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Luchses G UHleil ßrtrSN für Drchchin, Dmkrhm, ZchmIjM, Joißn, Amdorf, LA, Mmrßm, KAßM 8nMtn>, SliW. Wi, SItiWu, SleWnittq. 8WM, Pmßti. Stisnlshm, Sittich, Alm, 8ilW". 3»»«W M IMMil MU einer illustrierten Sonntags - Vrilsgr. u. Jahrgang Mittwoch, den 23. Mai 1900 Nr. 60 Dieses Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittag 6 Uhr, mit dem Datum des nachfolgenden Tages und kostet monatlich 38 Pfg-, vierteljährlich 1 Mark. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen, für solche außerhalb der Amtshauptmannschaft Grimma, sowie für Anzeigen am Kopfe und im Reklameteile, mit 10 Pfennigen, berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. Landwirtschaftliche Unfall- Versicherung, von Direktor Schwarz-Dresden, ist ein uns vom Vorstand der land- und forstwirt- schaftlichen Bcrufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen mit der Bitte um Abdruck übermittelter Artikel über schrieben, aus dem wir Folgendes wiedergeben: An der Hand des Geschäftsberichts der Genossen schaft über das Jahr 1899 fand eine allgemeine Aus- spräche über die Entwickelung der Genossenschaft statt, und dürfte diese Veranlassung bieten, für die bevor stehende Gesetze änderung Wünsche auszusprechen, deren Erfüllung geeignet sein dürften, die mehr und mehr wachsende Belastung der landwirtschaftlichen Unternehmer in etwas zu beschränken, zumal jetzt der Entwurf einer Novelle zum landwirtschaftlichen Unfalloersicherungs gesetz dem Reichstage zur Beratung vorliegt. Im Jahre 1899 sind 751466 M. an Unfall renten zu zahlen gewesen. Es sind also, da 1899 nur 19877 M., 1892 241282 M-, 1895 405504 M. Renten zu gewähren waren, die Ansprüche an die Berufsgenoffenschaft stark gewachsen, und es ist noch nicht abzusehen, wann der Beharrungszustand eintreten wird. Mit diesen Leistungen steigen auch die den einzelnen Unternehmern aufzucrlegcnden Lasten, denn jeder Unternehmer hat im Jahre 1889 O„ Pfg., 1893 1^ Pfg, 1896 2„s Pfg. und 1899 2.,- Pfg- für die Steuereinheit aufzubringen gehabt. Hieraus ergiebt sich, daß die im „Dresdener Journal" enthaltene Mitteilung, wonach sich der durchschnittliche Beitrags satz im Reiche auf 27^ pCt. der Grundsteuer belaufe, für das Königreich Sachsen nicht zutrifft, daß vielmehr hier der zu zahlende Genossenschaftsbeitrag den in Wirklichkeit aufzubringenden Grundsteuerbeitrag bereits übeischritten hat, obwohl kaum anzunehmen ist, vaß andere landwirtschaftliche Berufsgeuossenschaften einen geringeren Verwaltungsaufwand als die für das König- reich Sachsen gehabt haben. Für das Jahr 1900 wirb sich der Gesamtaufwand der Genoffenschaft voraus sichtlich auf 1054000 M. belaufen. Dieser anhaltenden Steigerung der Bedürfnisse der Berufsgenossmschaft gegenüber ist es nicht zu verwundern, wenn seitens deren Verwaltung auf Maßregeln ge sonnen wird, welche die Lasten zu vermindern geeignet sind. Hierzu gehören in erster Linie die erlassenen Unfallverhütungs-Vorschriften. Diese enthalten An leitungen zur Anbringung von Sicherheitsmaßregeln, die das Vorkommen von Unfällen durch Maschinen, durch ungesicherte Betriebseinrichtungen aller Art ver hindern sollen und erteilen Vorschriften über die Be schäftigung gewisser Personcnklasfen an für sie unge eigneten Orten und mit für sie unpassenden Arbeiten. Es ist nur zu wünschen, daß die Unfall-Verhütungs- Vorschriften allgemeine Beachtung finden. Wenn dies nicht geschieht, setzen sich zwar die betreffenden Betriebs unternehmer der Gefahr einer Ordnungsstrafe qus, die Berufsgenossenschaft wird aber doch betreffs der Folgen eines Betriebsunfalles nach wie vor mit den gleichen Leistungen belastet. Weitere Beachtung verdient die energische Be kämpfung der in den Kreisen der Unfallverletzten herrschenden Simulation. Auf diesem Gebiete wird zu Ungunsten der Allgemeinheit sehr viel gesündigt und diesem Unwesen wird mehr durch ein treues Mit wirken der örtlichen Organe, der Vertrauensmänner, gesteuert werden können, die in der Lage sind, den einzelnen Rentner in seiner Leistungsfähigkeit zu beur teilen. Mit welcher Hartnäckigkeit angebliche Ansprüche gegen die Berufsgevoffenichaft verfochten werden, zeigt sich, daß 1899 695 Berufungen erhoben wurden, wo- von nur 37 Erfolg hatten, 434 ganz vetworfen, 140 durch Vergleich erledigt worden find, während 84 al- unerledigt aufs nächste Jahr übernommen wurden. Als wirklich gerechtfertigt erscheinen sonach überhaupt nur 5,z, pCt. der Fälle, in denen das Rechtsmittel an- gcwendet worden ist. Es geht daraus hervor, daß auf jede, auch auf unlautere, Weise versucht wird, aus den Mitteln der Berufsgen ossenschaft Vorteile zu ziehen. Wenn nun hierbei in Betracht gezogen wird, daß die Kosten, auch die der verworfenen Berufungen von der Berufs genossenschaft aufzubringen sind, und daß sie im Vor jahre 10000 M. betrugen, so wird man ter Verwaltung nicht verargen, wenn sie gegen eigennützige, unberechtigte Ansprüche mit aller Strenge vorzugehen sich bemüht. Wenn man weiter erwägt, daß die Mitglieder der die erste Rentenfestsetzung bewirkenden Entschädigung?- Kommissionen in einer 10jährigen Thätigkeit die er. forderliche Erfahrung haben, ferner, daß die Mit glieder des Schiedsgerichts feste in der Praxis bewährte Grundsätze haben, sowie, daß die in diesen beiden In stanzen hinzugezogenen Aerzte gleichfalls in Anlehnung an die Spruchpraxis des Reichsversicherungsamts ge- bildete Normen sich gesetzt haben, erscheint es wirklich wünschenswert, daß den getroffenen Entscheidungen ein größeres Vertrauen entgegengebracht werden möchte, als dies leider zur Zeit noch der Fall ist. Unter allen Umständen ist zu wünschen, daß durch die in Aussicht genommene Geschäftsänderung eine Auf hebung der für die einzelnen Berufsgeuossenschaften be stehenden Schiedsgerichte nicht erfolge, da hierdurch nur eine Unsicherheit der Rechtsprechung in dieser In stanz herbeigeführt und damit nur noch größeres Miß- trauen gegen die ergangenen Urteile erweckt werden kann. Freudig zu begrüßen ist die in Aussicht genommene Neuerung, daß Unfallrenten unter 20 pCt. durch ein- malige Kapitalzahlung abgefunden werden können.Wird den Berufsgenossenschaften das Recht eingeräumt, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, und ist nicht nur dem Verletzten die Füglichkeit gegeben, die Abfindung zu beantragen, so wird sich hierdurch eine nicht un- wesentliche Vereinfachung der Geschäftsführung erzielen lassen, ohne daß den Verletzten irgend ein Nachteil hieraus erwächst. Es würde im Gegenteil von vielen derselben angenehm empfunden werden, wenn sie ein kleines Kapital in die Hände bekommen, mlt dem sie sich die erste Zeit nach dem Unfälle, hinwegheifen können. Erleichterungen müßten auch auf dem Gebiete der materiellen Leistungen der Genossenschaften cintrcten, da es nur eine Frage der Zeit fein kann, wie lange die finanzielle Krost der Betriebsunternehmer noch den an sie gestellten Anforderungen zu genügen im stände sein wird. Es sind deshalb alle Maßnahmen auf das ener gischste zu bekämpfen, die das Gegenteil bezwecken, wie beispielsweise der in Aussicht genommene Wegfall der Vorschußzahlungen seilen» der Post. Ferner ist Widerspruch zu erheben gegen die be- abfichtigte Erschwerung des Rentenherabsetzungs- und Aüfhebungsverfahrens, das bis jetzt durch die Berufs genoffenschaften bewirkt wurde. Es liegt hierin eine Mißtrauensbezeugung, für die kein Anlaß vorliegt. Wünschenswert ist weiterhin die Herabsetzung der Frist zur Geltendmachung von Unfallentschädigungs- Ansprüchen des Verletzten auf ein Jahr und der Hinter bliebenen eines Rentenempfängers auf sechs Monate. Sodann ist zu bekämpfen, daß dem Reichsver- ficherungSamt ein Eingreifen in rechtskräftige Ent scheidungen gewährt werde, über die Entschädigung nach freiem Ermessen, ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu sein, entscheiden zu dürfen. Endlich ist noch Verwahrung einzulegcn gegen alle in da» Belieben der BerufSgenosfenschasten gestellten Mehrleistungen. Diese können nur zu einem uner wünschten gegenseitigen Ueberbieten der Berufsgenoffen schaften führen. Schließlich ist erstrebenswert, daß Kinder unter zehr, Jahren überhaupt nicht als Arbeiter anzusehen, sowie daß alle nicht mehr rüstigen Arbeiter auch nicht mehr als Vollarbeiter zu betrachten und zu behandeln sind, eine Bestimmung, die sich schon aus der Erwägung rechtfertigen würde, daß diese jugendlichen bez. alters schwachen Personen nur zu leichten Handreichungen fähig sind und von vernünftigen Betriebsleitern auch nicht an gefährliche Stellen gestellt und zu schweren Arbeiten genötigt werden dürften. Attsla«-. Krieg in Südafrika. London, 19. Mai. Aus Bolksrust wird ge meldet: Die Buren zerstörten gestern die Eisenbahn bei Laigsnek, wodurch die Verbindung über die Drakensberge auf lange Zeit gestört sein wird. Die Buren besetzten die besten strategischen Punkte; man glaubt, daß Laigsnek uneinnehmbar ist. London, 19. Mai. Aus Pretoria wird gemeldet: Nachdem Präsident Steipi zwei Tage hier verweilt hatte und mit der Regierung unterhandelte, ist er nach dem Freistaat zurückgckehrt. Bei seiner Abfahrt richtete er eine begeisterte Ansprache an die Volksmenge, indem er sie zur Entfaltung des größten Mutes aufforderte. London, 19. Mai. Das Kriegsamt erklärt, daß sich Roberts Meldung -von der Gefangennahme eines Kommandanten Botha auf den Kommandanten Jane Botha bezieht. Oesterreich. Die Auflösung des Abgeordneten hauses ist bei den jetzigen Umständen baldigst zu er warten. Falls die Tschechen darauf beharren, die Er ledigung des Budgetprovisoriums zu vereiteln, wird die Auflösung erfolgen, sobald die Delegation ihre Arbeiten beendet haben. Der Ministerpräsident soll das Dekret hierzu bereits vom Kaiser erhalten haben. Frankreich. Infolge einer Preßfehde fand dieser Tage in Paris ein Duell zwischen dem Redakteur der Zeitung „Lo Presse", Lackroy und einem Herrn Bern stein statt. Letzterer erhielt eine leichte Verletzung am Arme. Spanien. In der Schule Aldea del Rey (Provinz Cindad Real) schlug der Blitz ein. Von den 120 an wesenden Schulkindern wurde eines getötet, 7 schwer verletzt. Infolge der schrecklichen Panik gab es noch zahlreiche Quetschungen und Rippenbrüche. Schweiz. In Teufen (Canton Appenzell) erschoß ein arbeitsscheuer Mann nach kurzem Wortwechsel seinen Hausherrn, der ihm das Zimmer gekündigt hatte, und gab sodann mehrere Schüsse auf dessen Frau, sowie zwei andere anwesende Frauen ab. Die Frauen flüchteten durchs Fenster des 2. Stockwerkes auf die Straße. Eine von ihnen, die schon eine Schußwunde hatte, erlitt einen tötlichen Schädrlbruch. Auch die anderen wurden schwer verletzt. OerMches und Sächsisches. Naunhof, den 23. Mai 1900. Naunhof. Am Sonntag, den 20. Mai fand in Trebsen die Bezirksversammlung der König!. Sächs. Militärvereine des Bezirks Grimma statt. Mit Aus nahme eines entschuldigten Vereins waren iämtliche Vereine nach der Mitgliederzahl durch ihre Vorsteher und Abgeordneten vertreten. Unter den Ehrengästen war zu allgemeiner aufrichtiger Freude auch unser Bundes- rhrenmitglied, Se. Excllenz Herr Generalleutnant von Strantz, der vor kurzem erst sein 50jährigeS Militär dienstjubiläum begangen, aus Bad Kösen herbeigeeilt. Unter der geschickten Leitung unseres Bezirksvorstehers, Herrn Hauptmann Dr. Pöschel, der bereits 10 Jahre dieses mühevolle, arbeitsreiche Amt bekleidet, wurden die einzelnen Punkte der geschäftlichen Tagesordnung