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52 Zauberei, Hexcnwesen re. vorbereitet, die Hexenmeister aus Gründen der Religion zu verbrennen. Bernhard v. Clairvaux verdammte Abälard auf dem Concil von Rom, weil er gesagt, die Ligatur (Nestelknüpfern) zwinge den Dämon das zu thun, was man von ihm verlange. 1453 wurde in Poitiers der vr. Mwol. Guillaume de Lure lebendig verbrannt, weil er gegen das Tödten der Hexen geeifert hatte, die oft nur Kranke seien und im Urtheil wurde angeführt, das Reich des Satans wäre befestigt, wenn die Bestrafung der Sorciers aufhörte. Die Verfolgung der Hexen nahm mit der Bulle Jnnocenz' VIII. von 1484 zu, der abscheuliche Alexander VI. verdoppelte noch die Strafen, Leo X., der doch selbst Zauberer consultirte, erhöhte, um seine Schuld so zu sühnen, 1521 noch ihre Leiden und Hadrian VI. soll im nächsten Jahr das Gleiche gethan haben. Zuletzt waren die Völker durch die Raserei ihrer Führer ganz in Verwirrung gestürzt und es gab nach dem Ausdruck eines französ. Schriftstellers fast" nur Sorciers auf der eineu und Rotisseurs auf der anderen Seite. Cin Fünftheil der Priester sei im 15. und 16. Jahrh. Zauberer gewesen, besonders wurde die Hostie wichtig wegen der Transsubstantion. Zahlreiche Concilien erkannten auf Ausrottung der Zauberei; die Synode von Augsburg verweigerte das Abendmahl denen, die abergläubische Dinge glaubten, andere, wie das Mailänder, warfen solche ins Gesängniß und excommuuizirten sie. Auch Kaiser Karl V. verfolgte die Magier dem Pabstc zu Gefallen, obwohl wie es heißt, beide an Magie glaubten. Feuer- und Wasserprobe re. Man behauptet, daß schon im 2. und 4. Jahrh. die Feuerprobe vorgekommen sei; man gebrauchte außer Stangen (vomdr im Altfranzösischen) auch glühend gemachte eiserne Handschuhe. Mehrere Päbste eiferten gegen die Feuerprobe, welche gegen Ende des 13. Jahrh. verschwand. Im 9. Jahrh. kam die Probe mit kochendem Wasser oder Oel auf; Agobard, Erzbischof von Lyon, verwarf alle diese Proben als Injurien gegen Gott. Man hat behauptet, daß bei der Probe mit dem glühenden Eisen und kochendem Wasser manchmal sogar die Kleidung nicht verletzt wurde, z. B. bei Emma, Mutter Eduards III. von England 1066. „Kunigunde, Ge mahlin Kaiser Heinrichs ll., trug 1024, um sich vom Verdacht ver brecherischen Umgangs mit einem Ritter zn reinigen, rothglühende Eisenstangen in der Hand wie Blumensträuße". Der Königin Richardis, Genicchlin 'Kaiser Karls IIP, des Ehebruches mit dem Kanzler Lent ward, Bischof von Vercelli, angeklagt, habe man zum Gottesgericht ein Hemd, nnt Pech und Wachs getränkt, angezogen und dieses an gezündet und sie sei unverletzt geblieben! Von einem Menschen, der ein glühendes Eisen längere Zeit ohne Schaden in der Hand tragen konnte, nm seine Unschuld zu beweisen, zur Zeit des byzantinischen Kaisers Michael, welcher sich bezaubert glaubte, erzählt schon Pachy-