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te, zur Unruhe und Weiterung incUm- rcnde Leute, unterstanden, allerhand gefährliche und nachthellige Reden diß- falls zuführen/und lins in Verdacht zu ziehen, ob wolccn Wir obgedachlen Un- serenVersicherungen entgegen handeln, und bey der Religion und Kirchen-Sa chen, UNd deren snnexir, ^rbarionen, Schmähler - und Neurungen vorneh men, oder andern solches zulassen: wie denn dergleichen gottlose Summen «c- calione der vonUns jüngsthin anbefohle nen Untersuchung der geistlichen Ge fälle und Gesttsste so weit gangen, daß man nicht nur hier in Unserm Chur- fürftenthumund incorporirten Landen ausgesprenget, als ob Wir bereits viele GeWchevon derKirche, worbey Wir Uns anjetzo befinden,hetlnüch insLand hätten kommen lassen, und ihnen darin nen einige Kirchen eingeräumet wür den: Sondern man soll fich auch, wie Wir berichtet seyn, fremden ?rorek-mri. sehen kuirläncen dieserhalb allerley Im- xnelNone8 zugeben unterstanden haben. Gleichwie Uns aber in ReligionEa- chen und deren -»nnexis die geringste Neuerung oder ^urbsrion ftlbstvorzu- nehmcn; oder andern zuverhengen, so wenig jemahls zu Sinne kommen, als gnüglich allen dergleichen Besorgnissen m dleseln Stück durch den Westphäli- schen Friedens-Schluß vorgebauec worden: Wir auch mit Gottes Hülffe des beständigen Vorsatzes find, forthin noch ferner Unser, Unsern gesamten Umerthanen so cheuer und offrmahls gegebenes Königliches und Churfürstl. Wort beständig zu halten; Jmmassm Wir Unserer getreuen Landschafft, und allen Unsern Unterthanen solches, und daß Wir bey obgedachter Untersuchung der geistl.Gefälle keine andere imemior, fuhren, als nur denen bey derselben z^minillrLtion vorgehenden Utmr- schleiffenzu steuern, und denen Predi gern und Schul Bedienten, welche et wa zu schlechte Besoldung haben, eine bessere 8ublittenr, vermittelst der Unsern Evangelischell Geheimden Ra then und conMorio darüber aufgetra- genen Einrichtung, auszufinden. hier mit zu allem Überfluß nochmahln bey Unseren Königs und Churfürstl. hohen Worten, Ehren und Würden versi chern- Also finden Wir Uns auch ge- nöthiget Dasdamahls von denen Cantzeln abge lesene allergnädigste Lonkrmztionr-LöiA, wegen der Religions-Freyheit, bestund in folgenden kormslien: Wir krie<ärick V0N Gottes Gnaden König in Pohlen, Groß-Her tzog in Litthauen, zu Mussen, Preussen, Mazovien, Samogitien, Kyovicn, Vollhynicn, P'odolien , Podlachien, Liefland rc. Hertzog zu Sachsen Zürich, Clevere. Uhrtundcn hiermit undthun kund Zedermannigllch: Wiewohl wir, bald nach Veränderung Unserer Reli gion, Unsern getreuen Ständen und Unterthanen, bey Unsern Königs auch Churfürstl. Würden und Worten,ver mittelst öffentl- gedruckten Anschlags, 6e dato den ^97» die allergnädigste Versicherung gethan, daß Wir besagte Unsere getreue Land schasst und Unterthanen bey ihrer Ge wissens - Zreyheir der Augspurgischen eonkeMon, Kirchen, Gottes» Dienst, Zeremonien, UniverlitXtett, Schulen, und allen andernBesitzungen,Güthern, Ein- und Herkolnmen unverbrüchlich und unverrückc lassen, erhalten, und schützen wollen; Welches Wir auch hernach in mehrern durch gewisse son derbare Verschreibungen cle 6sco Cra cau am r8-§epr. 1697. und zu Dreßden ' am 17. ^arril 1700. wiederhohlet und be- stetiget: Uns auch seither solcher Zeit, vermittelst heci^en Auftrags, an Unse re der Augspurgischen Konfession zugc- thane Geheimde Räthe, und mit unge- kränckrer Erhaltung des gantzen Kir chen Staats in seinem alten Zustande und Verfassung dergestalt Landes-Vä terlich und sorgfältig bezeuget haben, Daß wir darbcy gewiß vertrauet, es würde so gar niemand gefunden wer den können, der uns einer heim- oder öffentlichen Abweichung von diesen al- lergnädigst ausgestellten Versicherun gen, oder einer Veränderung den dem Rcligions-und Kirchen-Staat beschul digen können: Vielmehr aber jeder mann Unsere Väterliche Liebe, Gnade und Schutz, daraus mitschuldigem Danck erkennen müssen: So haben Wir doch diese zeither, da Wir Uns in Person in Unserm Churfürstcnthum Sachsen aufgehaltcn, höchst mißfällig zu vernehmen gehabt, daß sich Boßhaf vom Zustande der keUZion in Zittau nach der kekormat. Zuckerl. 4?