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Aus allen Welttheilen
- Bandzählung
- 1.1869/70(1870)
- Erscheinungsdatum
- 1869/70
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- KM0143
- Vorlage
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1047573407-187000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1047573407-18700000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1047573407-18700000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Karl-May-Stiftung
- Saxonica
- Bemerkung
- Enthält Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis und im Text
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Aus allen Welttheilen
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Verzeichniß der Illustrationen und Karten VII
- Sonstiges Berichtigungen VIII
- Ausgabe No. 1, 6. Oktober 1869 1
- Ausgabe No. 2, 13. Oktober 1869 9
- Ausgabe No. 3, 20. Oktober 1869 17
- Ausgabe No. 4, 27. Oktober 1869 25
- Ausgabe No. 5, 3. November 1869 33
- Ausgabe No. 6, 10. November 1869 41
- Ausgabe No. 7, 17. November 1869 49
- Ausgabe No. 8, 24. November 1869 57
- Ausgabe No. 9, 1. Dezember 1869 65
- Ausgabe No. 10, 8. Dezember 1869 73
- Ausgabe No. 11, 15. Dezember 1869 81
- Ausgabe No. 12, 22. Dezember 1869 89
- Ausgabe No. 13, 29. Dezember 1869 97
- Ausgabe No. 14, 5. Januar 1870 105
- Ausgabe No. 15, 12. Januar 1870 113
- Ausgabe No. 16, 19. Januar 1870 121
- Ausgabe No. 17, 26. Januar 1870 129
- Ausgabe No. 18, 2. Februar 1870 137
- Ausgabe No. 19, 9. Februar 1870 145
- Ausgabe No. 20, 16. Februar 1870 153
- Ausgabe No. 21, 23. Februar 1870 161
- Ausgabe No. 22, 2. März 1870 169
- Ausgabe No. 23, 9. März 1870 177
- Ausgabe No. 24, 16. März 1870 185
- Ausgabe No. 25, 23. März 1870 193
- Ausgabe No. 26, 30. März 1870 201
- Ausgabe No. 27, 6. April 1870 209
- Ausgabe No. 28, 13. April 1870 217
- Ausgabe No. 29, 20. April 1870 225
- Ausgabe No. 30, 27. April 1870 233
- Ausgabe No. 31, 4. Mai 1870 241
- Ausgabe No. 32, 11. Mai 1870 249
- Ausgabe No. 33, 18. Mai 1870 257
- Ausgabe No. 34, 25. Mai 1870 265
- Ausgabe No. 35, 1. Juni 1870 273
- Ausgabe No. 36, 8. Juni 1870 281
- Ausgabe No. 37, 15. Juni 1870 289
- Ausgabe No. 38, 22. Juni 1870 297
- Ausgabe No. 39, 29. Juni 1870 305
- Ausgabe No. 40, 6. Juli 1870 313
- Ausgabe No. 41, 13. Juli 1870 321
- Ausgabe No. 42, 20. Juli 1870 329
- Ausgabe No. 43, 27. Juli 1870 337
- Ausgabe No. 44, 3. August 1870 345
- Ausgabe No. 45, 10. August 1870 353
- Ausgabe No. 46, 17. August 1870 361
- Ausgabe No. 47, 24. August 1870 369
- Ausgabe No. 48, 31. August 1870 377
- Ausgabe No. 49, 7. September 1870 385
- Ausgabe No. 50, 14. September 1870 393
- Ausgabe No. 51, 21. September 1870 401
- Ausgabe No. 52, 28. September 1870 409
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
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- Aus allen Welttheilen
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Staat zu Lande human, zur See barbarisch handeln? Weshalb derselbe Mann sein auf dem festen Lande liegendes Eigcnthnm sicher wissen, das schwimmende dagegen rechtlos und schutzlos sehen? Wenn man in unseren Tagen allenthalben von einer kriegführenden Nation verlangt, daß sie zu Lande tapfer und human sei, soll man es da noch länger sanktioniren, daß sie zur See des Mittels der gemeinsten Raubsucht sich bediene und arglosen unbewaffneten Bürgern des feindlichen Staats die Werkzeuge ihrer friedlichen Beschäftigung, ihr sauer erworbenes Hab nnd Gnt entreiße? Es handelt sich bei dieser Frage nicht allein nm das Wohl nnd Wehe des deutschen Rheder- und Schifferstandes. An ihrer glücklichen Losung sind Millionen fleißig arbeitender Hände be- theiligt. Wenn eS den Seestädten im Kriege bange ist um ihre Schiffe, denen feindliche Kriegsdampfer auf friedlicher Fahrt ans- lanern, so müssen in ganz Deutschland Tansende von Fabrikanten für die weit wertvolleren Ladungen nicht weniger besorgt sein. Millionen von Zentnern und Thalern schwimmen für ihre Rech nung zu jeder Stunde ans dem Ozean. Fürwahr, kein Land hat ein so hohes Interesse an dem völkerrechtlichen Schutze seines Privateigentums zur See, als gerade das deutsche Vaterland, weil keines bei einer solchen Ausdehnung seiner überseeischen Be ziehungen nnd bei einer solchen Größe seiner Rhederei doch zn- gleich so völlig schutzlos der Willkür jedes kleinen Staates, der ein paar Kriegsschiffe unterhält, preisgegeben ist. Die Unverletzlichkeit der Person und des Eigenthums in Kriegs zeiten zur See, unter Ausdehnung auf die Angehörigen kriegfüh render Staaten, so weit die Zwecke des Krieges sie nicht noth wendig beschränken, ist demnach eine unabwcisliche Forderung des Rcchtsbewnßtseins unserer Zeit. Preußen hat längst schon diesem Grundsatz der Gerechtigkeit und der Humanität gehuldigt nnd im Jahr 1785 in dem mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas abgeschlossenen Allianzver- tragc schon den Ruhm erlangt, die erste europäische Macht zu sein, welche dem Privateigenthnm in KriegSzciten die vollständigsten Garantien bewilligte. Friedrich II. verlangte damals Aufhebung des schon von ihm nach der Erwerbung Westprenßens an den Ost seeküsten aufgehobenen Strandrechts an den nordamcrikanischen Küsten, so daß der Gebrauch, nach welchem ein gestrandetes Schiff den Küstcnbewohnern als Beute anheimfiel, aufhörte. „Während eines Krieges" — so lauteten die weiteren Be stimmungen — „sollen die Weiber und Kinder, die Gelehrten aus alleu Fakultäten, die Ackerleute, die Handwerker, die Mann- fakturistcn und Fischer, die nicht bewaffnet sind, und in Städten, Dörfern und unbefestigten Plätzen wohnen, und überhaupt alle diejenigen, deren Beschäftigung zum Unterhalte und zum allge meine» Vorthcil des menschlichen Geschlechts abzwcckt, die Frei heit haben, ihre respektiven Gewerbe fernerweit zn treiben. Sie sollen für ihre Person in keiner Art gefährdet, ihre Hänser und Güter sollen nicht in Brand gesteckt, noch ans andere Art ver nichtet, ihre Felder sollen nicht von feindlichen Armeen, in deren Hände sic dnrch die Kriegsereignisse fallen könnten, verheert werden, sondern wenn man sich in der Nothwendigkeit befinden sollte, etwas von ihrem Eigenthum zum Gebrauche der feindlichen Armeen zn nehmen, so soll ihnen der Werth dafür nach einer an nehmbaren Schätzung gezahlt werden. „AlleKanffahrtei- nnd Handelsschiffe, die zum Austausch der Produkte verschiedener Gegenden gebraucht werden nnd folglich bestimmt sind, die zn den unentbehrlichsten Bedürfnissen, sowie zur Bequemlichkeit nnd Annehmlichkeit des Lebens dienenden j Sachen leichter zu verbreiten, sollen frei und ungehindert passiren können, und beide kontrahirende Parteien machen sich verbindlich, keine Kaperschiffe zu erlauben, keine Handlungsschiffe wcgzu- nehmen oder zn vernichten, noch auf andere Art den Handel zu stören." In Bezng hierauf sagte der Präsident der nordamerikanischen Freistaaten John Quincy Adams, imKongreß am 28. März 1862: „Damals, in der Kindheit unserer politischen Existenz, war ein großer nnd philosophischer, obschon unumschränkter Souverän der Einzige, bei welchem unsere Abgeordneten mit ihren liberalen nnd erleuchteten Grundsätzen Eingang fanden." Der österreichische Reichskanzler Graf v. Beust hat unmittelbar nach Napoleon's Kriegserklärung in anerkennenswerther Weise bei beiden kriegführenden Parteien die Anerkennung des Grundsatzes der Freiheit des Priv ateigenthums zur See (im Sinne des neuerdings angestrebten humanen Seerechts) für den bevorstehenden Krieg zu erwirken sich bemüht. Beim Nord deutschen Bunde war man seinem Rathe und Wunsche bereits zuvorgekommen, aber in Paris scheint die österreichische Anregung wie das thatsächliche Beispiel Deutschlands bis jetzt keinen Erfolg zu versprechen. Zwar ist bis jetzt in Bremen nnd Hamburg noch nicht bekannt geworden, daß seit Eintritt des Kriegszustandes am 19. Juli deutsche Handelsschiffe von französischen Kriegsschiffen faktisch aufgebracht worden sind, allein aus dem französischen Dekret vom 21. Juli, welches den in französischen Häfen befind lichen oder dort noch in nächster Zeit mit Ladung für französische Rechnung einlaufenden deutschen Schiffen eine Frist von 30 Tagen und danach freie Rückkehr gestattet, ist deutlich genug zu ent nehmen, daß die französische Regierung sich ganz freie Hand Vor behalten hat, ob nnd wann sie im übrigen die nach bisherigem Völkerrecht für zulässig erachtete Aufbringung nnd Wegnahme feindlicher Handelsschiffe und des darin verladenen feindlichen Eigenthnms will eintrcten lassen. In jenem Sinne hatte bereits der Norddeutsche Reichstag am 18. April 1868 fast eiustimmig den Beschluß gefaßt: „Den Bundeskanzler aufzufordern, zn veranlassen, daß bei dem gegenwärtigen friedlichen Einvernehmen mit den aus wärtigen Mächten Verhandlungen eingeleitet werden, welche znm Zweck haben, durch Uebereinkunft von Staat zu Staat die Freiheit des Privateigenthums zur See in Kricgszeitcn zu einem vertragsmäßig anerkannten Grundsatz des Völkerrechts zu erheben." Und ini Einklang mit diesem Beschlusse erging am Vorabend der Kriegserklärung, am 18. Juli d. I., ein Erlaß des Bundes kanzleramts, dahin gehend: „Französische Handelsschiffe sollen der Ansbringung und Weg nahme durch die Fahrzeuge der Bundesmarine nicht unterliegen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung ans diejenigen Schiffe, welche der Aufbringung und Wegnahme auch dann unterliegen würden, wenn sie neutrale Schiffe wären." Weisrenburg. Weißenburg, französisch Wissembourg, feste Stadt ! im französischen Departement Niederrhein, Arrondissement Weißen- ! bürg, an der Lanter nnd am Fuße der Vogesen gelegen, nahe an 1 den Grenzen der bayerischen Rheinpfalz, heißt züm Unterschied ! von den Städten gleiches Namens (Weißenburg am Sande oder im Nordgan, der ehemaligen freien Reichsstadt an der scbwä- bischen Rczat, nnd Weißenburg in Siebenbürgen) Kronweißcn- bnrg, Weißenburg im Wasgau oder Weißenburg am Rhein. Unter dem Namen Wizzoburg kommt es schon unter den Mero- pingern vor und gehörte zum Spiragan, 1247 wurde es freie Reichsstadt im Elsaß. Eine im 7. Jahrhundert unter Dagobert II. gestiftete, später rcichsfreie Abtei, hatte bis 1524 daselbst ihren Sitz. Die Bewohncrzahl der Stadt wie des Arrondissements ist neuerdings wesentlich gesunken; die Stadl hatte nach der vor letzten Zählung 6484, nach der letzten 5570 Einwohner, eine Verminderung, die znm großen Theil dnrch Auswanderungen
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