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Von öffentlich begangenenMissethaten und deren Bestraffung. 29- ein Becke nebst seinem Weibe/ ihre zwey Kinder und einen andern Schul-Knaben ermordet/ er ist aufs Rad geleget, und sie enthauptet worden. Dtrgleichen. ^uno 1514 ist zu Reichenau ein unver schämtes Weib eines Kindes genesen/ wel ches sie nach der Geburth erwürget, und in einen Teich geworffen. E. E. Rath hat hierauf die Mörderin ihres Bluts von dem Nonnen Hofe hohlen / und sie nach ihrem Verdienst lebendig begraben lassen. Mutter- ^nno l 5 l 8 hatte Nicol Michel ein tzvtt- Mord. loser böser Mensch zu Seiffersdorff in Zit- tauischen Gerichten/ als man ihn daselbst ' wegen etlicher Leichtfertigkeiten gefangen eingesetzt, und an eine Kette geschlossen / wo von er sich erstlich lvß gebrochen/ und her nach zum andern mahl in Stock geleget worden/ eine Hechel/so über ihn hieng, er griffen / selbige in den gemeinen umstehen den Haussen geworffen/ und damit seine leibliche Mutter sehr gefährlich ins Haupt verwundet/ daß sie in 8Tagen verschieden ist. Dieser Nicol Michel nun ist wegen sei nes begangenen Frevels und Mutter Mor des mit dem Schwerdt vom Leben zu Tode gebracht worden äie polt rnum Kegum 1519. Rachhauß ^nno l 520dm 24 Oec.am Heil-Chrisi- «rbl-ochen Abend um 4 Uhr / hat sich Hcmß Glantz ein un^erau- Steinmetz in der Böhmischen Gasse wohtt- hafftig unterstanden das Rathhauß zu cr- brecben, da er denn erstlich vor der Wein- Stube an dem grossen Thore ein Schloß zerschlagen , hernach an der Treppen ein Bredt abgerissen, vor der Geschoß-Stube das Schloß aufgesprenget, und durch den Ofen in die Rathstuben gekrochen, darin nen ein Schräucklein mit zwey festen Schlössern ausgemacht, und daraus bey achtzig Schock Geld genommen. Er hat te von seinen Diebs-inlll-umeruen einen Mauer-Hammer in der Rathstuben ver gessen, dieweil er nun sein Zeichen hatte/ gab es die Vermuthung auf ihn, denn er war ein Steinmetz/ Mäuer und Becke/ darneben ein grosser Spieler und Buhler. Wie man ihn nun unter der Predigt eingezvgen / hat man ihn nach Essens alsbald mit der Schärffe gefraget (unangesehen des grossen Fcyer-oder Christ-Tages) da er denn alles bekannt, daß er das Geld auf dem Rath- hause genommen, in einen Sack geschütt und in der Kohl-Gruben verscharret, die Geld-Beutel aber im Ofen verbrandt, da mit er ungespüret bliebe. Am Abend des Christ-Tages ist er durch das 8ecrcr-Loch, 8. v. im Gefängniß 15 Ellen liess hinunter gefallen, in Meinung davon zu kommen, ward aber heraus gelanget, und Sonn abends nach den Fcyertagen mit glüenden Zangen durch die Stadt gerissen, gerädert, und der Cörper aufs Rad gestochten. ^nno 1526 hatte Hieronymus Lußdorff Mord von ei- ein Priester, so in Wahnwitz verfallen, ei- neu jungen Gesellen N. Engelmann ersto chen, welches Hlexanäer Heidenreichen wie derfahren sollen. Ob nun schon Lußdorff durch das Bautzfche Thor entkommen, hat man ihn doch in den Gärten wieder ergrif fen,und Sonnabends ante vonLli mit dem Schwerdte gerichtet. Hnno 1527 ward ein Weib gefänglich Ehebruch, eingesetzt, welche mit 6z Männern die Ehe gebrochen, ward den Montag nachHini- raü; in einen Sack gesteckt und erträncket. 1529 ist einer mit Nahmen Diebstahl Schlimm Hanß, so ein starcker Spieler »"dSpielen, war, und sich mit stehlen oder Diebs-Ver- heelungen nehrete, in gefängliche Hasst ge bracht worden, iedoch ehe ihm derProceß knrmiret werden konte, starb er im Gcfang- niß, und ward todt an Galgen gehenckt. ?t nno 1540 begab sich ein wunderlicher Wucher und essuz mit Matthes Wincklers, eines Schneiders Ehweib, welche denen Bür gern in derSladt sowohl, als wohlhaben den Bauers-Leuten aufm Lande, unter dem Schein eines grossen Wuchers so viel Geld nach und nachabgebvrget, daß sich die 8um- ma in die ZOOO Marck erstrecket, solches Handwerck auch biß in das siebende Zahr getrieben, ehe es offenbar wurden, anstatt der Interessen gab sie theils Geld, theils Leinwand, Sammet oder andere Waaren, dergestalt, daß der Wucher auf2ßo. von Hundert wöchentlich steigen solte. End lich vor Simonis undJudä ward sieeinge- setzt, und als sie ihre Verantwortung thun solle, entschuldigte sie sich mit nichts anders, als: Warum wären die Leute so närrisch gewesen, und hätten ihr geliehen. Sie hatte nichts wiederzugeben, man möchte siehen- cken oder erträncken, und mit ihr machen was man wolte, es wüste weder ihr Mann noch ihre Kinder von diesen Handeln. Der Ausspruch der Bestraffung erfolgte derge stalt: Hat jemand was empfangen,der solte es behalten, und wer nichts em pfangen hatte, solte es darben. Also ließ E. E. Rath sie aus dem Gefängniß, und satzten ihr zur Buße, -aß sie bey ihren pp 2 Leb-