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-- Belehrung und Unterhaltung. 66strs Stück, den 2Z. August igog. lleber die Kolonien der europäi schen Machte. (Beschluß.) <^)isher zog Et.gland nicht nur aus seinen eigenen Kolonien die berührten großen Vor theile, sondern auch aus den portugiesischen und spanischen. Nach lehrern beiden dürfen zwar die Engländer nicht öffentlich, ohne Zwischenkunft der Portugiesen und Spanier, handeln, allein es geschieht doch vermöge des Schleichhandels, der von den portugiesi schen und spanischen Kolonien selbst dem Handel mit ihren Landsleuten vorgezogen wird, da sie von ihnen das meiste nur aus der zweiten Hand, von den Engländern aber alles aus der ersten, und also wohlfeiler kau- fen. Wegen der so ausgedehnten Küsten ist dieser Schleichhandel nicht einmal in Frte- dcnszciten zu verhindern, im Kriege aber vollends gar nicht, weil sich dann die Zoll schiffe und Küstenbcwohner, aus Furcht vor Lem Feinde, nicht wett aus den Häfen wa gen. — Die in den Kolonien vorhandenen Pflan zungen zu Zucker, Kaffee, Indigo, Baum wolle u. s. w. werden bekanntlich durch Ne ger bearbeitet, die man schon seit 1217 von der Südwcst-Küste Afrika's zuführt, und die einen beträchtlichen Handelszweig ausma chen. Im ganzen sind diese unschuldigen schwarzen Menschen zwar sehr zu bedauern, da viele von ihnen in Afrika geraubt, also dem Schooße ihrer Familien gewaltsam ent rissen, oder von ihren Königen wie Vieh verkauft wurden, allein wenn sie nur erst die Uebcrfahrt überstanden haben, die, wegen der gewöhnlichen Ueberfüllung der Sklaven schiffe, höchst peinigend ist, so ist das Loos der allermeisten lange nicht so traurig, als es sich diejenigen vorstellen, welche es nicht vor Augen gehabt haben. Da jetzt ein ge sunder Neger in Westindien wenigstens ioo Thaler kostet, so ist seinem Herrn schon aus Eigennutz daran gelegen, ihn nicht zu ver lieren. Bei guten Herren ist ihre Lage we nig oder nichts von der verschieden, worin sich bei uns leibeigene und strenge gehaltene Tagelöhner befinden. Ihre Wohnungen schüz- zen sie gegen die Witterung; Speise, Trank, Kleidung bekommen sie hinreichend, und ih re Aufseher dürfen sie nicht wiilkührltch züch-