Projekt: Bestände der Christian-Weise-Bibliothek Zittau
LDP: Bestände der Christian-Weise-Bibliothek Zittau
Saxonica
Lusatica
Bemerkung
durchschossenes Ex. mit handschriftlichen Anmerkungen beginnend mit "Dritter Theil des Historischen Schau-Blattes der idylichen Alten Sechs-Stadt Des Marggraffthums Ober-Lausitz Zittau"
Strukturtyp
Monographie
Parlamentsperiode
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Wahlperiode
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Titel
Fünfter Theil des Historischen Schau-Blattes der Löblichen Alten Stechs-Stadt Des Marggraffthums Ober-Lausitz Zittau
256 Fünfften Theils ütl-eees Capltul "und zu Pulver gemacht, davon er Nach tmahls mit seinen Gesellen/ welche albereit "juttikciret worden/getruncken. Mehr/ «daß er zwar dabey gewesen, als zu Arns- «dorff Bindemannes Vorwerg abge- «brandt worden/er hätte aberaufderWa- , "che gestanden. Bey des Hamburgers "Mvrdthatwärc er auch mit gewesen, da- txum er 4» Thaler bekommen. Bey fol- ^genden beschehmen Feuer anlegen und «brcnnen/als Heinrich Schwartzm Zwerge zu Dürr Hennerßdorff/ zur Lissa «bey George Friedrichen/ beyChristoph "Förstern zu Hartmannsdorff/ bey Haß ten zur Schwerta wäre er allen mit ge- "wesen. Gestalt er ferner auch George ^Engelmanns Beraubung mit beygewoh- «net, davon er zu feinem Theil einen Thaler «erlanget. Und endlich/daß er der Frau ken Aureln Bette geholet/ darvon er zu "Lohne 20. bekommen. "Alles nach mehrer» Jnnhalt ihrer ge- Ethanen Aussage. "Da ihr euch nun allbereit erkundiget Hätz „tet/ oder nachmahls eigentlichen erkundi- „gen würdet / daß angeregte Feuer-Scha- „den/Mordthaten undBeraubung/wo nicht „alle/ doch etliche derselben/gewiß und in „Warheit geschehen/ und beyde Gesänge- „ne Michael Girbig und Frantz Weyner / „aufsolchen ihren gethanen Bekäntnis/vov ^öffentlichem gehegten Peinlichen Hals- „Gerichte/freywillig verharren/oder des- „sen/ sonsten/wie Recht/überwiesen wür- „den / So möchten sie beyde wegen „solcher ihrergrausamen Thaten und Miß- „handlungen anfänglich zur Feymstadt ge- „schleisset/ und folgends als rechte Mord- „brenner/ mit dem Feuer vom Leben zum „Tode gerichtet und gestraffetwerden/ von ^Rechtswegen. Zur Uhrkund mit um „fern Jnnsiegel versiegelt. Ehurfürftliche Sächsische Schöppen zu Leipzig. Denen Ehrendesten und Wohl- wessen Bürgermeistern und Rath- mannen der Stadt Zittau. Un- Lx-cution ftrn guten Freunden. AnÄchae? Jedoch ehe dieser Rechts-Spruch zur Girbichen. Lxecution kommen konte/warMichaelGir- dich den 20 Jul.im Gefängnisse gestorben/ die Vermuchungaber gabs/ daß er selber Hanbansich geleget haben möchte; Daher ro er noch selben Tags nach Mittag um 4 Uhr/ auf einer Schleiffe rücklings zum Galgen geführct / allda an einer Säule mit Ketten angebunden / und verbrandt wurde. An Frantz Weynern hingegen ließ E. E.An Frantz Rath den 27 Iulii an einem Sonnabend Wtynern. das Urthel dergestalt vollstrecken / daß ihn der Scharffrichter auf (inen Wagen setzen / undaufdem Marckte beyValentinGundel- fingers Hause/ (so jetzo Herrn Johann Ehrenfried Arnsdorff Bier-und Gasthoff ist) allwo er Feuer angeleget hatte/zum er- stenmahl/ hernach beym Rathhause zum andern mahl / und endlich aufdee Neustatt und denettCreutzwegen etliche mahl mit glü- enden Zangen zwicken, beym Galgen aber an eine Säule mit Ketten binden / und le bendig verbrennen müssen. Bey seiner Lxecution war merckwürdig/ daß er bey der Ausführung es Scholanden / wo das Feuer zu erst auskommen / und er deßwe- gen eine Zeltlang die Stadt meiden müssen, als damahligemThorwärter amBömischm Thore abgebeten/daß er ihn so verderbet. Endlich empfinge Siegmund Schwantz Destrassung von Görlachsheim den 26.August.zuBu-§^^ dißin auch seinen verdienten Lohn/vor die unzehliche Ubelthaten/ so er mit Mord/ Raub/ Brand und Ehbruch begangen/ fol gender massen. Man hat den Malefican- ten anfänglich auffeineSchleiffe gebunden/ doch also / daß er den Kopff nicht schleppen kondte/ und ihn vom Schlosse, biß zum Gal gen hinaus geschleisst. Nachmahls ist ev auffeinem eichenen langen Block an Han, den und Füßen mit Ketten befestiget und geschmäucht worden / da er denn über eine Viertelstunde im Feuer gelebet / und nicht zu Asche verbrandt / sondern nur halb gebraten auf dem Blocke sitzen blieben. Den »8. Septembr. haben zwey Reuter ihn von Block herunteegerissen ; den Leib aber dergestalt zugerichtet / daß ihm das Eingeweide heraus gangen / worauff ee Tages hernach auff des Herrn Lan des Haupt-Manns Befehl vom Hens cker unter dem Galgen begraben worden. z/. Johann Christoph Wagners §. 6. Sorin entsetzliches Ende nun diese Bönnk-Nimng sewichter genommen / so wenig ließe die 4t«n Gerechtigkeit GOttes geschehen/ daß der^Umt 4te/ so die Stadt Zittau anstecken helffen/ftmerEhe- derMir-Händen entrinnen solte.DLnnlramn.