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296 Der Spiritismus. Gesammtheit der Anwesenden nicht möglich und die Materialisation zeugt offenbar für das Vorhandensein fremder Geistwcsen. Prof. Ulrici in Halle, hatte wie früher schon kurz erwähnt wurde, in der Ztschr. f. Philosophie Bd. 74, 1879 in einer Abh. „der Spiritismus eine wisscnschaftl. Frage", wo er doch nur die Ver suche Zöllner's mit Slade bespricht, die Meinung geäußert, daß die Wirkung durch Geister hervorgebracht werde. Daö gab dem Prof. Wuudt in Leipzig Veranlassung in einer Broschüre von 1879 und einem Aufsatz: „der Aberglaube in der Wissenschaft" in Gvttschall's „Unsere Zeit" 1880, 1. Heft gegen Ulrici aufzutrcteu. Aberglaube soll nach W. sein, daß übersinnliche Kräfte, die natürliche Causalität durch brechend in die sinnliche Erfahrnng eingreifen. Da aber eben die sinnliche Erfahrung ein solches Eingreifen erweist, so ist dieses kein Aberglaube sondern Wahrheit und obige Definition falsch. Beim Spiritismus u. s. w. handelt cs sich zunächst gar nicht um besondere und höhere Erfahrung Auserwählter, sondern nm die jedem normal Orgauisirten zugängliche sinnliche Erfahrung. In weitschweifiger Rede verdächtigt der Verf. fortwährend die Thatsachen, als wenn es so schwierig wäre, namentlich die des Spiritismus getreu zu beobachten und ihre That- sächlichkeit über allen Zweifel zu erheben. So weit geht die falsche Methode W.'s, daß er verlangt, es solle Niemand sich auf Prüfung dieser Thatsachen einlassen, denn er verrathe dadurch schon, „daß er kein unbefangener Beobachter sei". Sie müssen einfach ignorirt, ge leugnet, verworfen werden. Man traut seinen Angen nicht bei diesen Worten eines Naturforschers und Philosophen! Wäre die Annahme, meint W., daß wir cs niit den Seelen Verstorbener beim Tischrücken zu thun haben, richtig, so folgte ja daraus, daß die Seelen unserer Verstorbenen in die Sklaverei der Medien gerathen, ferner, daß die Cchieferschriften ans eine» beklagcuswcrthen Blödsinn derselben weisen. Co kann nur Jemand urtheilcn, der die Thatsachen gar nicht kennt; ungleich wahrscheinlicher gerathen die Medien in die Gewalt der Spirits als umgekehrt und die Schiefcrschriften sind keineswegs immer blödsinnig. Auch dieser Verf. verfällt in das Gejammer, daß durch den Sp. die Naturgesetze aufgehoben würden und „schließt mit dem Stoßseufzer wegen Wiedererweckung des Dämonen- nnd Hexenglaubcns und daß der „Aberglaube wie andere Uebel ein uuvertilgbares Erb theil der menschlichen Natur sei". Nicht bloß der Aberglaube, sondern auch der Unglaube! Die beiden Aufsätze mögen Unwissende durch ihre Form und Glätte bestechen, ruhen aber auf Saudgruud und fördern nur den Jrrthum. Ulrici (Ucb. d. Spirit, als wisscnsch. Frage. Antwort auf d. öffentl. Brief v. Wnndt, Halle 1879) leugnet gegen W. die un abänderliche Gesetzmäßigkeit alles Naturgeschchcns, die eine unbewiesene und unbeweisbare Voraussetzung, bloß ein Denkgesctz von uns sei.