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man und nur genehmigt worden sei. Allein man hat sich nicht dazu aufgeschwungen, sondern einen Fluchtlinienplan für die Garten- und Wurzener Straße aufgestellt. Blatt 40 u schreibt mein Vorgänger im Amte, daß wir „die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen größeren Teil der hiesigen Flur beschlossen haben. Da wir hierorts keine geeigneten Kräfte haben, denen die erforderlichen Arbeiten zugemutet werden können, so haben wir beschlossen, solche auf Grund der vorhandenen Unterlagen durch die König!. Straßen- und Wasferbauispektion resp. durch deren Herrn Vorsteher usw. wenn möglich, und auf unsere Kosten anfertigen zu laßen." Diesem Gesuche ist damals nicht entsprochen worden und ratswegen hat sich damit benügt, daß ein Plan für die Waldstraße und für die Groß- den anderen Akten, in den Akten L VIII 6 I, das sind die Akten über den Be bauungsplan und die Baufluchtlinien. Es ist eigentümlich, wenn man jetzt nach einem Jahrzehnt liest, mit welchen Schwierigkeiten inan sich immer um die eine Frage herumgewunden hat, nämlich um die Frage des allgemeinen Bebauungsplans und was damit natürlich zusammen hängt, um die Frage des allgemeinen Beschleusungsplanes. So hat mein Vor gänger unter dem 17. August 1888 wohl vorgeschlagen, einen allgemeinen Stadt bebauungsplan anfertigen zu lassen, doch „wurde die Beschlußfassung wegen eines Stadtbebauungsplanes für heute ausgesetzt;" besagt das Sitzungsprotokoll. Gleichzeitig aber beschloß man, vor Aufnahme eines Nivellements sich über den Kostenpunkt desselben klar zu werden; die Person, durch die man es auf nehmen lassen wollte, hatte mau schon bestimmt, unser Herr Wießner sollte diese Arbeit ausführen. Als inzwischen noch alte Pläne wieder aufgefunden worden waren nnd Herr Wießner sich bereit erklärt hatte, znuächst diese nachzutragen, sollte man meinen, daß der allgemeine Bebauungsplan auf Grund dieser Unterlage nun hergestellt steinberger Straße angefertigt wurde; man hat aber die Pläne, von denen Sie aus den letzten 2 Stadtgemeinderatssitzungen etwas gehört haben, deshalb nicht zu Ende führen könen, weil von Seiten der Generaldirektion der Staatseisenbahnen Bedenken wegen der Entwässerung geltend gemacht worden sind, und mein Vor gänger hat unterm 6. März 1805 angezeigt: man will auf diesen Plan zurückkommen, „sobald Hauptbeschleusungsplan ausgearbeitet sein wird." Es ist dann weiter und zwar gleichzeitig mit der Ablehnung dieser Bitte, es möchte von Seiten der Straßen- und Wasserbauinspektion der Plan aufgestellt werden, darauf hingewiesen worden, daß untrennbar verbunden mit der Frage die Ortsbeschleusung für Olaunhof sein würde die Regulierung der Parthe. Wir haben nämlich ein sächsisches „Gesetz vom 15. August !855 über die Berichtigung von Wasserläufen und Ausführung von Ent- und Bewässerungs anlagen. Da ist angeordnet, daß ein bestimmter Antrag erforderlich ist, um das ganze Verfahren, das im Einzelnen geregelt ist teils im Gefetz, teils in der Ausführungsverordnung, in die Wege zu leiten; da ist bestimmt, daß die höchste Instanz das Ministerum des Innern ist, daß der Plan durch das Ministerium festzustellen ist, daß die Interessenten, die Anlieger an den Flußufern, eine Ge ¬ nossenschaft zu bildet Einsprüche gegen die werden können, und Genossenschaftsordnu Der Hinweis dann so oft von Se verlohnt, alle einzeln die eine schon erwäh er ausdrücklich davor werden soll. Unterblieben a Die 3. Quelle beschleusung sind di Parthe, das sind die die Beschleusung entl sie enthalten, und su Da wird z. B. 1894 gesagt, daß der 'Nützlichkeit der bald' Ort hinzuznweisen w sähe das ein, und sac „Die mit groß fortdauernd in Berichtigung ! die bei derselb« unter der Han in der Beschlei zn betrauen, > hiermit erbeten Diese Bitte wir „Infolge Neuanlegung ' seit Einsührum ist es, wie sehr geworden, für mit Ausführun Hierauf ist ve der Straßenbauinspek auf Parthenregulieruti Diese beiden C 19. April 1895 vi worden, daß diese man beschloß vielmeh da nur die Vo vorgenommen