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127 Se»raicr, je zwilchen ldt worden den krieg- wie folger des Flüßchens, welches sich unweit Bertelsdorf in den Dover ergießt und dann drm Dover vis Lähn, Die Demarcati führenden Armeen In Schle Die Lune ter von Frankreich , Dwistons - General , Ocffentliche Bekanntmachungen. Heute am sstenZunt 2Z. Mai) bab-n sich di De» vollmachtigteu der krugführe^den Machte, nämlich » der Herzog von Vicenza, Groß-Stallm tstcr Art. z. In dessen Folge können die Feindseligkeiten nicht früher, als sechs Tage nach der in den relp. Haupt quartieren geschehenen Aufkündigung des Waffen stillstandes wieder anfangen. Groß: Adler der Eyren r Legron, Groß-Kreuz des Russischen St. Andreas Ordens, des Oestreiclnsch^n St. Leopold-Ordens, des Bairischen St. Huber tus - Ordens, des Sächsischen Rautenkranz, Ord nS, und der Orden der Treue und St. Josephs, als ernannter Bevollmächtigter Sr. Majestät des Kai sers der Franzosen, Königs von Italien, Pro tektors des Rheinbundes, Vermittlers der Schwei zerischen Eouföoeratron rc., versehen mit einer Vollmacht von Sr. Durchl, dem Fürsten von Neufchatel. Vice-Connetable, Major-General der Armee; der Graf Schuwaloff, General-Lieutenant, Ge neral - Adjutant Sr. M jestät des Kaisers aller Neussn, Groß-Kreuz d s Wlodimtr-Ordens zweiter Klaste und des St. Annen-Ordens, Ritter des St. Georgen - Ordens 4ter Klasse, Comthur des Ordens St. Johannis von I nts-stem und Groß-Kreuz des Preußischen rochen Adler-Ordens; und Herr v. Kleist, General Lieutenant im Dienst Sr. Majestät des Königs von Preußen, Groß, Kreuz des Preußischen rochen Äd-er - Ordens, de? St. W.odi nir - Ordens zweiter Klasse, und k^s Russischen St. Annen - Ordens, Ritter desMer- dienst-O dens, des Preußischen eisernen Kreuzes und der Ehren - Legion ; versehen mit AMlmacht von Sr. Excellenz dem General von der Infanterie Barclai de Tolly, General en Chef der combinir- ten Armeen; nach der am r.Z-ini (20. Mai) zu Geb-rsdcrf erfolgten Auswechselung ihrer V"llmacht»n und einer W ge" sechs und d'eißtgstündigcr Einstellung dec Feit.dseU betten unterzeichneten llebereinkuuft, in dem zu diesem Ende für neutral erklärten Dorfe Pl lswrh zwischen den Vorposten der resp. Armeen vereinigt, um die Unterhandlungen wegen em s Waffenstillstandes fortzusehen, m dessen Felge die Feindseligkeiten zwischen allen kriegführenden Truppen, wo sie sich auch befinden möchten, einge« stellt würden; und sind über folgende Artikel übereingekommen: Art. r. Nach der Notifikation des gegenwärtigen Waf fenstillstands sollen die Feindseligkeiten auf allen Punkten aufhöreu. Art. 2. Der Waffenstillstand soll bis mit dem 20. ZulL (8» 3uli) dauern, und sollen hierüber noch zur Aufkündigung sechs Tage bis zu seinem Ablauf gerechnet werden. kn Armee beginnt an der an Döhmen stoßmden Grenze, erstreckt sich über Setffershauf und Alt-Rampch, folgt dem Laufe