41 LV. Moli viel bedeutender als aut dogmatisebem Oebiete war dsr Lintluss dsr orisntalisobsn Rsligionsn, sowie der grieobisoben und Mdisobsn kbilosoxbis aut die stbisoben ^.nsobauungsn des vbristentums. Io den swsekmässig su- sammengestsllten und von erbabenem Oeists erfüllten 8itten- regeln der alttsstamentlioben 8xruodw6isb6ir sand der obrist- liolle Oeist eine Oesinnung vor, die er als die ssinigs ansr- kennsn durste, und ersparte damit eine Arbeit, die immer erst naeb dabrbundsrten geleistet su werden ptlegt (Harnaok). Diese Oesinnung, wslobs als kiobtsobuur sür alle Handlungen gelten soll, ist bei allen llationsn, welcbe aus gleieber Lil- dungsstuse und in gegenseitigem Verkeim stellen, dieselbe. Der Alensob emxündet, ^s naob dem Orade seiner geistigen Lntwioksluvg, eins Mtiguug, sieb in seiner Oesinnung wie in seinen Handlungen durob gewisse Ossstss bestimmen su lassen, welobe ibm ursprüngliob und angeboren su sein sobeinen und deren Lesolgung sür ibn mit Ausrisdenbeit und Oemütsrubs verbunden ist. blntwiokslt er dieses dunkle Oesülil durcb Dsgrille, so kann er dieselben su einem Noralgesets su- sammensassen, welobes ibm bei den leiobt irrenden Oesüblen als Mrm dienen kann. Mobt der 2weok ist dis llauxtsaobs beim Handeln, sondern die ^rt und AVeise, wie der 2weok sr- reiobt wird. Der 2weok beiligt niebt die Nittel, diese müssen vielmebr so gewäblt werden, dass durob moralisebes Handeln der vorgesetste ^weok notwendig erreiobt wird, und dass diese Nittel sür alls moraliseke AVsssn als Ossets gelten können. AVenn es sonaob eigentliob nur eins Noral geben kann, die sür dis Dskonner aller Rsligionsn dissslbs sein müsste, so wird doob die Vvrsebiedenbmt der geistigsn Ausbildung und der Degriüe über Rsebt und Dtliekt, Erlaubtes und blnerlaubtes,