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Dritten Theils Drittes Capitul nöthiget/ allen unverschämten und lü- gcnhafften Verläumdern, die sich nicht geschenktem wiedrigeS auszusprengen, disfalls ein Ziel zu setzen, undjeder- männiglich zu verwarnen, daß sie sich Dergleichen enthalten; oder gewärtig seyn sollen , daß ein solcher Gewissen und Pflicht-vergessener LLlumniLnr, er sey von was Stande, Geschlech te und Wesen er wolle, nach befin den am Leib und Leben, Ehre, Haab und Guth , ohne einige Gnadege- strassct, und dem Bösen damit gesteu ert werde. Wir befehlen diesem nach auch allen und jeden Unsern hohen und niedrigen Livll-und KMtsir-Bedienten, krTiLtcn, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaffc, Ober- Creyß - Haubt- und Amt-Leuten, Schössern, Verwal tern, Bürgermeistern, Richtern und Schultheissen hiermit gnädigst und ernstlich, sich derjenigen Personen, so sich gelüsten lassen möchten, dergleichen boßhaffte und Lästerliche Reden zu füh ren- oder auszusprengen, sofort bey Vermeidung Unserer höchsten Ungna de, und andern Einsehens, zuversi cherm und Uns oder Unsers Stadthal ters Lbd. und Geheimdcn Räthcn da von, zu fernerer Verordnung, zu be richten. Wie Wir denn auch einem je den, der so einen Verbrecher, welcher überführet werden kan/ denunciret, zweyhundert Thaler, zumkecompem, mit Verschweigung seines Rahmens, aus Unserer Cammer zahlen lassen - wollen. Zu Uhrkund dessen haben Wir diese Versicherung und LckH mit eigenhän diger Unterschrifft und Vordruckung Unsers König!. Chur- Siegels, befesti get, und durch gedruckten öffentlichen Anschlag, auch Ablesung von allen Can- tzcln, in Unserm Churfürstenthum und incorporircen Landen zu jedermanns Wissenschafft zu bringen befohlen. So geschehen zu Dreßden am 24.^. ärmo 1705- , ^.ex (^8) §- !4- AAuus Bey solcher erlangten und theuer-versi- ü/ cherlen Religions-Freyheit nun, war E. E. Zittau und Rath ferner sorgfältig darauf bedacht, wie die seeligmachende Lehre je mehr und mehr Einführung ausgeübet, und absonderlich denen Einfal- derben tigen aufs deutlichste vorgetragen werden möchte. Derowegen, da man eine fleißige (üsrecirilarion vor das bequehmste Mittel darzu hielt, entschloß E. E. Rath, das Stadt-kUnilienum annoch mit einer Per son zu verstarcken, und einen besondern 0- recnecen zu bestellen,welcher sowohl die an wachsende Jugend, in ihrem Christenthum unterrichten, als auch andere ihn vermöge ausgestellter besonderer inllru^lon, zukom mende Lxerciliu prelscjz fleißig abwarten solte. Der erste, so dieses Amt verwaltete, war ein Zittauisches Stadt-Kind, kl. Mar tin Grunewald, der einige Zeit lang bey der Evangelischen Sradt-Schule zu Budißin als (^on-keÄor gedienet, und nunmehr» 30.1699. als Olecdeca Vocurion erhielte, auch den 27. k§3j. dem r^inillcrio, als der 6re ciollcAs vorgestellet, und nach abgeleg ter Antritts-Predigt ä. 28 e)U8cl. 3N. zu An- ' tretung seines Amtes eingewiesen wurde. Allerdings nun Hierbey in Erwegung kam, Der neue daß die an der Böhmischen Grentze ziemlich wett entlegene Gemeine zu Lückendorff, we-gA"^ gen des langen Weges, und offtmahls ein- in Lücken fallenden bösen Wetters im Winter, die An- hörung Göttl. Wortes in der Stadt wieder Willen versäumen müsse: Als verordnete E. E. Rath ans Christlicher Sorgfalt vor die Seelen- Wohlfahrt ihrer Unrerthanen, ermeldtenCstecnccen zugleich zum Ettore in Lückendorff, daß er nehmlich alle 14- Tage den Sonntags- Gottesdienst in der neu-er- baucen Kirche mit Predigen und Ausspen dung derer Sacramenten halten solle- Hier- nechst muste der ^aceclicra jedesmahl vor Mubjedes der Beichte in dcrStadt-Kirche durch einen ^Beichte Sermon vor dem Altar die Lonkrenren zur tinenk,-t,r- Busse zu bereiten, und das junge Volck von Mannes-und Weibes-Personen, absonder-^ Busse lich diejenigen, so zum ersten mahle sich des hallen. Heil- Abendmahls zu bedienen willens, in ^"gleichen der Sacristey examüüren, und sie zu solcher Boick vor heiligen Handlung geschickt machen. Aller- der Beichte massen auch E. E. Rath vor Aufricht-und -Emiren. Erbauung eines Wapsen- Hauses an. 1699. rühmlich gesorget, und das Merck durch Göttl. Beystand zu solcher ?erfeötion ge diehen war, daß an. 1701. mit Christ- brauch- lichenLcremonien die Einweyhunggesche-Bekömmt henkonte, wovon rm Theil dieses chcs ausführliche Nachricht lang des einzuhohlen; Also bekam der LsrerKelLGotttÄ- die Auffsicht und Bestellung des darinnen angeordneten Gottesdienstes mit denen Ha»,! Wapsen-Kinderm so daß er Wöchentlich zu gewissen