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178 Publikum ließ er Klavier spielen, und dann, 15 Schritte hinter ihr stehend, lähmte er sie durch seinen Willen, sodaß sie nicht weiterspielen konnte. Dann stellte er sie gegen eine Säule und zauberte sie fest, daß sie nicht vom Fleck konnte, trotz der größten Anstrengung." Dies war im Jahre 1854. Heute machen dieselben Willensexperimente resp. Zauberhandlungen unsere Magneti seure, z. B. Kramer, Hansen, Weder u. s. w., auch öffentlich, in derselben Art. Es ist begreiflich, daß dem Publikum ange sichts einer solchen zauberhaften Macht angst und bange wird, denn es fühlt instinktiv die nahe Verwandtschaft dieser Zauber wirkungen mit den früheren Hexenthaten; und es ist nicht zu verwundern, wenn sich die Behörden solchen Vorstellungen der Magnetiseure mit einem Verbot gegenüberstellen, zumal wenn man einerseits bedenkt, daß vor einigen Jahrhunderten solche Leute einfach mit Schwert, Feuer und Galgen verfolgt wurden, und andererseits, daß ein solch Verbot schon seit dem Jahre 1784 datiert, indem es damals wörtlich hieß: „Alles öffentliche Magnetisieren Mesmerisieren und Heren ist verboten." — Kiesewetter erwähnt in seiner „Geschichte des neueren Occultismus" in einer Fußnote zu p. 509: „Ich habe die subjektive Ueberzeugung, daß ich einen geübten Velocipedfahrer, den achtzehnjährigen, kerngesunden Sohn meines Hauswirts, Bautechniker, durch meine Imagination zum Falle brachte, als er in diesem Sommer einst auf der ebenen Chaussee vor dem Hausgarten übte. Als ich ihn ungesehen vom Garten aus mit dem festen Willen, daß er fallen sollte, fixierte, be gann er bald zu taumeln und fiel auf der Stelle und in dem Moment, wo ich es haben wollte. Auf mein Befragen, Ivarum er gefallen sei, erklärte er, es sei ihm gewesen, als ob ihn jemand niederziehe." Kiesewetter erwähnt dies im Anschluß an die Behauptung des Marstlius Ficinus (1433—1499), daß der Mensch