oder Wegweiser der Medien und der Anrufer, enthaltend eine besondere Belehrung über die Geister, über die Theorie aller Art Kundgebungen, über die Mittel für den Verkehr mit der unsichtbaren Welt, Entdeckung der Mediumität, über Schwierigkeiten und Klippen, welchen man bei der Ausübung des Spiritismus begegnen kann
Enthält: Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis, Seite 249 ein Lesezeichen in Form eines abgerissenen Lesebändchens, Seite 271 und 409 Makulatur-Lesezeichen, und Seite 131-158 Knickspuren an den unteren Ecken, wohl als Lesezeichen
493 eines jeden Mitgliedes aussprechen, welches Anlass zu einer Störung giebt, oder sich mit ihr in eine offene Feindschaft stellt durch seine, die spiritische Lehre compromittirenden oder ihren Bestand bedrohende Meinungen oder durch Handlungsweise, die sie nicht billigen kann. Die Entlassung wird jedesmal nur dann ausgesprochen, wenn die voraus gegangene offiziöse Ermahnung ohne Erfolg geblieben ist, und nach ei folgten Anhörung des beschuldigten Mitgliedes, wenn es für gut befunden, sich zu äussern. Der Beschluss wird in einer geheimen Sitzung und zwar durch eine Majo rität von drei Viertel der anwesenden Mitglieder gefasst. Art. 28. Jedes Mitglied, welches freiwillig im Laufe eines Jahres austritt, kann nicht die Rückstellung des Restes des von ihm bezahlten Beitrages fordern. Dieser Rest wird aber rückgestellt, im Falle die Entlassung von der Gesellschaft ausgesprochen wird. Art. 29. Dieses Reglement kann abgeändert werden, wenn es für nöthig befunden wird. Die Abänderungsvor schläge können nur durch die Hände des Präsidenten gehen, und von diesem der Gesellschaft vorgelegt werden, selbst in dem Falle, wenn sie von dem Comite wären ange nommen worden. Die Gesellchaft kann, ohne das Reglement in wesent lichen Punkten zu ändern, alle ergänzenden Massregeln an- nehmen, welche sie für nützlich erachtet.