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lade Sie zu dieser Betrachtung ein und schlage Ihnen vor, daß wir zunächst uns vorführen laßen die Geschichte der Ortsbeschleusung; zum anderen werde ich Ihnen die Vorarbeiten, soweit es möglich ist, zu erläutern suchen; zum dritten werde ich einiges zu sagen haben über die technische Ausführung, zum vierten etwas über den Kostenpunkt und zum fünften etwas über die Deckungsfrage. Ich wiederhole es Ihnen: Geschichte, Vorarbeiten, technische Ausführung, Kostenpunkt und Deckungsfrage. — I. Die Ortsbeschleusungsfrage hat sonderbarer Weise eine Geschichte. Andere Fragen in Naunhof haben keine Geschichte, die Ortsbeschleusungsfrage hat eine. Zwar wenn wir auf die älteste Zeit zurückkommen, so wißen wir, daß wir ein Aktenstück aus der Zeit, wo wir unser ältestes Aktenstück haben — es ist eine Braurechnung von 1562 und dieser Punkt steht ja mit der Beschleusung nur in lockerem Zusammenhänge — daß wir aus dieser Zeit Aktenstücke nicht haben; aber ich weiß — ich habe es nur leider dieses Jahr nicht wieder finden können — daß man sich schon nach 1856 und zwar alsbald, nachdem eine Verordnung der damaligen Kreisdireklion Leipzig erschienen war, in einer Sitzung des Stadtge meinderates mit der Beschleusungsfrage kurz einmal beschäftigt hat. Die neuere Zeit ist vertreten durch 3 Aktenstücke, aus denen ich Ihnen Ver schiedenes vorzulesen haben werde, damit Sie objektiv sehen, wie weit in der Sache schon gearbeitet worden ist. Das eine Aktenstück handelt von der Organisation der Bauverwaltung — Akten 8 5 1 I —, das andere von dem Bebauungsplan und der Feststellung der Baufluchtlinien, — Akten 8 VIII 6 I — und das dritte von der Ortsbeschleusung und der Berichtigung der Parthe — 8 5 16 I. Seinerzeit, als man die alte Bauordnung aufstellte, die heutzutage noch gilt, ist natürlich schon über die Beschleusung gesprochen worden, denn ohne Beschleusung keine Bauordnung. Ja, schon 1873, als ein Bebauungsplan für die innere Stadt und das Areal an der Bahn, also namentlich für die Bahnhofstraße und das Gebiet, das zwischen Bahn, alter Stadt und Bahnhofstraße liegt, aufgestellt wurde, hat die Entschleusung des Areals, das bebaut werden sollte, Schwierigkeiten gemacht. Man hat lange hin und her debattiert und zuletzt gesagt: „Wir leiten die Tagewäßer in den Graben hinter der Stadt!" Dieser Graben fließt noch heute, es ist der Graben hinter der Leipziger Straße, wenn man herausgeht, links. Schließlich ist aber doch etwas Einheitliches geschaffen worden, man hat unterm 2. Januar 1876 einen Bauordnungsentwurf eingereicht, freilich einen, der wegen des Beschleusungspunktes bemängelt wurde. Wir finden nämlich Bl. 30 b die interessante Nachricht, eine amtshaupt- mantschaftliche Verfügung vom 2. August 1877: „Es sind noch Bestimmungen in Bezug auf die Kanalisierung der Straßen zu treffen und einzurücken. Auch dürfte es sich noch nötig machen, über das zu bebauende Terrain, da dasselbe fast ganz eben und daher die Entwässerung desselben sehr schwierig ist, ein genaues Nivellement anfertigen zu lassen, damit bei Anlage der Straßen und der Gerinne darauf Rücksicht genommen werden kann. Dieses Nivellement ist bei Wiedereinsendung des Ent wurfes der Bauordnung beizufügen."