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Wöchentlich erschein!» drei Nummern. Pränumeration«- PreiS 22^ Sgr. sj Tblr.) vierteljährlich, Z Lhlr. sür das ganze Jahr, ohne Er höhung, in allen Theilen der Preußischen Monarchie. a g a für die Man pränumcnrr a»!- 1««»- Bcidlatt der AUg. Pr. S!mc>^- Zeitung in Bertin in Expedition (Mohre»-SSMjs->! Nr. Z4); in der V-wr»? Dr wie im Auslände ön, '«un. Wohllöbl. Post-AkTnrnrL. Literatur des Auslandes. 13. NMWkMDLWSdrSMTMWW Berlin, Freitag den 2. Februar 183T. 2l s i e n. Ehefrauen im Orient. Von M- I. Quin. Man macht sich in Europa von dem Zustande der Frauen im Orient, namentlich bei den Türken und Persern, von dem Ver hältnisse der Herrschaft und des Gehorsams zwischen Ehegatten, von dem Range und Ansehen der Hausfrau und Hausmutter sehr unvollkommene, von der Unfreiheit per Weiber hingegen, von ihrer Sklaverei im Harem des Pascha und im Zelte des Scheiks der Beduinen,^ von ihrem eingespcrnen Leben unter der Be wachung argwöhnischer Eunuchen, und was dergleichen mehr, sehr übertriebene Vorstellungen. DerJrnhum rührt zuvörderst da her, daß inan die rechtmäßige, in religiös und gesetzlich gültiger Form dem Manne zugeführte und anverlobte Gatlin mit dem Kebsweibe, der Konkubine, der Odaliske verwechselt, welche der Hausherr sich aus der Zahl seiner Sklavinnen zulegt, oder vom Sklavenmarkte, oder auch als Kriegsbeute mit nach Hause bringt. Der Koran macht aber zwischen Beiden einen sehr scharfen und bestimmten Unterschied. Nur jener erkennt Muhammed den Na men, die Ehre und Würde der Ehefrau zu; die anderen nennt er „Sklavinnen der rechten Hand". Man sagt und glaubt ferner, und darauf beruht ein zweiter Mißverstand, die Vielweiberei sey im Orient herrschend. lieblich und verbreitet ist sie allerdings; die Gründe dafür liegen iin Klima, im physischen Eharakler der Süd-Asiaicn und Afrikaner, und ganz besonders in dem Umstande, daß die frühreifen Orientalinnen auch ungemein früh altern. Zu zehn Jahren sind sic vollkommen mannbar; aber ihr träges, sitzen des Leben und der Mißbrauch der heißen Bader bringt cs dahin, daß sie im fünfundzwanzigsten welk und verblüht sind. Während der Mann im Orient sich in der Kraft seiner Jahre behauptet, sieht er drei weibliche Generationen um sich her aus Mädchen zu Frauen und Müttern und aus Müttern zu Attmütterchen werden. Aber daß darum die Vielweiberei herrschend wäre, dazu fehlt viel. Nur der Reiche, der Vornehme kann sich einen Harem halten; nur der sehr Wohlhabende kann mehrere Frauen ernähren. Unter tausend Persern wird man kaum dreißig finden, die mehr als eine Frau, kaum zwölf, die mehr als zwei hätten. Die bcstunter- richletcn und zuverlässigsten Reisenden berichten auch einstimmig, daß sie es, wo sie als Gäste in ein Haus einkehrten, in einer Türkischen oder Persischen Winhschafl, was diesen Punkt beiriffi, wenig anders gefunden haben, als in einer Europäischen. Ueberall merkt man, daß eine Hausfrau schafft, anordnct und das Regi ment führt; nur darin liegt der Unterschied, daß man sic niemals zu sehen bekommt. Sogar das Thema vom Pantoffel-Regiment ist den Orientalen kein fremdes, wie folgendes Persische Geschichichen beweist: „Es war einmal ein gewaltig reicher Nabob; der halte eine wunder schöne Tochter mit Namen Hosaini. Der Vater verzog sie, als sein einziges Kind, und thal ihr Alles zu Willen; davon wurde sic so störrig und eigensinnig, so trotzig und boshaft, daß Niemand Freude an ihrer Schönheit haben konnte und die Nachbarn öfter sagten: „die garstige Hosaini!" als: „die schöne Hosaini." Nun geschah es, als sie hcrangewachsen war, daß ihr ein junger Kriegsmann vor Allen wohlgefiel; er hieß Sadik-Beg und war gmcr Leute Kind, aber er halte kein ander Erbthcil noch Ver mögen, als sein Schwert. Der Nabob konnte seinem Töchterchen keinen Wunsch versagen; also rief er den jungen Sadik zu sich und sprach z„ jhm: „Ich habe Dich zu meinem Eidam aue- crschen." Sadik war hocherfreut über das unverhoffte Glück; aber er kannte der schönen Hosaini Gcmülhsart und nahm sich fest vor, ihr gegenüber den Herrn, und nicht, wie sic vielleicht erwarten mochte, den unterwürfigen Knecht zu spielen. Die Hoch zeit wurde mit Glanz und Lustbarkeiten gefeiert, und das junge Paar zog sich in die prächtigen Gemächer zurück, so der Nabob in seinem Palast für die Neuvermählten hatte cinrichtcn lassen. Wie sie nun so zum ersten Mal als Mann und Frau beisammen- saßen, kam Hosaini's Licblingekätzchen herbei, schmiegte sich ihr an den Fuß und schnurrte, damit ihre Gebieterin sie streicheln sollte. Sadik wollte mit dem Thiere schön thun, aber die Katze war eifersüchtig auf den neuen Günstling ihrer Herrin und kragte ihn tüchtig in die Hand. Da zog Sadik, ohne ein Wort zu sprechen, sein Schwert, hieb der Katze den Kopf vom RuMpKc und warf sic zum Fenster hinaus. Das sah Hosaini und merko auf der Stelle, daß ihr ein Herr und Gebieter zu Theil gewardM war; sic nahm sich's zu Herzen und wurde eine sanfumuhigc, gehorsame und liebreiche Ehefrau. Nun war unter Sadiks gutM Freunden Einer, Namens Mcrdck, ein winziger, zwcrghafr g,e rathener Pantoffelheld; seine Frau aber war ein völlig ansge- wachsener Hausdrache. Die Beiden trafen einander eines Tages, und sprachen von ihrem Hausstand, Merdek wollte gar nicht: glauben, daß die schöne Hosaini auf einmal so fromm geworden, seyn könnte, und als er erfuhr, wie Sadik cs angcfangeu harre^ sie zu zähmen, war er sehr verwunden und erfreut. „Er",, dachte er, „meine Frau ha« ja auch einen Hauskatcr!" Der Kleine ging nach Hause, hing sich einen gewaltigen Sanas um, reckte sich so lang er konnte, schnitt ein fürchterlich Gesicht, und vorwärts marsch! ging cs nach seiner Frauen Stube. May mit dem scheckigen Pelze, der sich nichts Arges versah, kam seinem Herrn freundlich entge gen und machte den allerschänstcn krummen Buckel; cjn herzhafter Hieb, und dem armen Thiere lag der Kopf vor den Füßen. Eberr. wollte Merdek den wdten Kater packen und zum Fenster hinaus- werfen, da kam seine Frau dazu und versetzte ihm eine so ge^ wattige Ohrfeige, daß er der Länge nach hinflog. „Merk Di?s» Du Tölpel", schrie sie dazu, „Sadik hat die Katze gleich am Hochzeittage wdigeschlagen!" Die rechtmäßige Gattin, die dem Manne Söhne und Töchter geboren hat, die Mutter — müder ist ihr Ehrenname im Persischen,, von gleichem Stamm und Klang mit dem Griechischen und La teinischen, Deutschen und Englischen Wort — ist überall im Orient sey cs in der Hütte des ärmsten Bauern, sey cs im Palast des mächtigsten Fürsten, ein Gegenstand der heiligsten Liebe und Ver ehrung für alle Familiengttcdcr und Hausgenossen. Es ist dies eine Pietät von solcher Tiefe und Innigkeit, sie wurzelt hier so unerschütterlich in ehrwürdiger, seit Jahrtausenden heilig gehal tener Sitte, es liegt in der Art, wie sie gezollt und empfangen wird, so viel Natürlichkeit, Einfalt und Würde, daß der Anblick für einen cwilisinen Europäer wohtthuend, rührend und zugleich — beschämend ist. Ohne der Mutter Rath und Zustimmung wird über die Kinder nicht verfügt; handelt es sich aber um Berhev ralhung der Söhne und Töchter, so steht ihr allemal die Hauh-t-- stimme zu, und gewöhnlich wird die ganze Angelegenheit ihrer- Leitung überlassen. — Auch in Hinsicht des Vermögens stellt das Muhammcdanische Gesetz die Frau sehr unabhängig. Sie behält» auch nach der Vermählung, die freie und unbeschränkte Oissv- sition über ihr Eigenchum, bis an ihren Tod. Die Frausnn« England find lange nicht so glücklich. Das Englische Gesetz gichr von der Annahme aus, daß die Braut sich von dem Augenblicke- an, da die Ringe gewechselt und das Jawort gegeben worden» aller Sorge um ihr zeitlich Hab' und Gur cntschlagen, dasselbe ihrem Ehegemahl überantwortet und von nun an gär nichts mehr- damit zu schaffen Hal. Will sic Herrin ihres Vermögens bleibe»,, so muß dies vor der Vermählung ausdrücklich und kontraktlich, fcstgestellt werden, und der Bräutigam muß es auf drei oder vier großen Blättern Pergament geschrieben, unterzeichnet und untrrr siegelt von sich geben, daß er in diesem Punkte auf alle sLE Rechte Verzicht leistet. — Noch mehr: der Koran wahrt auch Scrs Recht der Frau an die Mitgift; es darf kein Stück davon ohmr ihr Wissen und Wollen veräußert werden. Stirbt die Frau, sv regelt sich die Erbschaft wie folgt. Ihr Mitgebrachics und ihr eigenes Vermögen, wenn solches verbanden ist, wird zusammen geschlagen; davon fällt, wenn keine Kinder vorhanden sind,, d« Hälfte an den Mann und die Hälfte an die Verwandten der Frau; Hal sic abcr Kinder hinterlassen, so erbt der Mann nur ein Bur- lhcil, und die übrigen drei Vicnheile gehören den Kindern M gleichen Theilen, die Söhne haben dabei keinen Vorzug per de» Töchtern.' Etwas anders sicht cs freilich bei den Talaren aus. Hier hat sich in der Behandlung des schwächeren Geschlechtes durch-, das stärkere mancher alte Gebrauch bis auf den heutigen Tag nr hallen, der uns — wohlgemcrkt uns, nicht den Tatarischem Frauen und Mädchen — roh und barbarisch erschein«. Die Eh«.- wird in Form eines Kaufes cingegangen. Wer ein Mädchen -i« seine Frau heimführcn will, muß ihrcin Vater cincn Preis fLer sic zahlen. Da der Hauplreichchum der Talaren in ihren Bret-