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von der StadtZittau NahrungsMi^ - 169 Capitul Z- 7. gemeldet. Zu dem solle ihnen Kayser e^roi-iv. befohlen haben, wie die ^nasles berichten; daß wer falschGewand machte, den selten sie in das falsche Gewand wickeln und samt dem Gewand vervrennen. Sie erhielten deßwegen auch von Kayser Orolo I V. ein Privilegium ük Hrrsch- Dir Lange darinnen den Tuchmachern gesetzt war , wie auiscken"' lang iedes Tuch solte gemacher werden,nem- Tuchcs lich;4 Ellen lang, und wie sie mit denen wird6-ls^ Flockenen Tuchen und deren Verfertigern Unttrschie- üch zu verhalten hatten. Sonst hatte das dene ' Handwerck in alten Zeiten ihre eigenthüm- Gnmd- liche Walckmühlen in Olbersdorf, inglei- die Tuch' ^en in der Stadt ein Hauß, darinnen die macher vor- Tuche gezeichnet wurden, solches war in der mals bkses- Gassen gelegen, so heutiges Tages noch von gemeldtcm Zeichen-Hause den Nahmen der Zeichen-Gasse behalten. Dieses Hauß ver kauften die Eltesten an. 1568, und wurde dagegen das Hauß auf der Weiten Gasse, so ießundder TuchmacherMelftec-Hauß genennet wird, und welches sie selbigesIahr von Matthias Siebenhaar erkaufft hatten, darzu gewidmet; So hatten sie auch am Mandauischen Berge ein besonders Hauß, so die Aschen Cammer hieß, das sie nach- gehends an. 1580. an einen Tuchmacher ver- kaufften- Ferner befassen sie in Olbers dorffeine Mehl-Mühle, welche sie an. 1622. xrc» iOOo. Zittl. Marck zu verkaufen durch die bösen Kriegs-Zeiten genöthiget wurden. Woraus denn abzunehmen, daß das Hand- werck in vorigen Zeiten bey guten Mitteln ZUm io gewesen seyn müsse. Vorietzo haben sie Las Hand- noch obgedachtes Meister- Hauß / und zwey werck noch Farbe-Häuser, eines in der Stadt, daSan- ietzo besi- vor dem Böhmischen Thore; Die bey- den Walck-Mühlcn aber zuOlbersdorff und bey der Reißig-Mühlen gehören E. E. Ra che zu, und werden dem Handwercke gegen billigen Zinß überlassen. Nachdem auch vor diesen die Tuchmacher ihre Tücher mei stens an die Gewandschneider und Tuch- Händler verkaufft hatten, so wurde ihnen an. Denen! 1622. von E. E Rath vergönnet, daß sie chern wird alle Sonnabende auf dem Gewand- Hause vergönnet, ihre selbst verfertigte Tücher ausschneiden ihre selbst- und Verkauffen möchten. BeyderinBöh- Tuche auf wen erfolgten Päpstlichenketormrrion 2N. dem Ge- lü^l.wandtensich viele cxulirendekamilien, wand-Hau- so dem Tuchmacher-Handwerck zugethan kauffcn" waren, von Reichenberg, Eiche, und andern Orten hiehor, dadurch das durch Krieg und Pest geschwächte Handwerck wieder empor kam, und wegen ihrerguten kabric in guten 'Ruffbep Auswärtigen so wohl als Benach barten gediehe. Als nun diese t^anukackur in die Dreyßig Jahr in guten Nor gestan-DasH«^ den, trug slch au. W87. die karale Zwistigkeit werck ge- zwtschen denen Meistern und Knappen we- rachm gen eines Lehr-Jungens, dessen ehrliche Ge- durch wiewohl zur Ungebühr in Zweifel ge- zogen wurde, zu, wovon §. 7. Meldung ge schehen, wodurch die Zunssr in ziemlichen Schadengeriech, bis die Sache au. 1691. cl. 8. Januar, verglichen ward, und die verfalle ne Nahrung sich wiederum zu bessern be- gunte. Das Fleischcr-Handwerck ist in derOrd- Die andere nung das Andere von denen Haupt-Zünff-Haupt ten, aus deren Mittel iederzeit ein Eltesterdunffc der als ein Raths-Freund erwehlet zu werden pfleget Von dieser Zunft ist anzumer- cken, daß Ln.izsi. auf Kayser Laroli !V. Verordnung eine gewisse Anzahl Fleisch- Bäucke erbauet und auffgerichret werden Auffnch- müssen, welche nachgchenos vermögende eunggewisi Bürger an sich gekauft,und denenFleischern gegen gewissen Zinß an Gelde oder Unslit zum Gebrauch überlassen. Dahero es auch kommen, daß m folgender Zeit die gebühren- de Unsln oder Geld- Zinsen von denen Ei- Zinsen. genthums-Herren^a?,^ causas, oder an andere Orte zu geben vermacht, und zu einen ewigen Seelen-Geräthe (wie der damahlige irr^luL war, wenn jemand solche Zinse zu gewissen Altären, Kirchen und Hospitälern leZiret) gestiftet worden. Welche Unslit und Geld-Zinsen noch bisllaroaussolchen Bäncken haften, ob gleich die Fleischer selbi ge vorietzo eigenthümlich besitzen- Die Schumacher Zunft als die Dritte Die DMe von denen Vier Haupt-Zechen , von deren Eltisten einer 8e§lion im Rach Stuhle hat, Echupu^- ist eine geschlossene Zunft, und bestehet in z6. wer. Meistern oder Werck Städten, so Schuh- Bäncke genennet und erblich verkaufft wer den. In denen alren Zeiten pflegten die Schuhmacher das Leder selbst zuzurichten und zu gerben, derowegen hatten sie auch ei ne eigene Loh Mühlen, darzu ihnen Hauß Haben vor Gersten einen freyenSteig zugehen vergün- stiget durch seinen Garten, wie davon der ^uhie ge- Vergleichlm Stadl-Buch ^«0 §02. habt. <7^.^ zu finden. Ihre ersten ärricu! ha ben sie an. 1Z97. erlanget, so aber nach Gele genheit und Veränderung der Zeiten unter schiedene mahl verbessert worden. Das Becker- Handwerck ist die vierte Dir Vierte Haupk-Zunffl, welche neben den vorigen Haupr- Zünfften eine Stelle im Rath Stuhle Hat/A^^ und bestehet aus 18. Back-Hausern, so die Meister erblich kaufen. Von dieser Zunft ist zu mercken > daß schon an. 1619. den r6. p r Lepr.