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Nr. Dresden, den 20. Oktober igoy. H9» Beschluß des, im vorigen Stück abgebrochenen, Aufsatzes: über das Recht» wie man über seine Gesundheits-Um stände nachdenkt, und gewiß nie ohne allen Nutzen, warum sollte es ganz vergeblich seyn, daß inan über seine Rechtsverhältnisse nach dächte, und sich so unvermerkt gewöhnte, so gut als möglich, juridisch zu denken. Dann wird man sich eben so gewöhnen, juridischer in Geschäften zu verfahren. So wird man unter andern, wenn man mit Jemanden einen Vertrag, oder Contrakt schließt, sich die Frage vorlegen, ob man sich nicht gleich beim Abschlusse manche Be dingung darum zu machen habe, weil sie sich nicht von selbst verstehen, oder weil das Ge gentheil zum Vortheile des Andern in der Natur des Contrakts liegt, ohne daß man darüber ausdrücklich einig geworden ist. Wenn z. D. ein Kauf-Contrakt über ein Haus, oder sonst Etwas geschlossen wird, ohne daß die Zeit der Zahlung des Kaufgel des ausgemacht wird, so ist das Kaufgeld natürlicher Weise sogleich nach Abschluß des Kaufs gefällig, wenn er auch nur mündlich erfolgt wäre. Glanbt nun der Kaufer, e- sey noch Zeit genug, in der nunmehr zu ver fertigenden Kaufs - Urkunde die Zahlungszeit zu bestimmen, und viellcickt noch andere Be dingungen zu feinen Gunsten zu machen, so irrt er sich. Der Verkäufer, oder auch im umgekehrten Kalle der Kaufer, ist berechtiget, auf Erfüllung des Contrakts, so wie er münd lich geschloffen worden ist, ohne alle weitere Bedingung, zu bestehen. Denn die Urkun de über den Contrakt gehört, wenn das Ge setz es nicht etwa ausdrücklich darzu erfor dert, nicht zum Wesen, nicht zur Verbind lichkeit des Contrektü, sondern nur zum Be weise seines Inhalts, und vielleicht zu einer Formalität für die Obrigkeit. Wcr darüber nachgedacht hat, wird bei jeder Ueberetnkunft mit dem Andern, über welche eine Urkunde verfasset werden soll, sich mündlich bedingen, daß dasjenige, was sie vorläufig mit einander ausgemacht haben> nicht eher für sie verbindlich sipn solle, als bis es beurkundet worden. T ann ist jeder Theil berechtiget, sich noch Bedtn ungen zu machen, an die er jetzv erst, vecanla et durch den Verfasser der Urkunde, denkt, und ohne