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932 93r de aus richtigen, oder unrichtigen, Grund sätzen falsche Folgerungen ziehen. Wie viel eher werden Rechtöstreitigkeiten auf Setten des Hat sichtigen, des Llsligern, des Starkern, entweder wider seine U ber- zeugung, oder weil sein Eigennutz sein eig nes Gefühl von R cht und Unrecht abstum- pfet, entstehen? Die Zahl dieser Ankömmlinge mehrt sich nun durch die Fortpflanzung. Die Familien schwärmen, wie die Plenen. Wo noch Land übrig ist, nehmen es diejenigen in Besitz, die das väterliche Haus verlassen haben. Die Besitzungen stoßen nun an einander. Es entstehet gar Nachbarschaft; Eine neue Quelle zu Rcchtsunernigkeiten. Das Ver kehr auch zwischen denen, die nicht gerade Nachbarn, deren Wohnungen vielletcht ent fernt von einander sind, wird mannigfalti ger. Der Handrlsgeist findet neuen Stoff zu Anmaaßungen. Was wird in diesem Zustande erfolgen? Wer so gutmüthig wäre, daß er Jedem gutwillig, oder auch nach einiger Weigerung, Alles gäbe, was man von ihm verlangte; Wer zugleich unglücklich genug wäre, von Niemanden das zu erhalten, was er von ihm, fey es auch mit R cht, verlangte, wür de endlich aufhören müssen, physisch, oder doch rechtlich, zu existiren, das heißt, zu sterben, oder Sklav zu werden, oder düse unglückliche Insel zu verlassen, das er viel leicht nicht kann, weil es ihn an rtnem Fahr zeuge fehlt. Der Stärkere, und der Listigere wird den Schwächer« und Dümmer« nöthigen, immer mehr von siinen Erhaitungsmitteln herzageben, bis er keme mehr hat, und du rum endlich sein Sklav zu werden, oder zu sterben. Sklav seyn »st aber »m rechtlichen Smne todt seyn. Sie hab n kein anderes Rechlsgefetz, als das Vernunslrechtsgesch. Deeses hat sich bei ihnen nur noch durch das narürllche Ge fühl von Recht und Unrecht angckünd»get. Aber dieses ist gewöhnlich nur bei einem ho hen Grade von Unrecht stark genug, um dem, dem es geschieht, zu sagen, daß man es ihm anthue. Bei dem, der das Unrecht dem An dern anthut, wird jenes Gefühl durch die Habsucht nach und nach so unterdrückt, daß eS auch darzu untauglich w»rd. Je geringer vollends der Grad von Unrecht ist, je weni ger sagt es das Gefühl, und desto leichter wird es selbst bei dem Redlichen von dem na türlichen Hange zur Eigenliebe, von welcher derselbe als ein sinnliches Wesen, doch nicht ganz frei ist, getäuscht. Aus dem obersten Nechtsgrundsatze der Vernunft, wenn du rechtlich handeln willst, so unternimm nichts, was mit der Zusam menstimmung der Sicherheit und Frei heit eines Jeden unverträglich ist, d»e un tergeordneten Grundsätze für die vorkom menden Fälü durch Schlüsse herauozubrin- gen, zu folgern, setzt schon eme geübtere Ur- theilskrast voraus, und ist die Sache dieser Menschen nicht. Und je entfernter oer Grundsatz für den Fall, der vvlfällt, von jenem Hauptgrundmtze, je entfernter jener Zweig von diesem Hauptstamme ist, je 'chwie- rrger wird es, den nächste»» Nechtsgrundi.ch für den Fall zu finden. Es fehlt hier an Gesetzen, die mit Wor ten ausgedrückt sind, und nur gelesen zu werden brauchen.