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Aus allen Welttheilen
- Bandzählung
- 1.1869/70(1870)
- Erscheinungsdatum
- 1869/70
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- KM0143
- Vorlage
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- Karl-May-Stiftung Radebeul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1047573407-187000007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1047573407-18700000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1047573407-18700000
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Karl-May-Stiftung
- Saxonica
- Bemerkung
- Enthält Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis und im Text
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Aus allen Welttheilen
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Register Verzeichniß der Illustrationen und Karten VII
- Sonstiges Berichtigungen VIII
- Ausgabe No. 1, 6. Oktober 1869 1
- Ausgabe No. 2, 13. Oktober 1869 9
- Ausgabe No. 3, 20. Oktober 1869 17
- Ausgabe No. 4, 27. Oktober 1869 25
- Ausgabe No. 5, 3. November 1869 33
- Ausgabe No. 6, 10. November 1869 41
- Ausgabe No. 7, 17. November 1869 49
- Ausgabe No. 8, 24. November 1869 57
- Ausgabe No. 9, 1. Dezember 1869 65
- Ausgabe No. 10, 8. Dezember 1869 73
- Ausgabe No. 11, 15. Dezember 1869 81
- Ausgabe No. 12, 22. Dezember 1869 89
- Ausgabe No. 13, 29. Dezember 1869 97
- Ausgabe No. 14, 5. Januar 1870 105
- Ausgabe No. 15, 12. Januar 1870 113
- Ausgabe No. 16, 19. Januar 1870 121
- Ausgabe No. 17, 26. Januar 1870 129
- Ausgabe No. 18, 2. Februar 1870 137
- Ausgabe No. 19, 9. Februar 1870 145
- Ausgabe No. 20, 16. Februar 1870 153
- Ausgabe No. 21, 23. Februar 1870 161
- Ausgabe No. 22, 2. März 1870 169
- Ausgabe No. 23, 9. März 1870 177
- Ausgabe No. 24, 16. März 1870 185
- Ausgabe No. 25, 23. März 1870 193
- Ausgabe No. 26, 30. März 1870 201
- Ausgabe No. 27, 6. April 1870 209
- Ausgabe No. 28, 13. April 1870 217
- Ausgabe No. 29, 20. April 1870 225
- Ausgabe No. 30, 27. April 1870 233
- Ausgabe No. 31, 4. Mai 1870 241
- Ausgabe No. 32, 11. Mai 1870 249
- Ausgabe No. 33, 18. Mai 1870 257
- Ausgabe No. 34, 25. Mai 1870 265
- Ausgabe No. 35, 1. Juni 1870 273
- Ausgabe No. 36, 8. Juni 1870 281
- Ausgabe No. 37, 15. Juni 1870 289
- Ausgabe No. 38, 22. Juni 1870 297
- Ausgabe No. 39, 29. Juni 1870 305
- Ausgabe No. 40, 6. Juli 1870 313
- Ausgabe No. 41, 13. Juli 1870 321
- Ausgabe No. 42, 20. Juli 1870 329
- Ausgabe No. 43, 27. Juli 1870 337
- Ausgabe No. 44, 3. August 1870 345
- Ausgabe No. 45, 10. August 1870 353
- Ausgabe No. 46, 17. August 1870 361
- Ausgabe No. 47, 24. August 1870 369
- Ausgabe No. 48, 31. August 1870 377
- Ausgabe No. 49, 7. September 1870 385
- Ausgabe No. 50, 14. September 1870 393
- Ausgabe No. 51, 21. September 1870 401
- Ausgabe No. 52, 28. September 1870 409
-
Band
Band 1.1869/70(1870)
-
- Titel
- Aus allen Welttheilen
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26 — Wohnerschaft. Die Beduinen, d. h. Nomaden, sind der ver wildertste Theil der edlen Rasse, nur an den Grenzen der seß haften Bevölkerung zum Theil mit einem Anflug des Islam, meist aber ohne jede Kenntniß der Lehren Mohammeds, und Sonnenanbeter seit der srühesten Zeit. Die Wahhabiten, der herrschende Stamm in Nedsched, von wo aus er den größten Theil der Halbinsel unter seine Gewaltherrschaft geknechtet hat, bilden in religiöser Beziehung den schroffsten Gegensatz zu den Beduinen. Sie sind die fanatischsten Anhänger des Islam und werden in ihrer äußern Strenge kaum von den Bocharioten übertroffen. Der Stifter der Sekte, Mohammed-ebn-Abd-el- Wahhab, ist kurz vor der Mitte des 18. Jahrhunderts in Horej- melah, nördlich von Ria5, geboren. Im Anfang dieses Jahr hunderts zwar für eine Zeit lang durch die türkisch-ägyptische Macht niedergeworfen, haben sie sich um so mächtiger wieder erhoben und bilden den stärksten einheimischen Staat. In ihrer Hauptstadt Riad besteht eine abgesonderte Behörde von Sitten wächtern, geistlichen Censoren, unter dem Namen Meddejjijah, d. h. Eiferer. Sie wachen darüber, daß alle erwachsenen Männer der strengen Verpflichtung Nachkommen, fünfmal des Tages in den öffentlichen Moscheen zugegen zu sein. Tabakrauchen, -schnupfen und -kauen, sowie Tragen von Seide und Gold, gilt als Todsünde. Nach dem Abendgebet darf Niemand in seinem Hause laut sprechen, noch ein Licht anzünden. Singen oder ein musikalisches Instrument spielen, ist nicht gestattet. Alle Kinder spiele auf den Gaffen sind streng verpönt. Nach dem Dunkel werden darf Niemand auf der Gaffe umherstreifen. Die Sitten wächter tragen als Amts- und Prügelstock zugleich einen langen Stab, dringen in die Häuser ein und prügeln die Straffälligen. Mit rücksichtsloser Strenge unterdrücken die Wahhabiten den Handel, der den Luxus im Gefolge hat, und so legt sich ihre Despotie wie ein Mehlthau auf die industrielle Entwickelung der Gestade am Persischen Golf, welcher ihrer Macht unter worfen ist. Die Einwohner sind hier anders geartet als in Nedsched. In Kattf sind sie eine gemischte Rasse, in welcher das persische Blut vorherrscht. Von den Bahrejn-Jnscln wandern viele infolge des wahhabitischen Druckes aus. Die Einwohner von Hasa haben weniger markirte Züge als die Medschedäer, auch nicht denselben halbjüdischeu Typus, sie erinnern vielmehr an die vorderindischen Völker, an die Radschputen und Guzeratcn. Und wiederum ganz anders geartet ist das Volk in Oman, ursprünglich kachtanidischer Abkunft; infolge der massenhaften Einführung von Sklaven, namentlich im Süden, herrscht das Negerblut vor. Dem wahhabitischen Islam stehen ihre An schauungen durchaus fern. Zur Unterscheidung von den fana tischen Mohammedanern nahmen die Männer von Oman den weißen Turban an, wovon sie den Namen Abüdijah oder Biadljüh, d. h. die Weißen, erhielten, zum Unterschiede von den grünen Fatimiden und den schwarzen Abassiden. Die Benennung Biadijüh, ursprünglich nur den karmathischen *) Freidenkern eigen, wurde bald der ganzen Bevölkerung von Oman beigelegt und ist ihr bis jetzt geblieben. Neben den Ueber- resteu sabäischer Gebräuche und auf einer Grundlage karma- thischer Freigeisterei haben die BiadijLH manche von den mo hammedanischen Gesetzen abgeleitete Äußerlichkeiten angenom men. Ihre Mezars, zum Gebet bestimmte Gebäude, ersetzen den Mangel der Moscheen; aber die Bewohner versammeln sich selten zu einer bestimmten Form des Gottesdienstes. Ihre Verbeugungen und Niederwerfungen sind von denen der mo hammedanischen Andacht durchaus verschieden. Manche wenden sich beim Gebete nach Norden. Ihre Fasten sind strenger als bei den Mohammedanern, sie währen einen ganzen Monat. Daun darf, wie bei den Juden, nicht eher etwas genossen werden, als bis die Sterne am Himmel stehen. Polygamie be steht in der gesetzlichen Form des Islam nicht; nur eine Frau *) Die Karmathcn sind eine von Karmath gegen Ende des 9. Jahrhunderts gegründete Sekte des Islam, welche sich von Kufa aus llüol. von Babylon) über Chaldäa und Mesopotamien verbreitete und aus Haß gegen den rechtgläubigen Islam die Pilgcrkarawanen plün derte und selbst das Heiligthum in Mekka ausraubte. hat Titel und Ehren der Gattin. Auch gesellschaftlich steht das Weib dem Manne fast gleich. Daher gibt's auch keinen ge schlossenen Harem. Das Gesicht der Frauen ist nichtmit dem islamitischen Schleier verhüllt. Wein wird ohne Rückhalt ge trunken, und Tabak verbrauchen die Omaner mehr als alle andern ! Orientalen. Darum stehen sie auch in dem Geruch der Unglän- ! bigkeit. Von Gemüthsart sind sie gastfreundlicher und liebens würdiger als alle andern Araber, tolerant für alle Raffen und Religionen, feien es Juden, Christen, Mohammedaner, Hindu u. a. So ist Oman vor Allem das Land fröhlicher und ge selliger Unterhaltung, des Tanzes und Gesanges, des äußern Glanzes und guten Lebens. Die lockeren Sitten sind leider ebenso sehr wie der Glaube an Hexerei und schwarze Kunst eine Schattenseite des dortigen Lebens. Daher wird Oman von den j Fremden häufig das Land der Zauberer genannt. Die Quelle dieses Hexenglaubens und des Schlangenkultus liegt aber in der Sklavenbevölkerung, welche aus Asrika eingeführt wird. Es zeigen sich also hier dieselben verderblichen Folgen, welche durch die Einführung von Afrikanern in die nordamerikanischc Union, nach Westindien und Brasilien zu Tage traten. Und dicht neben diesem lebenslustigen Volk der Omüni, ja fast unter ihnen hat sich eine fanatische Wahhabitenkolonie am Kap Mesandom niedergelassen, die mit Ingrimm auf das Treiben blickt, welches sie umgibt; während hingegen ihre süd lichen Nachbarn, die Beni-Jass-Beduinen, die erbittertsten Feinde des Islam sind. So bunt und manigfach in Sitte, Leben und Religion ist die Bevölkerung der arabischen Halbinsel, welche man gewöhn lich als Beduinen und Mohammedaner kurzweg abfcrtigt. Auch die staatlichen Organismen zeigen eine solche Verschiedenartigkeit. Ein lockerer Verband, kaum mehr als ein Schattenregiment, knüpft die westlichen Gestade sammt den hei ligen Städten des Islam an das türkische Reich, während das Binnenland von Nedsched unter einer starren Despotie seuszt. Die nördlichen und südlichen Beduinenstämme haben keinen Herrn, sie sind ein „Volk ohne Kopf", und in Oman finden wir die constitutionellste Regierung im ganzen Orient. Hier ist die Monarchie eingeschränkt durch eine mächtige Aristokratie mit erblichen Vorrechten und durch die alten Privilegien des Volks. Die Rechtspflege geht nicht vom Sultan aus; jedes Dorf, jede Stadt hat ihre eigne Verwaltung. Dieser merkwürdige Staat, im Lande selbst stets Aamün nicht Oman geheißen, bildet auch kein Jmamat, wie wir ihn gewöhnlich nennen, sondern ein Sultanat. In früherer Zeit trug der Beherrscher von Oman den Namen Imam mit Recht; denn er besaß neben seiner welt lichen Gewalt die Würde eines mohammedanischen Geistlichen, d. i. Imam. Allein die besonder» Pflichten dieses Amtes: nie mals zur See zu gehen und stets gegen die Ungläubigen zu kämpfen, sind häufig verletzt; auch fehlte den Fürsten von Maskat in unserm Jahrhundert die erforderliche Kenntniß der mohammedanischen Religionsgcbräuche. Es ist demnach falsch, jetzt noch von einem Imam von Maskat zu reden. Der Sultan residirt nicht einmal in Maskat. Die richtige Bezeichnung ist also Sultanat Oman. Dasselbe ist wesentlich ein maritimer Staat, in welchem der überseeische Handel nach Indien, also durch Vermittlung indischer Kaufleute, sogen. Baujanen, mit England eine sehr wichtige Rolle spielt. Das eigentliche Oman ist, wie es scheint, der reichste Theil der arabischen Halbinsel, sowohl hinsichtlich des Ackerbaues als des Bergbaues. Es hat vorzügliche Häfen und bildet den Schlüssel zum Persischen Meer busen. Leider ist es nach dem Tode des Sultan Seid Suöni oder Tuöni 1866 bei den nun folgenden unseligen Thronstrei- j tigkeiten unter die Oberherrschaft der Wahhabiten gefallen. Der ganze Staat besteht aus 13 verschiedenen Administra tionen, von denen aber 5 weniger abhängig sind und nur 8 unmittelbar unter der Centralregierung stehen. Das Gebiet erstreckt sich vom Indischen Meere bis zu den Bahrejn-Jnseln an der arabischen Küste; dazu kommt jenseit der Hormus-Straße die persische Küste, die durch eine Reihe von belebten Hafen- j Plätzen besonders werthvoll ist. Die Gesammtbevölkerung schätzt s Palgrave auf 2»/^ Millionen, also fast ebenso viel als im
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