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"47 ihnen meldet. Vorerst sollten sie angewi?- sen seyn, jedes männliche oder weibliche Wesen mit zerrissener Kleidung der Be hörde zu überliefern. Von diesem ist ohne Weiters zu präsumiren, daß es aufs Bet teln ausgehet. Und ist es im Stande, sich Kleider anzuschaffen, ohne es zu thun, so ist es liederlich, und schon darum unter öffentliche Aufsicht zu setzen. Zweitens sollten die Armcnvoigte Personen, die ihnen durch ihr Acusscrliches verdächtig werden, in die Häuser nachgehen, ohne daß sie gera de bemerkt werden. Wenn sie da auf der Treppe warten, so werden sie bald hören, daß dieser und jener bettelt. Daß die Armenvoigte aber gerade immer darzu kom men sollten, wenn der Bettler auf der Gasse Jemanden anspricht, hängt zu sehr vom Zu falle ab. Auch nehmen sie sich auf der Gasse mehr in Acht. Sie gehen lieber in die Häuser, wo sie von dem.Armenvoigt nicht bemerkt zu werden befürchten. Ge rade in den Harssern sind aber die Bett ler am wenigsten zu dulden. Wie gehet es zu, daß besonders vor einiger Zeit so viele angebliche Handwcrkspursche in den Häusern bettelten. Diese sollen ja die Stadt verlassen, wenn sie keine Arbeit erhalten? Liessen sich da Massregeln ergreifen, so würde schon eine Dettlerq^lle verstopft wer den. Seite 19. Man muß der Policey-Auf sicht die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, daß man des Abends früh und spät we nig mehr von jenen verworfenen Geschöpfen angeredet wird , welch ein Schandfleck ihres Geschlechts, und das Verderben man ches jungen Menschen, und manches Ehe, "48 mannes sind. Aber,'wenn sie nicht mehr anreden, so wissen sie sich sonst zu helfen. Sie bleiben stehen — das darf man ja wohl Niemanden verwehren. Die scham hafteren, wenn man das von ihnen nach sagen kann, sehen die Mannspersonen, ans die sie Jagd machen zn können glauben, scharf an, und nehmen denn bewandten Umständen nach 'hre weitern Massregeln. Das Anschm ist ja am allerwenigsten ver boten. Auch würde man die Gren zen Ler Policey überschreiten, wenn man Jemanden, zumal eine Frauensperson, blos darum, weil sie stehen geblieben wäre, oder Jemanden angesehen hätte, auf irgend eine Weise in Verlegenheit setzen wollte. Abetz alle diese Personen geben doch den aufmerk samen Poiiceydienern Anleitung, sie von Weitem zu verfolgen, so das Haus zu er fahren, wo sie wohnen, und nach und nach in ihrer Liste die Rubriken derselben mit Da lis auszufüllen, die verkommenden Falls die Massregeln der Polizey - Behörden zu ber stimmen hinreichend seyn könnrrr. Uebrigens mag es mit einem nothwen digen Uebel in einer großen Stadt eine Bewandniß haben, welche es will, so muß es doch nicht öffentlich getrieben werden, es muß die öffentliche Sittsamkeit nicht ver letzt werden, es müssen die Veranlassun gen, so viel als möglich hintertrieben wer den. Sollten nicht endlich alle Aerzte und Chirurgien verbindlich gemacht werden, die weiblichen Personen, die an jener abscheu lichen Galanterie leiden, und unter ihre Hände kommen, in aller Stille der Polt- z-y-Behörde anzuzcigen, blos damit diese