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Mllchfer G KErichteil HrkkN für Mrchchin. Ammckhaiii, Achersham. ZcuA. Aarsdorf, KM, Mmiichiii, Kchham SnWottq. SW, Ml SItiyisli, SltWMn,. P>mhtN, Wckshm, SiüAüitz, Thlm, MIW». Kmifnlj M MpM. Mtt einer illustrierten Sonntags - Vellage. Dieses Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittag 6 Uhr, mit dem Datum des nachfolgenden Tage» und kostet monatlich 35 Pfg., vierteljährlich 1 Mark. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen, für solche außerhalb der Amtshauptmannschaft Grimma, sowie für Anzeigen am Kopfe und im Reklameteile, mit 10 Pfennigen, berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. Nr. 96. Freitag, den 17. Äugust 1900. 11 Jahrgang. Nachdem in letzterer Zeit wiederholt TeMZNUrtr eigene Erntefeste veron- staltet und hierzu öffentlich eingeladen haben, nimmt die Königliche Amtshauptmann schaft hiermit Veranlassung, nachstehend ihre Bekanntmachung vom 14. September 1899 zur Nachachtung in Erinnerung zu bringen. Grimma, den 13. August 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Hänichen. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat wahrzunehmen gehabt, daß Tanztvirte mitunter, statt Tanzmusik an denjenigen Sonntagen abzuhalten, an welchen die Kirchweih- und Erntefeste für den Ort kirchlich begangen werden, oder sogar neben der Abhaltung von Tanzmusik an diesen Festtagen auch noch eine besondere, mit öffentlichem Tanz verbundene Kirmeß- und Erntefestfeier veran stalten und hierzu unter den Bezeichnungen: „Meine Kirmeß", „Hauskirmeß", „Mein Erntefest", „Haus-Erntefest" öffentlich einladen. Diese Veranstaltungen werden entweder auf regulativmäßige Tanztage oder auf einen der beiden den Tanzwirten jährlich zur freien Wahl gestellten Tanztage gelegt. Die Tanzwirte verstoßen mit diesen Veranstaltungen gegen § 11 des unter dem 8. dieses Monats erlassenen H. Nachtrages zum Tanzregulativ vom 1. Februar 1893, wonach die Tanzmusik am Ernte- und Kirchweihfeste nur an den Tagen ab gehalten werden darf, an welchen die Feste kirchlich begangen werden. In Zukunft haben die Beteiligten in solchen Fällen Bestrafung nach tz 21 des Tanzregulativs zu gewärtigen. Königliche AmtShanptmannschaft Grimma, am 14. September 1899. Hänichen. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Allgemeine Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900 (Seite 381 flg. des Ge setz- und Verordnungsblattes von 1900) und zwar, was die Abschnitte I—VI, VIII, IX, XI anlangt, bereits in Kraft getreten ist, im übrigen aber am I. Januar 1901 in Kraft treten wird. Um Weiterungen und Verzögerungen bei dem Ge nehmigungsverfahren in Bausachen zu vermeiden, wird für die Beteiligten ganz be- Die Reichsfinanzen. Das Finanzjahr 1900 schließt drei Jahrzehnte deutscher Finanz-Verwaltung ab; da ziemt sich wohl ein kurzer Rückblick. Im Jahre 1875 bezifferte sich der Verwaltungs bedarf des Reiches auf 445,8, im Jahre 1900 auf 987,1 Mill. Mark, während die ordentlichen Deckungs mittel für 1875 in Höhe von 275,4 für 1900 in Höhe von 943,4 Mill. Mark vorhanden waren. Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen ist also während dieser Periode ein immer günstigeres geworden. Blieben zu Anfang der Periode die Einnahmen hinter den Ausgaben noch um 40 v. H. zurück, so verringerte sich die Spannung am Schluffe um 4,4 v. H. Um solches Ergebnis, zumal bei außerordentlich schnell wachsendem Ausgabebedarf, zu gewinnen, mußten natur gemäß die älteren Einnahmequellen stärker herangezogen und neue dazu erschlaffen werden. Was jedoch dem Reiche an Steuern hingegeben ward, das hat es der Nation in reicher, man möchte sagen, in überreicher Fülle zurückerstattet. Das geeinte Deutschland hat wirtschaftliche Kräfte entfesselt, von deren gewaltigem Umfange man zuvor keine Ahnung hatte, ist auf allen Gebieten werkthätigen Schaffens zum Schwungrade des Fortschrittes und für alle Schichten der Bevölkerung zur segenspendenden, fördernden und empor hebenden Macht geworden. Unter dem Schutze des Reiches hat sich beispielsweise der Wert unseres Handels mit dem Auslande in Einfuhr und Ausfuhr von rund sechs Milliarden Mark im Jahre 1875 auf über zehn Milliarden Mark im Jahre 1899, also um 4000 Millionen, gesteigert. Mit den fünfzehn Prozent Reingewinn allein, die nach oberflächlicher Schätzung der Auslands-Handel abwirft, wären also schon die Mittel gewonnen, die das Reich zur Deckung seiner Mehrbedürfniffe in dem Vierteljahrhundert zwischen 1875 und 1900 brauchte. Ganz besonders aber ist die Steigerung der wirt- souders auf die 148—150 des genannten Gesetzes und auf Z 35 der Aus ¬ führungsverordnung hierzu zur Nachachtung hingewiesen. Hiernach ist jeder Bau und jede Errichtung oder Abänderung von Feuernngsan- lagen oder Brunnen, sowie jeder Abbruch von Gebäuden oder von einzelnen Teilen solcher der Baupolizeibehörde zur Genehmigung anzuzeigen und darf vor deren Erteilung mit der Grundlegung und sonstigen Ausführung des Baues oder mit dem Abbruche nicht begonnen werden. Die Bauanzeige, die zur Beurteilung der Zulässigkeit erforderlichen, mit Mast stab versehenen Bau- und Lagepläne, nach Befinden auch die nötigen Be schreibungen und Berechnungen sind in doppelter Ausführung beizulegen. Diese Pläne und sonfiigcu Unterlagen sind sowohl von dem Bauherrn als auch von dem Bauleiter und überdies von dem Bauausführenden, welche sämtlich für die Richtigkeit des Lageplanes sowie für die ordnungsmäße Ausführung des Baues verantwortlich sind, mit Namensunterschrift zu vollziehe« und darf bei eintretendem Wechsel in den gedachten Personen der Beginn beziehentlich die Fortführung des Baues nicht eher erfolgen, als bis der neue Bauherr, Bau leiter oder Bauausführende durch unterschrifiliche Vollziehung der Baupläne seiner seits die Verantwortung übernommen hat. Königliche Amtshauptmannschaft Grimma, am 7. August 1900. Hänichen. Geffenttiche Sitzung des Stadtgemeinderates zu Naunhof Freitag, den 17. August 1900, abends 8 Uhr. Tagesordnung befindet sich am Ratsbrett. Igel, Bürgermeister. hätten ihren Grund in der gänzlichen Unterschätzung des Gegners. Seine, des Kaisers, politische Ansichten seien folgende: Unterdrückung des Aufstandes, exem plarische Bestrafung des Anführers, Wiederherstellung des status huo, Einsetzung einer starken Regierung, die die nötigen schriftlichen Garantien dafür bieten könne, daß solche Zustände nicht wieder eintreten; einer Auf teilung des chinesischen Reiches werde er sich auf das Entschiedenste widersetzen. Schließlich warnte der Kaiser vor Unterschätzung des Gegners; die Offiziere sollten sich nicht einbilden, einen minderwertigen Gegner vor sich zu haben, aber auch dessen Hinterlist nicht vergessen ; sie sollten ihn gut behandeln, dann wäre er um den Finger zu wickeln; vor allen Dingen aber warne er, der Kaiser, vor Zersplitterung der Kräfte, dem Fehler des Admirals Seymour; im Verkehr mit den Offizieren anderer Nationen fielen selbstverständlich alle politischen Gefühle weg. — Der Deutsche landwirtschaftliche Genoffen schaftstag nahm mit einem neuen Statut eine festere Organisation des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genoffenschaften an, verlegte den Sitz des Verbandes nach Darmstadt, wählte den Reichs tagsabgeordneten Haas zum Präsidenten, und sprach die Bereitwilligkeit des Verbandes der Reiffeisenschen Genoffenschaften in Neuwied und zu einer Union mit den deutschen Genoffenschaften in Oesterreich und der Schweiz aus. -- Der Kongreß deutscher landwirtschaftlicher Genoffenschaften ist in Halle in Anwesenheit zahl reicher Delegierter aus ganz Deutschland eröffnet worden. Die Reichsbehörden, sowie sämtliche Bundesstaaten, desgleichen die Regierungen von Oesterreich, Holland, Belgien nahmen an den Beratungen durch Vertreter teil. — Die Kaiserin Friedrich scheint ernstlich erkrankt zu sein, vorausgcfitzt, daß folgende Londoner Mitteilung der „Welt am Montag" zutreffend ist: „Obgleich man die Angelegenheit sehr geheim hält, so verlautet doch, schastlichen Gesamtkraft der Nation den ärmeren Bolks- klassen zu Gute gekommen. Nur unter der Voraus setzung eines Kraftzuwachses, wie ihn das geeinte Deutschland der heimischen Arbeit gebracht hat, erscheint die Durchführung einer sozialen Gesetzgebung von dem Umfange und der Bedeutung unserer Arbeiterver sicherungsgesetze denkbar. Ermöglicht die Produktivität seiner Arbeit es dem deutschen Unternehmertum doch, jährlich 300 bis 350 Millionen Mark den verschiedenen Zweigen der Arbeiterversicherung zusühren. Werfen wir nun zum Schluß noch einen Blick aus das finanzielle Verhältnis des Reiches zu den Einzel staaten, so macht sich auch hierin eine entschiedene Wendung zum Besseren bemerkbar. Während die Einzel staaten im Jahre 1875, um das Gleichgewicht herzu stellen, 68,7 Millionen Mark an das Reich bezahlen mußten, sind sie heute in der Lage, die Erträgnisse ihrer besonderen Einnahmequellen ungeschmälert zur Erfüllung ihrer vorzugsweise kulturellen Aufgaben zu verwenden. Die Enwickelung der Reichsfinanzen erscheint demnach in jeder Hinsicht zufriedenstellend. Eine Lehre aber ergiebt sich aus dieser Entwickelung mit zwingender Gewalt, die Lehre nämlich, daß militärisch-politische Macht zugleich wirtschaftliche Kraft ist. Aufwendungen des Reiches für Wehr und Waffen, für kriegerische Machtmittel sind alsbald zu Saatkörnern und Hebeln wirtschaftlichen Fortschrittes geworden und werden es auch fürderhin werden. Deutsches Reich. — Noch eine Kaiserrede. Der „Lokalanzeiger" veröffentlicht den Brief eines Offiziers, der sich bei einem der Truppentransporte mit auf dem Wege nach China befindet, an seine Angehörigen, worin der Wortlaut der Ansprache des Kaisers an die Offiziere mitgeteilt wird. Darnach sagte der Kaiser u. A.: Ganz gegen seine Ansicht hätten sich die Ver- hältniffe in China bis aufs Aeußerste zugespitzt und