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Schandau, Mittwoch, den 25, Inti 5» ferncr als sowie geahndet. Rückstände an i troffen werden. Reichstein. Bekanntmach n n g EWcbiiglschc Gmerdc- mid JadHüc-ÄtiHellting. 32 Mk. III. Kl. von Dreitägige Fahrkai tcngültigkcit. Näheres ans den anöhängenden Plakaten. Hoff,nanu. (Iv. 14930). III. III. Ottendorf. Hohnstein. ZLi n1^«vli Dresden, am 19. Jnli 1894. Königliche Gcncraldircftion der Sächsischen Stnntsciscnbnhncn. Cunucrödorf. 8« uivftrvi. Neustadt. I V Iliiiniiiiff lichen Be.nühnngcn veranlaßt. Es bedarf hoffentlich nur dieses Hinweises, nm die Vermieter von Sommer Wohnungen zur sofortigen Entfernung der betreffenden Ptncalc nach geschehener Vcr mietung ihrer Wohnungen zu veranlassen. Schandau, den 29. Juli 1894. Der Stadtrat. Bürgerin. Wittk. macht, daß das Betreten der SlaatSwalduugcn im Forstbcziik Schandau bchnfs des Eitt- sammelnö von Prciszclbcercn vor dem 10. August d. I. verböte» ist. Da diese Besehräulnug der wohlmciucudcu Absicht entspringt, dem Einsammcln »n- reifer Preibelbceren vorzubcngcu und daher lediglich im Interesse des PubiilnmS erfolgt, so darf von der Einsicht der Bcvölkcrnng crwarlcl werden, daß sic sich der getroffenen Bcstnn- mnng willig fügen und den ausübenden Beamten keine Schwierigkeiten bereiten werde. Köttiglichc Oberforstmcistcrci Schandau, am 10. Juli 1894. H. Gerlach. linier Bezugnahme ans vorstehende Ackanntmachnug der Königliche,^ Obcrforst. meistere! Schandau wird hiermit zur öffentlichen Kcnntmß gebracht, daß daö SaNtlNtlN Von Prciszclveeren innerhalb der nnlcugcnannlcn Slnatöforstrcvicrc vor dem IO. L8OI verboten ist. Zuwiderhandlungen werden, nach Befinden unter gleichzeitiger Einziehung der ge sammelten Beeren und benutzten Gefäße, in jedem einzelnen Falle mit einer Geldstrafe von bis 10 Mark <1 vr 2 8. 4r n ftk n " t I 8 4 Vormittags 11 Uhr Vcrstcigcrungötcrmin, Eine Ucbcrsicht der aus dein Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhältnisseö kann nach dem Aumcldctcimine in der Gcrichtsschrcibcrci des unlcrzclchnctcu Amtsgerichts ciugeschen werden. Schau da», aiii 23. Juli 1894. K öniqliches A ,u tsqeri ch t. I. V.: Brunst, A.-G.-Nalh. Akt. Köhler, G. S. Bekauntma ch u u g. Auf Ano>dnnng dcö Königlichen Fiiionz-Miiiistcriuiuö wird hiermit bckanut gc- Postelwitz. Markeröbach. Ilttlll». 4VQININ1;. Reinhardödorf. Hiiitcrhcrmödorf. ! „Drcsd A. iu I 11 „ 21 „ Nachm. f in ^rciverg abg io „ — „ „ ' Zwanasversteigerung. D°« Im GN.L«- mo N.m-N H-I,>ach c«»u-r» P-!»;- »«rvSWMSFL Er - wüidcrt, oll an hiesiger Gerichtsstcllc zwnugöwcisc vcrstcigcrl weiden und cs ist ,1 vr 11. 24 ii « t 181» 4 Vormittags 11 Uhr als Aumcldetcrmin, vccaivcrcaiugicn Iveroei, »»I»>>V>V^I, . ! In gleiche Strafe vcifallen alle diejenigen Personen, welche vor dieser Zeil in wicdcrkchrcndcn Leistungen, sowie Kostcnsordcrnngcn, spätestens un Anmcivc- inilcugcdachlcn Slaalöforstrcvicrcn außerhalb ösfcustichcr Wege mit Preißclbccreu be- Sächsische (Weitung AmtMÄt Die Gutövolstchtr der Stautsforstrcvicre: Königstein. Lohmcu. Rosenthal. Mittclndorf. ^cliiininvi. Giliuul. Viliininin. IVr«!i«8»vr. ilvr ». 8vi»tvi»I»«r 18 »4 Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung dcö Vcrthcilnugöplanü aubcraumt wordcu. Die vtcalbcrcchliglcu werden aufgcfordcrt, die ans dem Grnndstückc lastenden Polizeistunde genötigt sein würden. . Uebcrdics wird gegen die Ruhestörer, wie schon zcithcr im gegebenen Falle wegen v» Erregung ruhcstörcndcn Lärmes nach 8 800 n des NcichsstrafgcsctzbucheS vc,fahren werden. mi- m ^e e. Weiter ist schon zu öfteren Malen festen der Fremden da,über geklagt worden, ' Uhr 10 M.u. Vorm. Pers -ZngA ab Schandan ... 1 I Uhr 5 Mm. Voum Pc st-Zug daß die das Freistehcu von Somuicrwohuniigcu anküttdigcndcu Plaeatc nach erfolgter Vcr-! o » ->t „ » ' I"- PZ"".. I "... mictung nicht rcchlzcilig cntfcrul wcrdcn, wnö die nach Wohnungen Snchcudcn zu vergeb- > -- ^'vlUt. «L ml. °° Pc M-lst-ll«' -d-- „LL M.II., m M-E». m M. «. L D»»> « — ------ - 1894. Fahrpreis nach Freiberg und zurück: Schandau 4,00 Mk. II. Kl., 2,50 Königstciu Rathcu, Pötzscha (Wehlen) und Obcrvogclgcsaug 3,50 „ II. „ 2,20 Pirna, Heidenau, Mügclu und Niedersedlitz 2,70 „ II. „ 1,80 Das Singt» und Musicicreu in einzcli.cn ilkcstanrationcn hiesiger Stadt in den späten Abcndstnudcn und zur Nachtzeit Hal neuerdings wiederum sehr überhand gc-> ,, ,, nommcu und zu manuigsachen Beschwerden geführt. Wir sehen uns daher veranlagt, die Dl i ttllM Gast- und Schankwirte hierdurch noch besonder« auf,»fordern, diesem Ucbctstandc zn tl steuern, widi igcnfalls wir in einzelnen Gast- und Schnnkwinschaflcu zur Einführung einer lmd zttttttr Politisches. Obwohl der Kaiser Wilhelm seine eigentliche Nord- landsfahrt bereits in voriger Woche beendigt hat, durfte der Monarch doch erst in diesen Tagen nach Deutschland zurückkehreu, da er auch nach den herrlichsten Gebirgs landschaften des südlichen Norwegens einige Ansflüge unternahm. Wie verlautet, beabsichtigt der Kaiser Wilhelm im August der Jusel Helgoland wieder einen Besuch ab zustatten. ^u der Angelegenheit des Ceremonienmeisters v. Kotze, durch welche bereits soviel Staub aufgewirbelt wurde, scheint tede .lnss.cht, das Dunkel zu lichten, geschwunden zu sein. Die ganze Angelegenheit erscheint jetzt so nnent- wirrbar, wie bei Beginn der Untersnchnng. In den be- theiligten Kreisen hat sich aber die Ueberzeugnug Bahn gebrochen, daß Herr v. Kotze nicht schuldig ist. In der vielbesprochenen Jnnnnas- und Handwerker frage empfiehlt die vffieivse „Nvrbd. Allg. Uta." den Innungen statutarisch zu bestimmen, daß, wer' überführt werde, Pfuscharbeit, sei es an Namschbazare oder an Private nnd, ivie es in diesen Fällen meist geschehe zn Schleuderpreisen geliefert zn haben, von der Innung aus geschlossen sein soll, so gewönne damit die Innungs- Mitgliedschaft den Charakter einer dem Publikum bezüglich der Güte der erhaltenen Leistung übernommenen Garantie. Diesen Vortheil würde das Publikum sehr bald zu wür digen verstehen, nnd beide Theile, die Handwerker nnd ihre Knuden, würden sich gut dabei stehen. Im Weiteren aber würde durch eine solche statutarische Satzung in Ver bindung mit dem im 8 100 o der Gewerbeordnung den N ichtamtli ch er Theil, bewährten Innungen ertheillen Privileg der Lehrlings- haltnng auch die Lehrliugsfrage ein ganz anderes Anssehen als heute erhalten. Nach neueren Berechnungen haben sich die Finanzen des dentschen Reiches bedenkend gebessert und soll das zu deckende Defieit für das uene EtatSjahr nur 8 Millionen Mark betragen. Die Neichspost, die Neichseisenbahnen, die Wechselstempelstener, die Zucker-, Salz- und Bran- stener weisen alle erhöhte Einnahmen auf, zeigen also auch eine Hebnng des Geschäftsverkehrs. Nach Meldungen ans Lissabon nnd London soll ein Cvufliet zwischen Deutschland nnd Pvrtngal dadurch ent- standeu sein, daß dentsche Kriegsschiffe die Kionga-Bai südlich vom Rvvnnaflnß besetzten nnd die deutsche Flagge iu Kivuga hißten, was die Portugiesen kraft des Vertrags von Dezember 1880 als ihr Gebiet beausprncheu. Es wird gemuthmaßt, daß Deutschland Kivnga kraft der vom Sultan von Zanzibar erworbenen Rechte besetzt habe, da dieser vor dem erwähnten Vertrage Deutschland das Recht zugestanden habe, das ganze Gebiet nördlich von der Mitte Timghi-Bai zn besetzen. Weitere Aufklärungen in dieser Angelegenheit sind jedenfalls abzuwarten. Der in Parlamentarischen Kreisen anfgetanchten Nach- ruht, daß der Reichstag wegen Berathnng wichtiger neuer ^vrwgeu schou im Oetvber einberufeu iverden soll, wird i" der vffieiösen „diordd. Allgem. Ztzg." tvidersprvcheu. Der üieichstag soll danach in diesem Jahre auch erst Mitte November einberufeu iverden. dM^jger^ ist der Neichsevmmissar Major v Wissmann, >vie bereits gemeldet, wieder in Berlin emgetrvsfen. Er hat während dieser Zeit viel von Krank heit zn leiden gehabt. In den Kreisen der Freunde Wissmann's nimmt man an, daß er nicht wieder nach Afrika in die Tropen gehen wird. Man vermuthet, es werde ihm, bevor er definitiv ans dem Amte scheidet, ein Urlaub vvu einem Jahr bewilligt iverden, den er zur Beschreibung seiner letzten Reisen beuntzen dürfte. In Prag wurden der Schlvssergehilfe Skala, ein Brnder des im Omladinistenprvzeß vernrtheilten Nedaetenrs Skala, nnd der Handlnngsdiener Jelinek unter der Be schuldigung verhaftet, einem anarchistischen Geheimbuud zur Erzeugung vvu Explvsivkörperu anzugehöreu. Die Durchsuchuug der Wvhuuug der Verhafteten hat sehr be lastendes Material ergeben. Die Anarchistenfrage in Frankreich scheint der Re gierung zunächst keine Verlegenheiten zu bereiten, denn die Depntirtenkammer setzte die Berathnng des Gesetzentwurfes betreffend die Unterdrückung des Anarchismus ohne Zwischenfall fort. Mehrere Anträge der Socialisteu und Radiealen, welche dahin gingen, daß den Schwurgerichten die Aburtheiluug der Vergehen der anarchistischen Presse erhalten bleibe, wurden abgelehnt. Charpentier (Socialist) vertrat seinen Antrag, wonach zwischen der Aufreizung von Militärpersvueu zum Ungehorsam in Friedeuszeiten und in Kriegszeiten ein Unterschied gemacht werden soll, und rief damit starke Bewegung hervor. Der Präsident ertheilte mehrere Ordnungsrufe. Der Antrag Charpcnlier's wurde darauf mit 420 gegen 70 Stimmen abgelehnt. Hierauf nahm die Kammer den Artikel 1 des 'Gesetz entwurfes, wonach die Vergehen der anarchistischen Presse deu Znchtpvlizeigerichteu überwiesen iverden, mit 297 gegen 205 Stimmen an.