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in Auxerrois ein Ehepaar nach der Wasserprobe aus dem Gefängniß entwischen, weshalb man ihn einen Atheisten nannte. Als 1701 Philipp V. in Madrid einzog, wollten die Behörden den Enkel Ludwigs XIV. „nach reiflicher Uebcrlegung" durch Verbrennung von Juden und Ketzer» ehren, was aber der klügere König ablehnte. Auch im 18. Jahrh. fanden noch Hexenbrände statt, in Spanien wurde die letzte Hexe 1782 verbrannt, in Schottland 1722. Noch 1710 warf man in Mainz Frauen in den Rhein, um zu erfahren, ob sie Hexen seien, 1716 wurde in England ein neunjähriges Mädchen hin gerichtet, weil sie Stürme erregt haben sollte und unter dem Regenten Herzog von Orleans verbrannte das Parlament von Bordeaux noch einen Unglücklichen wegen Nestelknüpfen (kuirs I'uiZuillotts). Die Schwester Gertrude wurde 1724 zu Palermo verbrannt, indem man sie mit Pech überstrich und dieses entzündete. Eines ihrer Verbrechen war, daß sie ihre prächtigen Haare lang wachsen ließ und dadurch die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zog. Fanden, fragt ein Ref., die barbarischen Männer ei» Vergnügen daran, Franen zu Tode zu guälen? Die Republik Bern war 1644 einer der ersten Staaten, welcher das Leben der Bürger gegen die leichtfertigen Anklagen auf Hexerei zu schützen suchten, die so häufig von Rachsucht, Neid, Habsucht ein gegeben wurden, die Genfer des 17. Jahrh. waren viel eifriger im Verbrennen als die Berner. In Deutschland wurde der Umschwung durch Spee's Oautio erimwalis, durch Thomasius u. A. herbei- geführt. Ludwig XIV. erließ schon 1672 ein Edikt, in welchen allen Gerichtshöfen verboten wird, Klagen über Hexerei anzunehmen und be fahl unter dem 26. April 1682, alle der Zauberei angeklagten Personen in der Normandie in Freiheit zu setzen, es durfte bei den Sorciers die Tortnr nicht mehr angewandt werden und man kam dahin, die Sorciers nicht mehr zu verbrennen, sondern zu geißeln und auf die Galeeren zu schicken, welche „Milde" die Theologen mißbilligten. Trotz dem Dekrete des Königs dauerten aber noch am Ende des 17. Jahrh. die Verbrennungen fort, der Clerus behauptete, der König habe nicht das Recht, Verbreche» zu verzeihen, welche Gottes Gesetz mit dem Tode bestrafe; dem Parlament von Paris, welches die Sorcierie nicht mehr anerkannte, stellte man die h. Schrift, die Meinung der Kirche, das eanonische Recht entgegen. 1788 wurde in Frankreich die Tortur überhaupt abgeschafft, aber bald darauf begannen die Greuel der Revolution, die Menschen verfallen immer von einem Wahnsinn in den andern. — In England verdammte noch Georg I. die Sorciers zum Tode. Wirkliche oder angebliche Handlungen der Zauberer. Nach Eusebius öffnete der Magier Maximus von Ephesus den Leib schwangerer Frauen, um durch Untersuchung der Eingeweide und Em-