Volltext Seite (XML)
Wöchentlich erscheinen drei Nummern. Pränumeration». Preis 22; Sgr. (4 Wr) ricrtelMriich, Z Thlr. für da« ganze Jahr, ohne Er höhung, in allen Theilen der Preußischen Monarchie. Magazin für die Man »rSnumerirt auf diese« Literatur-Blatt in Berlin in der Expedition der Mg. Pr. Staatö-Acitung (Friedrichistr. Nr. 72); in der Provinz so >pie im Ausland« bei den Wohllöbl. Post-Aemtern. Literatur des Auslandes. 23. Berlin, Freitag den 21. Februar 1840 Dänemark. Die periodische Presse in Dänemark. Von Tav. Marinier. Die Staatsmänner des Nordens sind gegenwärtig mehr als je mit dein Zustande der Presse, mit den gesetzlichen Bestimmungen, denen sie unterliegt, und mit den hier einzuführenden Verbesserungen beschäftigt. In Dänemark hat die Thronbesteigung Christian's VtlI. Wünsche und Hoffnungen, welche tief in verschlossener Brust ruhten, zur lauhen Aeußerung ermuntert. In allen Adressen, welche dem Fürsten übergeben wurden, wird die Preßfreiheit berührt, in fast allen schimmert durch die Betheurungen unverbrüchlicher Ergebenheit die Sehnsucht nach einer Berfassungs-Acndcrung hindurch. In Schweden nimmt die Eröffnung des Reichstages die allge meine Aufmerksamkeit in ganz verschiedener Weise in Anspruch: hier ist die Presse frei, und es handelt sich nicht darum, ihr noch eine größere Freiheit einzuräumen, sondern vielmehr, sie zu beschränken. In Norwegen schaut das Volk im sicheren Besitze seiner demo kratischen Charte und im stolzen Gefühle seiner Unabhängigkeit ruhig den Erörterungen seiner Nachbarn und dem Kampfe der Ideen des Fortschritts und des Stillstandes zu, nicht anders wie ein Reisender, der, im Hafen angelangt, eine noch von den Winden und Wogen gepeitschte Barke mit semeU Blicken verfolgt. Um die eigcnthümlichen Verhältnisse der drei Skandinavischen Reiche richtig zu würdigen, ist cs erforderlich, den Blick rückwärts zu wenden und in der Geschichte der Vergangenheit die Begeben heiten aufzusuchen, welche die gegenwärtige Lage herbeigeführt haben. Dänemark mag den Anfang machen. Dor zwei Jahrhunderten war Dänemark ein Wahlreich, welches der vormnndschafilichcn Gewalt eines Senats von ungefähr zwanzig Evelleuten unterworfen war. Das Königliche Ansehen war äußerst beschränkt und beruhte mehr auf dem Scheine als auf der Wirklich keit. Ohne Beistimmung des Senats konnte der König weder Krieg erklären, noch Frieden schließen, weder über die StaatS-Einkünfte verfügen, noch ein Gesetz ändern. Die Macht des Adels sand frei lich in dem Reichstage, zu dem die vier Stände des Reiches ihre Vertreter sendeten, ein Gegengewicht, aber allmälig gericth die Ge wohnheit, den Reichstag in bestimmten Zeitabschnitten zusammcnzu- berufen, in Vergessenheit. Der Bürgcrstaud wurde wie das Kömg- thum unterworfen, und die Herrschaft der stolzen Oligarchie schien sür immer befestigt, als sie endlich ein Opfer ihrer selbstsüchtigen und maßlosen Ansprüche wurde. In, Jahre lnüo mußten in Folge des Einfalls der Schweden und des Friedensschlusses, der Dänemark seine drei schönste» Provinzen raubte, die Rcichsständc zusammen berufen werden, uni sich mit den Mitteln zur Linderung des Unheils zu beschäftigen. Der Schatz war leer und das Reich mit schweren Schulden belastet. Das Volk fühlte die Nothwendigkeit einer neuen Auflage, aber der Adel wollte sich von derselben ausgeschlossen wissen. Der Bürgerstand, den die ungcmessencn Ansprüche des Adels empör ten, beschloß, diesen zu stürzen und die höchste Gewalt dem Könige zu übertragen. Kaum war aber dieser Plan, dem der König und die Königin beitraten, zur Kenntniß der Adeligen gekommen, als sie den Entschluß faßten, Kopenhagen zu verlassen und so die Auslösung des Reichstages hcrbeizuflldren, aber sie fanden die Thore der Stadt verschlossen, und in ihrer Bestürzung unterzeichneten sie den ihnen vorgclegtcn Vertrag. Die Königliche Würde m Dänemark wurde nun erblich und Friedrich III abkoluter König. Durch diese Revolution büßte der Adel seine mannigfachen Vor rechte, sein Ansehen und die Mittel, sich zu bereichern, ein; er war nun gezwungen, die Kronländercien aufzugeben, welche er bisher gegen Entrichtung einer geringen Summe in Pacht gehabt hatte, und verhältmßmaßlge Abgaben zu bezahlen. So kam es, daß im Laufe eines halben Jahrhunderts die einst so mächtigen Familien immer tiefer sanken. Jndcß waren die Auslagen, die sic jetzt be zahlen mußten, noch mcht IM Stande, der Zerrüttung der Finanzen abzuhclfen. Christians V. und Friedrich's IV. Kriege, so wie Christian's VI. glänzende Hofhaltung, stürzten den Staat in immer tiefere Schulden. Beim Tode friedrich's V. beliefen sich dieselben aus sb Millionen Reichsthaler, und Christian's VII. Hang zur Verschwendung, seine kostspieligen Reisen machten-das Uebel noch schlimmer. Friedrich's VI. erste Regierungsjahrc, als er Dänemark noch im Namen seines Vaters beherrschte, schienen die Bürgen einer besseren Zukunft, und vielleicht hätte er unter anderen Um ständen die Wohlfahrt des Landes begründen können. Aber er be stieg den Thron zu einer Zett, wo es den Fürsten nicht »erstattet war, sich des friedlichen Genusses ihrer Macht zu erfreuen. Er wurde, wie alle Herrscher seiner Zeit, von dem stürmischen Wirbel erfaßt, der die Welt zwanzig Jahre hindurch bewegte. Namenloses Unheil traf ihn, aber kein Unfall vermochte die Heiterkeit seines Charakters zu trüben, und er starb geliebt und verehrt. Im Jahre 1834 entsagte er freiwillig einem Theile seiner Gewalt und führte, nach dem Muster Preußens, daö Institut der Provinzialstände ein. Diese Einrichtung war indeß nur ein Palliativ gegen das tief ein gewurzelte Uebel, die Andeutung eines bessere» Zustandes der Dinge. Die Männer, weiche au der Spitze der Bewegung standen, forderten Veröffentlichung des Budgets, weitere Ausdehnung der Volksver tretung, zahlreiche Ersparnisse in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung und vor Allem Freiheit der Presse. Die letzte Forde rung dürste wohl am schwersten zugestanden werden, wenn anders die Vergangenheit zu Schlüffen aus die Zukunft berechtigt. Im Jahre 1770 wurden Zeitungen und Broschüren einer strengen Censur unterworfen. Einige Zeit nachher wurde die Censur wieder abge schafft. Aber dieser Zustand der Freiheit war nicht von langer Dauer, und schon nach zwei Jahren verfiel die Presse wieder der Beaufsichtigung der Polizei, welche nach Belieben ein Journal in Beschlag nehmen und mit einer Geldstrafe belegen konnte. Im Jahre 1779 trat an die Stelle der Verordnung, welche die Presse der Aufsicht der Polizei unterwarf, das jetzige Preß-Gesetz. Einige Artikel desselben sind außerordentlich streng. Wer eine Schrift hcr- ausgiebt, die eine Aufforderung zur Aendcrnng der bestehenden Ver fassung oder zur Empörung gegen die Befehle des Königs enthält, hat den Tod zu erwarten; ewige Verbannung derjenige, welcher eine vom Könige beliebte Verfügung lächerlich macht: drei- bis zehnjährige Verbannung der Verfasser einer unziemlichen Schrift gegen den König, die Königin oder die Prinzen des Königlichen Hauses. Jedes von einem Dänen in einem fremden Lande zum Druck beförderte Werk, so wie nicht minder jede Ucdersetzung, unter liegt denselben Bestimmungen. Wird die Strafe über einen Schrift steller verhängt, oder ergeht auch nur eine gerichtliche Verwarnung an ihn, so wird das Urtheil aus seine Kosten in allen Zeitungen des Reiches bekannt gemacht, und ein neues Werk von ihm kann nur gegen ein Visa der Polizei veröffentlicht werden. Besitzt Jemand ein unerlaubtes Buch, so ist er verbunden, es sogleich der Polizei zu übergeben. Im Jahre 1810 erschien eine Verordnung, welche die Bekannt machung politischer Nachrichten ohne ein besonderes Königliches Pri vilegium untersagt. Im Jahre 1818 verbot eine neue Verordnung den periodischen Blättern jeden Angriff gegen eine fremde Macht und sogar den Abdruck jedes in einer srcmkcn Sprache geschriebenen satirischen Artikels. In Folge dieser Verordnungen zerfallen die Dänischen Blätter in zwei Klaffen: die einen erhielten die Erlaubniß, auswärtige Nach richten unter Censur zu veröffentlichen; die anderen, welche diese Erlaubniß nicht erlangen konnten oder sich der Censur nicht unter werfen wollten, verzichtetest auf die auswärtige Politik. Eine andere Verordnung erschwert die Versendung der Journale. Sie werden nämlich nicht mit ddr täglich abgehenden Briefpost be fördert, sondern nur einmal wöchentlich mit der „Pakkepost", welche Waaren unv Gepäck transportirt. Manchen Blättern wird sogar diese Begünstigung noch versagt. Alle Blätter sind einem bedeuten den Post-Ausschlage unterworfen, welcher nicht nach dem Umfange des Journals, sondern nach dem AbonncmentS-Preise bestimmt wird. Daher gewähren auch die Provinzial-Blättcr dem Herausgeber nur einen sehr geringen Ertrag, denn er selbst muß den Post-Aufschlag bezahlen. Der Herausgeber der „KjöbenhavnSpost" erhält z. B. in Kopenhagen selbst von jedem Abonnenten 10 Reichsthaler, von den Auswärtigen nur tl; die Post berechnet für sich Reichsthaler. In einem Lande, welches wie Dänemark einen blühenden Handel betreibt, in einer großen Stadt wie Kopenhagen konnten die Ankündi gungen leicht einen Theil der Kosten decken; aber dies ist ein Monopol. Einer der Beamten des Palastes erhielt früher das Privilegium, Porte- chaiscu cinzusührcn. Zur Berechnung der Einnahmen und Ausgaben nahm er einen Secrctrair an, und um diesem genügende Beschäftigung geben zu können, suchte er noch die Erlaubniß zur Errichtung eines Ankündigungs-Blattes nach. Die Portcchaisen sind längst abgekommen, aber das Ankündigungsblatt besteht noch immer. Vor einigen Jahren versuchte ein kühner Spekulant, gegen dieses alte Monopol anzu-