische Verwaltung hatte cS belfer v. rstandcn, vorzu- beugen, ehe cS so weit kam. Man richtete aus die Wundärzte, aus die Wassen-Fabrikanten und Pulver-Verkäufer ein aufmerksames Auge; den Hirten war verboten, mehr Brod und Lebensmittel in die Berge mitzunehmen, als sie auf zwei Tage bedurften, und man hielt streng ans die Befolgung der Gesetze, so wie Montesquieu sagte: „Ich frage nie, welche Gesetze in einem Lande gelten, denn alle Gesetze sind gut; sondern, wie sic gehandhabt werden." Dafür konnte man aber auch damals wagen, die Bevölkerung selbst gegen die Räuber zu bewaffnen. Die gejammte Polizei im Kirchenstaate steht unter dcm Minister Staats-Secretair dcs Innern. Nach der vom Papst Pius Vil. ein geführten Organisation wird sie von dem Vico-Oum-ilen^o oder Ureluro t!uveru«ror<- von Rom als General-Polizei-Direktor aus geübt. Unter dem Letzteren stehen auch die Juden in der Juden- Stadt, Ghetto genannt. Das Judenwesen ist zuletzt durch das Ge setz vom 22. Januar >835 geordnet worden. Die Organisation der Polizei-Verwaltung der Stadt Nom ist durch das Gesetz vom 23. Oktober >816 ungeordnet. In den Provinzen sind die sluvcrnmori und in den größeren Gemeinden die Ooniulnnieri, so wie in den kleineren die priori, dir Organe des Polizei-Ministers. Als Haupt-Gesetz über die Paß.. Polizei gilt das Fremden-Reglement vom 5. August >820. Andere Polizei-Behörden, insofern man die unter ihnen stehende» Verwaltungs-Gegenstände im Allgemeinen zur Polizei-Verwaltung rechnet, sind: Die (longregurione «peoisl« stell« x-mim, für dir GcsundhcitS-Polizei, wovon oben bei der Verwaltung des Innern die Rede gewesen ist; die prexisteur» oder l'refeltur» stell' Aunons, welche die Versorgung des Staats, besonders der Stadt Nom, mit Lebensmitteln zum Gegenstände hat. Sie leitet ihren Ursprung vom Kaiser Augustus her, erhielt aber ibre gegenwärtige Gestalt vom Papst Gregor XIII. im Jahre >580. Die Ur-Allen?« stell« Oranei» hat es mit der Versorgung des Landes, besonders der Stadt Rom mit denjenigen Lebensmitteln zu thnn, die nicht in Getraide bestehen. Beide ietztgcnannten Prefetturcn sind jetzt unbedeutender gewor den, obwohl jeder von ihnen einer der »bieriei sti vam-r« vorsteht. Die Uresertur« llell' und der Urenilleuce stüll» tiranem haben zugleich die Straf-Gerichtsbarkeit über Alles, was den Ber kaus, den Vorrath und die Verfälschung der Lebensmittel betrifft. Die UreAllen?« stelle Uive «ll ^gue im-rue hat die Polizei in den Häfen der Tiber und wacht auf die Versorgung der Haupt stadt mit Brennmaterial, hat auch die Aufsicht auf die an der Tiber belegenen Waldungen in der Entfernung von >2 Mcilcn. Endlich stehen auch unter ehr die Wasserleitungen im Innern der Hauptstadt. Ein weites Feld der Thätigkcit für die Polizei im Kirchenstaate würde die Ausrottung der Dcttclci scpn: allein im Ganzen beauf sichtigt sic das Betteln nur insofern, daß sie förmliche Erlaubniß- scheinc hierzu ertbeilt, deren Inhaber dann priviligirtc^Bcttler sind, die ein Schild tragen, das sie mit einem gewissen «stolz auf dir anderen Bettler ohne diesen Orden herabsehen läßt. Man hatte hieraus Veranlassung genommen, m einer Karri« katnr den Erkönig Dom Miguel als Großkreuz jenes Ordens dar- zustellen, indem cr vom Papst eine Unterstützung von jährlich 70,000 Scudi oder 90,000 Thaler Preußisch erhält, welche letztere die Portugiesen freilich für sehr gering halten, gegen die ungeheuren Summen, die der Päpstliche Stuhl aus ihrcm Batcrlande sonst ge zogen hat. Die Bettelei im Kirchenstaat und besonders in Rom ist großer als irgendwo. Sic ist durch die Vcrtheilung der Lebensmittel in den vielen Klöstern entstanocn, wodurch man die Lcute gewöhnte, zu essen ohne zu arbeiten. Bei Aushebung der Klöster durch die Franzosen gericthen mit einemmalc gegen 30,000 Bettler in Noth- Zur Hebung dieses UebelstandeS traten die Fürsten Piombino, Chigi, Spada und andere angesehene Männer zusammen und sonderten zuvörderst die Bettler von den verschämten Armen. Die Stadt mußte zu ihrem Unterhalt 390,000 Franken aufbringcn-. Man sorgte kür die Beschäftigung der Arbeitsfähigen, indem man eine große Werkstatt errichtete, in welcher ein Mann bald bis l Fr. 25 Cent-, eine Frau 80 Cent, und ein Kind 50 Cent, nebst einer Suppe täglich oerdienen konnte. In dieser Wcise gewöhnte obige Kommission, der von der Regierung Alles sebststandig über lassen ward, die Bcttler zu einer nützlichen Beschäftigung, und man sah in dieser Beziehung Rom im Jahre 1813 m einer ganz anderen Gestalt, als früher. Graf Tournon sagt: O'etnic pae le lrav-ll gu'ou »u.igusit I» luenäicite.