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hin, den die Gasbeleuchtung gemacht hat und machen kann. Während man früher in eimachen Schnitt - oder Rund brennern Gaslicht bis zu 18 Hefnerkerzen brannte und durch Regenerativbrenner (mit Vorwärmung) 30 erzielte, kam man durch Anwendung von Bunsen-Brennern und AuerS Glühstrumpf einen bedeutenden Schritt weiter, aber doch gewöhnlich nur auf 70 bis 80 Hefnerkerzen Lichtstärke. Das vorgezeigte, fünfmal so starke Licht wird hervorgerufen, indem man das Gas vorher zu sammendrückt und besonders hergerichtete Glühkörper be nutzt. Es ist aber von dem durch Ausstromcn des Gases bedingten Geräusch begleitet und wird überhaupt noch der Verbesserung bedürfen, bevor es allgemein brauchbar wird. Immerhin beweist es, daß die Gas beleuchtung die Stärke des elektrischen BogenlichteS zu erreichen im stände ist. Genossenschaft für Viehverwertung. In der Landes- Versammlung des Bundes der Landwirte zu Leipzig, die von über 1500 Landwirten besucht war, wurde nach einem Vortrage über die Genoffenschaft für Viehver wertung in Deutschland und deren Ziele auf Antrag-es sächsischen Landtagsabgeordneten Töpfer folgende Re solution einstimmig augenomman! „Die Genossenschaft für Viehverwertung in Deutschland ist ein Unternehmen, welches in hervorragender Weise geeignet ist, dem in Deutschland produzierten Vieh dem heimischen Markt zu erhalten und die Landwirtschaft in den Stand zu sitzen, an den Viehmärkten lhr Vieh direkt zu verwerten. Da nur mächtige Organisationen im Stande sind, ihre Zwecke zu erreichen, so empfiehlt die Versammlung den sächsischen Landwirten, sich dieses hochwichtigen Werk zeuges der Selbsthilfe zu bedienen und der Gen ossen schast beizulretcn." Rotzwein will seine Fortbildungsschule neu organi sieren und schickt deshalb drei Lehrer zur Teilnahme an einem Fachkursus nach Leipzig. Beim Explodieren einer Petroleumlampe, welche am Mittwoch Abend in Magwitz eine schon bejahrte Gutsbesitzersehefrau Namens Ludwig vor dem Schlafen gehen von oben ausblies, erlitt die Frau so schwere Verletzungen am Oberkörper, daß sie den erlittenen Verletzungen wahrscheinlich erliegen wird. Dahlen. Gestern Mittag gegen 2 Uhr landete zwischen Dahlen und Lampcrtswalde ein mit 3 Offizieren besetzter Ballon der Lustschifferabteilung. Der Ballon war Vormittags 10 Uhr in Berlin aufgestiegen und erreichte bei einer Temperatur von ziemlich 20 Grad Kälte eine Höhe von etwa 3200 Metern. Die kühnen Lustschiffer, welche zu ihrer winterlichen Luftreise nur mit Uniform und Mantel angethan waren, fuhren 4 Uhr 32 Minuten per Bahn in ihre Heimat zurück. Pegan. Kürzlich ist mau in Bensdorf, und zwar unmittelbar hinter dem Garten des dem Auszügler Karl Landmann gehörenden Grundstücks, in einer Tiefe von etwa über 3 Metern auf ein Braunkohlenflötz gestoßen, das bis jetzt eine Mächtigkeit von 7 Metern zeigt. Bei dieser geringen Tiefe dürfte sich der billige Tageabbau als leicht ausführbar erweisen. Sollte übrigens dieses Flötz in weiterer Ausdehnung liegen, so fände dadurch die Annahme Bestätigung, daß der Kohlenreichtum süd lich von Pegau allmählich größer wird. Die Stadtverordneten in Pirna stimmten mit 14 gegen 8 Stimmen der Ratsvorlage betreffend Einführung der Biersteuer zu. Endlich vereint. Roman von Ewald August König. b Er war lange, lange krank gewesen und die Berkrüp- pelung seines Körpers eine Folge dieser Krankheit, er er innerte sich, daß seine Mutter schmerzlich darüber geweint, und daß der Vater in spöttischem Tone gesagt hatte, Gold sei besser als eine schöne Gestalt. Dann war die Mutter plötzlich gestorben und der Va ter hatte sich wenig um ihn gekümmert. Nie hatte er ein liebevolles Wort aus dem Munde des Vaters vernom men, dessen ganzes Sinnen und Trachten nur der Ber- Mehrung seilles Reichtums galt. So, auf sich allein angewiesen, und noch dazu durch manche spöttische Bemerkung seiner Mitschüler gekränkt, lernte er bald seine Umgebung scharf beobachten. Eine andere Welt erschloß sich ihm, als er die Werke der alten Klassiker kennen lernte, in dieser Welt lebte er fortan, und treffliche Lehrer, die an seiner Wißbegierde Gefallen sanden, führten ihn weiter und tiefer, als jeden arideren Schüler, in jene Welt hinein. Mit einem glän zenden Abgangszeugnis verließ er das Gymnasium, aber der Wunsch, sich ganz dem Studium hingeben zu dürfen, blieb ihm versagt. Der Vater verlachte ihn, als er diesen Wunsch äußerte; was galt ihm, dem geldstolzen Manne, der Ruhm eines Gelehrten! Die Firma „Franz Wildenbruch" glänzte an der Börse als Stern erster Größe, was war dagegen der Name und Titel eines Professors. Wenn der Professor sich nicht fügte und schmiegte, wie der Staat es verlängte, so wurde er seines Amtes entsetzt, der reiche Bankier aber könnte befehlen, vor ihm zogen sogar die mächtigsten Minister den Hut. Der Unsteril Theos wollte, daß sein Baker gerade in diesen Tagen den Titel einesKommerzienratS erhielt, das machte den prahlfüchtigen Mmm noch eitler, es gab ihm neuen Anlaß, aufMeMacht seines Geldes zu pochen. Die Der Bergarbeiter Spranger in Hahndorf ist einer der L linkenden, welche nickt wied«r in Arbeit ge nommen wurden. Noch einem voraufpegangenen Zwist mit seiner Frau sperrte er sich ein und crbängtc sich. Reichenbach i. V. Der hiesige Gewerbcverein hat beschlossen, bei den sächsischen Gewcrbevercimn eine Petition an die Reichs, cgierung in Anregung zu bringen, daß den Arbeitgebern, vornehmlich aber dem kleineren Handwerker- und Fabrikantenstande, für die hohen Beiträge, die der Arbeitgeber für Kranken- und Invalidenversicherung zu leisten hat, ebenfalls von Reichswegen der Genuß dieser Unterstützung möglichst ohne besondere Steuer gewährt werde. Waldenburg i. Schl. Frisch von der Leber weg äußerl ein Inserat ,m „Waldenburger Wochenbl." seine Wünsche wie folgt: „Für mein Zweiggeschäft in Bad Salzbrunn suche ich für sofort oder Anfang April einen kräftigen Laufburschen bei gutem Lohn. — Schlafmützen, Töslöppe, stille Teilhaber und Zierbcngel brauchen sich nicht zu melden. Robert Bock, Drogen- bandlung." Landwirtschaftlicher Verein zu Erdwannshain. Einen für die Landwirtschaft, insbesondere alle Vieh- bescher höchst interessanten Vortrag hielt am vergangenen Sonntage Herr Beztrkstierarzt Prietzsch aus Grimma im obigen Verein über die Gewährleistung beim Viehhandel nach dem neuen bürgerlichen Gesetzbuchs. Anschließend an einige einleitende Worte, in denen Redner hervor hob, daß das auf eine Geschichte von zirka 2000 Jahren zurückblickende deutsche Volk nunmehr zum ersten Male ein eiuheiilichcs bürgerliches Recht besitzt, führte der Herr Bezirlstierarzt aus, daß die Bestimmungen des neuen Rechtes nicht für alle Fälle vom 1. Januar an in Giltigkeit getreten sind, sondern daß alle Geschäfte, deren Abschluß noch vor dem 1. Januar erfolgte, noch nach dem alten Rechte behandelt werden. Für alle die Geschäfte jedoch, die nach dem 1. Januar d I. abge schlossen sind, finden die Bestimmungen des neuen bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Beim Viehhandel kommen 2 Formen von Rechtsgeschäften in Anwendung, der Kauf und der Tausch. Ein Rechtsgeschäft wird er zielt durch die Abgabe einer Willenserklärung, mit der die Absicht eines Erfolges erkennbar ist. Der Verkäufer bekundet seine Willenserklärung durch das Angebot, der Käufer durch die Annahme desselben. Der zustande gekommene Kauf ist damit ein Erfolg beider Willens erklärungen. Das Rechtsgeschäft bedarf keines schrift lichen Abschlusses, es kann mündlich vereinbart werden, selbst ein Nicken mit dem Kopf gilt als bindend. Bei Liegenschaften, Gütern usw. ist jedoch eine schriftliche Erklärung vorgeschrieben. Beim Tauschgeschäft ist jeder der beiden Teile Tauscher und Emtauscher. Was vom Kaus gesetzlich gilt, findet auch Anwendung auf andere Geschäfte, die gegen Entgelt abgeschlossen werden, wie z. B. beim Tausch. Für Geschenke gicbt es keine Gewährleistung, wohl aber ist hier Schadenersatz zu fordern, für etwaigen Schaden, den das geschenkte Objekt anrichtet. Redner erläutert diese Bestimmung an einem Falle, in dem ein Hund verschenkt wird, der dem neuen Besitzer durch seine Bissigkeit Schaden verursacht, den der Schenkende ersetzen muß. Keine Gewährleistung giebt es ferner bei Zwangs versteigerungen. Bitten des Knaben sanden keine Berücksichtigung, er mußte im Comptoir des Vaters feinen Zitz nehmen. WalterWend- stern, der damals fchon das volle Vertrauen des Kom merzienrats besaß, sollte ihn unter seine spezielle Leünng nehmen und ihm die „gelehrten Mucken" anstreibe». Nun, Theo konme nicht behaupten, daß Walter Wend stern ein strenger Mentor gewesen war, im Gegenteil, er hatte unter der Leitung dieses persönlich sehr liebens würdigen Mannes manchen tiefen Blick in die Geschäfte seines Vaters geworfen, der ihn mit Abscheu gegen diese Jagd nach dem Golde erfüllte. Mit seiner raschen Auffassungsgabe hatte er binnen kurzer Zeit gelernt, was er lernen sollte, er war in allm Zweigen des Geschäfts bewandert, aber nichts konnte ihn bewegen, den Wünschen seines Vaters nachzugeben, der Schacher mit dem Gelbe war ihm ein Gräuel. Sv mußte denn endlich der Kommerzienrat nachgeben, zumal auch Walter Wendstern dazu riet, aber znm Stu dium wollte er auch jetzt noch nicht die nötigen Mittel be willigen. Erst nach langem Sträuben erlaubte er seinem Sohne, die Universität ein Jahr lang zu besuchen; als dieses Jahr verstrichen war, mußte Theo heimkehre». Und nun hatte eS Theo wiederum seinem Freunde Wendstern zu verdanken, daß ber Vater ihm eine ganze Etage seines Ha»ses einräumte und ihn dort nach Belieben schalten und walten ließ. In den ersten Jahren hatte Theo seine Zeit damit ausgesüllt, eine große Bibliothek zu sammeln und seine Blumen und Bögel zu pflegen, aber er fühlte sich doch bald vereinsamt in der selbstgeschaffenen Welt, er sehnte sich nach der Liebe eines Menschenherzens, das mit seinen» Denken und Fühlen übereinstimmte. Und nun er dieses Herz gefunden zu haben wähnte, wurde er zurückgestoßen, weil er ein Krüppel war. Das war eine Erfahrung, die ihm das ganze Leben verbittern konnte. Wie schön, mit welch' rosigen Farben hatte er die Zukunft sich ausgemalt. Welche Pläne hatte er geschmie- det, um seine junge Gattin mtv mit Ihr sich selbst -u be- Beim Kauf braucht die Gegenleistung nicht immer in Geld bestehe«, e» kann statt ^ffen auch Vie Lieferung von Getreide ufw. verembait «erden, jedenfalls ist hier aber eine klare unzweideutige Festsitzung erforderlich. Für Reste auf Kaufg^der durften früher 5 Prozent, nach dem neuen Gesetze nur 4 Prozent Zinsen beon- spurcht werden. Der GigrntumSvorbehalt. der Haupt- sä chlich brimPserdehandel beiTeilzahlungen vereinbart wird, ist im neuen Gesetze ebenfalls zulässig. Ter Verläuser kann vam Kaufvertrag« zurücktreten, Wenn der Käufer die Zahlungen nicht innehält. Er hat aber in diesem Falle alle empfangenen Teilzahlungen zurückzuerstatten, kann aber andererseits für Schaden, wenn das Tier in den Händen des neuen Besitzers minderwertiger wurde, Ersatz beanspruchen. Bei kleineren Landwirten herrscht häufig bei Borg geschäften in laufender Rechnung zwischen den Beteiligten Unklarheit über den Sraud des Kontos, die zu Klagen nicht selten Veranlassung gab. Hier sieht das Gesetz zur Vermeidung dessen folgende Bestimmung vor. Spätestens 3 Monate nach Ablauf jeden Jahres ist dem Schuldner ein Auszug zu schicken, aus dem hervorgeht, wie und wodurch die betreffende Schuld entstanden ist, wieviel, wie hoch und wann Teilzahlungen geleistet sind, und wieviel am Jahresschlüsse die Schuld noch beträgt. Durch diese Bestimmung ist cs möglich, daß der Schuldner die Richtigkeit der Auszeichnungen des Gläubigers prüfen, und eventuell cm den vorhandenen Belegen nachweisen kann. Diese Bestimmung gilt indes nicht, wenn beide Teile handclsgerlchtlrch eingetragene Kaufleute sind. Tas Gesetz bestimmt, daß der Verkäufer dafür haftet, daß ein Tier dem Zwecke, zu dem es gekauft ist, entspricht,, bez daß es hierfür in Frage kommende Fehler nicht besitzt, und daß er diese arglistig nicht ver schweigt. Dem Käufer steht in diesen» Falle der An spruch auf Schadenersatz zu. Hat der Käufer aberden Fehler gekannt, ober aus grober Nachlässigkeit übersehen so ist der Verkäufer nicht haftbar. Findet der Kaufer Fehler, so hat er diese bei der Uebergabe zu bezeichnen, sonst ist der Anspruch erloschen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen also ein entsprechender Vorbehalt. Für besondere Eigenschaften kann sich der Käufer garantiere»» lassen, z. B. für die Zugsfähigkeit eines Pferdes, das zu liefernde Milchquantvm einer Kuh usw. Hierfür haftet der Verkäufer alsdann voll, wenn die Abmachungen unzweideutig und klar sind, der Käufer kann die Auf hebung des Kaufvertrages oder auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung vertragsmäßiger Rechte verlangen. Ganz wesentlich ist die Bestimmung des neuen bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Verkäufer für Schaden bis zur erfolgten Uebergabe zu haften hat. Diese Vorschrift ist neu und tief einschneidend. Hat z. B. ein Fleischer eine Kuh gekauft, jo hastet der Ver käufer für allen Schaden, der derselben zuftößt bis zur erfolgten Abholung. Unbenommen bleibt es den Ab schließenden durch spezielle Vereinbarungen diese Be stimmung aufzuheben oder zu ändern. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewähr leistung gelten nur für einige Arten Tiere. Für Gänse, Ziegen, Hunde usw. gelten die Bestimmungen über Sachen. Die Gewährsmängel sind ebenfalls auf die so genannten Hauptmängel beschränkt, und endlich sind für die Gewährleistungen die Gewährsfristen zu beachten. glücken Und nu»» hatte ein einziges Wort dies alles ver nichtet ! Diesen trüben Gedanken nachhängend, war er lang sam durch die stille»», menschenleere»» Straße»» gewan dert, die laue FrühlingSluft unttvehte kühlend seine heiße Stirne, dann und wann hatte ei», tiefer Atemzng seiner gepreßten Brust Luft gemacht, ohne Vie Last zu erleichtern, die seine Seele bedrückte. LauteStimmen weckten ihn auS seinemBrüten, er blickte auf, vor ihm standen zwei Gestalten, ein Nachtwächter und ein großer, schlanker Mann i» Frack und Eylinderhut. „Ein Ballgast, der wohl des Guten zu viel gethan hat," dachte Theo, aber als er näher kam, erkannte er, daß Frack nnd Hut außerordentlich schäbig waren, und daß der Man», eher einem Landstreicher, als einem Ballgast glich. „Und ich wiederhole Ihnen, wenn Sie kein Obdach be sitzen, müsse», Sie mit mir gehen," sagte der Nachtwäch terbefehlend. „Weigern Sie sich nicht länger, sonst mache ich kurzen Prozeß." „Und ich erkläre Ihnen noch einmal, daß ich erst vor einigen Stunden hier eingetroffen bin und daß der Ban kier Wildenbruch mein Onkel ist," erwiderte der andere unwirsch. „Lassen Sie mich ungeschoren, edler Hüter der Gesetze, ich habe kein Verbrechen begangen und störe auch keines Menschen Nachtruhe, ich gehe nur spazieren, und da- kann mir niemand verwehren!" „Da- werde ich Ihnen zeigen," knurrte der Wächter, „Sie sehen auö wie ein Vagabund, und am Ende kann jeder behaupten, derKonmlerzienrat Wildenbruch sei sein Onkel Wir kennen diese faulen Au-reden und lassen un- durch sie nicht verblüffen." Er wollte die Hand nach dem Landstreicher ausstrecken, der drohend den Stock erhob, aber schon stand Theo zwi schen den beiden. «Ist eS möglich, Hugo? Bist Du es wirk lich?" fragte er. „MitHaut und Haar," spottete der archer«. „Sei doch so gut und sage diesem Schwarzseher, daß ich Dein Vetter und ein ehrlicher Mensch bin." . W,1S