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ZI4 Fünfften Theils Achtes Capitul, seriret, daß sic in Königlichen Angelegen heiten verschickt/ ohne gehaltene tzuaran- mine einzulassen. Wei! auch grosse Furcht entstund, es möchte das Übel immer nä her kommen, und die Erfahrung bezeu get/ daß / wo solche Intention hingerissen/ der Mangel an Lebens-Mitteln vieles darzu comribuiret, fand E. E. Rath nöthig, daß er der Bürgerschafft und Lominun schrifftlichen andeutete/ es svlte ein jedwe der Wirth sich das förderlichste auf ein halbes Jahr mit Viüuslien und Geträide oder Mehl/ Gemüse und andern unent behrlichen Lebens-Mitteln versehen; GOtt aber wände ab, was man befürchtet, und annoi/ir. da ännoi7i2 überall anderwärts die Pest und nachgelassen / wurden nach erhaltener Kö niglichen undChurfürstlicken Verordnung die Pest-Wachen den 22 äpril. um hiesige 171z. Gegend auffgehoben. änno 171z liess von neuem die betrübte Nachricht ein, daß zu Wien und Präge die Pest gr^lire, darum von Unserm allergnädigsten Könige und Churfürsten verschiedene gedruckte und geschriebene ergiengen / die vori gen Wachten an Gräntzen mit einer Po- stirung reZulirter ^ilir zu versehen/ alle andere Zugänge zu verwahren/ die daher geflüchteten Jüden oder Herren-lose Ge sindel abzutreiben, die von denen inbcirten Orten kommende Personen ohne gehaltene (^usrsnrsine nicht einzulassen/ und was die Waaren und Güther betrifft, gar nichts zu p^llren. Gleichwohl erhielt die Stadt Zittau so viel, daß wegen des unentbehr lichen Commercii mit Böhmen / so lange das malum sich nicht näherte / von vier Meilen her/ die Zufuhre an Holtz, Ge- traide, und andern Vickualien vergönnet, und denen, so dahin zu reisen nöthig, er laubet ward. Von E- E. Rache ward der hiesigen Hand!ungs-8ociecät und de nen andern Leinwand Händlern angedcu- tet, daß sie die Lori-echonäenr nach Prä ge einstellen sollen, damit nicht unverm^rck- ler Weise das malnm sich einschleichen möchte. Auf denen Dörflern aber denen Bauern, Müllern und Beckern befohlen, daß sie ihren Vorrath an Geträide äusser Zittauischem Gebiethe, nirgends Verkauffr ten, damit im Fall der Noth kein Mangel zu spüren. Diese Anstalt währete biß zum folgenden Jahre, da nach ceslii-ender Gefahr die Gräntz-Wachten den 8 und 9 ^umi c^liret werden konten. Doch in vorigem 1715 Jahre that sich das Übel an Lono 1715 einigen Orten in Mähren und Böhmen von neuem hervor / und Jhro König!. Majestät und Churfürftl. Durchlauchtig- keit fanden ausLandeswäterlicher Vorsor ge nöthig, nicht nur die eingestellten Wach ten wiederum anzuordnen, sondern auch/ wie man sich dessentwegen zu verhalten/ anderweit anzubefehlen. Der HERR aber über Leben und Tod lasse endlich den Würg - Engel allenthalben zu wüten auf hören , und insonderheit diese wertheste Stadt von denen erbärmlichen Zufällen, so die lieben Vorfahren bey Lomaßions-Zei, ten in verflossenen 8ccul>§ ausgestanden, ferner hin verschonet bleiben.